Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Fehlen einer ausdrücklichen Regelung in den IFRS

Tz. 25 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Trifft kein Standard und keine Interpretation explizit auf einen rechnungslegungspflichtigen Geschäftsvorfall zu (zB auf die Bilanzierung von Emissionsrechten), hat die Unternehmensleitung gem. IAS 8.10 abzuwägen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethode zu entscheidungsnützlichen (IAS 8.10a) und verlässlichen Informationen (IAS 8.10b) füh...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Ermittlung und Darstellung des Mittelflusses im Bereich der betrieblichen Tätigkeit

Tz. 215 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach den Vorgaben von IAS 7 wird der Bereich der betrieblichen Tätigkeit weit abgegrenzt: Es werden sämtliche Zahlungsvorgänge der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet, die aus der operativen Geschäftstätigkeit stammen. Dazu zählen nach IAS 7.15 und 7.16 (e) im Regelfall auch von Kreditinstituten gewährte Kredite und Darlehen, da sie mit der w...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / hh. Besonderheiten der Zuordnung von Leasingzahlungen nach IFRS 16

Tz. 88 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IFRS 16.50 bestimmt, dass der Leasingnehmer Leasingzahlungen in seiner Kapitalflussrechnung wie folgt aufzuteilen und einzustufen hat: Auszahlungen für den Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeit als Finanzierungstätigkeiten (IAS 7.17 (e)), Auszahlungen für den Zinsanteil der Leasingverbindlichkeit gemäß den Vorgaben für gezahlte Zinsen in IA...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Mittelzuflüsse/-abflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit

Tz. 58 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach IAS 7.13 sind die Zahlungsmittelbewegungen aus der betrieblichen Tätigkeit der Schlüsselindikator für das Ausmaß, in dem es durch die Unternehmenstätigkeit gelungen ist, Zahlungsmittelüberschüsse zu erwirtschaften, die ausreichen, Darlehen zu tilgen, die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten, Dividenden zu zahlen und Investitio...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds

Tz. 180 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 In IAS 7.46 wird auf eine starre Abgrenzung derjenigen Beträge, die in der Kapitalflussrechnung als Zahlungsmitteläquivalente zu behandeln sind (vgl. Tz. 23ff.), verzichtet; die Praktiken des cash managements und die Bankkonditionen seien weltweit so unterschiedlich, dass eine abschließende Regelung nicht möglich sei. Als Konsequenz verlangt...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 3.2 Weitere Agenda-Entscheidungen

Weitere Fragen, bei denen das IFRS IC im Zeitraum September 2021 bis Juni 2022 entschieden hat, sie nicht auf die Agenda zu nehmen, betrafen: IAS 16: Nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer auf Leasingzahlungen (September 2021) IAS 32: Bilanzierung von Optionsscheinen, die beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeit eingestuft werden (September 2021) IFRS 16: Wirtschaf...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 1.1 Überblick

Die nachfolgende Übersicht bietet einen Überblick über neue und geänderte IFRS, die erstmals in gesetzlichen EU-IFRS Abschlüssen für das Kalendergeschäftsjahr zum 31.12.2022 verpflichtend anzuwenden sind (für weitergehende Ausführungen zu den neuen und geänderten IASB-Verlautbarungen siehe die Kapitel 1.2 – 1.5). Ihr liegt der Rechtsstand vom 25.7.2022 zugrunde. Aufgrund von...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Der Finanzmittelfonds als unsaldierte Bruttogröße

Tz. 32 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Der Finanzmittelfonds ist als Bruttogröße zu führen, dh., eine Saldierung von Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten mit kurzfristigen Verbindlichkeiten, wie dies bspw. nach HFA 1/1978 auch bei der Wahl der "Netto-flüssigen Mittel" als Finanzmittelfonds vorgesehen war, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Aber auch hier sieht IAS 7.8 ei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Fehlende Übernahme von internationalen Rechnungslegungsstandards

Tz. 21 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Angesichts des Übernahmeerfordernisses der IFRS durch die Europäische Kommission entstehen Auslegungsprobleme, wenn Definitionen oder Anwendungsempfehlungen nicht in das Gemeinschaftsrecht übernommen werden, weil sie entweder im Conceptual Framework (2018) (das weder ein Standard noch eine Interpretation ist und daher nicht endorst werden kann...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / gg. Factoring

Tz. 87 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Behandlung von Zahlungsströmen aus Factoring wird in IAS 7 nicht explizit geregelt. Die Klassifizierung des Geldeingangs beim Factoringnehmer aufgrund der entgeltlichen Übertragung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf den Factoringgeber stellt eine Ermessensentscheidung dar und hängt nach der hier vertretenen Auffassung davo...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Inhaltliche Anforderungen

Tz. 42 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Für eine befreiende Offenlegung werden an einen IFRS-Einzelabschluss kumulativ folgende inhaltliche Anforderungen gestellt: Es müssen sämtliche von der Europäischen Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards vollumfänglich beachtet werden (vgl. Tz. 43); darüber hinaus sind auch die in § 325 Abs. 2a Satz 3 HGB abschließend gena...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Angabe bedeutender nicht zahlungswirksamer Investitions- und Finanzierungsvorgänge

Tz. 190 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Eine nach den allgemeinen Grundsätzen aufgestellte Kapitalflussrechnung ist lediglich in der Lage, die aus Investitions- und Finanzierungsvorgängen entstehenden Zahlungsvorgänge abzubilden; sie vermag aber keinen Einblick in die gesamten Investitionen, in ihre Finanzierung und in die dadurch bewirkten Einflüsse auf die Vermögens- und Kapital...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse aus den einzelnen Unternehmens-(Konzern-)Bereichen

Tz. 37 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Eine Kapitalflussrechnung soll nicht nur die Veränderungen des Finanzmittelfonds während der abgelaufenen Rechnungsperiode darstellen, sondern der Hauptzweck einer Kapitalflussrechnung besteht in der Darstellung der Quellen, aus denen der Finanzmittelfonds gespeist worden ist und in der Darstellung der Verwendung der Finanzmittel in den versc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Erfassung von Wertänderungen im Finanzmittelfonds

Tz. 33 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Trotz der engen Abgrenzung des Finanzmittelfonds nach IAS 7 lassen sich (zahlungsunwirksame) Wertänderungen von Fondsposten nicht immer vermeiden (vgl. v. Wysocki, in: Lanfermann (Hrsg.), 1995, S. 822f.). Änderungen des Finanzmittelbestands zwischen dem Anfang und dem Ende der Berichtsperiode können, wenn im Finanzmittelfonds Fremdwährungspos...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds

Tz. 141 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Zahlungsunwirksame Änderungen der Posten des Finanzmittelfonds während der Abrechnungsperiode ergeben sich aus Fremdwährungsposten, die im Finanzmittelfonds enthalten sind, bei Änderung der Umrechnungskurse, aus (Markt-) Wertänderungen von Wertpapieren und aus Änderungen des Konsolidierungskreises. Als zahlungsunwirksame Änderungen des Finan...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 2.1 Überblick

Die nachfolgenden Übersichten bieten einen Überblick über die nach dem 31.12.2022 anzuwendenden, vom IASB verabschiedeten Standards und Interpretationen (Rechtsstand vom 25.7.2022). Diese wurden bisher nur teilweise von der EU in europäisches Recht übernommen (endorsed). Aufgrund von IASB- und EU-Aktivitäten können sich im weiteren Verlauf des Jahres 2022 und in den ersten M...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.4 Andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge

Tz. 131 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Als weitere Korrekturen des Ergebnisses finden sich in der Beispielsgliederung nach IAS 7 Anhang A (unrealisierte) Fremdwährungsverluste und in IAS 7.20 (b) zudem noch unrealisierte Fremdwährungsgewinne. Tz. 132 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7.20 (b) nennt als weiteres Beispiel nicht ausgeschüttete Gewinne von assoziierten Unternehmen, die en...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Angaben über Mittelzuflüsse/-abflüsse, die der Kapazitätserhaltung oder -erweiterung dienen

Tz. 200 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Gemäß IAS 7.50 (c) soll der Gesamtbetrag der Mittelzuflüsse/-abflüsse, die die Erweiterung des Geschäftsbetriebs betreffen, getrennt von denjenigen Mittelzuflüssen/-abflüssen gezeigt werden, die nur zur Kapazitätserhaltung erforderlich sind. In IAS 7.51 wird diese Empfehlung damit begründet, dass die Empfänger der Kapitalflussrechnung ein In...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Besonderheiten der Zuordnung von Ertragsteuerzahlungen

Tz. 74 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Ertragsteuerzahlungen sollen nach IAS 7.35f. grundsätzlich dem Bereich der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet werden, es sei denn, sie können spezifischen Investitions- oder Finanzierungsvorgängen zugerechnet werden. Da eine Zuordnung der Ertragsteuerzahlungen (nicht der Ertragsteueraufwendungen!) auf einzelne Investitions- oder Finanzierungs...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Sukzessive Anteilserwerbe

Tz. 159 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Das Ausgeführte gilt entsprechend für die Darstellung von sukzessiven Anteilserwerben in der Kapitalflussrechnung (vgl. auch PwC, IFRS für Banken, 6. Aufl., S. 2399). In diesem Fall wird im Jahr der Erstkonsolidierung eine Auszahlung für den Erwerb von Tochterunternehmen im Investitionsbereich abgebildet, die gemäß IAS 7.40 zu erläutern ist....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / g. Begleichen von Verbindlichkeiten des erworbenen (veräußerten) Unternehmens

Tz. 163 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Zuweilen werden Zahlungen an den Veräußerer eines neuen Tochterunternehmens geleistet, um Verbindlichkeiten des neuen Tochterunternehmens gegenüber dem Veräußerer abzulösen oder zu übernehmen. Auszahlungen für den Erwerb von Schuldinstrumenten anderer Unternehmen zählen nach IAS 7.16 (c) üblicherweise zu den Investitionstätigkeiten. Wird hin...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Angabepflichten

Tz. 177 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7 verlangt eine Reihe von Zusatzangaben zur Kapitalflussrechnung, die vornehmlich ergänzenden oder erläuternden Charakter besitzen. Diese Zusatzangaben beziehen sich auf den Finanzmittelfonds (vgl. Tz. 179–183), den gesonderten Ausweis bestimmter Zahlungen innerhalb des relevanten Teilbereichs der Kapitalflussrechnung (vgl. Tz. 184–189),...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995; Assmann, in: Assmann/Schneider (Hrsg.), Wertpapierhandelsgesetz, 7. Aufl., Köln 2019; Bilanzkontrollgesetz vom 15. Dezember 2004 (BilKoG), BGBl. I 2004, S. 3408; Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BilMoG), BGBl. I 2009, S. 1102; Bilanzrechtsreformgesetz vom 4. Dezember ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Segmentierung der Mittelzuflüsse/-abflüsse nach berichtspflichtigen Segmenten

Tz. 201 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Auch die Kapitalflussrechnung kann durch Segmentierung (vgl. IFRS 8 Segmentberichterstattung) den Adressaten zusätzliche Informationen über die Relationen zwischen den Zahlungsmittelbewegungen des Gesamtunternehmens/Gesamtkonzerns und den Mittelzuflüssen/-abflüssen in den einzelnen Segmenten (IAS 7.52) liefern. IAS 7.50 (d) empfiehlt deshalb...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Konzept der Beherrschungsmöglichkeit

Tz. 13 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Ob eine Konzernrechnungslegungspflicht besteht, bestimmt sich nach den §§ 290–293 HGB (oder nach § 11 PublG). Diese werden durch DRS 19 "Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises" konkretisiert (§ 342 Abs. 2 HGB – Konzern-GoB-Vermutung). Die Konzernrechnungslegungspflicht knüpft nicht an eine Legaldefinition ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Nationales Recht als maßgebliches Normensystem

Tz. 12 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Pflicht zur Rechnungslegung nach den EU-IFRS besteht nach Art. 4 der IAS-VO nur für konsolidierte Abschlüsse (zum freiwilligen IFRS-Einzelabschluss vgl. Tz. 37ff.). Ob ein (kapitalmarktorientiertes) Mutterunternehmen einen konsolidierten Abschluss aufstellen muss, bestimmt sich indes nicht nach den EU-IFRS (hier: IFRS 10), sondern nach de...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / rr. Reverse-Factoring-Vereinbarungen

Tz. 106f Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Reverse-Factoring-Vereinbarungen treten in der Unternehmenspraxis in verschiedenen Variationen auf. Typischerweise sind Reverse-Factoring-Vereinbarungen derart ausgestaltet, dass sich ein Finanzinstitut bereit erklärt, Beträge, die ein Unternehmen seinen Lieferanten schuldet, zu bezahlen, wobei sich das Unternehmen im Gegenzug dazu verpflic...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / jj. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Tz. 96 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die beispielhafte Aufstellung des IAS 7.16 für Cashflows aus der Investitionstätigkeit lässt sich erweitern um Einzahlungen aus Zuwendungen der öffentlichen Hand (government grants), sofern diese vermögenswertbezogen sind, also für die Anschaffung oder Herstellung eines geförderten Vermögenswertes verwendet werden sollen und nicht zurückzuzah...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Abgrenzung des Bereichs der Finanzierungstätigkeit

Tz. 213 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Im Bereich der Finanzierungstätigkeit sollten die Zahlungsvorgänge aus Maßnahmen der Außenfinanzierung sowohl mit Eigen- als auch mit Fremdkapital gezeigt werden (vgl. Tz. 52). In dem Muster-Gliederungsschema nach DRS 21.A2.24 fällt aber auf, dass im Gegensatz zu der Beispielsgliederung in IAS 7 Anhang B nur Zahlungsvorgänge aus der Finanzie...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ii. Aufgeschobene Vergütung vs. bedingte Gegenleistung

Tz. 92 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Ermessensbehaftet sein kann die Abgrenzung der Cashflows im Bereich der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit, wenn langfristige Vermögenswerte auf Ziel oder unter Vereinbarung von Ratenzahlungen oder dergleichen (deferred consideration) erworben werden. Für diese Fälle gibt der Standard explizit keine Regelung vor, die eine Ab...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. IFRS-Einzelabschlüsse

Tz. 39 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Der Wortlaut des Art. 5b der IAS-VO bezieht sich ausdrücklich auf die konsolidierten Abschlüsse und/oder Jahresabschlüsse (in der Terminologie des § 325 Abs. 2a HGB: Einzelabschlüsse) der nicht kapitalmarktorientierten Gesellschaften. Der Begriff "Jahresabschluss" umfasst dabei sowohl die Aufstellung eines sog. separaten IFRS-Einzelabschlusse...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Währungsumrechnung bei derivativer Ableitung aus dem Konzernabschluss

Tz. 169 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Wird die Konzern-Kapitalflussrechnung derivativ aus dem Konzernabschluss abgeleitet, so bedarf es nur bei vordergründiger Betrachtung keinerlei zusätzlicher Bemühungen zur adäquaten Berücksichtigung des Fremdwährungsproblems in der Konzern-Kapitalflussrechnung. Probleme der Währungsumrechnung und der Konsolidierung konzerninterner Zahlungsvo...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Auslegung der endorsten IFRS

Tz. 59 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Entscheidung über die Gültigkeit, die Auslegung und die Rechtsfortbildung von europäischem Gemeinschaftsrecht obliegt nach Art. 9f Abs. 1 des Vertrags von Lissabon (ABl. EU C 306 vom 17. Dezember 2007, S. 1) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Für das sekundäre Gemeinschaftsrecht ordnet Art. 9f Abs. 3b des Vertrags von Lissabon hierzu da...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.3 Rückstellungen

Tz. 130 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 In der Mindestgliederung nach DRS 21.40 und in IAS 7.20 (b) wird explizit auf die Korrekturen, die durch die Veränderung der Rückstellungen eintreten können, Bezug genommen. Durch die Einbeziehung der Veränderung der Rückstellungen, insb. für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, in die Rückrechnung sollen die entsprechenden zahlungsunwirk...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 1.2 Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept

Die Verweise in IFRS 3 auf das Rahmenkonzept wurden in den am 14.5.2020 veröffentlichten Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept aktualisiert. Um zu vermeiden, dass es aufgrund der veränderten Definition von Vermögenswerten und Schulden zu einer sofortigen erfolgswirksamen Ausbuchung erworbener Vermögenswerte und Schulden kommt (Day 2 gain or loss), änderte der I...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Gründung eines Tochterunternehmens

Tz. 161 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Ein Unterschied zwischen der Kapitalflussrechnung des Einzelunternehmens und des Konzerns ergibt sich bei Gründung eines Tochterunternehmens. Während das Leisten der Bareinlage in der Kapitalflussrechnung des Einzelunternehmens nach IAS 7.16 (c) als Auszahlung für den Erwerb von Eigenkapital anderer Unternehmen auszuweisen ist, findet aus Ko...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Direkte und indirekte Darstellung der Zahlungsströme aus der betrieblichen Tätigkeit

Tz. 116 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Im Grundsatz sollte eine Kapitalflussrechnung in der direkten Darstellungsform vorgelegt werden, dh., es sollten in den drei Bereichen der Kapitalflussrechnung nur die originären (Brutto-)Einzahlungen und Auszahlungen gezeigt werden. Ein Nachteil der direkten Darstellung der Zahlungsströme besteht darin, dass die Buchführungssysteme idR nich...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Stand der Übernahme durch die EU

Tz. 8 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Europäische Kommission hat IAS 7 am 13. Oktober 2003 im Amtsblatt der EU bekannt gemacht. Sukzessive hat die EU auch sämtliche der oben (vgl. Tz. 4) dargestellten Änderungen zu IAS 7 übernommen. Am 3. November 2008 hat die Europäische Kommission zudem eine konsolidierte Fassung aller International Financial Reporting Standards (IFRS), die ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.6 Veränderungen des Nettoumlaufvermögens

Tz. 136 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Kennzeichnend für die indirekte Darstellungsform der Zahlungsströme aus der betrieblichen Tätigkeit ist die Erfassung der Bestandsänderungen der Vorräte sowie der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten, sofern diese nicht dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zugehören (IAS 7.20 (a)). So sind bspw. Verbindlichkeiten, die auf d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Bewegungen zwischen den Komponenten des Finanzmittelfonds

Tz. 36 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Bewegungen zwischen den Komponenten des Finanzmittelfonds sind nicht als Zahlungsmittelzuflüsse bzw. Zahlungsmittelabflüsse zu betrachten. Diese Bewegungen stellen weder Zahlungsvorgänge im Finanzierungsbereich noch Zahlungsvorgänge im Investitionsbereich oder im Bereich der betrieblichen Tätigkeit dar, sondern betreffen allein das cash manag...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 1.5 Verbesserungen zu IFRS 2018 – 2020

Der IASB hat am 14.5.2020 die Änderungen im Rahmen des Annual Improvements Project 2018 – 2020 veröffentlicht. Die Änderungen sind prospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2022 beginnen. Die Verlautbarung enthält folgende Änderungen: IFRS 1: Ein Tochterunternehmen, das nach seinem Mutterunternehmen ein erstmaliger Anwender der IFRS wird und die Erle...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / nn. Kosten einer Aktienemission

Tz. 106b Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Unmittelbar mit der Ausgabe von Aktien anfallende Kosten sind als Abzug vom Eigenkapital zu bilanzieren (IAS 32.35). Da diese Kosten folglich die Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen verringern, sind sie der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen (IAS 7.17 (a)). Sofern eine geplante Aktienemission nicht stattfindet, sind die damit verbunden...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / qq. Mit einem Abschlag ausgegebene oder mit einem Aufschlag zu tilgende Schuldinstrumente

Tz. 106e Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Auszahlungen für den Tilgungsanteil eines Darlehens oder eines anderen Schuldinstruments sind als Finanzierungstätigkeit einzustufen (IAS 7.17). Sofern Auszahlungen für den Zinsanteil des Schuldinstruments nach dem Darstellungswahlrechts des IAS 7.33 der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet werden, kann es bei Zahlungen an den Darlehensgeber ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Sachanlagen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vermietet werden

Tz. 77 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Von dem Grundsatz, dass Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens nicht bei den Zahlungen aus der betrieblichen Tätigkeit gezeigt werden können, wurde durch die "Verbesserungen der IFRS" (Mai 2008) und im Einklang mit der Neuregelung des IAS 16.68A eine Ausnahme in IAS 7.14 hinzugefügt. Danach sind Auszahlung...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Angaben über Kreditlinien

Tz. 199 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7.50 (a) empfiehlt die Angabe der nicht ausgenutzten Kreditlinien, die für die künftige betriebliche Tätigkeit und zur Kapitalbeschaffung eingesetzt werden können. Dabei sollen alle ggf. einschränkenden Bedingungen, unter denen die Kreditlinien in Anspruch genommen werden können, angegeben werden.mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Die Ermittlung der wechselkursbedingten und der sonstigen Wertänderungen im Finanzmittelfonds

Tz. 173 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7.28 enthält in Bezug auf die Ermittlung und Darstellung der wechselkursbedingten Wertänderungen von Beständen im Finanzmittelfonds lediglich einen pauschalen Hinweis auf die Korrektur der Änderung des Finanzmittelbestands durch Wechselkursänderungen von in Fremdwährung gehaltenen Beständen: Die Auswirkung von Wechselkursänderungen auf i...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Fakultative Angaben

Tz. 198 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7.50ff. empfiehlt über die vorstehend erläuterten Pflichtangaben zur Kapitalflussrechnung hinaus Zusatzangaben, die sämtlich die Finanzlage bzw. die Liquidität des Unternehmens/Konzerns betreffen. In DRS 21 sind diese Zusatzangaben nicht erwähnt. 1. Angaben über Kreditlinien Tz. 199 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7.50 (a) empfiehlt die Anga...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Überleitung von den Fondsbestandteilen zu den entsprechenden Bilanzposten

Tz. 181 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Eine nur verbale Berichterstattung über die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds und deren Änderung reicht nicht aus, denn IAS 7.45 verlangt zusätzlich eine Überleitungsrechnung (reconciliation), in der die in die Kapitalflussrechnung aufgenommenen Komponenten des Finanzmittelfonds den entsprechenden Bilanzposten gegenübergestellt werden (v...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Angabe der Netto-Cashflows aufgegebener Geschäftsbereiche

Tz. 187 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach IFRS 5.33 (c) sind die Netto-Cashflows, die der betrieblichen Tätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit eines aufgegebenen Geschäftsbereichs (discontinued operation) zuzurechnen sind, anzugeben. Diese Angabe kann entweder in der Kapitalflussrechnung oder im Anhang erfolgen (vgl. auch EY International GAAP 2022, Chapte...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Cash and Cash Equivalents)

Tz. 19 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Wesentlich für die Aussagekraft einer Kapitalflussrechnung und für ihre Interpretierbarkeit ist die Abgrenzung des Finanzmittelfonds, dh. jenes Bestandes an Finanzmitteln (cash and cash equivalents), auf den Zahlungsvorgänge (cash flows) iSv. Zuflüssen bzw. Abflüssen flüssiger Mittel bezogen werden sollen: "Cashflows sind Zuflüsse und Abflüss...mehr