Fachbeiträge & Kommentare zu Grunderwerbsteuer

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 4.2 Begriff "Herrschendes Unternehmen"

Herrschendes Unternehmen "Herrschendes Unternehmen" kann jeder Rechtsträger i. S. d. GrEStG sein, der wirtschaftlich tätig ist, also wirtschaftlich tätige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften. Der Begriff richtet sich weder nach dem AktG/GmbHG noch nach § 2 UStG. Es handelt sich um einen eigenständigen Begriff des § 6a GrEStG. Hiernach definiert s...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.1.3 Grunderwerbsteuer

Nicht umlagefähig ist die Grunderwerbsteuer, da diese nicht laufend und nicht im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Gebäudes entsteht; es handelt sich vielmehr um Kosten des Grunderwerbs.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nießbrauch und Wertpapiere ... / [Ohne Titel]

Dr. Georg Tolksdorf, RA, LL.M. Taxation[*] Die Vorteile des Einsatzes von Nießbrauchrechten im Zusammenhang mit Immobilienübertragungen sind weithin bekannt – aber wie verhält es sich bei Wertpapieren? Der Übergang von Vermögen auf die nächste Generation kann mit steuerlichen Belastungen einhergehen, namentlich Erbschaft- und Schenkungsteuer, aber auch einkommensteuerliche As...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Grunderwerbsteuer / C. Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer

Rz. 3 Wurden 2010 noch 5,29 Milliarden EUR Grunderwerbsteuer vereinnahmt, betrugen die Einnahmen 2015 bereits mehr als doppelt so viel, nämlich 11,25 Milliarden EUR. Im Jahr 2019 wurden bereits 15,79 Milliarden EUR vereinnahmt. Die Einnahmen sind inzwischen rückläufig. Im ersten Halbjahr 2023 ist die Grunderwerbsteuer um rund ein Drittel eingebrochen und betrug nur noch 6,3 M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Grunderwerbsteuer

A. Erhöhungen bzw. Herabsenkungen der Grunderwerbsteuer Rz. 1 Anstelle eines notwendigen Herabsenkens oder einer Abschaffung der Grunderwerbsteuer, wenigstens für Eigennutzer, kam es in den vergangenen Jahren meistens zu Erhöhungen von Grunderwerbsteuersätzen. Thüringen hat den Grunderwerbsteuersatz tatsächlich von 6,5 % auf 5,0 % herabgesenkt. Derzeit erheben noch vier Bundes...mehr

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§ 15 Grunderwerbsteuer / A. Erhöhungen bzw. Herabsenkungen der Grunderwerbsteuer

Rz. 1 Anstelle eines notwendigen Herabsenkens oder einer Abschaffung der Grunderwerbsteuer, wenigstens für Eigennutzer, kam es in den vergangenen Jahren meistens zu Erhöhungen von Grunderwerbsteuersätzen. Thüringen hat den Grunderwerbsteuersatz tatsächlich von 6,5 % auf 5,0 % herabgesenkt. Derzeit erheben noch vier Bundesländer 6,5 % auf die Gegenleistung (Kaufpreis etc.), di...mehr

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§ 15 Grunderwerbsteuer / D. Besteuerungstatbestände, Anzeige- und Mitteilungspflichten des Notars

Rz. 5 Der Grunderwerbsteuer unterliegen Vorgänge, die drei Voraussetzungen erfüllen müssen: Rz. 6 Der Grunderwerbsteuer unterliegen insbesondere Kaufverträge, aber auch andere Recht...mehr

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§ 15 Grunderwerbsteuer / E. Grunderwerbsteuerfreie Tatbestände

Rz. 12 Von der Besteuerung der Grunderwerbsteuer gibt es zahlreiche Ausnahmen. Frei von der Grunderwerbsteuer sind z.B.:mehr

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§ 15 Grunderwerbsteuer / B. Übersicht der Grunderwerbsteuersätze per 1.7.2024

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / D. Verwahrungsanweisung

Rz. 10 Zu einer Verwahrung von Geld muss ein Antrag der Beteiligten vorliegen (Verwahrungsanweisung, die der Notar angenommen hat). Nach § 57 Abs. 4 BeurkG ist bei der Vereinbarung der Verwahrungsanweisung, deren Ergänzung, Änderung und auch beim Widerruf die Schriftform zu wahren. Wenn im Rahmen eines Immobilienkaufvertrags eine Kaufpreisverwahrung durchgeführt wird, ist di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / C. Gesamthand

Rz. 13 Für eine Alt-GbR galt noch bis zum 31.12.2023, dass das Vermögen für die Gesellschaft zur gesamten Hand der Gesellschafter gebunden war. Kein Gesellschafter konnte über seinen Anteil an der GbR allein verfügen (§ 719 BGB). Wollte ein Gesellschafter seinen GbR-Anteil übertragen, war die Zustimmung aller Gesellschafter (der gesamten Hand) notwendig. Mit der gesetzlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Motive für die Wahl der Rechtsform

Rz. 15 Die Rechtsform "GbR" kommt im Notariat oft vor, wenn eine Gesellschaft Grundstücke erwerben will. Die Gesellschaft erwirbt eine Immobilie zur späteren Vermögensverwaltung. Die Gründer der Gesellschaft sehen es als Vorteil, dass jeder von ihnen seinen Anteil an der Gesellschaft später ggf. veräußern und abtreten kann ohne die Erledigung einer notariellen Beurkundung un...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / F. Muster: Kaufvertrag bei Kauf vom Insolvenzverwalter

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Grundstückskauf vom Insolvenzverwalter UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________, am _________________________ Vor mir, dem unterzeichneten Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Maßgebender Bodenrichtwert (Satz 3)

Rz. 121 [Autor/Stand] Nach § 179 Satz 3 BewG ist stets der Bodenrichtwert anzusetzen, der vom Gutachterausschuss zuletzt zu ermitteln war. Diese Regelung entspricht § 145 Abs. 3 Satz 3 BewG, der für die "alte", d.h. für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2008 geltende Grundbesitzbewertung maßgebend ist. Rz. 121.1 [Autor/Stand] Die Regelung des § 179 Satz 3 BewG ist durch Art. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / I. Aufhebung eines Grundstückskaufvertrags

Rz. 121 Die Aufhebung eines Immobilienkaufvertrags kann unter bestimmten Voraussetzungen formfrei erfolgen. Formfrei ist sie zum Beispiel möglich, wennmehr

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§ 12 Wohnungseigentum / D. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt heute, _________________________, den _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________. Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um ____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Bauträgervertrag / G. Muster: Bauträgerkaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Bauträgervertrag einer Eigentumswohnung UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bedeutung von Unterlagen der Finanzverwaltung

Rz. 16 [Autor/Stand] In der Praxis wird befürchtet, dass die Finanzverwaltung häufig auf Kaufpreissammlungen zurückgreifen könnte, die aus finanzamtsinternen Erkenntnissen stammen. Diese nach R B 182 Abs. 2 Satz 2 ErbStR 2019 vorgesehene Möglichkeit könnte die Unsicherheiten bei der Kalkulation der Steuerbelastung im Rahmen einer gestaltenden Beratung vergrößern. M.E. ist di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Wohnungseigentum / E. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum (Direktzahlung)

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.4: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum, Direktzahlung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen in _________________________:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Insolvenz des Verkäufers / B. Eröffnung der Verkäuferinsolvenz zwischen Kaufvertragsbeurkundung und Beantragung der Eigentumsumschreibung

Rz. 2 Sollte der Käufer den Kaufpreis oder einen Teil des Kaufpreises vorgeleistet haben, fällt der gezahlte vorgeleistete Betrag in die Insolvenzmasse. Dies erfreut in der Regel den Insolvenzverwalter, weil diese Situation günstig für die Insolvenzmasse ist, sodass er von seinem Erfüllungswahlrecht (§ 103 InsO) regelmäßig keinen Gebrauch machen dürfte.[1] Rz. 3 Erfolgte bere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 179 BewG zur Bewertung der unbebauten Grundstücke gilt ausschließlich für die Grundbesitzbewertung des Grundvermögens gem. §§ 176 ff. BewG. Rz. 12 [Autor/Stand] § 179 BewG ist inhaltlich an § 145 Abs. 3 BewG angelehnt, sieht aber im Gegensatz zur vorbezeichneten Regelung keinen 20 %igen Abschlag auf den Bodenrichtwert vor[3]. Obwohl s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Beurkundungsbedürfnis, Neutralität des Notars, Präzision

Rz. 2 Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum) ist für jede Vertragspartei ein Rechtsgeschäft von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Sowohl die Immobilie als auch der Kaufpreis dafür sind Hauptleistungen mit einem hohen Wert, die ausgetauscht werden. Rz. 3 Käufer benötigen häufig eine F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster eines Kaufvertrags über einen GbR-Anteil

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Kaufvertrag über einen GbR-Anteil UVZ- Nr. _________________________/_________________________ Eingangsformel _________________________ Kaufvertrag über einen Gesellschaftsanteil 1. Vorbemerkung Im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts _________________________ unter GesR-Nr. _________________________ eingetra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vorbereitung eines Grun... / VIII. Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern unter Beteiligung eines Maklers

Rz. 24 Gibt ein Makler beim Notar – auf Veranlassung eines Beteiligten – die Fertigung eines Kaufvertragsentwurfs in Auftrag und wünscht die Aufnahme einer ihn begünstigenden Provisionsvereinbarung in die notarielle Urkunde, ist Vorsicht geboten. Auch ein einseitiges Versprechen zugunsten des Maklers kann dazu führen, dass der Kaufvertrag zwischen Verbrauchern abgeschlossen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwertungsverbot

Rz. 225 [Autor/Stand] Bei der Überprüfung, ob eine Grundsteuerwertfeststellung fortzuschreiben ist, ist das Finanzamt auf die Mithilfe Dritter angewiesen. Eigentumsänderungen werden im Regelfall durch Gerichte und Notare bekannt, die entsprechende Anzei gepflichten haben (vgl. § 18 GrEStG).[2] In bestimmten Fällen trifft auch den Beteiligten selbst eine entsprechende Anzeige...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellung von Besteuerun... / 3.1 Örtliche Zuständigkeit und Ermittlung des wertvollsten Grundstücks(-teils)

In den Fällen, in denen ein inländisches Grundstück in Bezirken von Finanzämtern verschiedener Länder liegt, sind die Besteuerungsgrundlagen gesondert festzustellen.[2] Praxis-Beispiel Grundstück in mehreren Ländern Der Steuerpflichtige S ist Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, dessen Flächen sich auf das Saarland (Bezirk des Finanzamts Merzig) und Rhein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellung von Besteuerun... / 8 Regelungsinhalt der Feststellungen

Bei der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG ist insbesondere über folgende Besteuerungsgrundlagen zu entscheiden:[2] die Entscheidung über die Besteuerung des jeweiligen Erwerbsvorgangs dem Grunde nach;[3] eine Steuerbefreiung dem Grunde und der Höhe nach;[4] die als Steuerschuldner in Betracht kommenden natürlichen oder juristische...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellung von Besteuerun... / 3.2 Aufteilungsmaßstab

Ist eine Gesamtgegenleistung [2] bei einer gesonderten Feststellung aufzuteilen, ist als Aufteilungsmaßstab grundsätzlich der gemeine Wert [3] oder der Teilwert [4] maßgebend. Wenn diese Werte jedoch nur mit unverhältnismäßigen Aufwand zu ermitteln sind, kann aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf das Verhältnis der vorhandenen Grundbesitzwerte oder der Einheitswerte zuei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellung von Besteuerun... / 2 Überblick über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

§ 17 Abs. 2 und 3 GrEStG schreiben für folgende Fälle die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen vor:[1] Ein Rechtsvorgang bezieht sich auf mehrere Grundstücke, die in den Bezirken verschiedener Grunderwerbsteuer-Finanzämter liegen, oder der Rechtsvorgang betrifft ein Grundstück, das in den Bezirken verschiedener Länder liegt.[2] In Fällen der Umwandlung ist ein Gr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellung von Besteuerun... / Zusammenfassung

Überblick Die Grunderwerbsteuer ist eine den Ländern zustehende Verkehrsteuer. Sie ist zur Zeit die wichtigste Steuereinnahme der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Ihr unterliegen die im Gesetz als "Erwerbsvorgänge" bezeichneten Rechtsvorgänge, die eine Änderung der Zuordnung inländischer Grundstücke vom Veräußerer auf ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellung von Besteuerun... / 4.2 Fälle der mittelbaren Anteilsvereinigung (-übertragung) und der Organschaft

Ein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand wird nur dann verwirklicht, wenn ein inländisches Grundstück betroffen ist. Es spielt aber keine Rolle, wer die Person des Erwerbers ist, welche rechtliche Struktur sie hat oder wo sie ihren Sitz hat. Insbesondere fingierte Grundstückserwerbe nach § 1 Abs. 2a oder 3 GrEStG können Grundstücke zum Gegenstand haben, die ausländischen Eigentü...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.2.1 Grundstücke, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 645 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Zugang eines unbebauten Grundstücks handelt es sich regelmäßig um einen Anschaffungs- und nur in Ausnahmefällen (bspw. Rekultivierung eines früheren Industriegeländes) um einen Herstellungsvorgang.[1] Unbebaute Grundstücke sind zunächst mit dem auf sie entfallenden Kaufpreis zu bewerten. Neben dem Kaufpreis zählen zu den Anschaffungskost...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.2.2.3 Technischer aktiver Unterschiedsbetrag

Rz. 628 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ähnlich wie beim passiven Unterschiedsbetrag kann ein goodwill auch technisch bedingt entstehen. Entstehen die Unterschiedsbeträge aufgrund der Konsolidierungstechnik, sind diese gesondert zu behandeln und unter Umständen bereits im Rahmen der Erstkonsolidierung zu berücksichtigen (DRS 23.109). So führen z. B. Gründungskosten oder Kosten für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellung von Besteuerun... / 5 Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

Liegen die in § 16 GrEStG genannten Voraussetzungen vor, wird die Grunderwerbsteuer nicht festgesetzt, aufgehoben oder geändert. Durch § 16 GrEStG wird sichergestellt, dass Grundstücksübertragungen nur insoweit der Besteuerung unterliegen, als sie tatsächlich verwirklicht worden sind. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Tatbestände des § 16 GrEStG auf:[1] Nichtfestsetzung, ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.2.1 Erstbewertung

Rz. 747 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Anlageimmobilie ist im Zugangszeitpunkt mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Transaktionskosten zu bewerten (IAS 40.20). Dabei ist es unerheblich, ob die Immobilie zum Zugangszeitpunkt bereits in betriebsbereitem Zustand ist oder sich noch im Bau bzw. in der Entwicklung befindet. Die Abgrenzung der...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.2.2 Das Gesamtkostenverfahren

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Gesamtkostenverfahren werden die Aufwendungen nach Arten (Personal, Material etc.) aufgegliedert, während im Umsatzkostenverfahren nach Funktionen (Herstellungskosten, Vertriebskosten) aufgegliedert wird.[1] Der Posten Umsatzerlöse (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 1 HGB) ist in beiden Verfahren identisch, wird in § 277 Abs. 1 HGB definiert und daher...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.3.2.1.2.1 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 156 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Anschaffungsnebenkosten sind gem. § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB Teil der Anschaffungskosten. Diesem Gedanken folgend können Anschaffungsnebenkosten nur solche Ausgaben sein, die die Voraussetzungen für Anschaffungskosten erfüllen; die Abgrenzung von Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten ist deshalb fließend und letztlich unerheblich.[1] Ihre z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellung von Besteuerun... / 1 Örtliche Zuständigkeit

Für die Besteuerung ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 GrEStG grundsätzlich das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt[1] – oder wenn sich das Grundstück auf die Bezirke mehrerer Finanzämter erstreckt – der wertvollste Grundstücksteil liegt.[2] Beim Überlappen eines Grundstücksteils auf das Gebiet eines anderen Finanzamts kann der wertvollere Teil durch ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellung von Besteuerun... / 4.1 Örtliche Zuständigkeit bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen

Während sich die örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Anwachsungen, Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Liquidationen nach § 17 Abs. 2 GrEStG richtet (vgl. unter 3.1)[2], sind die nachfolgenden Finanzämter für die gesonderte Feststellung[3] örtlich zuständig, wenn ein außerhalb des Bezirks dieser Finanzämt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerpflicht von nachträglichen Sonderwünschen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude (1)

Leitsatz 1. Vergütungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche unterliegen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude als zusätzliche Leistungen der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Erwerbsgeschäft vorliegt. 2. Die Steuer ist in einem selbständigen Bescheid festzusetzen. Normenket...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerpflicht von nachträglichen Sonderwünschen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude (2)

Leitsatz 1. Vergütungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche unterliegen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude als zusätzliche Leistungen der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Erwerbsgeschäft vorliegt. 2. Dies gilt nicht für Hausanschlusskosten, wenn der Erwerber des Grundst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 5 Grunderwerbsteuer

5.1 558 Anders als im Einkommensteuerrecht ist die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft und damit als Gemeinschaft zur gesamten Hand bei der Grunderwerbsteuer selbstständiger Rechtsträger. Der Erwerb eines Grundstücks durch eine GmbH & Co. KG ist daher grunderwerbsteuerpflichtig, falls nicht eine Befreiungsvorschrift anzuwenden ist. Dabei ist § 5 Abs. 2 GrEStG zu beachten, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 5.1 558

Anders als im Einkommensteuerrecht ist die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft und damit als Gemeinschaft zur gesamten Hand bei der Grunderwerbsteuer selbstständiger Rechtsträger. Der Erwerb eines Grundstücks durch eine GmbH & Co. KG ist daher grunderwerbsteuerpflichtig, falls nicht eine Befreiungsvorschrift anzuwenden ist. Dabei ist § 5 Abs. 2 GrEStG zu beachten, wonach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 5.2 558a

Änderungen im Gesellschafterbestand einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG lösen grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer aus, da das Grundstück gesamthänderisches Eigentum ist. "Jede Veränderung im Personenstand der Gesamthand, der ein Grundstück gehört, führt – ohne Auflassung (§§ 873, 925 BGB) – zur Änderung der Grundstückseigentümer. Folglich gibt es bei einer Änderung i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.3.2 Kriterium der Entgeltlichkeit

Rz. 43 Ein entgeltlicher Erwerb stellt grundsätzlich einen Gegensatz zur Schenkung dar.[1] Auch sofern keine Schenkung oder Erbschaft gegeben ist, muss nicht unbedingt ein Entgelt – das, wie bei der Behandlung des Tauschs ersichtlich, nicht in einer Geldleistung bestehen muss – bejaht werden. Grundsätzlich unerheblich ist, ob die Gegenleistung einmalig oder wiederkehrend gew...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 8. Grunderwerbsteuer

GrESt-Pflicht beim Erwerb eines Personengesellschaftsanteils durch einen mittelbaren (Alt-)Gesellschafter: Ein mittelbarer Altgesellschafter einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist bei einem späteren erstmaligen Erwerb der unmittelbaren Gesellschafterstellung Neugesellschafter i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG i.d.F. 2001 (entgegen BFH v. 17.6.2020 – II R 18/17, GmbHR 2021, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 4.16 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 278 Weitere Einzelheiten siehe "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 51–54 und "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 58 sowie § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB und H 32a EStH Rz. 279 Bei der Verschmelzung einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der übernehmenden Gesellschaft handelt es sich auc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.2 Bürgerrechtlicher Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 243 Gebäude auf fremdem Grund und Boden können bürgerlich-rechtlich Eigentum des Herstellers (Mieter oder Pächter) sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn sie nicht wesentliche Bestandteile des Grund und Bodens sind und damit nicht automatisch in das Eigentum des Grundstückseigentümers übergehen.[1] Nach § 95 Abs. 1 BGB werden Gebäude oder sonstige Bauten nicht wesentli...mehr