Tz. 181

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Eine nur verbale Berichterstattung über die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds und deren Änderung reicht nicht aus, denn IAS 7.45 verlangt zusätzlich eine Überleitungsrechnung (reconciliation), in der die in die Kapitalflussrechnung aufgenommenen Komponenten des Finanzmittelfonds den entsprechenden Bilanzposten gegenübergestellt werden (vgl. v. Wysocki, in: Lanfermann (Hrsg.), 1995, S. 824). Erklärungsbedürftige Abweichungen in der Überleitungsrechnung stellen zB. Kontokorrentkredite dar, die in der Bilanz aufgrund fehlenden Rechtsanspruchs auf Saldierung als finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen werden, in der Kapitalflussrechnung jedoch dem Finanzmittelfonds zugehörig sind. In DRS 21.52b wird eine entsprechende Überleitung nur verlangt, soweit der Finanzmittelfonds nicht dem Bilanzposten "Schecks, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten" entspricht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge