Tz. 201

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Auch die Kapitalflussrechnung kann durch Segmentierung (vgl. IFRS 8 Segmentberichterstattung) den Adressaten zusätzliche Informationen über die Relationen zwischen den Zahlungsmittelbewegungen des Gesamtunternehmens/Gesamtkonzerns und den Mittelzuflüssen/-abflüssen in den einzelnen Segmenten (IAS 7.52) liefern. IAS 7.50 (d) empfiehlt deshalb eine Aufgliederung der Mittelzuflüsse/-abflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit nach den einzelnen berichtspflichtigen Segmenten (segmentierte Kapitalflussrechnung). Ein Muster für eine segmentierte Kapitalflussrechnung findet sich in IAS 7 Anhang A Note D. Auf die Regelungen in IFRS 8.23f. wird verwiesen (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 8, Tz. 92).

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