Prof. Dr. Mark Knüppel, Jonas Ulrich Schwan
Rz. 1
Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung der Korrektur zum steuerbilanziellen Jahresüberschuss (2. Stufe der Gewinnermittlung). Erst der um die Hinzurechnungen und Kürzungen korrigierte steuerliche Jahresüberschuss bildet den steuerlichen Gewinn. Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt also 2-stufig. Auf der 1. Stufe ist die Handelsbilanz an die Regeln des Bilanzsteuerrechts anzupassen. Auf der 2. Stufe ist das Ergebnis der Steuerbilanz durch außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen zu modifizieren, um zum steuerlichen Gewinn zu gelangen.
Eine außerbilanzielle Korrektur führt zur Neutralisierung eines handelsrechtlichen Aufwands/Ertrags oder es wird eine Betriebseinnahme/Betriebsausgabe außerhalb der doppelten Buchführung erfasst, die es nach Handelsbilanzrecht nicht gibt. Da die Technik auf völlig unterschiedliche Fragen angewandt wird, ist jede Systematisierung unvollkommen.
Rz. 2
Die außerbilanziellen Korrekturen der Gewinnermittlung sind von den Maßnahmen im Rahmen der Ermittlung des Einkommens zu trennen. Es ist also zu unterscheiden, ob eine Vorschrift auf der Ebene der Gewinnermittlung oder Einkommensermittlung wirkt.
Die Ursachen für die außerbilanziellen Korrekturen kommen aus unterschiedlichen Bereichen. Einerseits geht es um fiskalische Aspekte oder politische Wertungen, auf der anderen Seite sind außerbilanzielle Korrekturen systembedingt.
Ein weiterer Aspekt, der eine Systematisierung erschwert, ist, dass die außerbil...