Tz. 199
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
IAS 7.50 (a) empfiehlt die Angabe der nicht ausgenutzten Kreditlinien, die für die künftige betriebliche Tätigkeit und zur Kapitalbeschaffung eingesetzt werden können. Dabei sollen alle ggf. einschränkenden Bedingungen, unter denen die Kreditlinien in Anspruch genommen werden können, angegeben werden.
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