Tz. 106e

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Auszahlungen für den Tilgungsanteil eines Darlehens oder eines anderen Schuldinstruments sind als Finanzierungstätigkeit einzustufen (IAS 7.17). Sofern Auszahlungen für den Zinsanteil des Schuldinstruments nach dem Darstellungswahlrechts des IAS 7.33 der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet werden, kann es bei Zahlungen an den Darlehensgeber erforderlich sein eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen, um eine sachgerechte Zuordnung der Zahlungsflüsse zwischen betrieblicher Tätigkeit und Finanzierungstätigkeit sicherzustellen.

Ein Unternehmen, das zB. eine Nullkuponanleihe zum Nennwert emittiert, für die bei der Rückzahlung ein Aufgeld zu zahlen ist, leistet während der Laufzeit der Anleihe keine Zinszahlungen. Die Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkeit erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode, sodass am Laufzeitende die Verbindlichkeit den Rückzahlungsbetrag inkl. gesammelter Zinsen darstellt. Nach der hier vertretenen Auffassung sollte bei der Zuordnung des Rückzahlungsbetrages in der Kapitalflussrechnung eine Aufteilung vorgenommen werden, um den auf den Zinsanteil entfallenden Rückzahlungsbetrag der betrieblichen Tätigkeit und den auf den Tilgungsanteil entfallenden Rückzahlungsbetrag der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen (vgl. EY International GAAP 2021, Chapter 35.4.4.13).

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