Tz. 200

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Gemäß IAS 7.50 (c) soll der Gesamtbetrag der Mittelzuflüsse/-abflüsse, die die Erweiterung des Geschäftsbetriebs betreffen, getrennt von denjenigen Mittelzuflüssen/-abflüssen gezeigt werden, die nur zur Kapazitätserhaltung erforderlich sind. In IAS 7.51 wird diese Empfehlung damit begründet, dass die Empfänger der Kapitalflussrechnung ein Interesse daran haben könnten zu erfahren, inwieweit das Unternehmen Investitionen zur Kapazitätserhaltung vorgenommen hat oder ob ggf. Gewinnerwartungen zu Gunsten/Lasten der Liquidität und der Erfolgsverteilung bestehen. Zu Messproblemen, die bei der Bestimmung der kapazitätsorientierten Mittelzuflüsse/-abflüsse auftreten, wird in IAS 7 nicht Stellung bezogen.

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