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Das Pflichtversicherungsgesetz gilt nur für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Nur im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes gibt es in allen Ländern der europäischen Union – außer in Großbritannien und Irland – einen unmittelbaren Direktanspruch gegen den Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer (§ 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG).
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