Tz. 131
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
Als weitere Korrekturen des Ergebnisses finden sich in der Beispielsgliederung nach IAS 7 Anhang A (unrealisierte) Fremdwährungsverluste und in IAS 7.20 (b) zudem noch unrealisierte Fremdwährungsgewinne.
Tz. 132
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
IAS 7.20 (b) nennt als weiteres Beispiel nicht ausgeschüttete Gewinne von assoziierten Unternehmen, die entsprechend IAS 28.10 zu einer erfolgswirksamen Erhöhung des Beteiligungswertansatzes führen.
Tz. 133
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
Auch die Aufzinsung eines Darlehens nach der Effektivzinsmethode (vgl. IFRS 9. Anhang A und IFRS 9.B5.4.1–B5.4.7) führt regelmäßig zu nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen, etwa weil ein Disagio bei der Ausgabe des Darlehens in Abzug gebracht worden ist und der Unterschiedsbetrag über die Laufzeit des Darlehens nach der Effektivzinsmethode aufzulösen ist.
Tz. 134
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
Aufwendungen für latente Steuern sind, weil sie das Periodenergebnis gemindert haben, ohne zahlungswirksam zu sein, hinzuzurechnen. Umgekehrt sind Erträge aus latenten Steuern wegen ihrer Zahlungsunwirksamkeit vom Periodenergebnis abzuziehen.
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