Rz. 61

Sobald eine standard-/normspezifische Taxonomie respektive ein korrespondierendes Update – ggf. unter Berücksichtigung von branchen-/bereichsindividuellen Spezifika – zur Verfügung steht, wird eine zeitnahe Erstellung, Prüfung und Verbreitung von Geschäftsberichten und/oder anderen (Finanz-)Informationen, ermöglicht. Eine standardisierte Erstellung und Berichterstattung von Finanzinformationen mittels XBRL gewährleistet dabei eine unbegrenzte und nutzerspezifische Offenlegung und/oder Veröffentlichung von Informationen gegenüber den Abschlussadressaten[1] die dazu geeignet ist, den Informationsfluss zu optimieren und Transaktionskosten zu senken.[2]

 

Rz. 62

Für Unternehmen führt die Verwendung einer einheitlichen Schnittstelle zu Vereinfachungen bzw. zu einer geringeren Fehleranfälligkeit bei der Erfassung von Geschäftsprozessen.

Die dem gegenüberstehenden Aufwendungen im Rahmen der erstmaligen Implementierung sowie der Aktualisierung bei Anpassung der Taxonomien dürften sich – abgesehen von der Verwendung von extrem tiefgehenden Taxonomien (wie der Global Ledger Taxonomie von XBRL International) – regelmäßig in Grenzen halten. Die gängigen Softwarelösungen, selbst für Kleinbetriebe, ermöglichen zumeist eine XBRL-Berichterstattung unter Verwendung zumindest der gängigen Taxonomien. Aufwendungen fallen dann primär im Rahmen etwaig notwendiger oder gewünschter Individualisierungen, bei der Einführung neuer Taxonomien und Konten oder der Verwendung individueller Konten(rahmen) an, da diese zugeordnet werden müssen. Gleichwohl ist festzuhalten, dass gerade die Umsetzung des Mappings und Taggings der ESEF-VO (vgl. Rz. 44 ff.) erhebliche technische Herausforderungen mit sich bringen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bisher verwendete Softwarelösungen hierdurch nicht mehr verwendet werden können oder die im Abschluss verwendeten Begriffe nicht zur Mapping-Taxonomie passen und dadurch Erweiterungstaxonomien erstellt werden müssen.[3] Zu erheblichem Aufwand führt zudem das Tagging von Tabellen, die häufig im Anhang aber beispielsweise auch in der Eigenkapitalveränderungsrechnung verwendet werden. Hier muss zu jeder Zeile (oder Spalte), die als "line item" ausgezeichnet wird, jede Spalte (oder Zeile) als Dimension hinzugefügt werden, sodass jedes Element der Tabelle mit einem Tag identifizierbar ist. Zusätzliche Tags sind beispielsweise bei Änderungen aufgrund von IAS 8 nötig.[4]

In welchem Umfang Unternehmen hiervon voraussichtlich betroffen sein würden, war schon vor der Einführung von ESEF absehbar. Zimmermann/ Brauckmann[5] untersuchten hierzu Unternehmen, die für das Geschäftsjahr 2017 Jahresabschlüsse in der US-amerikanischen EDGAR-Datenbank (vgl. Rz. 26) veröffentlicht hatten. Es wurden 261 Berichte ausgewertet, die im XBRL-Format mit der IFRS-Taxonomie des IASB (vgl. Rz. 40 ff.) erstellt hatten. Es konnte gezeigt werden, dass es sich bei durchschnittlich 46,1 % aller verwendeten Tags um unternehmensindividuelle Erweiterungen handelte, wobei deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Branchen beobachtet wurden. Wegen der Übergangsregelung in der ESEF-VO (vgl. Rz. 44) kann erst ab dem Geschäftsjahr 2022 davon ausgegangen werden, dass der Aufwand für die Auszeichnung mit Erweiterungs-Tags nach den Vorgaben der SEC mit dem im Rahmen der ESEF-VO vergleichbar ist.[6] Erste Anzeichen hierfür liefert die Untersuchung der ersten ESEF-Berichte des Geschäftsjahres 2020 von Brauckmann/Zimmermann[7]. Der Anteil der Erweiterungen der untersuchten DAX 30 Unternehmen belief sich auf durchschnittlich 17 %. Zu einem vergleichbaren Ergebnis kamen Kaya/Glachtsiou/Schulz-Weidner[8] bei einer Untersuchung US-amerikanischer (i)XBRL-Berichte aus der EDGAR-Datenbank. Hier schwankte der Anteil der Erweiterungen in den Jahren 2009-2018 zwischen etwa 12 % und 18 %. Zur Besseren Vergleichbarkeit von Erweiterungen sieht die ESEF-VO die Verankerung in übergeordneten Positionen vor.[9]

Neben technischen Hürden können sich je nach Ausgangslage ebenfalls prozessuale Herausforderungen ergeben, die auf der Notwendigkeit beruhen den Prozess zur Erstellung des Abschlusses und/oder das interne Kontrollsystem (IKS) umzustellen.[10]

Entsprechend ist auch mit einem finanziellen Mehraufwand bei der Umstellung auf sowie durch die jährliche Aufstellung/ Offenlegung mittels XBRL zu rechnen.[11]

 

Rz. 63

Wie praxisrelevant die Herausforderungen durch XBRL – insbesondere in Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung – waren, zeigt die Untersuchung von Mittelbach-Hörmanseder/Guggenberger/Barrantes (Erhebungszeitraum Mitte-Ende 2019), in der die Unternehmen im DAX, MDAX, TecDAX und dem österreichischen ATX zur Entwicklung ihrer Unternehmensberichterstattung befragt wurden. Hier gaben lediglich 9 % der Teilnehmer an, bereits XBRL zu verwenden. 40,4 % befanden sich in der Vorbereitungsphase und 15,8 % planten eine Implementierung in naher Zukunft. Immerhin 35 % der Konzerne gaben an, sich entweder noch nicht in ausreichendem Maße mit der Technik ...

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