Tz. 131

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Als weitere Korrekturen des Ergebnisses finden sich in der Beispielsgliederung nach IAS 7 Anhang A (unrealisierte) Fremdwährungsverluste und in IAS 7.20 (b) zudem noch unrealisierte Fremdwährungsgewinne.

 

Tz. 132

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

IAS 7.20 (b) nennt als weiteres Beispiel nicht ausgeschüttete Gewinne von assoziierten Unternehmen, die entsprechend IAS 28.10 zu einer erfolgswirksamen Erhöhung des Beteiligungswertansatzes führen.

 

Tz. 133

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Auch die Aufzinsung eines Darlehens nach der Effektivzinsmethode (vgl. IFRS 9. Anhang A und IFRS 9.B5.4.1–B5.4.7) führt regelmäßig zu nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen, etwa weil ein Disagio bei der Ausgabe des Darlehens in Abzug gebracht worden ist und der Unterschiedsbetrag über die Laufzeit des Darlehens nach der Effektivzinsmethode aufzulösen ist.

 

Tz. 134

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Aufwendungen für latente Steuern sind, weil sie das Periodenergebnis gemindert haben, ohne zahlungswirksam zu sein, hinzuzurechnen. Umgekehrt sind Erträge aus latenten Steuern wegen ihrer Zahlungsunwirksamkeit vom Periodenergebnis abzuziehen.

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