Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsbilanz

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / b) Entstehungsgeschichte

Tz. 598 Die Normierung erfolgte im Zuge des BilMoG 2009. Zuvor enthielt § 254 HGB Regelungen zur Übernahme steuerrechtlich vorgesehener Abschreibungen in die Handelsbilanz, die im Zuge der überfälligen Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit aufgehoben wurden. Entscheidend für die Aufnahme der Neuregelung war insbesondere, dass Bewertungseinheiten in den IAS/IFRS schon la...mehr

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Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / aa2) Sachliche Zuordnung zum Vermögen "des Kaufmanns"

Tz. 15 In die Handelsbilanz des Kaufmanns aufzunehmen ist nur das Vermögen, das dem Gewerbebetrieb (§ 1 HGB) zuzuordnen ist, nicht auch das Privatvermögen des Kaufmanns. Im Falle von Handelsgesellschaften bereitet dies keine Probleme. Sie haben eigenes Gesellschaftsvermögen. Das gilt sowohl für Kapitalgesellschaften, die als juristische Person selbst Rechtsträger sind, als a...mehr

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Kapitel 8: Latente Steuern / bb) Komplexität und Widerspruch bei Bewertung und Ausweis

Tz. 16 Wird der wohl herrschenden Auffassung gefolgt, sind (ausgewählte) passive Latenzen über die Passivierung einer Rückstellung im Anwendungsbereich des § 249 HGB abzubilden. Korrespondierend zu den Ansatzvorschriften des § 249 HGB finden sich besondere Bewertungsvorgaben in § 253 HGB . Für die Bewertung der als Rückstellung erfassten passiven Latenzen wäre dann konsequent...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2. Selbstinformation

Tz. 209 Die Rechnungslegung soll dem Kaufmann bzw. der Geschäftsleitung des Unternehmens einen Überblick über die Vermögensgegenstände und Schulden sowie über das Eigenkapital und den erzielten Erfolg vermitteln, wobei der "Zwang zur Rechenschaft vor sich selbst" verhindern soll, dass das Unternehmen aus mangelnder Übersicht über den Vermögensstand in finanzielle Schwierigke...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlus... / b) Stichtagsbezogene Aufrechnungsdifferenzen

Tz. 476 Stichtagsbezogene Aufrechnungsdifferenzen entstehen, sofern sich konzerninterne Ansprüche und Verpflichtungen aufgrund voneinander abweichender Bilanzstichtage einbezogener Unternehmen in unterschiedlicher Höhe gegenüberstehen. Zurückzuführen sind diese Differenzen auf die Regelungen des IFRS 10.B88 i. V. m. 10.B92 f., wonach Tochterunternehmen mit vom Konzernabschlu...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlus... / aa) Vorlagepflichten

Tz. 149 Die Vorlagepflichten beziehen sich (vgl. den Wortlaut von Abs. 3 Satz 1) auf:[261] Jahresabschlüsse (sog. Handelsbilanz I) Einzelabschlüsse nach § 325a Abs. 2 HGB (IFRS-Einzelabschluss für Offenlegungszwecke) (Teil-)Konzernabschlüsse Lageberichte zum Einzel- oder (Teil-)Konzernabschluss Prüfungsberichte zu den Einzel- oder (Teil-)Konzernabschlüssen Zwischenabschlüsse, sofe...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlus... / aa2) Aktiver Unterschiedsbetrag

Tz. 371 Gemäß § 301 Abs. 3 Satz 1 HGB ist ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag in der Konzernbilanz, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert auszuweisen. Durch den – in der Praxis regelmäßig anfallenden – aktiven Unterschiedsbetrag kommt zum Ausdruck, dass der Beteiligungsbuchwert bzw. die für Anteile am Tochterunternehmen gele...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / b) Auslegung bilanzrechtlicher Normen in steuerrechtlichem Kontext

Tz. 168 Da die Handelsbilanz Grundlage der Steuerbilanz ist, werden handelsrechtliche Bilanzierungsbestimmungen wegen des Maßgeblichkeitsprinzips (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) vielfach durch die Finanzgerichte und den BFH ausgelegt. Dabei stellt sich bisweilen die Frage, ob in die Entscheidungen auch spezifische Rechtsprinzipien des Steuerrechts einfließen, etwa das Leistungsfähi...mehr

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Kapitel 8: Latente Steuern / aa) Latenzierung durch die Hintertür

Tz. 12 Nach der Auffassung des IDW [4] und Teilen des Schrifttums[5] läuft die Befreiung von der Steuerlatenzrechnung für Einzelunternehmen, nicht einen Ausnahmetatbestand erfüllende Personengesellschaften und kleine ­KapGes ins Leere. Danach besteht eine Pflicht zur bilanziellen Abbildung von passiven Latenzen – ausgenommen solche, die auf quasi-permanente Differenzen zurück...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlus... / bb2) Unechte Aufrechnungsdifferenzen

Tz. 469 Unechte Aufrechnungsdifferenzen, die sich zwischen den in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen ergeben, werden bereits in deren Jahresabschlüssen bzw. in der Handelsbilanz II berichtigt. Sofern die Korrektur unterblieben ist, kann diese auch noch im Rahmen der Schuldenkonsolidierung durchgeführt werden. Bei Vorliegen unwesentlicher unechter Aufrechnungsd...mehr

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Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / ff2) Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

Tz. 46 Gesetzgeberische Konzeption seit BilRUG Besonders diskussionsbedürftig war lange, ob Dividendenansprüche phasengleich, nämlich für das Geschäftsjahr zu aktivieren sind, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind. Denn rechtlich entstehen diese Ansprüche erst im Folgejahr, wenn der Jahresabschluss festgestellt ist und ein Gewinnverwendungsbeschluss vorliegt. BEISPIEL Die ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / dd6) Stichtagsprinzip

Tz. 113 Bilanzstichtag ist der Schluss des Geschäftsjahrs (§ 242 Abs. 2, 3 HGB). Das Geschäftsjahr kann kürzer, aber nicht langer als zwölf Monate sein (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB).[282] Es muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Der Kaufmann wählt den Bilanz­stichtag durch die erste Schluss­bilanz, wenn er nicht durch Gesellschaftsvertrag oder Satzung bestimmt ist. Dab...mehr

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Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / b) Änderung des Jahresabschlusses zwischen Feststellung und ­Gewinnverwendungsbeschluss

Tz. 71 Ist ein festgestellter Jahresabschluss fehlerhaft, aber nicht nichtig, darf er auch noch nach der Feststellung geändert werden. Das wird damit begründet, dass ein gesetzlicher Zustand hergestellt wird, sodass es an der Willkür mangele.[159] Grundsätzlich ist der Geschäftsleiter frei in seiner Entscheidung. Ein Jahresabschluss mit wirksamen Bilanzansätzen soll nach h. ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / c) Geltungsbereich – Gesellschaftsformen

Tz. 94 Die Vorschrift bezieht sich auf Kommanditgesellschaften mit einem Komplementär in Form einer Kapitalgesellschaft wie GmbH & Co. KG oder AG & Co. KG oder einer anderen juristischen Person wie Stiftung oder Genossenschaft.[161] Ebenfalls erfasst ist die OHG, an der keine natürlichen Personen beteiligt sind. Auch die deutsche Personenhandelsgesellschaft mit ausschließlic...mehr

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Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / bb) Merkmale der Abgrenzung

Tz. 378 Für die Zuordnung der Vermögensgegenstände zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist nach Art. 12 Abs. 3 Jahresabschlussrichtlinie 2013 die betriebsindividuelle Zweckbestimmung maßgebend. Zum Anlage­vermögen gehören die Vermögensgegenstände, die planmäßig der wiederholten oder dauern­den Nutzung gewidmet sind.[350] Zum Umlaufvermögen zählen die Ver­mögensgegenstände, die d...mehr

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Kapitel 8: Latente Steuern / a) Überblick

Tz. 2 Die Vorschriften über die Bilanzierung latenter Steuern ergänzen die Regelungen für die Erfassung laufender Steueraufwendungen und -erträge nach HGB. Die Konzepte für die Bilanzierung latenter Steuern auf nationaler (§§ 274, 306 HGB) und internationaler Ebene (IAS 12 Income Taxes) entsprechen sich weitestgehend (vgl. Tz. 4). Hierzu haben nicht zuletzt die Reformen des ...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / ii2) Atypisch stille Gesellschaft

Tz. 72 Ein stiller Gesellschafter beteiligt sich am Handelsgewerbe eines anderen durch eine Vermögenseinlage in dessen Kapital.[232] Anders als bei partiarischen Darlehen gibt es einen gemeinsamen Zweck.[233] Gehen die Befugnisse des stillen Gesellschafters über die in §§ 230 ff. HGB normierten Befugnisse hinaus, d. h. hat er über § 233 HGB hinausgehende Kontrollrechte, ist ...mehr

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Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / c) Geltungsbereich (zeitlich, sachlich)

Tz. 452 Der Begriff der Rückstellung selbst wird im HGB nicht definiert. Im Schrifttum wird die zukünftige ungewisse[479] wirtschaftliche Belastung (bestimmte zukünftige Mindereinnahmen oder Ausgaben)[480] des Bilanzierenden am Stichtag als gemeinsames Merkmal herausgestellt.[481] Orientierung bietet überdies der in § 249 HGB enthaltene abschließende Katalog von Rückstellung...mehr

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Kapitel 11: Kapitalflussrec... / bb) Angabepflichtige Informationen

Tz. 98 Die Informationsaufbereitung erfolgt dabei i. S. einer Disaggregation der HGB-Abschlusszahlen auf die einzelnen Segmente, wobei nur Beziehungen innerhalb eines Segments eliminiert werden, jedoch keine Beziehungen zwischen den Segmenten.[43] Sofern Beträge nicht direkt oder sachgerecht einem Segment zurechenbar sind, müssen diese in der Überleitungsspalte dargestellt w...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / III. Funktionen der Rechnungslegungspublizität

Tz. 249 Es liegt auf der Hand, dass die Funktionen der Rechnungslegungspublizität in der Information der Rechnungslegungsadressaten liegt (Informationsfunktion). Insoweit besteht eine Kongruenz zu den Informationszwecken der Rechnungslegung selbst. Daher können auch hier als Adressaten der Publizität – wie bei der Rechnungslegung selbst – die nicht an der Geschäftsführung be...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / ii4) Gesellschafterdarlehen

Tz. 74 Bei Gesellschafterdarlehen handelt es sich immer um Fremdkapital.[242] Die durch Rechtsprechung geschaffene Differenzierung zwischen "gewöhnlichen" Gesellschafterdarlehen und Krisendarlehen hat sich durch das MoMiG mit dem 1.11.2008 erledigt.[243] Nunmehr werden alle Gesellschafterdarlehen gleichbehandelt. Ihre Rückzahlung ist in keinem Fall an irgendeine bilanzielle ...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / dd2) Finanzanlagen

Tz. 126 Finanzanlagen sind nach der allgemeinen Regel gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB abzuschreiben, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Zusätzlich normiert § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB für Finanzanlagen ein Wahlrecht, Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorzunehmen. Tz. 127 Börsennotierte Aktien Im Falle börsennotierter Aktien ist nach der R...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / bb) Rolle der wirtschaftlichen Betrachtungsweise

Tz. 158 Die bei der Auslegung im Bilanzrecht im Rahmen der teleologischen Auslegungsmethode zu beachtende wirtschaftliche Betrachtungsweise ist kein Spezifikum des Bilanzrechts. Vielmehr handelte sich im Rahmen der juristischen Auslegung um eine Form der teleologischen Interpretation, die sich an den Buchführungs- und Jahresabschlusszwecken orientiert.[231] Dabei lassen sich...mehr

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Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / a) Meinungsstand

Tz. 24 Lange war umstritten, ob der subjektive Fehlerbegriff auch für Rechtsfragen gilt. In den jeweiligen Konstellationen ging es darum, ob sich im Falle unklarer Rechtslage der Bilanzierende darauf berufen kann, für ihn sei die richtige – später vom Gericht erkannte – Rechtslage nicht erkennbar gewesen. In zahlreichen Judikaten ist der BFH diesen Weg für das Steuerrecht ge...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / V. Rechtspolitische Diskussion

Tz. 258 Das dargestellte System der Publizitätspflichten ist in jüngerer Zeit vereinzelt kritisiert worden. Es überspanne den Rahmen, da den Unternehmen ein zwingendes Gerüst von Offenlegungspflichten aufgenötigt werde, das nicht von ihrem Zugang zu öffentlichen Kapitalmärkten abhängig sei. Die EU solle dem Beispiel der USA folgen und die gesetzlichen Offenlegungspflichten a...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / bb) Die systematische Einordnung der Vorschrift

Tz. 216 § 268 Abs. 8 HGB ist wie § 269 HGB a. F. systematisch verfehlt im dritten Buch des HGB aufgeführt. Es handelt sich um eine Kapitalschutzvorschrift, die in das Kapitalschutzrecht des Gesellschaftsrechts gehört. Die Probleme im Hinblick auf die Rechtsfolgen können nur z. T. unter Rückgriff auf diesen Gedanken gelöst werden; z. T. muss der Gesetzgeber tätig werden. Das ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / I. Grundlagen

Tz. 193 Die Frage nach dem Zweck von Rechnungslegung und Bilanzrecht ist keineswegs akademischer Natur. Vielmehr ist der Zweck zunächst bedeutsam für die Auslegung bilanzrechtlicher Vorschriften und sodann ebenfalls für die deduktive Gewinnung von GoB.[278] Allerdings spielt der Zweck nicht nur für die Rechtsanwender eine bedeutsame Rolle, sondern er bildet auch eine wichtig...mehr

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Kapitel 16: Konzernabschlüs... / aa) Beteiligungsbuchwert

Tz. 49 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 312 Abs. 1 HGB ist eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen in der Konzernbilanz mit dem Buchwert anzusetzen. Zudem sind der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und anteiligem Eigenkapital des assoziierten Unternehmens sowie ein darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert oder passiver Unterschiedsbetrag im Konzernanhang anz...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / aa) GoB

Tz. 21 Das HGB enthält die Vorschriften über die Buchführung (§§ 238 ff. HGB) nur zum Teil und verweist im Übrigen auf die GoB (so ausdrücklich § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Den GoB kommt damit zentrale Bedeutung zu. Sie gelten allerdings nicht nur für die eigentliche Buchführung (GoB i. e. S. des § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB), sondern auch für die elektronische Buchführung ("auf Dat...mehr

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Kapitel 16: Konzernabschlüs... / cc) Stille Reserven, Geschäfts- oder Firmenwert und negativer Unterschiedsbetrag

Tz. 54 Als Verfahren zur Berücksichtigung der stillen Reserven sowie des Geschäfts- oder Firmenwerts schreibt § 312 Abs. 1 und 2 HGB die Buchwertmethode vor. Dabei ist die Erstbilanzierung GuV-neutral vorzunehmen, während die Folgebilanzierung GuV-wirksam verläuft. Nach der Buchwertmethode ist ein Ansatz der Beteiligung am assoziierten Unternehmen beim erstmaligen Ausweis in...mehr

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Kapitel 16: Konzernabschlüs... / D. Checkliste für die Aufstellung des Konzernanhangs nach HGB für den Konzernabschluss

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Pensionszusage an Gesellsch... / Zusammenfassung

Überblick Bei Versorgungszusagen zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft (GGF) ist zunächst zu untersuchen, ob und in welchem Umfang in der Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung gebildet werden kann. In der Handelsbilanz sind hierbei die Grundsätze des § 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB und in der Steuerbilanz die Vorschrift des §...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / b) Umfang der Herausgabepflicht

Rz. 144 Der Umfang der Herausgabepflicht richtet sich danach, ob eine befreite oder eine nicht befreite Vorerbschaft vorliegt:mehr

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Bewertung von Rückstellungen

Leitsatz Rückstellungen in der Steuerbilanz dürfen den Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten. Eine Ausnahme gibt es nur für Pensionsrückstellungen. Sachverhalt Die Klägerin war eine Gesellschaft, die im Abbau und der Verwertung von Rohstoffen tätig war. Für ihre Verpflichtungen zur Rekultivierung von Grundstücken bildete sie in der Handels- und Steuerbilanz Rückstel...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 7. Rechnungslegung

Rz. 619 Gehört zum Nachlass ein Unternehmen, und zwar gleichgültig in welcher Rechtsform es geführt wird, und erfordert dies eine kaufmännische Buchführung nach § 238 HGB, genügt die Bezugnahme auf den aufgrund handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften ohnehin jährlich vorzulegenden Jahresabschluss (Bilanz nach den Bestimmungen der §§ 266 bis 274a HGB sowie Gewin...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Abzug des "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" bei der ­Einheitsbewertung des Betriebsvermögens

Leitsatz Der von Bausparkassen gebildete "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" war bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht abziehbar. Normenkette § 103 Abs. 3 BewG a.F., § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 21a KStG a.F., § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 6 Abs. 1 BausparkG a. F., § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB Sachverhalt Die Klägerin bildete ab dem Jahr 1991 den durch § 6 Abs...mehr

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Keine teleologische Reduktion des § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Das Passivierungsverbot des § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG erfasst auch in künftigen Wirtschaftsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes zu aktivierende Aufwendungen, die zu keinem Ertrag mehr führen können. 2. Ob bezogen auf die Abzinsung von Rückstellungen für Nachsorgeverpflichtungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e Satz 2 EStG separate ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4.2 Anpassung der Handelsbilanz

Rz. 244 Es ist die Berichtigung und Änderung der Handelsbilanz zu unterscheiden: Die Berichtigung der Handelsbilanz setzt einen handelsbilanziellen Fehler voraus. Ein Verstoß gegen eine Bilanzierungsvorschrift, die nur für die Steuerbilanz gilt, rechtfertigt keine Anpassung der Handelsbilanz. Eine Anpassung der Handelsbilanz ist auch dann nicht vorzunehmen, wenn die Finanzve...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.1 Handelsbilanz

Rz. 198 Handelsrechtlich[1] gibt es grundsätzlich keinen Unterschied zwischen einer Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Der Anteil an einer Personengesellschaft ist als Beteiligung auszuweisen, § 271 HGB. Die Stellung als persönlich haftender Gesellschafter ist nach § 285 Nr. 11a HGB anzugeben. Die Beteiligung ist mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.4.1 Abgrenzung zu Anpassungen in der Steuerbilanz

Rz. 23 Handelsbilanz und Steuerbilanz sind grundsätzlich durch die Maßgeblichkeit miteinander verbunden, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Die Durchbrechung des Grundsatzes ist die Regel geworden. Die Steuerbilanz wird durch den steuerlichen Bewertungsvorbehalt (§ 5 Abs. 6 EStG), die Einschränkung der handelsrechtlichen Wahlrechte aufgrund der Rechtsprechung des BFH[1] und dem Bruch m...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.4 Abgrenzung zu anderen Besonderheiten der steuerlichen Gewinnermittlung

Rz. 22 Im Verhältnis zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz existieren einige Besonderheiten. Bilanziell wirken die Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz und die Figur des Ausgleichspostens in der Steuerbilanz. Schließlich gibt es außerbilanzielle Merkposten, die sich auf die steuerliche Gewinnermittlung auswirken. Es ist wichtig, diese Figuren zu trennen und nich...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.3 Steuerliche Zurechnung

Rz. 253 Steuerlich ist das zuzurechnende Einkommen zu ermitteln. Dies erfolgt in mehreren Schritten. Der handelsrechtliche Jahresüberschuss der Organgesellschaft beträgt zunächst null. Die Gewinnabführung ist für die Zwecke der Zurechnung wieder hinzuzuaddieren. Im nächsten Schritt ist die Handelsbilanz der Organgesellschaft den Regeln des Bilanzsteuerrechts anzupassen. In d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.8.1 Keine Steuerabgrenzung für außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 45 Für die Abgrenzung von latenten Steuern nach § 274 HGB ist es von entscheidender Bedeutung, ob der Unterschied zwischen dem handelsrechtlichen Bilanzansatz und dem steuerlichen auf einer zeitlichen, quasi-permanenten oder permanenten Differenz beruht. Zeitliche und quasi-permanente Unterschiede zwischen der Handelsbilanz und Steuerbilanz gleichen sich in der Totalperi...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1 Allgemeines zu außerbilanziellen Korrekturen

Rz. 1 Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.6 Verlustzuweisungen bei beschränkter Haftung

Rz. 207 Die Regelung des § 15a EStG betrifft die Fälle, in denen der steuerlich zugewiesene Verlust die zivilrechtliche Haftung übersteigt. Soweit die Verlustzuweisung die Außenhaftung übersteigt, kommt es zu einem nur verrechenbaren Verlust, der erst in der Zukunft mit Gewinnen aus der Mitunternehmerschaft ausgeglichen werden kann. Die Vorschrift des § 15a EStG ist keine Ge...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.1.2 Verdeckte Einlage und Anschaffungskostenprinzip

Rz. 69 Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn die Gesellschaft für die Leistung des Gesellschafters keine vollwertige Gegenleistung erbringt. Dies ist z. B. gegeben, wenn die Gesellschaft einen Gegenstand unter dem Zeitwert vom Gesellschafter erwirbt. Steuerlich sind die Anschaffungskosten anzupassen und die Differenz ist als verdeckte Einlage zu erfassen, § 6 Abs. 6 Satz 2 ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.1.1 Offene Einlage zum Teilwert

Rz. 72 Werden dem Gesellschafter Gesellschaftsrechte gewährt, handelt es sich steuerlich um einen tauschähnlichen Vorgang, § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG.[1] Beim Gesellschafter kommt es insoweit zu einer Realisierung der stillen Reserven. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist auf die offene Sacheinlage nicht anzuwenden.[2] Rz. 73 Es kann vorkommen, dass die Einlage oder Entnahme in der Handelsb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 113 Die Entnahme wird bei einer Kapitalgesellschaft durch die Sonderregel der verdeckten Gewinnausschüttung verdrängt.[1] Bei der Kapitalgesellschaft kommt es zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung.[2] Beim Gesellschafter sind die mit dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG verbundenen außerbilanziellen Kürzungen und Fo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Gegenstand der Zurechnung. Als Rechtsfolge sieht § 14 Abs. 1 die Zurechnung der niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Untergesellschaft gegenüber der ausländischen Obergesellschaft vor. Insoweit ist durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001[2] eine wesentliche Gesetzesänderung eingetreten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2001 bzw....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 9/2016, Versorgungsausgl... / 2 Anmerkung

In dem lang erwarteten Beschluss vom 9.3.2016 hat der BGH vor dem Hintergrund des Halbteilungsprinzips zur Frage des richtigen Rechnungszinssatzes bei der ehezeitlichen Barwertbildung von Anrechten entschieden, die auch gem. § 17 VersAusglG im Wege der externen Teilung ausgeglichen werden können. Seit Einführung des nunmehr im siebten Jahr maßgebenden Versorgungsausgleichsges...mehr