Tz. 163

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Zuweilen werden Zahlungen an den Veräußerer eines neuen Tochterunternehmens geleistet, um Verbindlichkeiten des neuen Tochterunternehmens gegenüber dem Veräußerer abzulösen oder zu übernehmen. Auszahlungen für den Erwerb von Schuldinstrumenten anderer Unternehmen zählen nach IAS 7.16 (c) üblicherweise zu den Investitionstätigkeiten. Wird hingegen nicht die Schuld durch Zahlung an den Veräußerer übernommen, sondern stellt das neue Mutterunternehmen dem neuen Tochterunternehmen Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente zur Verfügung, mittels derer dann das Tochterunternehmen die Verbindlichkeit gegenüber dem Veräußerer begleicht, zählt diese Zahlung nach IAS 7.17 (d) zur Finanzierungstätigkeit (vgl. EY International GAAP 2022, Chapter 35.6.3.6).

 

Tz. 164

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Eine ähnliche Fragestellung ergibt sich, wenn im Falle einer Entkonsolidierung das den Konzernkreis verlassende Tochterunternehmen konzerninterne Verbindlichkeiten begleicht und die dafür benötigten Zahlungsmittel konzernextern, zB durch Kreditaufnahme bei Banken, beschafft werden. Werden die Zahlungsmittel noch unmittelbar vor Ausscheiden des Tochterunternehmens aus dem Konzernkreis von diesem aufgenommen, sind die Mittelzuflüsse in der Konzern-Kapitalflussrechnung Einzahlungen aus der Ausgabe kurz- oder langfristiger Ausleihungen vergleichbar und deshalb entsprechend IAS 7.17 (c) als Mittelzuflüsse aus der Finanzierungstätigkeit auszuweisen. Werden hingegen die Zahlungsmittel vom ausscheidenden Tochterunternehmen sowohl nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens aufgenommen als auch an das vormalige Mutterunternehmen bzw. die vormaligen Schwesterunternehmen abgeführt, sind die Mittelzuflüsse in der Konzern-Kapitalflussrechnung der Rückzahlung von an Dritte gewährte Kredite und Darlehen vergleichbar und deshalb in entsprechender Anwendung von IAS 7.16 (e) als Mittelzuflüsse aus der Investitionstätigkeit auszuweisen (vgl. EY International GAAP 2022, Chapter 35.6.3.5).

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