Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.3 Besonderheit: Neubewertungsrücklage

Rz. 35 Ein Unternehmen kann für die Bewertung von Sachanlagen entweder das Anschaffungskostenmodell oder das Neubewertungsmodell anwenden, muss die ausgewählte Methode aber auf die gesamte Gruppe von Sachanlagen anwenden (IAS 16.23–42).[1] Wird das Neubewertungsmodell gewählt, ist die Wertsteigerung aus der Erhöhung des Buchwertes direkt in das Eigenkapital unter der Position...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.6 Stille Rücklagen (Reserven)

Rz. 38 Nach den IFRS – konkret IAS 1.15 – sind die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows eines Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen, und da diese Generalnorm Vorrang gegenüber den Einzelnormen hat,[1] haben stille Rücklagen nach IFRS wenig Platz. So hat auch das Vorsichtsprinzip – wenn auch noch aus IAS 37 ablesbar, zuminde...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.1 Aufgliederung der offenen Rücklagen

Rz. 33 Nach IASB-Framework (2018) 4.63 ff. kann das Eigenkapital, eigentlich als Restgröße definiert, unterteilt werden in Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen (vor oder nach Verwendung) und Kapitalerhaltungsrücklagen. Des Weiteren können nach IASB-Framework (2018) 4.66 andere (steuerliche) Rücklagen gebildet werden, wenn das nationale Steuerrecht bei einem Übertrag auf s...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.5 Behandlung eigener Anteile

Rz. 37 Nach IAS 32.33 sind eigene Anteile vom Eigenkapital abzuziehen. Eigene Anteile können vom Unternehmen selbst oder von anderen Konzernunternehmen erworben und gehalten werden; der Kauf, Verkauf, die Ausgabe oder Einrichtung werden nicht erfolgswirksam erfasst; alle gezahlten oder erhaltenen Gegenleistungen sind direkt im Eigenkapital zu erfassen.mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 6 Weiterführende Literatur

Hoffmann/Lüdenbach/Freiberg, IAS/IFRS-Texte 2022/2023, 15. Aufl. 2022; IDW, WPH Edition Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung, 17. Aufl. 2021.mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.4 Besonderheit: Währungsumrechnungsrücklage

Rz. 36 Gewinne oder Verluste aus in Fremdwährung bewerteten nicht monetären Posten können direkt im Eigenkapital – als Währungsumrechnungsrücklage – oder im Ergebnis erfasst werden (IAS 21.30).mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.3 Nicht unter IAS 40 fallende Immobilien

Rz. 424 Nicht unter den Regelungsinhalt von IAS 40 fallen folgende Immobilien: die mit der Absicht erworben oder errichtet wurden, um sie im normalen Geschäftsverlauf in naher Zukunft zu veräußern – geregelt im Vorratsvermögen in IAS 2; Bauten, die Gegenstand von Fertigungsaufträgen gem. IFRS 15 sind; Eigenbetrieblich genutzte Immobilien, insbesondere betriebliche Ersatzgrundstü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.4 Angaben im Anhang

Rz. 436 Im Anhang sind nach Maßgabe der in der Bilanz vorgenommenen Gliederung für das Sachanlagevermögen[1] und die Anlageimmobilien[2] bestimmte Angaben zu machen. Nach IFRS ist ein Anlagespiegel für das Sachanlagevermögen vorgeschrieben.[3] Der Anlagenspiegel nach IFRS ersetzt zugleich die gegenüber dem HGB regelmäßig fehlende bilanzielle Untergliederung des Anlagevermöge...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.2 Als Finanzinvestitionen gehaltene Anlageimmobilien

Rz. 422 Beispiele für als Finanzinvestitionen gehaltene "Anlageimmobilien" bzw. "Renditeliegenschaften", wobei inzwischen auch jeweils die Herstellungs- und Bauphase einbezogen werden kann: Grundstücke und Gebäude, die langfristig für Wertzuwächse statt für einen kurzfristigen Verkauf gehalten werden (IAS 40.8a); Grundstücke und Gebäude, die für eine gegenwärtig unbestimmte kü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.8 Folgebewertung

Rz. 410 Sowohl nach dem HGB als auch nach IFRS sind abnutzbare Vermögenswerte planmäßig abzuschreiben. Zur planmäßigen Abschreibung fordert IAS 16.50 bei Gebäuden und Gebäudeflächen, das Abschreibungsvolumen auf systematischer Grundlage über die Nutzungsdauer zu verteilen (IAS 16.41 und IAS 16.48). Eine planmäßige Abschreibung ist auch dann vorzunehmen, wenn aus exogenen Grü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.3 Zugangsbewertung

Rz. 394 Gemäß IAS 16.15 hat der erstmalige Ansatz eines Gebäudes oder Gebäudeteils zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu erfolgen. Rz. 395 Der Anschaffungskostenbegriff nach IFRS entspricht in weiten Teilen demjenigen des HGB. Eine nennenswerte Abweichung besteht allerdings bei der Aktivierung künftiger Abbruch- und Abräumkosten sowie Rückbau- und Entfernungskosten,...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.4 Klassifizierung bei gemischter Nutzung

Rz. 425 Eine eindeutige Abgrenzung zwischen investment properties und betrieblich eigengenutzten Immobilien wird durch eine gemischte Nutzung erschwert. Zur Klassifizierung eines Gebäudes oder Gebäudeteils als investment property oder "normales Grundstück" andererseits sind folgende Regeln zu beachten: Bei gemischter Nutzung eines Grundstücks ist zu untersuchen, ob der fremd ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.6 Folgebewertung

Rz. 431 Nur im Zeitpunkt des Zugangs erfolgt der Ansatz zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. An den folgenden Bilanzstichtagen kann auch der Markt- bzw. Zeitwert (fair value) angesetzt werden (IAS 40.33). Rz. 432 IAS 40 räumt für die Folgebewertung von investment properties dem Bilanzierenden ein Wahlrecht für die Bewertung der Gebäude und Gebäudeteile ein. Gemäß IAS 40....mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.1 Regelungsinhalt, Definition

Rz. 419 Bei investment properties (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) handelt es sich um Immobilien, die von ihren Eigentümern oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasing-Verhältnisses gehalten werden, um Miet- oder Pachterträge und/oder eine Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals zu erzielen (IAS 40.4). Rz. 420 Die Immobilien dienen folglich allei...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.1 Definition und Ansatzvoraussetzungen

Rz. 390 IAS 16.6 definiert Sachanlagen als materielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die erwartungsgemäß länger als ein Geschäftsjahr genutzt werden. Dies entspricht der Regelung in § 247 Abs. 2 HGB. Rz. 391 Für den Ansatz als Verm...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.5 Zugangsbewertung

Rz. 428 Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden im Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet (IAS 40.20). Gehen die Immobilien mit einem einheitlichen Anschaffungspreis zu, bedarf es einer Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits. Eine Besonderheit bei der Ermittlung von Anschaffu...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.1 Grundsätzliches

Rz. 389 IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und macht eine gedankliche Aufspaltung der Anschaffung u. a. von Gebäuden und Gebäudeteilen in eigenbetrieblich genutzte Immobilien (owner-occupied properties), die vorrangig nach IAS 16 zu bewerten sind, und Anlageimmobilien (investment properties), deren Bewertung sich nach IAS 40 richte...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.7 Öffentliche Zuschüsse

Rz. 408 Öffentliche Investitionszuschüsse (auch Investitionszulagen) sind buchmäßig als Kompensation der zugehörigen Abschreibungen zu behandeln (IAS 20.16, IAS 20.17). Die in R 6.5 Abs. 2 EStR mögliche sofortige erfolgswirksame Behandlung kommt nicht in Betracht. Rz. 409 Die Periodisierung proportional zum Abschreibungsverlauf kann in zweifacher Form buchtechnisch dargestell...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.6 Komponentenansatz

Rz. 401 Die IFRS verfolgen eine Tendenz zur sinnvollen Bewertung von Vermögenswerten, was auch die Aufteilung auf Komponenten beinhaltet. Diese Praxis steht im Gegensatz zur laufenden BFH-Rechtsprechung zur Bilanzierung von Gebäuden und Gebäudeteilen (R 7.1 EStR). Hier wird auf das Bestehen eines einheitlichen Funktionszusammenhangs abgestellt: Gebäudeteile, die dem Zweck de...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.5 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 399 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind dem Buchwert eines schon bilanzierten Gebäudes oder Gebäudeteils nach Maßgabe der IAS 16.12 ff. hinzuzurechnen (Aktivierungspflicht). Im Gegensatz hierzu sind regelmäßig wiederkehrende Reparatur- und Instandhaltungskosten ("costs of the day-to-day servicing"), die lediglich dazu dienen, die aktuell vorhandene Er...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.4 Tausch

Rz. 397 Nach IFRS stützt sich die Grundkonzeption der Zugangsbewertung beim Tausch von Gebäuden und Gebäudeteilen auf das fair-value-Konzept mit der Folge einer Gewinn- bzw. Verlustrealisierung bei Abweichen der Bemessungsgrundlage für den hingegebenen Vermögenswert von dessen Buchwert (IAS 16.24). Rz. 398 Dazu ist eine zweigliedrige Tatbestandsanalyse notwendig, nämlich den ...mehr

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Lagebericht / 1 Grundlagen nach HGB und IFRS

Der Lagebericht ist Bestandteil der jährlichen Rechnungslegung von Unternehmen, jedoch nicht als Teil des Jahresabschlusses, sondern als ein zusätzliches Berichtsinstrument, das den Jahresabschluss ergänzt. Die Hauptzielsetzung des Lageberichts ist dabei die Informationsvermittlung. Die gesetzlichen Grundlagen für den Lagebericht von Einzelunternehmen bilden hinsichtlich des...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.4 Prüfung von Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Segmentberichterstattung

Rz. 144 Sofern die gesetzlichen Vertreter von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften i. S. v. § 264d HGB und ihnen gesetzlich gleichgestellte Unternehmen eine Kapitalflussrechnung, einen Eigenkapitalspiegel und freiwillig eine Segmentberichterstattung nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB erstellt haben, sind diese Sonderrechnungen, die ebenfalls zum (erweiterten) Jahresabsch...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 4.4 Internationale Einflüsse

Rz. 194 Als sog. "Internationalisierungsinstanz" (International Standard Setter) der Wirtschaftsprüfung wird die International Federation of Accounts (IFAC) , zu deren Mitgliedern zwischenzeitlich die Berufsorganisationen aller wichtigen Industrienationen zählen, bezeichnet. Für die Bundesrepublik Deutschland gehören der IFAC seit ihrer Gründung im Jahr 1977 die WPK und das I...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2 Wichtige Reformen von Rechnungslegung und Prüfungswesen

Rz. 3 Prinzipiell zielen die Reformbestrebungen in den Bereichen Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung vor dem Hintergrund einer zunehmenden Globalisierung der unternehmerischen Tätigkeiten darauf ab, zum Zwecke der Vergleichbarkeit und der Sicherheit der mit den Instrumenten der Rechnungslegung übermittelten Informationen international einheitliche und anerkannte Rechnungs...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 3.2 Konzernabschluss

Rz. 35 Die angepassten Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen werden zunächst in den sog. Summenabschluss überführt, indem alle Jahresabschlussdaten der HB II horizontal addiert werden. Dieser enthält auch sämtliche konzerninternen Beteiligungen sowie Forderungen, Verbindlichkeiten und Erfolge aus internen Lieferungen und Leistungen. Da der Konzernabschluss der Einheitstheo...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 2.4 International Financial Reporting Standards

Rz. 18 Die Regelungen hinsichtlich der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den IFRS finden sich in IFRS 10.4 [1] Für deutsche Mutterunternehmen sind diese Regelungen allerdings gegenstandslos, da sich die Konzernrechnungslegungspflicht nach wie vor aus den nationalen Umsetzungen der europäischen Richtlinien und Verordnungen ergibt. So ist auch für IFRS-Konze...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.2.2.2 Konzernabschluss

Rz. 62 Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend, ist die Prüfung des Konzernabschlusses darauf auszurichten, "[...] mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, die wegen ihrer Größenordnung oder Bedeutung einen Einfluss auf den Aussagewert der Rechnungslegung für die Rechnungslegungsadressaten haben"[1]. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte der Aufwand zur Erl...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 3.1 Einzelabschlüsse als Grundlagen des Konzernabschlusses

Rz. 26 Für die Prüfung von Konzernabschlüssen deutscher Mutterunternehmen sind die entsprechenden Regelungen des Handelsgesetzbuches ausschlaggebend. Die Prüfungsobjekte lassen sich dabei aus § 317 Abs. 1 – 5 HGB ableiten. Die Besonderheit eines Konzernabschlusses liegt in der Tatsache, dass sich der Konzernabschluss aus den Einzelabschlüssen aller Konzernunternehmen ergibt....mehr

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Konzernabschlussprüfung / 3.4 Weitere Prüfungsobjekte

Rz. 44 Neben den oben vorgestellten Objekten der Konzernabschlussprüfung können weitere Prüfungsobjekte vorliegen. Infrage kommen beispielsweise freiwillig verfasste Unternehmenspublikationen wie separate Nachhaltigkeitsberichte, Substanzerhaltungsrechnungen, Wertschöpfungsrechnungen, Value Reports und Corporate-Governance -Berichte, die teilweise erheblich über die gesetzlic...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 2.2 Handelsgesetzbuch und Publizitätsgesetz

Rz. 10 Das Handelsgesetzbuch verpflichtet gem. § 290 Abs. 1 HGB die gesetzlichen Vertreter aller Kapitalgesellschaften[1] mit Sitz im Inland, die als Muttergesellschaft auf mindestens ein anderes (Tochter-)Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben können, zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts. Ein herrschend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.2 Anschaffungsvorgang

Rz. 99 Dem Anschaffungsvorgang können ein Kauf, eine Werklieferung, ein Tausch – insbesondere eine Sacheinbringung – oder eine Schenkung zugrunde liegen. Der Anschaffungsvorgang muss nicht zeitpunktbezogen sein, sondern kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Ein Wirtschaftsgut ist angeschafft, mit der Folge, dass es beim Erwerber zu bilanzieren ist, sobald dieser...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.1 Allgemeines

Rz. 198 § 6 Abs. 1 EStG enthält keine eigene steuerrechtliche Definition des Herstellungskostenbegriffs. Die Vorschrift beschreibt auch nicht die Bestandteile der Herstellungskosten. Für die steuerrechtliche Gewinnermittlung ist daher nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz (§ 5 Abs. 1 EStG).[1] auf die handelsrechtliche Definition der Herstellungskosten zurückzugreifen, die sich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 4 Verhältnis der steuerrechtlichen Bewertung zum Gemeinschaftsrecht

Rz. 28 Die Frage, ob und ggf. inwieweit steuerrechtliche Bewertungsvorschriften über den Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 EStG unter Berücksichtigung der Bilanzrichtlinie gemeinschaftsrechtskonform auszulegen sind, gehört in den Bereich des heftig umstrittenen Problemkreises einer möglichen "Europäisierung" der handels- und steuerrechtlichen Gewinnermittlung. Der BFH[...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 5 Kritische Würdigung

Rz. 61 Sobald eine standard-/normspezifische Taxonomie respektive ein korrespondierendes Update – ggf. unter Berücksichtigung von branchen-/bereichsindividuellen Spezifika – zur Verfügung steht, wird eine zeitnahe Erstellung, Prüfung und Verbreitung von Geschäftsberichten und/oder anderen (Finanz-)Informationen, ermöglicht. Eine standardisierte Erstellung und Berichterstattu...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.5 IFRS-Taxonomy des IASB

Rz. 40 Einer der Hauptgründe für die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit den IFRS ist es, grenzüberschreitende Investitionen zu erleichtern, wobei die Abschlüsse Investoren überall zur Verfügung stehen sollen. Um den Zugriff auf Daten zu optimieren, das Enforcement von IFRS-Abschlüssen zu verbessern und die Suchkosten zu verringern, unterstützt das IASB – wie v...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.2 International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rz. 19 Nach IFRS 3 und IAS 38 ist ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert anzusetzen (Aktivierungsgebot). IAS 38 unterteilt immaterielle Vermögensgegenstände in solche mit begrenzter und solche mit unbegrenzter Nutzungsdauer; zu Letzteren zählt der Geschäfts- oder Firmenwert. Damit entfällt eine planmäßige Abschreibung (IAS 38.107). Zugelassen wird bei Wertminderung (impai...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.1.2 International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rz. 9 Nach IAS 38.48 darf ein selbst geschaffener Geschäfts- oder Firmenwert nicht aktiviert werden. Das gilt auch für selbst geschaffene Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und ähnliche Rechte und Werte (IAS 38.63).[1]mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 3.4 Zwischenberichterstattung nach IFRS (IAS 34)

Rz. 25 IAS 34 regelt die Zwischenberichterstattung für Rechnungslegende nach IFRS.[1] Dieser Standard wurde bereits 1998 vom damals zuständigen IASC genehmigt. Im Vergleich zu anderen Standards wurde IAS 34 nie grundlegend überarbeitet und blieb somit vergleichsweise unverändert. Lediglich Anpassungen in anderen Standards führten zu entsprechenden Einarbeitungen in IAS 34, u...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.5 Inhalt und Form des Zwischenberichts nach IAS 34

Rz. 53 Die Zwischenberichterstattung hat die Aufgabe, den Interessierten rechtzeitig und kosteneffizient mit neuen Informationen zu versorgen (IAS 34.6). Voraussetzung für einen verkürzten Abschluss ist jedoch, dass der letzte Jahresabschluss bekannt ist, da der Zwischenbericht auf diesem aufbaut. Dementsprechend liegt der Fokus auf neuen Aktivitäten, Ereignissen und wesentl...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 5.3 Erfassung und Bewertung von Aufwendungen

Rz. 65 Der zentrale Grundsatz der Zwischenberichterstattung – dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Jahresabschluss zu verwenden – wird explizit für die Aufwendungen in IAS 34.30 veranschaulicht. Dieser zeigt die Erfassung und Bewertung von Aufwendungen aus außerplanmäßigen Abschreibungen von Vorräten, von Restrukturierungsmaßnahmen oder von Wertminderungen ...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 6.2 General Standard

Rz. 72 Im General Standard sind die Mindestanforderungen des Gesetzgebers für den Geregelten Markt relevant.[1] Somit gelten für Emittenten des Börsensegments General Standard die gesetzlichen Vorschriften des § 115 WpHG (bis 2.1.2018 § 37w WpHG) für die Zwischenberichterstattung. Damit sind auch die im General Standard notierten Emittenten zumindest zur Halbjahresberichters...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 2 Zentrale Problemstellung der Zwischenberichterstattung

Rz. 10 Die zentrale Problemstellung im Rahmen der Aufstellung eines Zwischenabschlusses für die Zwischenberichterstattung stellt die unterjährige Erfolgsabgrenzung dar. Hierfür gibt es im Wesentlichen 3 Grundkonzeptionen: den integrativen, den eigenständigen sowie den zwischen den beiden ersteren vermittelnden kombinierten Ansatz. Den einzelnen dogmatischen Konzeptionen lieg...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.1.3 Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 31 Die Gewinn- und Verlustrechnung kann innerhalb der Zwischenberichterstattung ebenfalls ein höheres Aggregationsniveau besitzen als bei einem Jahresabschluss. Die Gliederungsvorschriften des § 275 HGB brauchen deshalb auch hier nicht zwingend angewendet zu werden. Es können somit Positionsgruppen innerhalb der unterjährigen Gewinn- und Verlustrechnung gebildet werden. ...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 5.1 Allgemeines

Rz. 57 Der zentrale Grundsatz der Erfassung und Bewertung im Zwischenbericht ist, dass dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des letzten Geschäftsjahres angewendet werden (DRS 16.20). Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn es zu einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aufgrund von Rechtsänderungen oder aus grundsätzlichen und dauerhaften Erwägungen k...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 6.1 Grundsätzliche Abgrenzung

Rz. 70 Mit unterschiedlichen Transparenzstandards nutzt die Börse ihren Gestaltungsspielraum über die gesetzlich definierten Marktsegmente hinaus, entsprechende Rahmenbedingungen für den Kapitalmarktzugang bereitzustellen. Dabei ist für den Emittenten jeweils eine Notierung im Amtlichen Handel oder im Geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse Voraussetzung zur Aufn...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 5.2 Erfassung und Bewertung von Erträgen

Rz. 59 Für die Erfassung und Bewertung von Erträgen im Zwischenbericht sind grundsätzlich die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungskriterien wie für den letzten Jahresabschluss anzuwenden. Das Realisationsprinzip bei der Vereinnahmung der Erträge führt zu einer periodengerechten Gewinnermittlung innerhalb des zu berichtenden Zwischenberichtszeitraums. Rz. 60 Die Realisierung...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.3 Erklärung der Geschäftsführung (Bilanzeid)

Rz. 45 Gemäß § 117 WpHG i. V. m. § 115 Abs. 2 Nr. 3 WpHG (bis 2.1.2018 §§ 37y und 37w WpHG) hat ein Halbjahresfinanzbericht wie ein Jahresfinanzbericht[1] eine den Vorgaben des § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und des § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB entsprechende Erklärung zu enthalten. Bei dieser Erklärung handelt es sich um die sogenannte "Versicherung der gesetzlichen Vertreter",[2] die a...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.2 Ergebnisbereinigung

Rz. 62 Die betragsmäßige Erfolgsanalyse soll darüber Auskunft geben, ob das ausgewiesene Jahres- bzw. Gesamtergebnis dem vom Analysten als tatsächlich angesehenen Erfolg entspricht oder inwieweit im Jahresabschluss möglicherweise verdeckte Ergebnisteile existieren.[1] Das zugrunde liegende Rechnungslegungssystem und der Umfang der freiwilligen Angaben haben dabei einen erheb...mehr