Tz. 106b

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Unmittelbar mit der Ausgabe von Aktien anfallende Kosten sind als Abzug vom Eigenkapital zu bilanzieren (IAS 32.35). Da diese Kosten folglich die Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen verringern, sind sie der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen (IAS 7.17 (a)). Sofern eine geplante Aktienemission nicht stattfindet, sind die damit verbundenen Kosten aufwandswirksam zu erfassen und, da sie nicht im Zuge eines Finanzierungsvorgangs anfallen, der betrieblichen Tätigkeit zuzuordnen (vgl. EY International GAAP 2022, Chapter 35.4.4.11).

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