Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung [Rdn 161]

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zfs 12/2015, Keine besonder... / 3 Anmerkung:

1. Nach Hirsch (DAR 2000, 504) ereigneten sich im Jahre 2000 etwa 500.000 Auslandsunfälle in Europa, an denen auf einer Seite oder beiden Seiten nicht allein Inlandsbewohner, sondern Ausländer beteiligt waren. Die rechtliche Behandlung solcher Schadensereignisse ist durch die sog. Odenbreit-Entscheidung übersichtlicher geworden. Der EuGH hatte ausgeführt, dass ein Geschädigt...mehr

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zfs 12/2015, Erhöhung des S... / 3 Anmerkung:

1. Der Senat ist mit Recht davon ausgegangen, berechtigt und verpflichtet zu sein, die als "Ermessensentscheidung" des erstinstanzlichen Gerichts anzusehende Schmerzensgeldbemessung zu überprüfen und ggf. abzuändern. Die grundsätzliche Unüberprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen der Tatgerichte durch das Revisionsgericht (vgl. BGH MDR 1982, 653; BGH NJW 1998, 2741, 2742), ...mehr

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zfs 12/2015, Halterhaftung ... / Sachverhalt

Der ASt. stellte seinen Pkw auf einem allgemein zugänglichen Parkplatz ab. Neben dem Fahrzeug des ASt. war ein Pkw abgestellt, der sich im Eigentum des Vaters des ASt. befand. Dieser Pkw geriet in Brand, dieser erfasste das Fahrzeug des ASt., das erheblich beschädigt wurde. Der Antrag des ASt. auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage gegen die Haftpf...mehr

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zfs 12/2015, Erhöhung des S... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Straßenverkehrsunfalls im Begegnungsverkehr. Der Kl. befuhr eine Landesstraße mit seinem Pkw. Ihm begegnete der Bekl. zu 1) mit seinem Pkw. Die zum Umfallzeitpunkt regennasse Fahrbahn verengte sich im Bereich der Unfallstelle auf 3,3 Meter. In Fahrtrichtung des Bekl. zu 1) beschreibt die Landesstraße eine Recht...mehr

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zfs 12/2015, Verneinte Vere... / 3 Anmerkung:

1. Werden minderjährige Mitglieder eines Amateursportvereins von ihren Angehörigen oder den Angehörigen anderer Mitglieder zu Sportveranstaltungen ihres Vereins mit dem Pkw transportiert, kann der Fahrer Eigenschäden nicht von dem Verein unter dem Gesichtspunkt des § 670 BGB nach der Entscheidung des BGH ersetzt verlangen. Die beförderten Minderjährigen werden allerdings nac...mehr

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Kein Lohn durch eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH

Leitsatz Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH nach § 59j BRAO führt nicht zu Lohn bei den angestellten Anwälten. Die Rechtsanwalts-GmbH wendet dadurch weder Geld noch einen geldwerten Vorteil in Form des Versicherungsschutzes zu. Normenkette § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 42d EStG, § 51 Abs. 1, § 59c, § 59j BRAO Sachverhalt K ist eine international tä...mehr

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Kein Lohn durch Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses

Leitsatz Die Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses nach § 102 Abs. 1 VVG ist kein Lohn, weil die Mitversicherung keine Gegenleistung für die Beschäftigung ist. Normenkette § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 42d EStG, § 102 Abs. 1 VVG, § 30 Nr. 6 HBKG SH Sachverhalt Die K-GmbH (K) betrieb ein Krankenhaus und hatte für das i...mehr

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Zur Mitunternehmerstellung im Rahmen einer Freiberuflerpraxis

Leitsatz Erhält ein (Schein-)Gesellschafter eine von der Gewinnsituation abhängige, nur nach dem eigenen Umsatz bemessene Vergütung und ist er zudem von einer Teilhabe an den stillen Reserven der Gesellschaft ausgeschlossen, kann wegen des danach nur eingeschränkt bestehenden Mitunternehmerrisikos eine Mitunternehmerstellung nur bejaht werden, wenn eine besonders ausgeprägte...mehr

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zfs 11/2015, Deckungspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden durch die Vermischung der Ladungen eines Tankfahrzeugs; Gebrauch des Kfz

AHB 2008 Nr. 3.1. Abs. 2 S. 2; AKB 2008 A 1.1.1 c Leitsatz Entstehen durch die Beladung eines Tankfahrzeugs mit Heizöl in einem noch Restbestände von Kraftstoff enthaltenden Tank Schäden, so besteht keine Deckung durch die Betriebshaftpflichtversicherung des das Tankfahrzeug haltenden Unternehmers. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Stuttgart, Urt. v. 19.12.2014 – 7 O 139/14 Sachve...mehr

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zfs 11/2015, Zulässige Verw... / 3 Anmerkung:

Vgl. Schneider, zfs 2010, 8 f.; BGH zfs 2010, 143. Die Entscheidung befasst sich unter Bestätigung der seit 2009 ergangenen und in dem Urteil nachgewiesenen Entscheidungen (Rn 9 und 10) mit zwei Teilproblemen. Der BGH hatte in den Entscheidungen zu den Grundsätzen der fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten die Frage der Verweisung auf die günstigere Kostenstruktur der freien...mehr

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zfs 11/2015, Ausschluss der... / Sachverhalt

Nach einem Verkehrsunfall rechnete der Geschädigte auf Gutachtenbasis ab, wobei der Sachverständige die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt zugrunde legte. Diese Werkstatt befand sich 3,7 km von dem Wohnort des Geschädigten entfernt. Im Rechtsstreit wies die beklagte Haftpflichtversicherung des Schädigers erstinstanzlich auf eine 22,1 km vom Wohnort des...mehr

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zfs 11/2015, Deckungspflich... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. steht der geltend gemachte Anspruch nicht zu, weil der entstandene Schaden unter den Begriff des Gebrauchs des Fahrzeugs i.S.v. Nr. A.1.1.1c a.E. AKB 2008, mithin in den Risikobereich der Kl., fällt. Im Einzelnen ist Folgendes auszuführen:" Nach den vorgelegten AHB sind von dieser jedenfalls solche Risiken nicht umfasst, die aus dem Halten und dem Gebrauch von ver...mehr

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zfs 11/2015, Das Gemeinscha... / I. § 116 Abs. 6 S. 2 SBG X

Nach § 116 Abs. 6 S. 2 SGB X kann der Ersatzanspruch dann nicht geltend gemacht werden, wenn der Schädiger mit dem Geschädigten oder einem Hinterbliebenen nach Eintritt des Schadenereignisses die Ehe geschlossen hat und in häuslicher Gemeinschaft lebt. Bei dieser Sachlage kommt es zwar zum Forderungsübergang, der Ersatzanspruch kann jedoch nicht durchgesetzt werden. Das Privi...mehr

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zfs 11/2015, Ausschluss der... / 2 Aus den Gründen:

"1. Zu Recht ist das LG zunächst davon ausgegangen, dass die Bekl. den Kl. nicht unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) auf die erstinstanzlich benannte günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen kann." a) Zwar kann der Schädiger einen Geschädigten, der – wie vorliegend der Kl. – seinen Sachschaden auf Grundlage eines Sachverständigengutachten...mehr

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zfs 11/2015, Das Gemeinscha... / C. Privilegierungen zugunsten Haftpflichtversicherer

Allein die Klärung der Haftungsfrage zwischen den Versicherern, in welche der Schädiger verwickelt wird, birgt die Gefahr einer Belastung in sich.[4] Hierdurch kann der Hausfrieden erheblich gestört werden, was nicht mit dem Schutzzweck der Privilegierung in Einklang zu bringen ist. Ferner differenziert das Gesetz nicht danach, ob der Schädiger haftpflichtversichert ist oder...mehr

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zfs 11/2015, Das Gemeinscha... / E. Regress des Sozialhilfeträgers

Im Verhältnis zum Sozialhilfeträger gilt das Angehörigenprivileg wegen des Subsidiaritätsprinzips (§ 2 SGB XII) nicht.[7] Dem Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe ist bei der Anwendung der Übergangschranke des § 116 Abs. 6 SGB X Rechnung zu tragen, so dass dem Sozialhilfeträger dann, wenn er vor einer eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung auf Leistung in Anspruch ge...mehr

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zfs 11/2015, Zulässige Verw... / Sachverhalt

Nach einem Verkehrsunfall rechnete der Geschädigte seinen Fahrzeugschaden fiktiv ab. Der Streit der Parteien dreht sich um die Frage, ob der Kl. bei seiner Abrechnung auf die von dem von ihm beauftragten Sachverständigen der Reparaturkostenschätzung zugrunde gelegten Verrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt abstellen darf oder auf die niedrigeren Verrechnungssätze ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 2. Verpflichtung zur ehelichen Rücksichtnahme

Rz. 948 Unter Umständen sind Ehegatten aber gehindert, bestehende Schadenersatzansprüche uneingeschränkt gegenüber dem anderen geltend zu machen. Diese Beschränkung wird aus § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB abgeleitet, der unter anderem eine Pflicht zur ehelichen Rücksichtnahme enthält. Diese Stillhalteverpflichtung bei Schadenersatzansprüchen soll nach der Rechtsprechung dann einsch...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / a) Zugewinn und Unterhaltsverzicht

Rz. 324 Dem Unterhaltspflichtigen liegt häufig daran, nicht für eine eventuell lange Zeit Unterhalt an den – früheren – Ehegatten zahlen zu müssen und damit auf Jahre hinaus finanziell gebunden zu sein. Diese Gebundenheit führt häufig dazu, keine "neue Familie" gründen zu können." Rz. 325 In solchen Fällen bietet sich an, den Unterhalt der Höhe nach zu bestimmen, abzuzinsen u...mehr

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AGS 10/2015, Erstattungsfäh... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung einer Hebegebühr. Eine Erstattungspflicht der Hebegebühr durch den Gegner kommt zwar grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Zuziehung eines Rechtsanwalts bei der Empfangnahme zur Rechtsverfolgung notwendig war. Bittet der Rechtsanwalt des Geschädigten die gegnerische Haftpflichtversicherung um Zahlung des Schadensersatzb...mehr

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AGS 10/2015, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Zwar kommt eine Erstattungspflicht der Hebegebühr des Rechtsanwalts durch den Gegner grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Zuziehung eines Rechtsanwalts bei der Empfangnahme des Geldes zur Rechtsverfolgung notwendig war. Bittet aber der Rechtsanwalt des Geschädigten die gegnerische Haftpflichtversicherung um Zahlung des Schadensersatzbetrages unter ausdrücklichem Hinweis a...mehr

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zfs 10/2015, Nur ausnahmswe... / Sachverhalt

Der Kl. verfolgt die Verurteilung des Bekl. aus einem Unfall in einem Skiort in Österreich. Der Kl. kam am Unfalltag auf seinen Skiern vom Skilift kommend und überquerte die Zufahrt zu einer Jugendherberge, auf der Schüler mit dem beklagten Skilehrer standen. AIs der Kl. sich an der Gruppe vorbeischieben wollte, trat der Bekl., der einen ihm aus der Gruppe zugeworfenen Gegen...mehr

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Zerb 10/2015, Erbrecht in Europa

Rembert Süß (Hrsg.) 3. Aufl. 2015, zerb verlag, 1.552 S. nebst CD-ROM mit Gesetzestexten, Formularen und Mustern, 169,– EUR ISBN: 978-3-95661-022-6 Das von Dr. Rembert Süß, Rechtsanwalt, Referatsleiter für Internationales Privatrecht beim Deutschen Notarinstitut in Würzburg, herausgegebene Buch stellt in in einer umfangreichen Einführung und in rund 50 Länderberichten das inter...mehr

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AGS 10/2015, Unterhaltsabfi... / 2 Aus den Gründen

1. Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist gem. § 113 Abs. 1 FamFG, § 127 Abs. 2 ZPO zulässig und in der Sache begründet. Der Beschluss des AG ist aufzuheben. Die für die Verfahrenskostenhilfe maßgebenden wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin haben sich nicht wesentlich geändert. Die Antragstellerin hat kein nach § 115 Abs. 2 ZPO einzusetzendes Vermö...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Autoinsassenversicherung

Stand: EL 107 – ET: 09/2015 Die Autoinsassenversicherung ist eine Haftpflichtversicherung (> Haftpflichtversicherungsprämien). Zu Einzelheiten > Außerordentliche Einkünfte Rz 71, > Kraftfahrzeugversicherung, > Schadensersatz, > Unfallversicherung Rz 6.mehr

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Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des beschränkten Abzugs der sonstigen Vorsorgeaufwendungen durch das BürgEntlG KV

Leitsatz Die Regelung über die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG i.d.F. des BürgEntlG KV) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Normenkette § 10 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 3a Abs. 4 EStG Sachverhalt Im Jahr 2010 behielt der Arbeitgeber des Klägers von dessen Arbeitslohn Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pfleg...mehr

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zfs 9/2015, Voraussetzungen... / Sachverhalt

Bei einem Verkehrsunfall wurde die Kl. als Fußgängerin von dem Pkw der Bekl. angefahren und erlitt hierbei Blockaden und Prellungen im unteren Bereich des Körpers mit Schmerzen in den Beinen und der Hüfte. Die gesetzlich krankenversicherte Kl. begab sich in die Behandlung eines privat liquidierenden Arztes, in dessen Behandlung sie sich schon zuvor befunden halte. Dessen Beh...mehr

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§ 4 Nachlassplanung durch e... / III. Ausländisches Recht

Rz. 5 Die Abgrenzung zwischen inländischem und ausländischem Recht im Sinne des § 17 Abs. 3 BeurkG bestimmt sich grundsätzlich danach, wer das Recht erlassen hat.[4] Inländisches Recht hat der Notar zu kennen. Zum inländischen Recht gehört das gesamtemehr

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zfs 8/2015, Smart repair / C. Zentraler Anwendungsbereich in der Haftpflichtversicherung

Nach Angaben von Hermann auf dem VGT 2015[6] geht es um folgende Anwendungsfelder: Das Ausbeulen von Metallanbauteilen, die Kunststoffreparatur von Außenteilen, die Spot-Lackierung sowie die Reparatur von Windschutzscheiben. Keine oder eine untergeordnete Rolle spielen Reparaturen an der Inneneinrichtung des Fahrzeugs, der Polsterung oder der Konsole. Gemeinsam ist der smart...mehr

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zfs 8/2015, Vorzugswürdigke... / Sachverhalt

Die zum Vorsteuerabzug berechtigte Kl. mietete nach dem Unfall, für den die Bekl. in voller Höhe einzustehen haben, für die Zeit vom 18.8.2011 bis zum 5.9.2011 bei der Firma T G & C KG ein Ersatzfahrzeug. Hierfür stellte die Vermieterin der Kl. insgesamt 2.698,74 EUR netto in Rechnung. Der Betrag setzt sich zusammen aus einer Fahrzeugmiete von 1.977,58 EUR sowie Zuschlägen f...mehr

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zfs 8/2015, Smart repair / 1. Konkrete Abrechnung

Wenn die Durchführung einer smart repair geboten ist, weil diese gleichwertig ist oder die Kosten einer herkömmlichen Reparatur unverhältnismäßig höher liegen, ist zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Geschädigte die Kosten einer tatsächlich durchgeführten teureren herkömmlichen Reparatur verlangen kann. Erfolgte die Reparatur aufgrund der Vorgaben eines Kfz-S...mehr

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zfs 8/2015, Smart repair / F. Die gegenläufigen Interessen

Im Ausgangspunkt liegt die Abrechnung des Kfz-Schadens auf Basis einer smart repair im Interesse des Kfz-Haftpflichtversicherers, ist das Einsparungspotenzial doch beträchtlich. Die Maßstäbe der Zulässigkeit sind freilich bei der Haftpflichtversicherung andere als in der Kaskoversicherung. Geht es in der Haftpflichtversicherung darum, dass der Haftpflichtversicherer seinen V...mehr

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zfs 7/2015, Erstattung von ... / 3 Anmerkung:

Ausgangspunkt der Entscheidung ist der Grundsatz, dass sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall der Beratungsdienste eines Anwalts bedienen darf und der Schädiger und sein Haftpflichtversicherer diese adäquaten Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen haben (vgl. Greißinger, zfs 1999, 504 ff.). Schon der Grundsatz der Waffengleichheit spricht dafür, dass der Geschädigte das...mehr

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zfs 7/2015, Keine Haftpflic... / Sachverhalt

Mit ihrer Klage begehrt die Kl. Feststellung, dass die Bekl. zur Gewährung von Deckungsschutz aus einer privaten Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kl. durch ihren vormaligen Vermieter C auf Schadenersatz wegen Beschädigung der Mietsache durch Katzenurin verpflichtet sei. Die Kl. nahm bei der Bekl. im Jahre 2002 eine private Haftpflichtversich...mehr

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zfs 7/2015, Keine Haftpflic... / Leitsatz

Für Schäden an einer gemieteten Wohnung durch eine Mehrzahl von Katzen, die die Mieterin nicht hinreichend beaufsichtigen kann, besteht keine Deckung in der privaten Haftpflichtversicherung. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Hamm, Urt. v. 30.1.2015 – 20 U 106/14mehr

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zfs 7/2015, Keine Haftpflic... / Leitsatz

Für die Zerstörung von Dichtgummis einer Tür durch eine Katze ist die private Haftpflichtversicherung des Mieters nicht eintrittspflichtig. AG Offenbach, Urt. v. 7.5.2015 – 33 C 291/14mehr

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zfs 7/2015, Unerlaubtes Ent... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Klage ist unbegründet." Die Kl. kann von dem Bekl. nicht gem. §§ 116 VVG, 28 Abs. 2 VVG die Zahlung von 1.141,81 EUR im Wege des Rückgriffs verlangen. Auch wenn der Bekl. sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat und gegen seine Aufklärungsobliegenheit verstoßen hat – wofür alle objektiven Umstände sprechen –, scheidet ein Regress der Kl. jedenfalls gem. § 28 A...mehr

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AGS 7/2015, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Kläger hat aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf die geltend gemachten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Entgegen der vom Kläger geäußerten Rechtsauffassung ist bezüglich des anzusetzenden Gegenstandswerts der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren der Restwert des Fahrzeugs vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen. Vo...mehr

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zfs 7/2015, Erstattung von ... / 2 Aus den Gründen:

" … III. Die Klage ist vollumfänglich begründet." 1. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.032,80 EUR gem. §§ 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1. VVG. Die volle Eintrittspflicht der Bekl. ist unstreitig und umfasst auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Kl. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts wa...mehr

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§ 10 Haftpflichtversicherung

A. Vorbemerkung Rz. 1 Die Rechtsgrundlagen der Haftpflichtversicherung ergeben sich aus den §§ 100 bis 112 VVG sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB). Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadensersatz, die regelmäßig dann entsteht, wenn der Versicherungsnehmer schuldhaft einen Dritten schädigt. Rz. 2 Das Bestehen einer Haftpflic...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / II. Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung

Rz. 366 Die Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht darin, dass sie die Gefahr trägt, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges entsteht, insbesondere im Schadenfall den Versicherungsnehmer von der persönlichen Inanspruchnahme freistellt (A.1.1.1 AKB 2008). Rz. 367 A.1.1.1 AKB 2008 setzt voraus, dass ein Dritter einen Haftpflichtanspruch geltend macht; besch...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / S. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

I. Vorbemerkung Rz. 365 Der sachliche Mindestumfang in der Haftpflichtversicherung ergibt sich aus den §§ 2 bis 4 KfzPflVV. Die nähere Ausgestaltung des Versicherungsschutzes erfolgt in A.1 AKB 2008. II. Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung Rz. 366 Die Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht darin, dass sie die Gefahr trägt, die durch den Gebrauch des versichert...mehr

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§ 10 Haftpflichtversicherung / J. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) – Stand: Januar 2015

Rz. 74 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Umfa...mehr

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§ 10 Haftpflichtversicherung / III. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles (Nr. 24 AHB 2008/2010)

Rz. 25 Vertragliche Obliegenheiten, die vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen sind, spielen in der Haftpflichtversicherung keine große Rolle. Auch die früheren AHB sahen vor, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer aufgeben kann, besonders gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. Beispiel Dem Versicherungsnehmer wird auferlegt, einen gefährlichen Hund nur mit Ma...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 3. Zusätzliche Obliegenheiten in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (E.2 AKB 2008)

Rz. 115 Für die Haftpflichtversicherung bestimmen die AKB 2008, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den Versicherer innerhalb von einer Woche zu informieren, wenn Ansprüche geltend gemacht werden und bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. In E.2.4 AKB 2008 wird die Prozessführungsbefugnis des Haftpflichtversichere...mehr

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§ 10 Haftpflichtversicherung / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Rechtsgrundlagen der Haftpflichtversicherung ergeben sich aus den §§ 100 bis 112 VVG sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB). Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadensersatz, die regelmäßig dann entsteht, wenn der Versicherungsnehmer schuldhaft einen Dritten schädigt. Rz. 2 Das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ...mehr

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§ 10 Haftpflichtversicherung / 1. Vorbemerkung

Rz. 48 Während in den früheren Haftpflichtbestimmungen das Anerkenntnisverbot die Regel war, verbietet § 105 VVG ausdrücklich eine Vereinbarung "nach welcher der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn ohne seine Einwilligung der Versicherungsnehmer den Dritten befriedigt oder dessen Anspruch anerkennt." Rz. 49 Die Neuregelung in § 105 VVG führt zu einer erhebli...mehr

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§ 10 Haftpflichtversicherung / 1. Vorbemerkung

Rz. 61 Das reformierte VVG 2008 schafft eine Vielzahl von prozessualen Besonderheiten mit unterschiedlichen Konstellationen.mehr

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§ 10 Haftpflichtversicherung / I. Obliegenheiten

I. Vorbemerkung Rz. 19 Die Neuregelung der Obliegenheiten und der Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen (§ 28 VVG) ist in den AHB 2008/2010 berücksichtigt worden, findet jedoch auch Anwendung auf Altverträge, wenn der Versicherungsfall nach dem 1.1.2009 eingetreten ist (Art. 1 Abs. 2 EG VVG). Rz. 20 Kernstück des neuen VVG ist die Neugestaltung des Obliegenheitsrechts: Fa...mehr