Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 9. Nachhaftung

Rz. 386 Fehlender Versicherungsschutz kann dem Geschädigten nur entgegengehalten werden, wenn das Schadenereignis später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eingetreten ist, in dem der Versicherer dies der Zulassungsstelle mitgeteilt hat (§ 117 Abs. 2 VVG). Diese Anzeige gegenüber der Zulassungsstelle nach § 29c StVZO löst den Lauf der einmonatige Nachfrist nur dann aus, wenn...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 7. "Krankes" Versicherungsverhältnis

Rz. 384 Die Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers im Innenverhältnis, durch Obliegenheitsverletzungen, Prämienverzug usw. führt nicht zur Leistungsfreiheit im Außenverhältnis (§ 117 Abs. 1 VVG). Der Direktanspruch des Geschädigten ist auf die Mindestversicherungssumme beschränkt (§ 117 Abs. 3 VVG). Der Regressanspruch des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung vor...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 2. Versicherte Personen

Rz. 373 Die gesetzlichen Vorgaben aus § 1 PflVG und § 2 Abs. 2 KfzPflVV finden in A.1.2 AKB 2008 ihren Niederschlag: Mitversicherte Personen sind: Rz. 374 Nicht versicherte Person ist d...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 4. Regulierungsvollmacht

Rz. 379 Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben (A.1.1.4 AKB 2008). Diese Regulierungsvollmacht besteht nicht, wenn der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person leistungsfrei ist.[497] Im Rahmen der Regulierungsbefugnis gilt der Versicherer als bevoll...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 1. Freistellungsverpflichtung

Rz. 372 Die Freistellungsverpflichtung des Haftpflichtversicherers besteht darin, begründete Ansprüche zu befriedigen (A.1.1.2 AKB 2008) und unbegründete Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts geltend gemacht werden, abzuwehren (A.1.1.3 AKB 2008). Diese Ersatzpflicht des Versicherers für Personen-, Sach- und Vermög...mehr

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§ 4 Wichtige Versicherungszweige

Rz. 1 In der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis spielen Deckungsstreitigkeiten in der Kaskoversicherung die größte Rolle, so dass diese Sparte entsprechend umfangreich behandelt wird. Rz. 2 Demgegenüber sind Prozesse in dem am weitesten verbreiteten Versicherungszweig, der Hausratversicherung relativ selten. Rz. 3 Von je 100 Haushalten in Deutschland verfügenmehr

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§ 3 Versicherungsvertragsge... / I. Vorbemerkung

Rz. 80 Der Versicherer hat normalerweise den Schadensersatz in Geld zu leisten. In der Haftpflichtversicherung besteht die Leistung des Versicherers darin, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren (§ 100 VVG).mehr

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§ 3 Versicherungsvertragsge... / III. Freistellung

Rz. 82 In der Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer keinen Zahlungsanspruch gegen den Versicherer; dieser ist lediglich verpflichtet, den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen freizustellen und unbegründete Ansprüche abzuwehren (§ 100 VVG). Auch in der Rechtsschutzversicherung besteht das Leistungsversprechen des Versicherers darin, den Versicherungsn...mehr

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§ 2 Rechtsgrundlagen des Pr... / D. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Rz. 17 Das Pflichtversicherungsgesetz gilt nur für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Nur im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes gibt es in allen Ländern der europäischen Union – außer in Großbritannien und Irland – einen unmittelbaren Direktanspruch gegen den Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer (§ 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG).mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / II. Schadenersatzrechtsschutz (§ 2 lit. a ARB 2008/2010)

Rz. 21 Schadenersatzrechtsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder auf Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. Hinweis Nur für die aktive Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen besteht Versicherungsschutz, nicht für die Abwehr. Diese Deckungslück...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / I. Forderungsübergang (§ 86 VVG)

Rz. 334 Nach einem Unfall hat ein Versicherungsnehmer, der eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, die Möglichkeit, seine Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen und/oder seine Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend zu machen. Rz. 335 Liegt eine Mithaftung des Versicherungsnehmers bezüglich des Unfallgeschehens vor, ist es in der Regel sinnvol...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 2. Folgeprämie (C.2 AKB 2008)

Rz. 37 Die Abgrenzung zwischen Erst- und Folgeprämie ist für die Leistungsfreiheit des Versicherers bei fehlender oder verspäteter Zahlung der Prämie von ausschlaggebender Bedeutung: Bei der Folgeprämie tritt Leistungsfreiheit des Versicherers nur dann ein, wenn der Versicherungsnehmer qualifiziert gemahnt und über die Folgen des Zahlungsverzuges belehrt worden ist (§ 38 VVG...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / O. Leistungsumfang bei Kaskoversicherung (A.2.6 AKB 2008)

Rz. 300 Die Ersatzleistung des Versicherers bei einer Vollkasko- oder einer Teilkaskoversicherung ist in der Regel auf den Fahrzeugschaden begrenzt. Merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten oder Aufwendungen für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges werden grundsätzlich nicht ersetzt. Auch werden Abzüge "neu für alt" gemacht. In der Haftpflichtversicherung besteht die Leistun...mehr

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§ 3 Versicherungsvertragsge... / I. Vorbemerkung

Rz. 52 Versicherer sind nur dann eintrittspflichtig, wenn der Versicherungsnehmer sich vertragstreu verhalten und alle Pflichten des Versicherungsvertrages zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles erfüllt hat. Der Versicherungsnehmer muss zwar den Versicherungsfall nicht verhindern, in der Regel ist aber die Eintrittspflicht des Versicherers ausgeschlossen bzw. ei...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / IV. Rechtsprechung

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / V. Rückwirkender Wegfall des Versicherungsschutzes

Rz. 15 Gemäß B 2.4 AKB 2008 kann die vorläufige Deckung auch rückwirkend beendet werden, wenn der Versicherungsschein nicht innerhalb von zwei Wochen eingelöst wird. An die rückwirkende Leistungsfreiheit des Versicherers werden strenge Voraussetzungen geknüpft:mehr

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§ 2 Rechtsgrundlagen des Pr... / B. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Rz. 5 Das Versicherungsaufsichtsgesetz von 1901 ist in seiner über 100-jährigen Geschichte vielfach geändert und den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen angepasst worden. Die vom Gesetzgeber gewählte Form der Versicherungsaufsicht ist das System der materiellen Staatsaufsicht, dem alle inländischen Versicherungsunternehmen unterliegen. In Deutschland sind über 7...mehr

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§ 2 Rechtsgrundlagen des Pr... / II. Aufbau des VVG

Rz. 13 Der Aufbau des neuen VVG weist eine ähnliche Struktur auf wie das VVG 1908:mehr

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§ 16 Anhang / III. Muster: Klage wegen Versicherungsleistung (Rechtsschutzversicherung)

Rz. 13 Muster 3: Klage wegen Versicherungsleistung (Rechtsschutzversicherung) Muster: Klage wegen Versicherungsleistung (Rechtsschutzversicherung) An das Amtsgericht Luxemburger Straße 101 50922 Köln Klage des Angestellten Heinrich Müller, Kaiserstraße 12, 51145 Köln, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe Dr. van Bühren & Partner, Köln gegen Negatio Rechtsschutz Versicherungs-AG, ges...mehr

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zfs 6/2015, Vorläufige Deck... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. steht kein vertraglicher Anspruch auf die begehrte Versicherungsleistung wegen der behaupteten Entwendung des von ihr genutzten Fahrzeugs zu. Ihr gelingt der Nachweis nicht, dass ein entsprechender Versicherungsvertrag über eine vorläufige Deckung gem. § 49 VVG in der Vollkaskoversicherung mit der Bekl. zustande gekommen ist. Ob der Versicherungsfall durch einen ...mehr

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zfs 6/2015, Vorläufige Deck... / 1 Aus den Gründen:

" … Zu Recht hat das LG die Bekl. zur Zahlung einer Kaskoversicherungsleistung i.H.v. 6.350 EUR verurteilt. Denn im Ergebnis der in zweiter Instanz teilweise wiederholten Beweisaufnahme steht auch zur notwendigen Überzeugung des Senats (§ 286 ZPO) fest, dass die Bekl. dem Kl. im Rahmen der vereinbarten vorläufigen Deckung für das Fahrzeug V Versicherungsschutz im Rahmen eine...mehr

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zfs 6/2015, Vorläufige Deck... / 2 Anmerkung:

Die vorabgedruckten – gewissermaßen "verdienstvollen" – Entscheidungen des KG scheinen schwer miteinander vereinbar zu sein. Die nähere Betrachtung zeigt jedoch, dass das KG die Tradition der Rspr. zu den Voraussetzungen des Bestehens vorläufiger Deckung in der Voll- oder Teilkaskoversicherung aus den Zeiten der "Deckungskarte" in die Moderne der elektronischen Versicherungs...mehr

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ZFS 5/2015, Voraussetzungen... / Sachverhalt

Die Kl., die ein Unternehmen für Factoring-Dienstleistungen betreibt, macht gegen die Bekl. Haftpflichtversicherung aus abgetretenem Recht die Erstattung von Sachverständigenkosten geltend. Diese hatte ein bei einem Straßenverkehrsunfall Geschädigter an den mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragten Sachverständigen abgetreten, der seinerseits, auf der Grundlage einer ...mehr

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ZFS 5/2015, Vorsätzliche Be... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Die Kl. hat keinen Zahlungsanspruch gegen die Bekl." Als VN ist die Kl. nicht haftpflichtig geworden und kann schon insofern keinen Zahlungsanspruch zu einer Anfang 2012 aus eigenem Antrieb oder auf Verlangen von Frau P K … vorgenommenen Überweisung an die Eltern der möglicherweise im April 2011 betroffenen damals minderjährigen K K verfolgen. Zu einer etwaigen Haftpfl...mehr

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ZFS 5/2015, Beschädigung ei... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um Ansprüche auf Ersatz von Einnahmeausfällen, die der Kl. als Betreiberin einer Autobahnrastanlage infolge einer unfallbedingten Sperrung der Autobahn entstanden sein sollen. Die Bekl. ist die Haftpflichtversicherung eines Sattelzuges, der auf der BAB mit dem nichtvollständig abgesenkten und deshalb bis zu einer Höhe von 4,83 Meter ragenden Auslegearm ...mehr

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ZFS 5/2015, Dronkovic (Hrsg.): Formularbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, Luchterhand Verlag, 3. Auflage 2015, 564 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-472-08903-2

Ein Autorenteam bestehend nur aus Anwälten hat das Verkehrsrecht in seiner gesamten Bandbreite zum dritten Mal in Formularform aufbereitet. Das Buch ist unter jurion auch online verfügbar, so dass man die Formulare in den eigenen Bestand übernehmen kann. Der Aufbau der Kapitel ist dabei stets gleich: Zum jeweiligen Unterthema wird zuerst ein Formular präsentiert, i.d.R. ein ...mehr

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AGS 5/2015, Eintritt des Re... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat – soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse – offen gelassen, ob der Leistungsausschluss aus § 3 Abs. 5 ARB 2005 für die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles oder eine Vorvertraglichkeit des dem Kläger vom Krankenversicherer angelasteten Pflichtenverstoßes dem Deckungsanspruch des Klägers entgegenstehen. Aus § 26 Abs. 1 bis 3 u...mehr

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ZFS 5/2015, Rechtsschutzfal... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… I. Das BG hat … offen gelassen, ob der Leistungsausschluss aus § 3 Abs. 5 ARB 2005 für die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls oder eine Vorvertraglichkeit des dem Kl. vom Krankenversicherer angelasteten Pflichtenverstoßes dem Deckungsanspruch des Kl. entgegenstehen. Aus § 26 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 7 ARB 2005 ergebe sich, dass der Kl. zwar die Geltendmac...mehr

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zfs 4/2015, Übergang des Fr... / Sachverhalt

Nach einem Verkehrsunfall beauftragte der Geschädigte einen Sachverständigen mit der Ermittlung des Fahrzeugschadens und stellte dies dem Geschädigten in Rechnung. Die beklagte Haftpflichtversicherung weigerte sich, den Geschädigten von einem Teil der von ihr als überhöht angesehener Sachverständigenkosten freizustellen. Das AG ging davon aus, dass der Geschädigte nach der W...mehr

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zfs 4/2015, Umfang der Ausk... / Sachverhalt

Die Kl., eine gesetzliche Krankenkasse, nimmt die Bekl. auf Leistung aus einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Anspruch, die auch Schäden umfasst, die der VN "in Folge eines bei Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeit von seinen Organen, Beamten und Angestellten fahrlässig begangenen Verstoßes unmittelbar erlitten hat (Eigenschaden)". Diese Versicherung hatte die Kl. i...mehr

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zfs 4/2015, Übergang des Fr... / 3 Anmerkung:

Zum Übergang des Freistellungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch vgl. Dötsch, zfs 2014, 243. Ein Anspruch auf Entschädigung des Gläubigers wegen eines Schadensersatzanspruchs in anderen Fällen als bei einer Körperverletzung oder einer Sachbeschädigung steht dem Gläubiger grds. erst dann zu, wenn die Voraussetzungen der §§ 249 Abs. 2, 251, 250 BGB erfüllt sind. Die Notwendigk...mehr

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zfs 4/2015, Zur verneinten ... / 3 Anmerkung:

1. Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Verletzten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes dokumentiert der Vorlagebeschluss als ständige Praxis der Rspr. (Rn 11, 19 und 20). Auch der vorlegende Strafsenat hatte noch im Jahre 1998 unter Bezugnahme auf vorangegangene Entscheidungen von Strafsenaten des BGH betont, dass bei der Bestimmung...mehr

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zfs 4/2015, Verfahrensfehle... / Sachverhalt

Die Kl. hat den Bekl. auf den Ersatz materiellen Schadens aus einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen. Die Klage wurde dem Bekl. am 18.1.2013 zugestellt. Die Haftpflichtversicherung des Bekl. glich die Klageforderung am 30.1.2013 aus. Die Kl. hat die Klage am 31.1.2013 zurückgenommen und beantragt, dem Bekl. die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Das AG hat der Kl. die ...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpflichtversicherung auf dem Weg zum Unfallwagenhändler? – Wer verwertet den Unfallwagen?1 Für ihre Beiträge zur Diskussion der Thematik danke ich Herrn Präsidenten des Landgerichts Freymann und Herrn Richter am Landgericht Dr. Wern .

1 Üblicherweise rechnet der Geschädigte seinen Totalschaden heute nach dem Wiederbeschaffungsaufwand ab, beansprucht also (meist auf Gutachtenbasis) den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. In der Praxis stellt ihn dabei die Eigenverwertung des Unfallwagens nicht selten vor Probleme. Den im Gutachten ausgewiesenen Restwert wird der Geschädigte kaum einmal durch ...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / A. Der Fall – die misslungene Eigenverwertung

In einem kürzlich anhängigen Fall wies das von dem Geschädigten G eingeholte Gutachten vom 2.4.2014 einen Totalschaden aus und bezifferte den Wiederbeschaffungswert mit 10.000 EUR sowie den Restwert mit 3.000 EUR. Es führte aus, der Restwert entspreche dem aus sachverständiger Sicht nachvollziehbaren Höchstgebot, das Autohändler A mit einer Angebotsfrist zum 30.4.2014 abgege...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / C. Schadensabrechnung bei Verwertung durch den Schädiger

Will der Geschädigte den Unfallwagen nicht selbst verwerten, stellt sich die Frage, ob er – wie von G zuletzt begehrt – wahlweise auch den vollen Wiederbeschaffungswert Zug um Zug gegen Herausgabe des Unfallwagens verlangen kann. I. Meinungsbild Mit Urteil vom 29.6.1965 entschied der VI. Zivilsenat des BGH, dass ein Autohändler das auf der Überführungsfahrt beschädigte Neufahr...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / VII. Die Ausgestaltung des Schadensersatzanspruchs

Bei bestehender Mitverantwortung des Geschädigten sind mehrere Abrechnungsvarianten denkbar. 1. Anspruch auf den anteiligen Wiederbeschaffungswert Verwertet der Geschädigte seinen Unfallwagen selbst, bemisst sich sein Anspruch nach der Formel[53] SE = (WBW – RW) x m(S).[54] Würde der Geschädigte den Unfallwagen zur Verfügung stellen und seinen Schaden nach der Formel SE = WBW ...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / V. Schadensminderungspflicht des Geschädigten

1. Pflicht zur Eigenverwertung Zu entscheiden bleibt danach, ob der Geschädigte nach § 254 Abs. 2 S. 1 BGB zur Eigenverwertung verpflichtet ist oder von dem Schädiger durch Vorlage eines zumutbaren Angebots auf eine Eigenverwertung verwiesen werden kann. Wenn der Geschädigte den Wiederbeschaffungsaufwand beansprucht, kann er gehalten sein, von einer grundsätzlich zulässigen Ve...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / VI. Das Recht zur Andienung bei Mitverantwortlichkeit des Geschädigten

Höchstrichterlich nicht geklärt ist bislang, ob der Geschädigte auch im Falle seiner eigenen Mitverantwortlichkeit dem Schädiger die Verwertung überlassen kann.[36] 1. Ausschluss der Andienung nach § 251 Abs. 2 S. 1 BGB Nach § 251 Abs. 2 S. 1 BGB würde der Schädiger lediglich auf das Wert- oder Summeninteresse haften,[37] wenn ihm die Übernahme der Verwertung unverhältnismäßig...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / D. Ergebnis

Im Fall zulässiger Ersatzbeschaffung kann der Geschädigte von dem Schädiger den Wiederbeschaffungswert Zug um Zug gegen Herausgabe des beschädigten Unfallwagens verlangen. Trifft ihn eine Mitverantwortung für den Schadensfall, kann er den Wiederbeschaffungswert sowie Zustimmung zu einer von ihm beabsichtigten, wirtschaftlichen Verwertung verlangen, Zug um Zug gegen Einräumun...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 1. Pflicht zur Eigenverwertung

Zu entscheiden bleibt danach, ob der Geschädigte nach § 254 Abs. 2 S. 1 BGB zur Eigenverwertung verpflichtet ist oder von dem Schädiger durch Vorlage eines zumutbaren Angebots auf eine Eigenverwertung verwiesen werden kann. Wenn der Geschädigte den Wiederbeschaffungsaufwand beansprucht, kann er gehalten sein, von einer grundsätzlich zulässigen Verwertung Abstand zu nehmen und...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / I. Meinungsbild

Mit Urteil vom 29.6.1965 entschied der VI. Zivilsenat des BGH, dass ein Autohändler das auf der Überführungsfahrt beschädigte Neufahrzeug dem Schädiger zur Verfügung stellen und Aufwendungsersatz für eine Ersatzbeschaffung verlangen kann.[5] Am 4.3.1976 urteilte der Senat, dass der Geschädigte ein nahezu neues Fahrzeug nicht in Kauf geben müsse, sondern dem Schädiger zur Ver...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / B. Schadensabrechnung bei Verwertung durch den Geschädigten

Im Totalschadensfall kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands, d.h. des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts verlangen.[2] Bei dieser Abrechnung verwertet der Geschädigte den Unfallwagen selbst. Regelmäßig darf er das Fahrzeug zu dem Preis veräußern, den das Schadensgutachten auf der Grundlage einer konkreten Wertermitt...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 1. Anspruch auf den anteiligen Wiederbeschaffungswert

Verwertet der Geschädigte seinen Unfallwagen selbst, bemisst sich sein Anspruch nach der Formel[53] SE = (WBW – RW) x m(S).[54] Würde der Geschädigte den Unfallwagen zur Verfügung stellen und seinen Schaden nach der Formel SE = WBW x m(S) abrechnen, würde er sich selbst übervorteilen. Denn der Schädiger erhielte den Unfallwagen gegenleistungsfrei auch insoweit, als der Gesch...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 3. Anspruch auf anteiligen Wiederbeschaffungswert und anteiligen Verwertungserlös

Günstig wäre es für den Geschädigten, wenn er gegen Überlassung des Unfallwagens den anteiligen Wiederbeschaffungswert und den auf seinen eigenen Verantwortungsanteil entfallenden Anteil am Verwertungserlös ersetzt verlangen könnte, also SE = WBW x m(S) + RW x (1-m(S)). Wenn sich der Verwertungserlös mit dem Restwert deckt, ist der Geschädigte bei dieser Abrechnung summenmäß...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / III. Recht zur Andienung im Fall des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB

Macht der Geschädigte – wie G mit Schreiben vom 5.5.2014 – von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Gebrauch, kann im Grundsatz nichts anderes gelten. Dass der Schädiger anstelle einer Ersatzbeschaffung den dazu erforderlichen Geldbetrag schuldet, ändert nichts daran, dass es sich um eine Form der Herstellung handelt, bei der der Geschädigte hinsichtlich des besc...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 1. Ausschluss der Andienung nach § 251 Abs. 2 S. 1 BGB

Nach § 251 Abs. 2 S. 1 BGB würde der Schädiger lediglich auf das Wert- oder Summeninteresse haften,[37] wenn ihm die Übernahme der Verwertung unverhältnismäßige Aufwendungen abverlangen würde. Dabei beurteilt sich die Unverhältnismäßigkeit anhand eines Vergleichs zwischen den Kosten der Naturalrestitution und dem nach § 251 BGB geschuldeten Wertersatz.[38] Hier wäre danach d...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 2. Pflicht zur Vermeidung von Verzögerungen

Allerdings kann der Geschädigte gegen § 254 Abs. 2 BGB verstoßen, wenn er die Andienung des Unfallfahrzeugs schuldhaft verzögert. Dem Geschädigten obliegt es, die Schadensabwicklung ohne schuldhaftes Zögern zu betreiben.[33] Kommt es infolge seiner Verzögerung zu einem Wertverlust, muss der Geschädigte hierfür einstehen.[34] Rechtsfolge eines Verstoßes gegen § 254 BGB ist nic...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 2. Anspruch auf den anteiligen Wiederbeschaffungswert ohne Andienung

Der Geschädigte könnte erwägen, den anteiligen Wiederbeschaffungswert – also SE = WBW x m(S) – zu verlangen, ohne seinen Unfallwagen zur Verfügung zu stellen. Hierzu könnte er argumentieren, soweit er den Schaden selbst zu tragen habe, dürfe er im Rahmen seiner Dispositionsbefugnis von einer Verwertung absehen; da die Verwertung aber unteilbar sei, müsse ihm das Fahrzeug dan...mehr

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / IV. Der Wechsel der Abrechnungsweise

Im Ausgangsfall stellt sich weiter die Frage, ob G seine zunächst gewählte Abrechnungsweise ändern konnte. Die mit einem Wechsel der Anspruchsgrundlage verbundenen Probleme[27] stellen sich hier nicht, weil sich der Wechsel innerhalb des einheitlichen Anspruchs aus § 249 Abs. 2 S. 1 BGB vollzieht. Jedenfalls innerhalb ein und desselben Anspruchs ist der Geschädigte an eine e...mehr