Tz. 598

Die Normierung erfolgte im Zuge des BilMoG 2009. Zuvor enthielt § 254 HGB Regelungen zur Übernahme steuerrechtlich vorgesehener Abschreibungen in die Handelsbilanz, die im Zuge der überfälligen Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit aufgehoben wurden. Entscheidend für die Aufnahme der Neuregelung war insbesondere, dass Bewertungseinheiten in den IAS/IFRS schon lange institutionalisiert sind. Insofern sollte mit diesem Schritt eine Annäherung an die internationale Rechnungslegungspraxis vollzogen werden, ohne dabei Grundprinzipien das HGB-Bilanzrechts vollständig aufzugeben. Daher sind die Möglichkeiten zur bilanziellen Anerkennung von Bewertungseinheiten nach HGB im Vergleich mit IAS 39 eingeschränkt. Europarechtlich sind Bewertungseinheiten weder in der alten noch in der neuen Bilanzrichtlinie vorgesehen. Die Einführung der Regelung wurde auf Art. 2 Abs. 5 Satz 3 der alten Bilanzrichtlinie gestützt, wonach Mitgliedstaaten Ausnahmen von den Vorgaben der Richtlinie zulassen können, wenn diese der Darstellung einem tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entgegenstehen.[685] Eine entsprechende Regelung enthält auch die neue EU-Bilanzrichtlinie in Art. 4 Abs. 3.

[685] BT-Drucks. 16/10067, 59.

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