Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / VIII. Prozessuale Besonderheiten

1. Vorbemerkung Rz. 61 Das reformierte VVG 2008 schafft eine Vielzahl von prozessualen Besonderheiten mit unterschiedlichen Konstellationen. 2. Trennungsprinzip Rz. 62 Die bisherige "klassische" Trennung zwischen Haftpflichtprozess und Deckungsprozess wird wegen der Möglichkeit der Abtretung des Freistellungsanspruchs keine große Bedeutung mehr haben. Dieses Trennungsprinzip ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 1. Vorbemerkung

Rz. 48 Während in den früheren Haftpflichtbestimmungen das Anerkenntnisverbot die Regel war, verbietet § 105 VVG ausdrücklich eine Vereinbarung "nach welcher der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn ohne seine Einwilligung der Versicherungsnehmer den Dritten befriedigt oder dessen Anspruch anerkennt." Rz. 49 Die Neuregelung in § 105 VVG führt zu einer erhebli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / H. Vorsatz

Rz. 16 In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsschutz bei Vorsatz ausgeschlossen, während jede Art von Fahrlässigkeit, also auch grobe Fahrlässigkeit, mitversichert ist (§ 103 VVG). Rz. 17 Eine vorsätzliche Herbeiführung des Schadens setzt voraus, dass der Vorsatz auch die Schadenfolgen umfasst.[12] Dolus eventualis genügt.[13] Nur bei einer wesentlichen Abweichun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 2. Anzeigepflicht

Rz. 39 Wenn der Versicherungsnehmer einen Schadenfall verspätet meldet, bleibt die Leistungspflicht des Versicherers bestehen, soweit der Versicherungsnehmer beweist, dass auch bei rechtzeitiger Schadenanzeige der Versicherer keine weiteren Feststellungen zum Eintritt des Versicherungsfalles und zur Höhe des Schadens hätte treffen können. In vielen Fällen unterbleibt die Anze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / E. Stellung des Geschädigten

Rz. 11 Der Geschädigte steht in keiner unmittelbaren Rechtsbeziehung zum Versicherer. Einen Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer kennt nur § 115 VVG, während in der allgemeinen Haftpflichtversicherung der Anspruch sich nur gegen den Schädiger (den Versicherungsnehmer) richtet, gegen den auch eine eventuelle Klage zu richten ist. Rz. 12 Es besteht jedoch ein Rechtss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 4. Auskunftspflicht (Nr. 25.2 AHB 2008/2010)

Rz. 41 Gerade in der Haftpflichtversicherung kommt es häufig vor, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben zum Schadenhergang macht, ohne dass der Tatbestand einer arglistigen Täuschung erfüllt ist. Wenn der Versicherer dann vom Geschädigten oder durch Einsichtnahme in die amtlichen Ermittlungsakten den tatsächlichen Hergang erfährt, hat di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / G. Risikoausschlüsse (Nr. 7 AHB 2008/2010)

Rz. 14 Gegenstand der Haftpflichtversicherung sind nur Personen- und Sachschäden, nicht Vermögensschäden. Außerdem enthält Nr. 7 AHB 2008/2010 eine Vielzahl von Risikoausschlüssen, insbesondere besteht kein Versicherungsschutzmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / B. Versichertes Risiko (Nr. 1 AHB 2008/2010)

Rz. 5 Die Haftpflichtversicherung deckt das Risiko ab, dass der Versicherungsnehmer von einem Dritten – zu Recht oder zu Unrecht – aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Neben dem Versicherungsnehmer können auch Familienmitglieder oder Betriebsangehörige (§ 102 VVG) mitversichert werden. Der Versic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kraftfahrtversicherung / I. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008) – Stand 17.2.2014

Rz. 397 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Rz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kraftfahrtversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand: 19.5.2015

Rz. 399 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Rz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 4. Prozessführungsbefugnis (Nr. 25.5 AHB 2008/2010)

Rz. 33 Der Versicherungsnehmer hat die Führung des Verfahrens dem Versicherer zu überlassen, dem vom Versicherer beauftragten Rechtsanwalt Vollmacht und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 1. Einfache Fahrlässigkeit (Nr. 26.1 AHB 2008/2010)

Rz. 35 Bei einfacher Fahrlässigkeit kann der Versicherer den Versicherungsvertrag "innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen". Die Kündigung wirkt ex nunc, so dass die Leistungspflicht für bereits eingetretene Schadenfälle bestehen bleibt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 1. Vorbemerkung

Rz. 38 Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung wirkt sich dann nicht aus, wenn der Versicherungsnehmer den Nachweis führt, dass die Obliegenheitsverletzung im konkreten Fall sich nicht auf den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles ausgewirkt hat, noch für die Feststellung über den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / VII. Anerkenntnis (§ 105 VVG)

1. Vorbemerkung Rz. 48 Während in den früheren Haftpflichtbestimmungen das Anerkenntnisverbot die Regel war, verbietet § 105 VVG ausdrücklich eine Vereinbarung "nach welcher der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn ohne seine Einwilligung der Versicherungsnehmer den Dritten befriedigt oder dessen Anspruch anerkennt." Rz. 49 Die Neuregelung in § 105 VVG führt z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 4. Kollusion

Rz. 55 Die Gefahr eines kollusiven Verhaltens zwischen Versicherungsnehmer und Geschädigtem bestand zwar auch nach früherer Rechtslage, sie wird jedoch durch die Neuregelung in § 105 VVG vergrößert. Beispiel Der Versicherungsnehmer behauptet, sein sechsjähriger Sohn habe mit dem Fahrrad das Fahrzeug eines Bekannten beschädigt. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits und im Interes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / F. Regulierungsvollmacht des Versicherers

Rz. 13 Der Versicherer ist bevollmächtigt, "alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben" (Nr. 5.2 AHB 2008/2010).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 3. Auskunftspflicht (Nr. 25.2 AHB 2008/2010)

Rz. 31 Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer "ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und ihn bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen". Rz. 32 Diese Auskunftspflicht wird als Obliegenheit in den früheren AHB und in Nr. 35.3 AHB 2008/2010 dahingehend erweitert, dass ein strafrechtliches oder zivilrechtliches Verfahren unverzüglich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / IV. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles (Nr. 25 AHB 2008/2010)

Rz. 26 In der Regulierungspraxis von besonderer Bedeutung sind die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, die dieser nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat. 1. Anzeigepflicht (Nr. 25.1 AHB 2008/2010) Rz. 27 Während § 104 VVG vorsieht, dass ein Schadenfall innerhalb von einer Woche anzuzeigen ist, bestimmt Nr. 25.1 AHB 2008/2010, dass jeder Versicherungsfall de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / V. Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen (Nr. 26 AHB 2008/2010)

Rz. 34 Nur grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bei Obliegenheitsverletzungen können die Leistungspflicht des Versicherers partiell oder vollständig entfallen lassen, einfache Fahrlässigkeit kann allenfalls zur Kündigung des Versicherungsvertrages führen, die Leistungspflicht des Versicherers für bereits eingetretene Schadenfälle bleibt jedoch bestehen. 1. Einfache Fahrlässigkeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 2. Grobe Fahrlässigkeit (Nr. 26.2 AHB 2008/2010)

Rz. 36 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit grob fahrlässig, "ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen". Diese Regelung findet auch auf Altverträge Anwendung, denen die früheren AHB zugrunde liegen. In 26.2 AHB 2008/2010 ist der Gesetzestext wörtlich übernom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 2. Bedeutung

Rz. 51 In vielen Fällen wird der Versicherungsnehmer seine Schadenersatzpflicht anerkennen, insbesondere dann, wenn sich der Schaden in seinem familiären oder nachbarschaftlichen Bereich ereignet hat. Dieses Anerkenntnis erfolgt meistens im Vertrauen darauf, dass der Haftpflichtversicherer den Schaden regulieren wird. Rz. 52 Wenn dann der Versicherungsnehmer erfährt, dass er ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 6. Arglist (Nr. 26.2 Abs. 4 S. 2 AHB 2008/2010)

Rz. 45 Das Kausalitätserfordernis entfällt, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Arglist liegt nur dann vor, wenn der Versicherungsnehmer mit direktem Vorsatz (dolus directus) handelt. Rz. 46 Nicht jede vorsätzlich falsche Angabe bedeutet eine Arglist des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsnehmer muss vielmehr einen gegen die Interessen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / I. Vorbemerkung

Rz. 19 Die Neuregelung der Obliegenheiten und der Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen (§ 28 VVG) ist in den AHB 2008/2010 berücksichtigt worden, findet jedoch auch Anwendung auf Altverträge, wenn der Versicherungsfall nach dem 1.1.2009 eingetreten ist (Art. 1 Abs. 2 EG VVG). Rz. 20 Kernstück des neuen VVG ist die Neugestaltung des Obliegenheitsrechts: Fahrlässige Oblie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 1. Anzeigepflicht (Nr. 25.1 AHB 2008/2010)

Rz. 27 Während § 104 VVG vorsieht, dass ein Schadenfall innerhalb von einer Woche anzuzeigen ist, bestimmt Nr. 25.1 AHB 2008/2010, dass jeder Versicherungsfall dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen ist, "auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben wurden". Rz. 28 Der Versicherer muss den objektiven Tatbestand der Anzeigenpflichtverletzung beweisen, also auch die Ken...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / D. Haftpflichtverhältnis/Deckungsverhältnis

Rz. 7 Bei der Bearbeitung eines Haftpflichtfalles ist streng zu unterscheiden zwischen dem Deckungsverhältnis (Versicherer/Versicherungsnehmer) und dem Haftpflichtverhältnis (Versicherungsnehmer/Anspruchsteller). Rz. 8 Die Notwendigkeit dieses "Trennungsprinzips" ergibt sich daraus, dass das Haftpflichtverhältnis einerseits und das Deckungsverhältnis andererseits zwischen ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 5. Drittwiderklage gegen den Versicherungsnehmer

Rz. 71 In vielen Schadenfällen, insbesondere bei kollusivem Verhalten zwischen Versicherungsnehmer und Geschädigtem, wird der Versicherungsnehmer als Zeuge für den Eintritt des Schadenfalles und die Höhe des Schadens benannt. Diese prozessual für den Versicherer ungünstige Situation kann der Versicherer dadurch beseitigen, dass er eine isolierte Drittwiderklage gegen den Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 2. Trennungsprinzip

Rz. 62 Die bisherige "klassische" Trennung zwischen Haftpflichtprozess und Deckungsprozess wird wegen der Möglichkeit der Abtretung des Freistellungsanspruchs keine große Bedeutung mehr haben. Dieses Trennungsprinzip hat für sämtliche Altfälle noch Bedeutung, für Neufälle dann, wenn der Geschädigte es ablehnt, sich überhaupt mit dem Versicherer auseinanderzusetzen. Rz. 63 Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 3. Befriedigung

Rz. 53 Das früher in den Versicherungsbedingungen vereinbarte Befriedigungsverbot ist gemäß § 105 VVG 2008 unwirksam. Ein Versicherungsnehmer darf daher einen von ihm angerichteten Schaden regulieren und kann dann Ersatz von seinem Haftpflichtversicherer verlangen. Bei der Befriedigung von Schadenersatzansprüchen geht der Versicherungsnehmer jedoch das Risiko ein, dass der Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 3. Bindungswirkung

Rz. 66 Im Deckungsprozess ist ein im Haftpflichtprozess ergangenes Urteil bindend, selbst wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt.[28] Die Feststellungen im Haftpflichtprozess sind für den Deckungsprozess jedoch nur dann bindend, wenn Voraussetzungsidentität besteht. Wenn es im Haftpflichtprozess unerheblich ist, ob der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder fahrlässig ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / II. Vorvertragliche Obliegenheiten (Nr. 23 AHB 2008/2010)

Rz. 24 Der Versicherungsnehmer hat vor Vertragsschluss dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen in Textform gefragt wird. Nr. 23 AHB 2008/2010 entspricht inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben in § 19 VVG. Vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen spielen in der Praxis keine große Rolle. Auch für die älteren AHB gilt nunmehr die gesetzliche Rege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 2. Schadenminderungspflicht (Nr. 25.2 AHB 2008/2010)

Rz. 29 Nach § 82 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer "bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen". Eine entsprechende Regelung enthalten die früheren AHB. Die § 82 VVG angepasste Regelung ergibt sich aus Nr. 25.2 AHB 2008/2010. Rz. 30 Nr. 25.2 AHB 2008/2010 bestimmt dann weiterhin die Pflicht des Versicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 3. Schadenminderungspflicht (Nr. 25.2 AHB 2008/2010)

Rz. 40 Unterlässt der Versicherungsnehmer vorsätzlich jegliche Maßnahme, die eine Ausweitung des Schadens verhindern kann, kann er gleichwohl den Nachweis führen, dass auch bei sich anbietenden Schadenminderungsmaßnahmen der Eintritt des Schadens nicht hätte verhindert werden können. Beispiel Der Versicherungsnehmer unterlässt es bei einem von ihm fahrlässig verursachten Bran...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 4. Prozessparteien

Rz. 68 Der Versicherungsnehmer kann gegen den Versicherer auf Leistung klagen, wenn er – der Versicherungsnehmer – die Ansprüche des Geschädigten reguliert hat. Ist dies nicht der Fall, beschränkt sich die Klage im Deckungsprozess auf die Feststellung, dass der Versicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat. Nicht zulässig ist eine Klage auf Freistellung, weil nicht die Bef...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 5. Prozessführungsbefugnis (Nr. 25.2 AHB 2008/2010)

Rz. 43 Der Versicherungsnehmer verliert auch dann nicht den Versicherungsschutz, wenn er den Schaden vorsätzlich nicht meldet und einen Rechtsstreit "auf eigene Faust" führt. Der Versicherungsnehmer muss dann allerdings beweisen, dass der Rechtsstreit nicht anders ausgegangen wäre, wenn der Versicherer einen Prozessanwalt beauftragt hätte. Rz. 44 Weiterhin muss der Versicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 3. Vorsatz (Nr. 26.2 AHB 2008/2010)

Rz. 37 Nr. 26.2 AHB 2008/2010 entspricht inhaltlich § 28 Abs. 2 S. 2 VVG. Bei einer vorsätzlichen und für den Schadeneintritt kausalen Obliegenheitsverletzung wird der Versicherer leistungsfrei. Vorsatz erfordert nach ständiger Rechtsprechung das Wollen der Obliegenheitsverletzung im Bewusstsein des Vorhandenseins der Verhaltensnorm.[19] Auch der bedingte Vorsatz (dolus event...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / C. Vorsorgeversicherung (Nr. 4 AHB 2008/2010)

Rz. 6 Neue Risiken können bereits mit ihrer Entstehung in den materiellen Versicherungsschutz eines Haftpflichtvertrages einbezogen werden. Es bedarf zunächst keiner besonderen Anzeige dieses Risikos. Der Versicherungsnehmer ist aber verpflichtet, binnen eines Monats nach entsprechender Aufforderung des Versicherers jedes neu hinzutretende Risiko anzuzeigen. Diese Aufforderu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftpflichtversicherung / 5. Abtretung

Rz. 56 Der Geschädigte kann unmittelbar – auch im gerichtlichen Verfahren – gegen den Haftpflichtversicherer vorgehen, soweit der Versicherungsnehmer seinen Freistellungsanspruch an ihn abgetreten hat. Rz. 57 Eine Vielzahl von Konflikten in der Vergangenheit wird durch diese Regelung entschärft: Oft wollte der Versicherungsnehmer, dass der von ihm angerichtete Schaden regulie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kraftfahrtversicherung / 11. Gebrauch

Rz. 391 Die Ersatzpflicht des Pflichtversicherers besteht nur bei Schäden, die "durch den Gebrauch" des versicherten Fahrzeuges entstanden sind (A.1.1.1 AKB 2008). Der Begriff "Gebrauch" ist weitergehend als der Begriff "Betrieb" im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG.[506] Gedeckt sind die typischen vom Fahrzeug unmittelbar ausgehenden Gefahren, auch Schweißarbeiten zur Reparatur des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kraftfahrtversicherung / II. Inhalt

Rz. 7 Die Aushändigung der für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges notwendigen Versicherungsbestätigung ("Doppelkarte") gilt als Zusage einer vorläufigen Deckung, aber nur für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und den Autoschutzbrief (B.2.1 AKB 2008)." Der Versicherungsbestätigung, die in der Praxis kaum noch vorkommt, wird die Bekanntgabe der Versicherungsbestätigung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kraftfahrtversicherung / 10. Verkehrsopferhilfe e.V.

Rz. 387 Um den Schutz der Verkehrsunfallopfer möglichst lückenlos zu gestalten, ist gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 PflVG ein "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" (Entschädigungsfonds) gebildet worden, der insbesondere dann eintritt, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kraftfahrtversicherung / 8. Vorsatz

Rz. 385 Demgegenüber besteht volle Leistungsfreiheit – auch im Außenverhältnis – wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall durch Vorsatz (§ 103 VVG) herbeigeführt hat. Der Haftpflichtversicherer haftet nur im Rahmen der übernommenen Gefahr; Vorsatztaten sind von Anfang an vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für Vorsatztaten besteht generell – auch in der Kraftfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kraftfahrtversicherung / I. Vorbemerkung

Rz. 365 Der sachliche Mindestumfang in der Haftpflichtversicherung ergibt sich aus den §§ 2 bis 4 KfzPflVV. Die nähere Ausgestaltung des Versicherungsschutzes erfolgt in A.1 AKB 2008.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kraftfahrtversicherung / 3. Versicherte Leistungen

Rz. 376 Die Hauptaufgabe der Haftpflichtversicherung besteht darin, die Ansprüche des Geschädigten durch Zahlung zu erfüllen (A.1.1.2 AKB 2008). Der Schadenersatz wird in Geld geleistet (A.1.1.2 AKB 2008); Naturalersatz (§ 249 S. 1 BGB) scheidet aus. Rz. 377 Gegenüber dem Geschädigten darf nicht mit Forderungen gegen den Versicherungsnehmer aufgerechnet werden (§ 121 VVG). Rz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kraftfahrtversicherung / 6. Direktanspruch gegen den Pflichtversicherer

Rz. 382 Im Gegensatz zu allen anderen Haftpflichtversicherungen normiert § 115 VVG einen unmittelbaren Anspruch gegen die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung. Der Haftpflichtversicherer kann somit gleichermaßen wie Fahrer, Halter für Ansprüche aus Verschuldenshaftung und/oder Gefährdungshaftung in Anspruch genommen werden. Hinweis In der Regel genügt es daher, bei ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Rechtsschutzversicherung / IV. Abwehr von Schadenersatzansprüchen (§ 3 Abs. 2 lit. a ARB 2008/2010)

Rz. 50 Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen soll Aufgabe einer Haftpflichtversicherung sein, aber auch der Versicherungsnehmer, der über keine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt, hat keinen Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung. Dieser Risikoausschluss gilt nur für gesetzliche Schadenersatzansprüche, so dass Versicherungsschutz besteht, soweit es s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kraftfahrtversicherung / 5. Prozessführungsbefugnis (E.2.4 AKB 2008)

Rz. 381 Die Abwehrverpflichtung des Haftpflichtversicherers erschöpft sich nicht darin, die hierfür notwendigen Kosten bereitzustellen. Teil dieser Abwehrpflicht ist neben der Kostentragung auch die Führung der erforderlichen Verhandlungen und Prozesse.[502]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kraftfahrtversicherung / V. Aufrechnung

Rz. 46 Wenn während des Zeitraums der vorläufigen Deckungszusage und vor Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen ein ersatzfähiger Kaskoschaden eingetreten und dem Versicherer angezeigt worden ist, wird das Interesse des Versicherers an der Erlangung der Erstprämie dadurch sichergestellt, dass die Aufrechnung erklärt oder eine Verrechnung vorgenommen werden kann. Der Versicher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kraftfahrtversicherung / III. Leistungsfreiheit

Rz. 170 Die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles führt sowohl in der Kaskoversicherung (§ 81 VVG) als auch in der Haftpflichtversicherung (§ 103 VVG) zur Leistungsfreiheit des Versicherers.[168] Rz. 171 Im Bereich der Kaskoversicherung ist der Vorsatz von Hilfspersonen dem Versicherungsnehmer nicht anzurechnen, es sei denn, diese Hilfsperson ist Repräsentant des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kraftfahrtversicherung / 5. Trunkenheitsklausel (D.2.1 AKB 2008)

Rz. 77 Nach den früheren AKB bestand im Bereich der Haftpflichtversicherung die uneingeschränkte Leistungspflicht des Versicherers auch dann, wenn der Schadenfall durch alkoholbedingte oder auf andere Rauschmittel zurückzuführende Fahruntüchtigkeit verursacht worden war. Die Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vom 29.7.1994 (K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kraftfahrtversicherung / 6. Rennveranstaltungen (D.2.2 AKB 2008)

Rz. 82 Die Verwendung eines Kraftfahrzeuges für eine Rennveranstaltung, die behördlich nicht genehmigt ist, soll im Verhältnis zum Versicherungsnehmer keine Deckungsverpflichtung des Versicherers auslösen.[56] Insoweit handelt es sich um eine Spezialregelung der Verwendungsklausel in der Haftpflichtversicherung. Die Unterscheidung zwischen genehmigten und nicht genehmigten R...mehr