Das Wichtigste in Kürze:

1. § 304 Abs. 4 erklärt die Anfechtung von Entscheidungen des BGH und des OLG im Regelfall für unzulässig.
2. Darüber hinaus ist in verschiedenen Vorschriften der StPO und des GVG ein "spezialgesetzlicher" Beschwerdeausschluss enthalten.
3. Rückausnahmen bestehen bei einzelnen Entscheidungen der Ermittlungsrichter beim BGH und den OLG sowie bei erstinstanzlichen OLG-Entscheidungen in bestimmten Verfahrenskonstellationen.
 

Rdn 419

 

Literaturhinweise:

s. die Hinw. bei → Beschwerde, Allgemeines, Teil A Rdn 400.

 

Rdn 420

1. § 304 Abs. 4 erklärt die Anfechtung von Entscheidungen des BGH und des OLG im Regelfall für unzulässig. Der partielle Ausschluss der Beschwerde ist mit dem GG zwar grds. vereinbar, bedarf verfassungsrechtlich jedoch einer Legitimation aus konkret nachweisbaren Gründen der Rechtssicherheit oder einer dringend gebotenen Ressourcenschonung (LR-Matt, § 304 Rn 18 m.w.N.).

 

Rdn 421

 

Schaubild: Ausschluss der Beschwerde

 

Rdn 422

Soweit eine Entscheidung des OLG der Beschwerde entzogen ist, gilt dies auch für sog. Annexentscheidungen wie Kosten- und Auslagenentscheidungen. Dies betrifft auch den Fall, dass das OLG das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses einstellt (BGH NJW 2000, 1427 m. abl. Anm. Hilger NStZ 2000, 332). Ebenso wenig anfechtbar ist die Entscheidung über Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§§ 2 ff. StrEG; BGHSt 26, 250).

 

Rdn 423

2. Ein spezialgesetzlicher Beschwerdeausschluss ist in der StPO und im GVG enthalten in/für:

 
StPO  

Akteneinsicht

Gewährung vor Abschluss der Ermittlungen

Mitgabe der Akten in Kanzlei/Wohnung des RA

§ 406e Abs. 4 S. 3

§§ 147 Abs. 4 S. 2,

§ 406e Abs. 3 S. 2

Auskünfte/Akteneinsicht/Datenverwendung

Gerichtliche Entscheidung vor Abschluss der Ermittlungen
§ 478 Abs. 3 S. 3 (vgl. zu den Rechtsmitteln in diesen Fällen Burhoff, EV, Rn 302)
Auslagenentscheidung bei Klagerücknahme/Einstellung des Verfahrens § 467a Abs. 3

Berufung

(Nicht-)Annahme (→ Berufung, Annahmeberufung, Teil A Rdn 30 ff.)
§ 322a S. 2

Beschleunigtes Verfahren

Ablehnung der Entscheidung zur Verhandlung im beschleunigten Verfahren
§ 419 Abs. 2 S. 2

Beschuldigtenvernehmung durch die StA

Gerichtliche Entscheidungen
§ 163a Abs. 3 S. 3

Beschwerdeeinschränkung

s. → Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle, Teil A Rdn 484 ff.
§ 305 S. 1

Einziehungsbeteiligung

Anordnung der Verfahrensbeteiligung
§ 431 Abs. 5 S. 1

Eröffnung des Hauptverfahrens

Ablehnung von Einwendungen/Beweisanträgen

Anordnung von Beweiserhebungen

Eröffnungsbeschluss

§ 201 Abs. 2 S. 2

§ 202 S. 2

§ 210 Abs. 1

Haftbeschwerde

neben Antrag auf Haftprüfung
§ 117 Abs. 2 S. 1

Hauptverhandlung

Unterbrechung
§ 229 Abs. 3 S. 2

Kostenentscheidung

Unanfechtbarkeit der Hauptsacheentscheidung

Kostenüberbürdung auf den Anzeigeerstatter

§ 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 2

§ 469 Abs. 3

Nebenklage

Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der PKH
§ 397a Abs. 3 S. 2

Postsendung, Öffnung

Übertragung der Befugnis
§ 100 Abs. 3 S. 3

Revisionsverfahren

Unzuständigkeitserklärung
§ 348 Abs. 2

Richterablehnung

Begründetheit
§ 28 Abs. 1

Untersuchung anderer Personen

Anordnung von Maßnahmen
§ 81c Abs. 3 S. 4
Verfahrenseinstellungen durch das Gericht

§ 153 Abs. 2 S. 4

§ 153a Abs. 2 S. 4

Verletztenbeistand

Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der PKH

§§ 406g Abs. 2 S. 2

§ 397a Abs. 3 S. 2

Verteidigerausschluss

Rechtsanwaltskammer
§ 138d Abs. 6 S. 3

Verweisung

Verweisungsbeschluss (nur StA)
§§ 270 Abs. 3, 210 Abs. 1

Weitere Beschwerde

s. Rdn 585 ff.
§ 310 Abs. 2

Wiederaufnahmeverfahren

Anordnung der Wiederaufnahme/Erneuerung der HV
§ 372 S. 2

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Stattgabe
§ 46 Abs. 2

Zeugenbeistand

Ausschluss von der Vernehmung

Beiordnung
§ 68b Abs. 3

Zeugenvernehmung (audiovisuell)

Gestattung des Aufenthalts an einem anderen Ort
§ 247a S. 2

Zeugenvernehmung durch die StA

Gerichtliche Entscheidungen
§§ 161a Abs. 3 S. 4, 147 Abs. 5

Zeugenvernehmung durch Ermittlungsrichter

getrennt von den Anwesenheitsberechtigten
§ 168e S. 5

Zuständigkeitsverschiebung

Vorlegung an ein Gericht höherer Ordnung

Vorlegung an ein vorrangig zuständiges Gericht

§ 225a Abs. 3 S. 2

§ 225a Abs. 4 S. 2
GVG  

Schöffen

Einspruch gegen Schöffenliste

Streichung von der Schöffenliste

Ablehnungsgründe

Entbindung vom Schöffenamt

§ 41 S. 4

§ 52 Abs. 4

§ 53 Abs. 2 S. 2

§ 54 Abs. 3 S. 1

Hauptverhandlung

Ausschluss der Öffentlichkeit
§ 171b Abs. 3
 

Rdn 424

3. Von der Unanfechtbarkeit ausgenommen ("Rückausnahmen") sind einzelne Entscheidungen der Ermittlungsrichter beim BGH und den OLG sowie erstinstanzlichen OLG-Entscheidungen in bestimmten Verfahrenskonstellationen.

 

Rdn 425

a) Nach § 304 Abs. 5 sind – aufgrund der Eingriffsintensität der jeweiligen Maßnahme (BGH NStZ 2008, 146) – folgende ermittlungsrichterliche Maßnahmen anfechtbar:

 

Rdn 426

aa) Unter Verhaftung versteht die Vorschrift in inhaltlicher Übereinstimmung mit § 310 (s.a. → Untersuchungshaft, weitere Beschwerde, Teil B Rdn 1019 die Anordnung bzw. Aufrechterhaltung von Haft, also auch Erzwingungs- (BGHSt 36, 192 = NJW 1989, 2702) und Beugehaft (BGH NStZ 2...

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