Jochem Schausten

Welche Auswirkungen haben wirtschaftliche, demografische, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen auf den Rechtsdienstleistungsmarkt in den nächsten zwanzig Jahren? Wie sind die Anwaltskanzleien heute aufgestellt und können sie ausgehend vom heutigen Status quo auch in Zukunft erfolgreich am Markt agieren? Das Forschungsprojekt "Rechtsdienstleistungsmarkt 2030" der Prognos AG im Auftrag des Deutschen Anwaltvereins hat sich mit diesen Fragestellungen befasst.

Und das Ergebnis? Ist sicherlich auch für die Familienanwälte von großem Interesse. Die Studie zählt verschiedene Erfolgskriterien für die Anwaltschaft 2030 auf.

Dazu gehören insbesondere unternehmerische Kompetenzen. Denn es wird in Zukunft noch schwieriger werden, am Markt zu überleben. Spezialisierung und kanzleispezifische Alleinstellungsmerkmale sind für alle Kanzleitypen erforderlich, unabhängig von ihrer Größe. Insbesondere die alleine tätigen Kolleginnen und Kollegen, die einen hohen Grad an Selbstbestimmung genießen, werden nach Einschätzung der Studie zukünftig mit Blick auf Wirtschaftlichkeit und Mandantengewinnung auch die Potenziale von Fusionen oder Bürogemeinschaften erkennen müssen. Zu den unternehmerischen Kompetenzen gehören aber auch grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse und vor allem deren Anwendung bei der Annahme des Mandates (Stichwort Honorarvereinbarungen).

Grenzüberschreitende Fragestellungen nehmen nach Einschätzung der Studie zu: Stichwort Internationalisierung. Die Zunahme gemischt nationaler Beziehungen lässt den Beratungsbedarf zu grenzüberschreitenden Fragestellungen wachsen. Die wachsende Relevanz des europäischen Rechts steigert die Komplexität der Rechtsberatung. Dies gilt gerade auch im Familienrecht im Hinblick auf die wachsende Anzahl gemischt-nationaler Beziehungen.

Die Studie gelangt weiter zu dem Ergebnis, dass die Anwaltschaft 2030 spezialisiert ist. Entscheidend für Mandanten seien Spezialisierung und fachliche Expertise.

Das Corporate Design wird als wichtiges Instrument des Marketingkonzepts angesehen. Demnach gehört zur Positionierung am Markt ein durchdachtes und zielgerichtetes Kommunikations- und Marketingkonzept. Der Aufbau und die Etablierung einer eigenen "Kanzleimarke" seien für die Sichtbarkeit und den Wiedererkennungswert am Markt von hoher Bedeutung. So trage insbesondere eine aktive Präsenz mit fachlichen Beiträgen im Internet zur Wahrnehmung als Experte im eigenen Fachgebiet bei und erhöhe die Nachfrage.

Die Studie verlangt ein verändertes Selbstverständnis: Kanzleien sollten sich zukünftig neben der reinen Gesetzesanwendung noch stärker auf eine Beratung, Problemlöser- und Dienstleistungsfunktion ausrichten. Denn Mandanten erwarten schnelle Reaktions- und kurze Einarbeitungszeit, Freundlichkeit, Information und Transparenz. Dazu gehören beispielsweise frühe Kosten- und Risikoabschätzungen, ein enger Austausch zwischen Anwalt oder Anwältin und Mandant, die Erläuterung von Verfahrensstrategien et cetera.

Wenn man das alles so liest, kann man zu dem Ergebnis gelangen, dass sich in den nächsten knapp zwanzig Jahren an der Situation wohl nicht allzu viel ändern wird. Aber diese Studie bestätigt die Strategie, die die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in den vergangenen Jahren bereits in vielen ihrer Veranstaltungen umgesetzt hat: Nämlich nicht nur die eigentliche familienrechtliche Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder zu unterstützen, sondern immer wieder auch Seminare und Veranstaltungen zu den "Soft Skills" anzubieten. Auf den Herbsttagungen haben wir dafür die "dritte Schiene", während des Griechenland-Seminars stehen solche Themen im Mittelpunkt, darüber hinaus bieten wir entsprechende Seminare und Veranstaltungen an. Nutzen Sie diese Angebote – dann kann die Zukunft gerne kommen.

Autor: Jochem Schausten

Jochem Schausten, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Krefeld

FF 2/2014, S. 45

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