Fachbeiträge & Kommentare zu Grunderwerbsteuer

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / D. Grunderwerbsteuer und Erbauseinandersetzung

I. Allgemeines Rz. 73 Bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften können sich bei Nachlassimmobilien neben erbschaftsteuerlichen (siehe Rdn 11 ff.) und einkommensteuerlichen (siehe Rdn 46 ff.) Fragen auch solche nach der Grunderwerbsteuer stellen. II. Grundsatz der Steuerfreiheit der Erbauseinandersetzung Rz. 74 Sind Nachlassimmobilien vorhanden, können sich bei der Ause...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / 9. Grunderwerbsteuer

Rz. 31 Wählt der Beschwerte im Rahmen seines Bestimmungsrechts i.S.d. § 2154 Abs. 1 BGB, mithin welchen von mehreren Gegenständen der Bedachte erhalten soll, eine Immobilie als Vermächtnisgegenstand, greift die Grunderwerbsteuerbefreiung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG.[33]mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / V. Grunderwerbsteuer

1. Vollschenkung Rz. 219 Eine Vollschenkung ist stets steuerfrei, § 3 Nr. 2 GrEStG. Es fällt also keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt auch, wenn der Schenkungsgegenstand ganz oder teilweise steuerbefreites Vermögen ist. 2. Gemischte Schenkung und Schenkung unter Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflage Rz. 220 Wenn bei einer gemischten Schenkung oder Schenkung unter Leistun...mehr

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§ 3 Der Erbfall / IV. Grunderwerbsteuer und Ausschlagung

Rz. 75 Wird eine Abfindung an den Ausschlagenden in Form einer Immobilie geleistet, greift die Grunderwerbsteuerbefreiung des § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG.mehr

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§ 3 Der Erbfall / M. Grunderwerbsteuer und Erbfall

I. Allgemeines Rz. 211 Gehört Grundvermögen zum Nachlass, bleibt der Grundstückserwerb von Todes wegen gem. § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei, auch wenn der Erwerb z.B. mit einer Auflage belastet ist. Die Regelung soll eine Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer vermeiden, wobei eine Prävalenz der Erbschaftsteuer gegenüber der Grunderwerbsteuer beste...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Grunderwerbsteuer

1. Grundsatz der Steuerfreiheit der Schenkung Rz. 52 Wird ein Grundstück geschenkt, bleibt der Grundstückserwerb bei dem bzw. den Beschenkten nach § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. 2. Schenkung unter Auflage, gemischte Schenkung Rz. 53 Sofern keine Steuerbefreiung nach § 3 GrEStG greift, unterliegt eine Schenkung unter einer Auflage oder eine gemischte Schenkung hins...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / V. Grunderwerbsteuer

Rz. 200 Grundsätzlich unterliegt die entgeltliche Immobilienübertragung auf die nächsten Generationen der Grunderwerbsteuer, § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Allerdings greift in der Regel die Ausnahme von der Besteuerung gem. § 3 Nr. 6 GrEStG. Danach ist der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind (auch adoptierte Abkömmlinge u...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (4) Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer

Rz. 38 Die Abgeltung des Pflichtteilsanspruchs an Erfüllungs statt i.S.v. § 364 Abs. 1 BGB durch Hingabe von Grundstücken kann grunderwerbsteuerpflichtig sein und im Übrigen einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang auslösen.mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Schenkung unter Auflage, gemischte Schenkung

Rz. 53 Sofern keine Steuerbefreiung nach § 3 GrEStG greift, unterliegt eine Schenkung unter einer Auflage oder eine gemischte Schenkung hinsichtlich des Anteils der Grunderwerbsbesteuerung, der bei der Schenkungsteuer abziehbar ist, § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG. Eine Schenkung unter einer Auflage i.S.d. § 525 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Leistung des Beschenkten nicht für die Zuw...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / I. Allgemeines

Rz. 73 Bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften können sich bei Nachlassimmobilien neben erbschaftsteuerlichen (siehe Rdn 11 ff.) und einkommensteuerlichen (siehe Rdn 46 ff.) Fragen auch solche nach der Grunderwerbsteuer stellen.mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 211 Gehört Grundvermögen zum Nachlass, bleibt der Grundstückserwerb von Todes wegen gem. § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei, auch wenn der Erwerb z.B. mit einer Auflage belastet ist. Die Regelung soll eine Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer vermeiden, wobei eine Prävalenz der Erbschaftsteuer gegenüber der Grunderwerbsteuer besteht.[176] Rz. 2...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Gemischte Schenkung und Schenkung unter Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflage

Rz. 220 Wenn bei einer gemischten Schenkung oder Schenkung unter Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflage Grunderwerbsteuer anfällt, betrifft diese stets nur den entgeltlichen Teil der Zuwendung. a) Tragung der Grunderwerbsteuer durch den Beschenkten Rz. 221 Trägt der Beschenkte die Grunderwerbsteuer, ist deren Abzug bei der Ermittlung des Werts des steuerpflichtigen Erwerbs...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 3. Grundstückserwerb durch Vermächtnis, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. §§ 2147 ff. BGB

Rz. 220 Der Erwerb eines Grundstücks auf Grundlage eines Vermächtnisses unterfällt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbschaftbesteuerung und ist entsprechend der Prävalenz der Erbschaftsteuer gegenüber der Grunderwerbsteuer gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Rz. 221 Die Steuerbefreiung greift auch für den Erwerb eines Nachlassgrundstücks aufgrund Vorausvermächt...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / II. Grundsatz der Steuerfreiheit der Erbauseinandersetzung

Rz. 74 Sind Nachlassimmobilien vorhanden, können sich bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften neben erbschaftsteuerlichen und einkommensteuerlichen Fragen auch solche nach der Grunderwerbsteuer stellen. Die Erbauseinandersetzung stellt bezüglich vorhandener Nachlassgrundstücke grundsätzlich einen grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand dar. Allerdings ist der Erwe...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Vollschenkung

Rz. 219 Eine Vollschenkung ist stets steuerfrei, § 3 Nr. 2 GrEStG. Es fällt also keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt auch, wenn der Schenkungsgegenstand ganz oder teilweise steuerbefreites Vermögen ist.mehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Grundstückserwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. §§ 2303 ff. BGB und aufgrund Verzichts auf einen noch nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruch, § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG

Rz. 228 Der Pflichtteilsanspruch als Geldanspruch ist grunderwerbsteuerlich grundsätzlich nicht relevant. Wird allerdings ein – steuerlich geltend gemachter [195] – Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch nicht in bar, sondern an Erfüllung statt i.S.v. § 364 Abs. 1 BGB durch Leistung eines Grundstücks erfüllt, greift die Befreiung i.S.d. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 4. Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern im Rahmen der (Neu-)Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 59 Regelmäßig übertragen Eltern Immobilien aus zunächst rein erbschaftsteuerlichen Motiven unter Nießbrauchsvorbehalt auf Kinder. Soll eine solche Überlassung dann später im Lichte zwischenzeitlicher Verteilungsüberlegungen korrigiert werden, stellen sich neben schenkungsteuerlichen insbesondere auch grunderwerbsteuerliche Fragen. Rz. 60 Erhält das vormals beschenkte Kind...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 213 Das für die Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt prüft im Todesfall unter Berücksichtigung des erbschaftsteuerlichen Verfahrens, ob ein Grundstückserwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG vorliegt. Für die Frage nach der Erbfolge ist regelmäßig der Erbschein zugrunde zu legen. Rz. 214 Ein (außer-)gerichtlicher Erbvergleich schlägt – wie ein rechtskräftige...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Steuerbefreiung für Angehörige

Rz. 57 In der Praxis greift im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge regelmäßig die Befreiung von der Grunderwerbsteuer gem. § 3 GrEStG (siehe Rdn 52). Bei Erwerben durch Personen (oder deren Ehegestatten oder eingetragenen Lebenspartnern), die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind oder deren Verwandtschaft durch die Annahme als Kind bürgerlich-rechtlich erloschen...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 5. Grundstückserwerb durch Schenkung auf den Todesfall, § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ErbStG i.V.m. § 2301 BGB

Rz. 231 Der Erwerb eines Grundstücks durch Schenkung von Todes wegen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ErbStG ist nach § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Grunderwerbsteuerfreiheit greift allerdings nicht, soweit der Erwerber für die Grundstückszuwendungen eine Gegenleistung zu erbringen hat oder diese in Erfüllung einer Verbindlichkeit erfolgt. Der...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 201 Während für Erwerbe von Todes wegen die Abzugsfähigkeit der Kosten, die dem Erwerber im Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, in § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG gesetzlich geregelt ist (siehe § 3 Rdn 146 ff.), fehlt für Schenkungen eine entsprechende Regelung. Aufschluss dazu gibt der " Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.3.2...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 8. Grundstückserwerb aufgrund sonstiger Erwerbe von Todes wegen, § 3 Abs. 2 Nr. 4–7 ErbStG

Rz. 235 Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 4–7 ErbStG gelten bestimmte weitere Erwerbe als vom Erblasser zugewendet und damit als Erwerb von Todes wegen. Besteht in solchen Fällen die Abfindung, das Entgelt oder die Erfüllung des Herausgabeverlangens nach § 2087 BGB in der Übertragung eines Grundstücks, ist der Erwerb nach § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Dies gilt...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 6. Grundstückserwerb aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages zugunsten Dritter, § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

Rz. 232 Als erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb von Todes wegen gilt jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird, § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Der Vermögensvorteil wird außerhalb des Erbrechts (mithin nicht im Rahmen der Erbfolge oder durch Vermächtnis) im Wege eines Vertrags zugunsten D...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / VII. Weitere Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb von Nachlassgrundstücken

1. Grundstückserwerb durch Verwandte und Gleichgestellte, § 3 Nr. 6 GrEStG a) Privilegierter Personenkreis Rz. 93 Sofern im Erbfall die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG für den Grundstückserwerb von Todes wegen nicht greift oder im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG nicht steuerbefre...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Grundsatz der Steuerfreiheit der Schenkung

Rz. 52 Wird ein Grundstück geschenkt, bleibt der Grundstückserwerb bei dem bzw. den Beschenkten nach § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / III. Teilung des Nachlasses

Rz. 77 Die Steuerbefreiung greift nur, wenn der Erwerb des zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch eine begünstigte Person (siehe Rdn 43 ff.) "zur Teilung des Nachlasses" erfolgt, § 3 Nr. 3 S. 1 GrEStG. Dies kann aufgrund Auseinandersetzungsvertrags zwischen den Miterben, im Rahmen der Aufhebung der Gemeinschaft durch Teilungsversteigerung oder durch Übertragungshandlung e...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / VI. Begünstigter Personenkreis

1. Allgemeines Rz. 87 Begünstigt gemäß § 3 Nr. 3 S. 1 GrEStG ist der Erwerb eines Nachlassgrundstücks durch einen oder mehrere Miterben. Den Miterben steht der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des versto...mehr

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§ 3 Der Erbfall / II. Grundstückserwerb von Todes wegen

1. Allgemeines Rz. 213 Das für die Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt prüft im Todesfall unter Berücksichtigung des erbschaftsteuerlichen Verfahrens, ob ein Grundstückserwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG vorliegt. Für die Frage nach der Erbfolge ist regelmäßig der Erbschein zugrunde zu legen. Rz. 214 Ein (außer-)gerichtlicher Erbvergleich schlägt – wie ein ...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 1. Grundstückserwerb durch Verwandte und Gleichgestellte, § 3 Nr. 6 GrEStG

a) Privilegierter Personenkreis Rz. 93 Sofern im Erbfall die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG für den Grundstückserwerb von Todes wegen nicht greift oder im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG nicht steuerbefreit ist, kommt die personenbezogene Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 GrES...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 2. Grundstückserwerb durch Erbanfall, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB

Rz. 216 Grunderwerbsteuerpflichtig ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG grundsätzlich der Übergang des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung bedarf. Danach stellt der Erwerb eines Grundstücks durch Erbanfall i.S.d. § 1922 BGB einen grunderwerbsteuerbaren Erwerb dar, der allerdings gem. § 3 N...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / V. Zum Nachlass gehöriges Grundstück

Rz. 85 Das übertragungsgegenständliche Grundstück muss (steuerlich) zum Nachlass gehört haben bzw. dem Erblasser zuzurechnen gewesen sein. Ausreichend ist, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang i.S.d. § 1 GrEStG verwirklicht hat. Er braucht also nicht bereits zivilrechtlicher Eigentümer gewesen sein. Zum Nachlass i.S....mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 1. Allgemeines

Rz. 87 Begünstigt gemäß § 3 Nr. 3 S. 1 GrEStG ist der Erwerb eines Nachlassgrundstücks durch einen oder mehrere Miterben. Den Miterben steht der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatt...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 3. Überlebender Ehegatte/Lebenspartner

Rz. 91 Grundstückserwerbe des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners sind gem. § 3 Nr. 3 S. 2 GrEStG steuerfrei, wenn er mit den Erben seines verstorbenen Ehegatten/Lebenspartners gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat (Gütergemeinschaft i.S.d. §§ 1415 ff. BGB) oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatten/Lebenspartne...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 7. Familienheimschaukel

Rz. 21 Um nicht privilegiertes Vermögen (insbesondere Geld- und nicht selbstgenutztes Immobilienvermögen) lebzeitig unter Vermeidung einer Schenkungsteuer dem Grunde nach zu übertragen, kommt als Vehikel eine sog. Familienheimschaukel in Betracht. Dabei überträgt ein Ehegatte (Schenker) das Familienheim gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG schenkungsteuerfrei (siehe dazu Rdn 15) a...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 2. Grundstückserwerb durch Teilung des Gesamtguts der fortgesetzten Gütergemeinschaft, § 3 Nr. 7 GrEStG

Rz. 97 Der Erwerb eines zum Gesamtgut gehörigen Grundstücks durch Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft im Sinne der §§ 1483 ff. BGB zur Teilung des Gesamtguts ist gem. § 3 Nr. 7 S. 1 GrEStG von der Grunderwerbsbesteuerung ausgenommen. Den Teilnehmern an der fortgesetzten Gütergemeinschaft stehen ihre Ehegatten/Lebenspartner gleich, § 3 Nr. 7 S. 2 GrEStG. Rz. 9...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Wegfall der Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 BGB

Rz. 123 In der Praxis kommt es im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge regelmäßig zu im Vorfeld unerkannten bzw. ungewollten Steuerfolgen, die neben der Einkommen- und der Grunderwerbsteuer insbesondere die Schenkungsteuer betreffen. Zu beachten ist, dass das später erlangte Bewusstsein über das Bestehen einer Schenkungsteuerpflicht grundsätzlich nicht für die Bejahung eines...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / a) Privilegierter Personenkreis

Rz. 93 Sofern im Erbfall die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG für den Grundstückserwerb von Todes wegen nicht greift oder im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG nicht steuerbefreit ist, kommt die personenbezogene Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 GrEStG in Betracht. Die Steuerbefre...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / IX. Übertragung von Erbteilen

Rz. 101 Befindet sich ein Grundstück im Nachlass, stellt die Übertragung des Erbteils (durch Verkauf) an einen Miterben oder Dritten grundsätzlich keinen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang dar. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG setzt den Erwerb von Eigentum am Grundstück selber voraus, so dass der Erwerb eines Anteils an einer Gesamthandgemeinschaft nicht ausreicht.[96] Rz. 102 Die h...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 7. Vermögensübergang auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG

Rz. 234 Als Erwerb von Todes wegen vom Erblasser gilt auch der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG. Ein solcher Erwerb ist grundsätzlich grunderwerbsteuerfrei, § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG. Erfolgt der Erwerb allerdings unter einer Auflage greift die Befreiung insoweit nicht.[199] Die Grunderwerbsteuerbefreiung greift auch bei Z...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / IV. "Voreilige Erbauseinandersetzung"

Rz. 82 Eine voreilige Erbschaftsauseinandersetzung kann die grunderwerbsteuerlichen Vorteile des § 3 Nr. 3 GrEStG vereiteln. Dazu tragen in der Praxis auch die Formschreiben der Nachlassgerichte/Grundbuchämter im Erbfall bei. Darin wird in der Regel zutreffend ausgeführt, dass die Miterben verpflichtet sind, das Grundbuch zu aktualisieren, und die Grundbuchberichtigung inner...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 2. Miterben

Rz. 88 Miterben im Sinne der Regelung sind alle erbfähigen Personen im Sinne des § 1923 BGB, d.h. neben den natürlichen auch die juristischen Personen. Auch Personengesellschaften (z.B. GbR und OHG) können Miterben im Sinne des § 3 Nr. 3 GrEStG sein, weil eine Gesamthand grunderwerbsteuerlich als selbstständige Rechtsträgerin behandelt wird.[86] Verstirbt ein Miterbe i.S.d. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Grundsteuer

Tz. 82 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Der reitsportlichen Zwecken dienende Grundbesitz eines Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereins, der dem ideellen Tätigkeitsbereich und dem Zweckbetrieb zuzuordnen ist, genießt Grundsteuerbefreiung, wenn er ausschließlich und unmittelbar für sportliche Zwecke genutzt wird (s. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG, Anhang 12d). Hierzu zählen alle r...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 4. Ehegatten/Lebenspartner eines Miterben

Rz. 92 Steuerfrei können auch Ehegatten oder Lebenspartner eines Miterben ein zum Nachlass gehöriges Grundstück zur Teilung des Nachlasses erwerben. § 3 Nr. 3 S. 3 GrEStG stellt diese den Miterben gleich. Von der Regelung auch erfasst sind die Ehegatten/Lebenspartner von Erben der Miterben, sofern der Nachlass zum Zeitpunkt des Versterbens eines Miterben noch nicht geteilt i...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / VIII. Steuersätze

Rz. 100 Die Bundesländer legen den Steuersatz selbst fest, Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG, derzeit: Die Steuersätze bet...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / b) "Interpolation"

Rz. 96 Auch im Rahmen des § 3 Nr. 6 GrEStG kann eine Zusammenschau mit anderen Befreiungsvorschriften des § 3 GrEStG zu Steuerbefreiungen führen, die im Wortlaut der einzelnen Befreiungsvorschriften nicht zum Ausdruck kommen (sogenannte Interpolation).[94] Bei dem Erwerb von Nachlassimmobilien kommen dabei z.B. folgende Konstellationen in Betracht:mehr

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ZErb 04/2025, Steuern beim Erben und Schenken

Christopher Riedel 2024 420 Seiten, 59 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-157-5 Ein vorzügliches, und soweit es der Stoff erlaubt, stellenweise auch vergnüglich zu lesendes Buch zu einem unerschöpflichen Thema. Mit Riedel als erfahrenem Begleiter gelingt es auch den Neulingen, in das Steuerdickicht, das sich um Erben und Schenken rankt, hinein- und wieder herauszufinden. Und wer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2.3 Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen

Rz. 23 Die Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen hängt vom jeweiligen Einzelsteuergesetz ab, sie ist für jede Steuerart gesondert zu beurteilen. Allgemein gilt: Eine Personengesellschaft ist für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der Einheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Beste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / a) Meldepflichten Dritter nach § 18 GrEStG und § 34 ErbStG

Nach § 18 GrEStG sind auch Gerichte, Behörden und Notare verpflichtet, gegenüber den Finanzbehörden alle Rechtsvorgänge, die unmittelbar oder mittelbar das Eigentum an einem inländischen Grundstück betreffen (unabhängig von einer Grunderwerbsteuerpflicht), anzuzeigen. Diese Anzeigepflichten sollen dem Finanzamt Kenntnis von den anzeigepflichtigen Vorgängen verschaffen und ih...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.6.1 Einschränkung der Tarifbegünstigung

Der Einbringungs-/Übertragungsgewinn gilt als laufender Gewinn, soweit auf der Seite des Veräußerers (Einzelunternehmer) und auf der Seite des Erwerbers/Übernehmers (Personengesellschaft) dieselben Personen Mitunternehmer sind.[1] Dabei wird nicht auf den einzelnen Gesellschafter, sondern auf die Personengruppe "Altgesellschafter" abgestellt. Der objekt- und personenbezogene ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anteilsvereinigungen im Gru... / bb) Aufschiebend bedingte Erwerbe

Verschiebungen in die Zukunft sind insb. durch Bedingungen (BFH v. 11.12.2014 – II R 26/12, BStBl. II 2015, 402, m. Komm. Harlacher, BB 2015, 487) möglich (§ 14 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 4 BewG), z.B. aufschiebend bedingter Anteilskauf oder sofortiger Anteilskauf von mind. 90 % (Signing) und späterer Übertragung (Closing) unter aufschiebender Bedingung; auch möglich durch Hinaus...mehr