Streitig ist, ob (erst) die Anteilsverminderung i.S.d. § 5 Abs. 3 GrEStG zur insolvenzrechtlichen Begründung des Steueranspruchs führt.

Entfällt die für den Übergang eines Grundstücks auf eine Gesamthand gewährte Steuerbefreiung aufgrund der in einem Insolvenzplan bestimmten Anteilsverminderung nachträglich gem. § 5 Abs. 3 GrEStG a.F., handelt es sich bei dem erst hierdurch begründeten Grunderwerbsteueranspruch nicht um eine den Wirkungen des Insolvenzplans unterliegende Insolvenzforderung.

FG Düsseldorf v. 12.8.2021 – 11 K 2335/19 AO, Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 50/21 und VII R 30/21

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