Tz. 141

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Zahlungsunwirksame Änderungen der Posten des Finanzmittelfonds während der Abrechnungsperiode ergeben sich aus Fremdwährungsposten, die im Finanzmittelfonds enthalten sind, bei Änderung der Umrechnungskurse, aus (Markt-) Wertänderungen von Wertpapieren und aus Änderungen des Konsolidierungskreises. Als zahlungsunwirksame Änderungen des Finanzmittelfonds aufgrund einer Änderung des Konsolidierungskreises sind in der Fondsveränderungsrechnung nur Zu- oder Abgänge zum Fondsmittelfonds aufgrund von Beteiligungserwerben und -veräußerungen zu erfassen, bei denen die Gegenleistung für die Beteiligungen nicht in Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten besteht, die also nicht die Verwendung von Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten voraussetzen (vgl. die englische Originalfassung von IAS 7.43). Ein Beispiel ist der Erwerb der Anteile an einem Tochterunternehmen, das über eigene Barmittel verfügt, gegen Ausgabe von Anteilen des Mutterunternehmens an die bisherigen Gesellschafter des neuen Tochterunternehmens (vgl. IAS 7.44 (b)). Wird für die Anteile an dem Tochterunternehmen hingegen ein Kaufpreis gezahlt, setzt die Transaktion also die Verwendung von Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten voraus, ist der Zu- oder Abgang der vom Tochterunternehmen selbst gehaltenen Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente nach IAS 7.42 mit der Zahlung des Kaufpreises zu saldieren und wird dementsprechend als Cashflow im Bereich der Investitionstätigkeit dargestellt.

Die zuvor genannten zahlungsunwirksamen Änderungen der Posten des Finanzmittelfonds sind, um den Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zu Beginn und am Ende der Periode abzustimmen, in (entsprechender) Anwendung von IAS 7.28 in einer Fondsveränderungsrechnung zu erfassen (vgl. Tz. 33ff.; zur Berechnung in der Konzern-Kapitalflussrechnung vgl. Tz. 173ff.). Das Gliederungsschema in der Anlage 1 zu DRS 21 gibt ein Beispiel für eine solche Fondsveränderungsrechnung:

 
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus Veränderungen im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit, aus Veränderungen im Investitions- und Finanzierungsbereich
+/– Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds
+/– Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode

Abb. 5: Fondsveränderungsrechnung nach DRS 21.Anlage 1

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