Weitere Fragen, bei denen das IFRS IC im Zeitraum September 2021 bis Juni 2022 entschieden hat, sie nicht auf die Agenda zu nehmen, betrafen:

  • IAS 16: Nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer auf Leasingzahlungen (September 2021)
  • IAS 32: Bilanzierung von Optionsscheinen, die beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeit eingestuft werden (September 2021)
  • IFRS 16: Wirtschaftlicher Nutzen aus der Nutzung eines Windparks (November 2021)
  • IFRS 9, IAS 20: TLTRO III Transaktionen (Februar 2022)
  • IAS 7: Sichteinlagen mit Nutzungsbeschränkungen aus einem Vertrag mit einem Dritten (März 2022)
  • IAS 37: Verpflichtungen aus nicht erreichten Schadstoffausstoßobergrenzen (Juni 2022)
  • IAS 32: Spezielle Erwerbsgesellschaften (SPAC): Klassifizierung von öffentlichen Anteilen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital (Juni 2022)
  • IFRS 17: Übertragung von Versicherungsschutz bei einer Gruppe von Rentenversicherungsverträgen (Juni 2022)

In Übereinstimmung mit § 8.7 des Due Process Handbook hat der IASB diese Agenda-Entscheidungen in seinen Sitzungen diskutiert und nicht beanstandet. Sie wurden deshalb in Addenda zu den IFRIC Updates veröffentlicht.

 
Hinweis

Im Juni 2022 hat das IFRS IC seine Diskussionen zum Thema "Erhaltene Zahlungsmittel via elektronische Übertragung zur Erfüllung von finanziellen Vermögenswerten" abgeschlossen. Der IASB wird sich in einer zukünftigen Sitzung mit dieser Agenda-Entscheidung befassen.

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