Rz. 389

IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und macht eine gedankliche Aufspaltung der Anschaffung u. a. von Gebäuden und Gebäudeteilen in

  • eigenbetrieblich genutzte Immobilien (owner-occupied properties), die vorrangig nach IAS 16 zu bewerten sind, und
  • Anlageimmobilien (investment properties), deren Bewertung sich nach IAS 40 richtet.[1]
[1] Vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS Kommentar, 20. Aufl. 2022, § 16 Rz. 2.

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