Tz. 215

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Nach den Vorgaben von IAS 7 wird der Bereich der betrieblichen Tätigkeit weit abgegrenzt: Es werden sämtliche Zahlungsvorgänge der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet, die aus der operativen Geschäftstätigkeit stammen. Dazu zählen nach IAS 7.15 und 7.16 (e) im Regelfall auch von Kreditinstituten gewährte Kredite und Darlehen, da sie mit der wesentlichen erlöswirksamen Tätigkeit dieses Unternehmens in Zusammenhang stehen. DRS 21.A2.15 führt aus, dass der Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit bei Kreditinstituten weiter gefasst werden müsse als bei Nichtbanken. Die Folge davon sei, dass die Bereiche der Investitions- und Finanzierungstätigkeit entsprechend eingeschränkt werden müssten.

 

Tz. 216

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

In dem Mindestgliederungsschema nach DRS 21.A2.19 wird der Mittelfluss aus laufender Geschäftstätigkeit nach der indirekten Methode dargestellt. Dies geschieht in zwei Schritten. In einem ersten Schritt wird der Jahresüberschuss durch die zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge korrigiert. In einem zweiten Schritt werden die Zunahmen von Vermögensgegenständen/Abnahmen von Verbindlichkeiten mit negativem Vorzeichen sowie die Abnahmen von Vermögensgegenständen/Zunahmen von Verbindlichkeiten mit positivem Vorzeichen, jeweils nach Korrektur um die darin enthaltenen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge, ausgewiesen.

 

Tz. 217

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Zinseinzahlungen und -auszahlungen gehören nach IAS 7.33 bei Finanzinstitutionen zum Bereich der betrieblichen Tätigkeit; sie sind nach IAS 7.31 gesondert auszuweisen. DRS 21.A2.17 folgt dieser Maßgabe.

 

Tz. 218

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Erhaltene Dividenden werden nach DRS 21.A2.17 wegen der engen Abgrenzung des Investitionsbereichs nicht, wie dies in der (nicht zwingend anzuwendenden) Beispielsgliederung im Anhang B zu IAS 7 vorgesehen ist, dem Bereich der Investitionstätigkeit, sondern dem Bereich der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet. Gezahlte Dividenden sollen dagegen auch nach DRS 21.A2.23 dem Finanzierungsbereich zugeordnet werden und gesondert angegeben werden.

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