Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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AGS 12/2014, Materiell-rech... / 1 Aus den Gründen

Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg. I. Das LG hat zu Unrecht einen Anspruch des Klägers auf vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 337,33 EUR nebst Zinsen verneint. 1. Die Rechtsanwaltskosten können wie bereits angefallene Sachverständigenkosten oder geschätzte Reparaturkosten im ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / d) Vorsatz

Rz. 500 § 103 VVG – Herbeiführung des Versicherungsfalles Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat. Rz. 501 Das Familienprivileg greift nicht, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Es soll eine unangemessene Besserstellung des Familienve...mehr

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§ 3 Schadenersatz / cc) Schadenabwicklung

Rz. 346 Hinweis Näheres zur Schadenabwicklung in Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 638 ff.). Rz. 347 Der Geschädigte hat keinen Anspruch auf Ersatz des ihm durch die Schadenabwicklung entstehenden reinen Zeitverlustes.[428] Rz. 348 Dies gilt auch dann, wenn er die entgangene Zeit ohne den Unfall hätte gewinnbringend einsetzen können[429] oder ihm durch die Unfallaufnahme weitere Schäden...mehr

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Abkürzungsverzeichnis – Gesetze

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Literaturverzeichnis

Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 2. Aufl. 2004 Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Aufl. 2009 Bäcker/Franke/Molkentin, SGB VII, 3. Aufl. 2011 Bamberger/Roth, BGB, Band 1, 1. Aufl. 2003 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. 2009 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, 32. Ergänzungslieferung 2014 Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / F. Rechtsänderungen

Rz. 699 Rechtsänderungen prägen die Personenschadenregulierung, die sich häufig notgedrungen über Jahre hin erstreckt. Während das Haftungs- und Deckungsrecht dauerhaft am Unfalltag festmacht, unterliegt das u.a. Drittleistungsleistungsrecht, das sich am jeweils aktuellen Recht orientiert, einem sich häufig wandelnden Recht. Rz. 700 Anzuwendendes Recht (Unfallzeitpunkt, aktue...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / cc) Kein Ausschluss des Forderungsüberganges

Rz. 446 Wegen des unterschiedlichen Regelungsgehaltes gilt das Angehörigenprivileg nicht für:mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (d) Übersicht

Rz. 893 Zum Thema Burmann/Jahnke "Gesetzliche Unfallversicherung – Soziale Sicherung und Haftpflichtabsicherung" NZV 2014, 5; Krasney "Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Erhalt von stationären Behandlungen – Drei Problemfelder" NZS 2011, 601; Ricke "Zuständigkeiten in der Unfallversicherung und Satzungsrecht" NZS 2012, 417; Ricke "Haftungsbeschränkung nach § 104 SGB ...mehr

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zfs 1/2015, Verneinte Zustä... / 2 Aus den Gründen:

" … Die streitgegenständliche Verkehrsunfallsache fällt in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Eine Zuständigkeit des ArbG ergibt sich – entgegen der Ansicht des AG – nicht aus § 2 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG." Nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern aus gemeins...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (ee) Angehörigenprivileg

Rz. 1126 Hinweis Zum Angehörigenprivileg siehe in Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 405 ff.) und Kapitel 4 (siehe § 4 Rn 481 ff.). Rz. 1127 Seit dem 1.7.1983 gilt § 116 VI SGB X ausdrücklich gegenüber dem SHT.[710] Für den Ausschluss des Forderungsüberganges ist es grundsätzlich unbeachtlich, ob und dass der Schädiger durch eine Haftpflichtversicherung geschützt ist.[711] Beim Regress ...mehr

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zfs 1/2015, Voraussetzungen... / 1 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat keinen Anspruch auf Zahlung der Versicherungsprämie aus einem zwischen den Parteien geschlossenen vorläufigen Versicherungsvertrag. Die Kl. hat nicht substantiiert dargetan, dass ein Versicherungsverhältnis mit der Bekl. zu Stande gekommen ist." Die Bekl. bestreitet, bei der Kl. um vorläufigen Deckungsschutz nachgesucht zu haben oder eine eVB-Nummer der Kl. be...mehr

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§ 39 Das Konzept standardis... / 1. Die verschiedenen Korrespondenzbereiche

Rz. 6 Bei einer Analyse der Korrespondenz, die bei der Beteiligung von Rechtsschutz zu führen ist, zeigt sich, dass diese Korrespondenz zunächst in zwei Blöcke einzuteilen ist. Hierbei wird davon ausgegangen, dass auf Seiten des Versicherungsnehmers (VN) die Korrespondenz durch den Anwalt geführt wird. Es handelt sich um folgende Textbereiche:mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / II. Zivilgerichtlicher Vergleich

Rz. 69 Wird im Verlaufe eines Prozesses ein Vergleich geschlossen, sollte der dann zu protokollierende Vergleich auch die Kostenverteilung regeln. Rz. 70 Die Kostenregelung in einem Prozessvergleich geht der gesetzlichen Regelung des § 269 III 2 ZPO vor.[74] Wird im gerichtlichen Vergleich ausdrücklich festgehalten, dass die "Kosten gegeneinander aufgehoben" werden (oder aber...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Sozialleistungen

Rz. 128 Da der Scheinselbstständige ein abhängig Beschäftigter ist, greifen die Sicherungen und Zuständigkeiten des Sozialleistungssystems, insbesondere kann die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung begründet sein. Auch rentenrechtliche Warte- und Vorversicherungszeiten können nunmehr erfüllt sein. Rz. 129 Da der Forderungswechsel gemäß §§ 116, 119 SGB X auch bei...mehr

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§ 15 Rechtsschutz im Vertra... / I. Rechtsschutz aus Schuldverhältnissen

Rz. 22 Der Vertrags-Rechtsschutz der ARB 75 bezog sich nur auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen. Die ARB 2010 sehen, wie auch schon die ARB 94 und die folgenden Bedingungen, eine Erweiterung des Vertrags-Rechtsschutzes auf privatrechtliche Schuldverhältnisse vor. Somit sind alle im 2. Buch des BGB geregelten Schuldverhältnisse vom Versic...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 1. Teilungsabkommen

Rz. 587 Zum Thema Böhme/Biela, 25. Aufl. 2013, Kap. 15; Filthaut, 8. Aufl. 2010, § 12 HPflG, Rn 178 ff.; Geigel-Plagemann, 26. Aufl. 2011, Kap. 30 Rn 95 ff.; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 850 ff., Küppersbusch/Lang/Stahl, "Die Kausalitätsprüfung im Teilungsabkommen – Eine für die Praxis bedeutsame Frage!" NZV 2006, 628, Marburger, "Anwendung von ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / ff) Pflichtversicherung

Rz. 440 Eine Ausnahme macht die BGH-Rechtsprechung[328] für den Regress des SHT gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer. Dem SHT gegenüber kann zwar der unmittelbar in Anspruch genommene haftpflichtige Versicherter ("Schädiger") das Angehörigenprivileg entgegenhalten, nicht aber der dem Direktanspruch (§ 115 I VVG, § 3 Nr. 1 S. 1 PflVG a.F.) ausgesetzte Pflicht-Haftpflichtv...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (a) Laufende Leistungen

Rz. 1084 Laufende Leistungen sind die zur Deckung des Lebensunterhaltes notwendigen, regelmäßig wiederkehrenden und voraussehbaren Leistungen. Der notwendige Lebensunterhalt umfasst u.a. Unterkunft (einschließlich Hausrat und notwendige Energiezufuhr), Verpflegung (einschließlich Kleidung und Körperpflegemittel) und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens (u.a. Teilnahm...mehr

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zfs 1/2015, Schah Sedi/Schah Sedi: Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 5: Personenschäden, Deutscher Anwaltverlag, 2. Aufl. 2014, 640 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8240-1303-6

Endlich ist die Neuauflage da! Nahezu drei Jahre hat es gedauert, bis der Deutsche Anwaltverlag seine im Jahr 2010 erstmals um das vorliegenden Werk der Autoren Schah Sedi/Schah Sedi erweiterte Reihe "Das verkehrsrechtliche Mandat" aktualisiert hat. Eine Neuauflage war auch zwingend erforderlich, da sich die Rechtsprechung zum Personenschaden rasch weiterentwickelt. Die Autor...mehr

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FoVo 12/2014, Pfandfreistel... / 1 I. Der Fall

Diverse Renten und freiwillige Tätigkeit Der im Jahr 1941 geborene Schuldner war bis Januar 2010 als Anwalt und Notar tätig. Er bezieht nach Aufgabe dieser Tätigkeit sowohl eine gesetzliche Rente wie auch Versorgungsbezüge aus der Anwaltsversorgung und eine Rente aus einem privaten Versicherungsvertrag, insgesamt monatlich 1.147,12 EUR. Auf Eigenantrag wurde das Insolvenzverf...mehr

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Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH löst bei angestellten Anwälten keinen geldwerten Vorteil aus

Leitsatz Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH keinen geldwerten Vorteil bei ihren angestellten Anwälten auslöst, da die Versicherungsbeiträge im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Gesellschaft geleistet wurden. Sachverhalt Eine Rechtsanwaltsgesellschaft in Form einer GmbH schloss eine eigene...mehr

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zfs 11/2014, Verjährungsbeg... / Sachverhalt

Die klagende Sozialleistungsträgerin verfolgt die Verurteilung der beklagten Haftpflichtversicherung nach einem von dem VN der Bekl. verursachten und verschuldeten Unfall auf Ersatz von Rentenversicherungsbeiträgen auf der Grundlage der Differenz zwischen dem vorherigen Verdienst und dem nach dem Unfall erzielten Verdienst des Geschädigten. Die Leistungsabteilung der Kl. hat...mehr

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AGS 11/2014, Kein Abzug des... / Leitsatz

Die Bestimmung des Gegenstandswertes für die Berechnung der anwaltlichen Vergütung im Rahmen der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfall erfolgt nach der Höhe des Schadens, wie er dem Geschädigten zum Unfallzeitpunkt entstanden ist. Dabei ist bei Zugrundelegung eines Wiederbeschaffungswertes als Gegenstandswert ein Abzug eines zu realisierenden Restwerte...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / VI. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) - Stand Juni 2013

Rz. 6 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Die unverbindlichen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Selbständige

Rn 12 Schon bei der Bestimmung des Haftungsumfangs bei Einsatz von Gehilfen wird teilweise die Verantwortlichkeit auf ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung beschränkt.[39] Dies muss in verstärktem Maße bei Einsatz selbständiger oder freiberuflicher Mitarbeiter gelten. Überträgt der Verwalter die Erledigung von Buchhaltungsarbeiten einem selbständigen Buchhalter oder Steuerb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Der originäre Anwendungsbereich des § 159

Rn 34 Seinem Wortlaut nach erfasst § 159 nur die Zeit nach dem Berichtstermin und bestimmt, dass die Verwertung nunmehr unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB), zu erfolgen hat. Dabei ist unverzüglich aber keinesfalls mit sofort gleichzusetzen. Rn 35 So kann – auch wenn keine Sanierung oder übertragende Sanierung erfolgversprechend erscheint – für das wirtscha...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3.3 Besonderheiten bei der Haftung des Verwalters

Rn 68 Die Maßstäbe für unternehmerische Entscheidungen des Verwalters sind grundsätzlich die Gleichen wie für den Schuldner und seine Organe. Ganz generell hat der Verwalter die "Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmanns" (vgl. § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 117 Abs. 2 AktG, § 43 Abs. 1 GmbHG) einzuhalten. Die detaillierten Anforderungen lassen sich im Übrige...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Die Bestellung des Treuhänders (§ 312 Abs. 1 a. F.)

Rn 10 Bereits in dem Beschluss, in dem das vereinfachte Verfahren eröffnet wird, wird anstelle des in § 27 Abs. 1 Satz 1 genannten Insolvenzverwalters gemäß § 313 Abs. 1 Satz 2 ein Treuhänder bestimmt. § 27 Abs. 1 Satz 2 stellt deshalb auch fest, dass u. a. § 313 unberührt bleibt. Es wird auch klargestellt, dass die Bestellung zum Treuhänder nicht wie im Regelinsolvenzverfah...mehr

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zfs 10/2014, Verneinte Obliegenheit des Geschädigten zum Abwarten von Restwertangeboten der Haftpflichtversicherung des Schädigers

BGB § 254 Abs. 2 Leitsatz 1. Der Geschädigte tut dem im Rahmen der Schadensbehebung geltenden Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im allgemeinen Genüge, wenn er ein Unfallfahrzeug auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens und des darin ausgewiesenen Restwertes verkauft oder in Zahlung gibt. 2. Aufgrund der Maßgeblichkeit des Sachverständigengutachtens ...mehr

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zfs 10/2014, Fortbestehende Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs bei Unfallereignis in unmittelbarem räumlichen bzw. zeitlichen Zusammenhang mit dem Abkoppeln des unfallbeteiligten Anhängers; Verneinung des Gesamtschuldnerausgleichs zwischen den Haftpflichtversicherungen des Zugfahrzeugs und des Anhängers

AKB A.1.1.5; BGB § 426; StVG § 7 § 17; VVG § 78 Leitsatz 1. Wird ein Anhänger abgekoppelt und durch ihn ein Schaden verursacht, ist bei unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Abkoppeln die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Zugfahrzeug eintrittspflichtig, da die durch den Betrieb des ziehenden Fahrzeugs fortwirkenden Gefahren für den eingetretenen Schade...mehr

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zfs 10/2014, Fortbestehende... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über Ansprüche aus einem Verkehrsunfall. Der bei Haftpflichtversicherung X versicherte Anhänger war mit dem bei der Bekl. haftpflichtversicherten Zugfahrzeug verbunden. Das Gespann wurde auf ebener Fläche abgestellt. Der Zeuge S koppelte den Anhänger von dem Zugfahrzeug ab und wollte ihn zur Entladung ca. 10 Meter von Hand rangieren. Dabei entglitt ihm ...mehr

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zfs 10/2014, Verneinte Obli... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des AG Kaiserslautern geht mit Recht davon aus, dass der Geschädigte bei der Regulierung seines Kfz-Schadens nicht verpflichtet ist, mit der Veräußerung des Schrottfahrzeugs solange zuzuwarten, bis die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Chance hatte, ein gegenüber dem eingeholten Sachverständigengutachten höheres Restwertangebot zu unterbreiten. 1. Fü...mehr

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zfs 10/2014, Fortbestehende... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Klage ist unbegründet." Die Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Zahlung von 692,22 EUR aus § 7 StVG i.V.m. § 115 VVG oder aus einer anderen deliktischen Anspruchsgrundlage. Entgegen der Ansicht der Beklagtenseite ist der eingetretene Schaden am Drittfahrzeug durchaus noch der Betriebsgefahr des Zugfahrzeugs zuzurechnen, so dass sich eine Haftung der a...mehr

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zfs 10/2014, Fortbestehende... / Leitsatz

1. Wird ein Anhänger abgekoppelt und durch ihn ein Schaden verursacht, ist bei unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Abkoppeln die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Zugfahrzeug eintrittspflichtig, da die durch den Betrieb des ziehenden Fahrzeugs fortwirkenden Gefahren für den eingetretenen Schaden ursächlich sind. 2. Der Haftpflichtversicherung des Zu...mehr

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zfs 10/2014, Erstattung der... / Sachverhalt

Nach Erstattung eines Privatgutachtens über die erforderlichen Reparaturkosten eines Kfz nach einem Verkehrsunfall verlangte die Haftpflichtversicherung des Schädigers eine Nachbesichtigung des Kfz. Der Geschädigte hegte die Befürchtung, etwaigen Beanstandungen der Feststellungen des von ihm beauftragten Gutachters in dem Nachbesichtigungstermin durch den von der Haftpflicht...mehr

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zfs 10/2014, Günther Schork/Sebastian Schork: Quotenvorrecht in der Unfallregulierung, Nomos, 1. Aufl. 2014, CD-ROM, 58 EUR, ISBN 978-3-8487-0583-2

Nicht selten führt das Quotenvorrecht zu Unterbrechungen im Arbeitsfluss. Teilweise muss sich auch der erfahrene Praktiker erst – wieder – in die sehr spezielle Problematik eindenken. Komplexe Berechnungen bergen zudem die Gefahr von Rechenfehlern und Zahlendrehern. Die Anwendung von Schork/Schork hilft, den Überblick zu behalten und verspricht zugleich erhebliche Zeiterspar...mehr

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zfs 10/2014, Geschäftsgebüh... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… II. 2. a) Bei der Beurteilung der Frage, ob und in welchem Umfang der dem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch auch die Erstattung von Rechtsanwaltskosten umfasst, ist nach st. höchstrichterlicher Rspr. zwischen dem Innenverhältnis des Geschädigten zu dem für ihn tätigen Rechtsanwalt und dem Außenverhältnis des Geschädigten zum Schädiger zu unterscheiden. Vo...mehr

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zfs 10/2014, Verneinte Obli... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Klage ist weit überwiegend begründet. Im Übrigen ist die Klage abzuweisen. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Schadensersatz i.H.v. 3.888 EUR sowie Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten i.H.v. 213,30 EUR gem. §§ 7 StVG, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, 249 BGB. Lediglich hinsichtlich des Verzugsschadens ist die Klage teilweise abzuweisen." Die Bek...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / A. Versicherungsschutz in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) ist das Risiko "Schlüsselverlust" nicht versichert. In derartigen Fällen liegt nämlich weder ein Personen- noch ein Sachschaden i.S.v. Ziffer 1.1. AHB vor, sondern ein reiner Vermögensschaden, der durch das Abhandenkommen der Sache entstanden ist.[2] Das Abhandenkommen von Sachen, zu denen auc...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / 2. Abwägung beim Schlüsselverlust

Bei der Haftung eines Arbeitnehmers, im Fall eines abhandengekommenen Schlüssels, sollten in eine Abwägung folgende Überlegungen einbezogen werden: Aufgrund der Warn- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers braucht ein Arbeitnehmer, der zur Erfüllung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit einen Schlüssel ausgehändigt bekommt, grundsätzlich keine Überlegungen anzustelle...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / 3

Die Versicherer bieten zur Übernahme dieses unter Umständen erheblichen Kostenrisikos Deckung über die Haftpflichtversicherung an, gegebenenfalls auch als gesondert zu versicherndes Zusatzwagnis.mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / e) Summenmäßige Begrenzung der Haftung

Eine summenmäßige Begrenzung der Haftung ist dann möglich, wenn zwischen Vergütung und Schaden ein deutliches Missverhältnis besteht. Ein solches Missverhältnis zwischen Schaden und Verdienst des Arbeitnehmers besteht nicht, wenn der zu ersetzende Schaden deutlich unterhalb von drei Monatsbruttoeinkommen liegt. Eine allgemeine Haftungsbeschränkung auf drei Bruttomonatsverdie...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / B. Haftung

Der Versicherungsschutz der Klausel "Abhandenkommen von Schlüsseln" im Rahmen der Haftpflichtversicherung beinhaltet nicht die Überbürdung einer verschuldensunabhängigen Haftung. Nach dem generellen Grundsatz des Haftungsrechts, dass ein Schuldner nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn er den Schaden zu vertreten hat, sind bei Nichtverschulden die Ansprüche eines Ge...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / 1. Privilegierte Arbeitnehmerhaftung

Kann der Arbeitnehmer zum Hergang des Schlüsselverlustes keinerlei präzisen Ausführungen machen, ist eine Haftung anzunehmen.[19] Ansonsten sind bei der Haftungsfrage die Regeln über den innerbetrieblichen Schadensausgleich zu beachten. Dieses Haftungsprivileg des Arbeitnehmers setzt voraus, dass der Arbeitnehmer den Schaden bei einer betrieblich veranlassten Tätigkeit verur...mehr

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zfs 9/2014, Verneintes Mitv... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… Die Revision hat Erfolg. Die Auffassung des BG, die Ansprüche der Kl. auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens gem. §§ 7, 18 StVG – bzgl. der Bekl. zu 2) i.V.m. § 115 VVG – seien wegen Mitverschuldens gem. § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB gemindert, weil die Kl. keinen Fahrradhelm getragen habe, hält der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand." [6] 1. Die Ents...mehr

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zfs 08/2014, Teilnahme an R... / 2 Aus den Gründen:

" … A. Berufung der Kl." Zutreffend geht das LG davon aus, dass der Kl. ein Anspruch auf Erstattung des geltend gemachten Kaskoschadens wegen Beschädigung des versicherten Fahrzeugs bei dem streitgegenständlichen Unfallereignis nicht zusteht. Ein solcher Anspruch ergibt sich insb. nicht aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag i.V.m. § 1 S. 1 VVG. Eine...mehr

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zfs 08/2014, Keine Strafbar... / 2 Aus den Gründen:

" … Tathandlung nach § 6 PflVG ist der Gebrauch eines Fahrzeugs ohne zivilrechtlich wirksamen Haftpflichtversicherungsvertrag. Demgemäß fehlt es am äußeren Tatbestand der Strafvorschrift, sofern im Zeitpunkt der Verwendung des Fahrzeugs im Verkehr ein gültiger, den Erfordernissen des § 1 PflVG genügender Haftpflichtversicherungsvertrag besteht. Unter Haftpflichtversicherungs...mehr

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zfs 08/2014, Keine Strafbar... / Sachverhalt

Der Angekl. beantragte am 4.3.2012 für das neu erworbene Fahrzeug seiner Ehefrau im Internet eine Kfz-Haftpflichtversicherung und erhielt am Folgetag per E-Mail die entsprechende Versicherungsbestätigung mit der Zusage, es bestehe Versicherungsschutz für "Zulassungsfahrten (nicht gültig für Kurzzeitkennzeichen), wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen...mehr

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zfs 08/2014, Ausschluss des... / Leitsatz

Eine Regelung in den Bedingungen einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, nach der kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatte, ist nicht als objektiver Risikoausschluss, sondern als verhüllte Obliegenheit zu qualifizieren...mehr

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zfs 7/2014, Eignung der Pre... / Leitsatz

1. Die Höhe der ortsüblichen Vergütung für das Abschleppen kann unter Heranziehung der Preis- und Strukturumfrage 2012 des VBA als Schätzungsgrundlage gem. § 287 ZPO herangezogen werden. 2. Im Verhältnis zwischen der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und dem Abschleppunternehmer können alle Einwendungen gegen die Erforderlichkeit der in Rechnung gestellten Abschl...mehr