Tz. 198

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

IAS 7.50ff. empfiehlt über die vorstehend erläuterten Pflichtangaben zur Kapitalflussrechnung hinaus Zusatzangaben, die sämtlich die Finanzlage bzw. die Liquidität des Unternehmens/Konzerns betreffen. In DRS 21 sind diese Zusatzangaben nicht erwähnt.

1. Angaben über Kreditlinien

 

Tz. 199

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

IAS 7.50 (a) empfiehlt die Angabe der nicht ausgenutzten Kreditlinien, die für die künftige betriebliche Tätigkeit und zur Kapitalbeschaffung eingesetzt werden können. Dabei sollen alle ggf. einschränkenden Bedingungen, unter denen die Kreditlinien in Anspruch genommen werden können, angegeben werden.

2. Angaben über Mittelzuflüsse/-abflüsse, die der Kapazitätserhaltung oder -erweiterung dienen

 

Tz. 200

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Gemäß IAS 7.50 (c) soll der Gesamtbetrag der Mittelzuflüsse/-abflüsse, die die Erweiterung des Geschäftsbetriebs betreffen, getrennt von denjenigen Mittelzuflüssen/-abflüssen gezeigt werden, die nur zur Kapazitätserhaltung erforderlich sind. In IAS 7.51 wird diese Empfehlung damit begründet, dass die Empfänger der Kapitalflussrechnung ein Interesse daran haben könnten zu erfahren, inwieweit das Unternehmen Investitionen zur Kapazitätserhaltung vorgenommen hat oder ob ggf. Gewinnerwartungen zu Gunsten/Lasten der Liquidität und der Erfolgsverteilung bestehen. Zu Messproblemen, die bei der Bestimmung der kapazitätsorientierten Mittelzuflüsse/-abflüsse auftreten, wird in IAS 7 nicht Stellung bezogen.

3. Segmentierung der Mittelzuflüsse/-abflüsse nach berichtspflichtigen Segmenten

 

Tz. 201

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Auch die Kapitalflussrechnung kann durch Segmentierung (vgl. IFRS 8 Segmentberichterstattung) den Adressaten zusätzliche Informationen über die Relationen zwischen den Zahlungsmittelbewegungen des Gesamtunternehmens/Gesamtkonzerns und den Mittelzuflüssen/-abflüssen in den einzelnen Segmenten (IAS 7.52) liefern. IAS 7.50 (d) empfiehlt deshalb eine Aufgliederung der Mittelzuflüsse/-abflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit nach den einzelnen berichtspflichtigen Segmenten (segmentierte Kapitalflussrechnung). Ein Muster für eine segmentierte Kapitalflussrechnung findet sich in IAS 7 Anhang A Note D. Auf die Regelungen in IFRS 8.23f. wird verwiesen (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 8, Tz. 92).

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