Tz. 77

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Von dem Grundsatz, dass Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens nicht bei den Zahlungen aus der betrieblichen Tätigkeit gezeigt werden können, wurde durch die "Verbesserungen der IFRS" (Mai 2008) und im Einklang mit der Neuregelung des IAS 16.68A eine Ausnahme in IAS 7.14 hinzugefügt. Danach sind Auszahlungen für den Erwerb oder die Herstellung von Sachanlagen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens vermietet und anschließend verkauft werden (typisch z. B. bei Autovermietung), sowie die Einzahlungen aus deren Vermietung und Verkauf, als Cashflow der betrieblichen Tätigkeit einzustufen. Damit soll vermieden werden, dass die Auszahlungen für Beschaffung von Sachanlagen held for rental der Investitionstätigkeit zugeordnet werden, während die Einzahlungen aus deren Abgang als Zahlungsströme im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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