Fachbeiträge & Kommentare zu Grunderwerbsteuer

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Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 4 Neue Bundesländer

Rz. 5 Bis zum Ablauf des 31.12.1990 galt in den neuen Bundesländern noch das GrEStG DDR, dessen § 13 Abs. 1 einen Steuersatz von 7 % vorsah. Er war bei Erfüllung der Anwendungsvoraussetzungen des Art. 8 i. V. m. Anlage I Kap. IV Sachgebiet B Abschn. II Nr. 14 des Einigungsvertrags in Fällen maßgebend, in denen die Grunderwerbsteuer vor dem 1.1.1991 entstanden ist (vgl. BFH v...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.2 Umfang der Haftung

Nach § 25 HGB wird für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten gehaftet. Darunter fallen: alle betrieblichen Steuern[1] – dies kann im Einzelfall auch die Kfz-Steuer sein, betrieblich veranlasste Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer, die Haftung für steuerliche Nebenleistungen, § 25 HGB geht damit weiter als § 75 AO. Die Haftung kann durch Eintragung ins Handelsregister o...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 1. Verfassungswidrigkeit der Erbschaft- und Schenkungssteuer

Rz. 34 Erbschaften und Schenkungen[38] unterlagen in Österreich bis 31.7.2008 dem Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz vom 30.6.1955. Das Erbschaftsteuergesetz wurde jedoch mit einer Entscheidung des öst. Verfassungsgerichtshof im Jahr 2006 als verfassungswidrig erkannt[39] und eine Reparaturfrist bis 31.7.2008 gesetzt, die der österreichische Gesetzgeber jedoch verstreichen...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 10. Stiftungsbesteuerung

Rz. 30 Die österr. Privatstiftung wurde 1993 mit dem Ziel ins Leben gerufen, einem weiteren Abfluss von österr. Vermögen ins Ausland entgegenzuwirken, einen Anreiz für das Verbringen von Vermögen nach Österreich zu schaffen und darüber hinaus eine Möglichkeit für die Generationennachfolge zu eröffnen.[32] Seitdem hat sich insbesondere in steuerlicher Hinsicht einiges verände...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. Mitteilungspflicht

Rz. 11 Nach §§ 138d–138k AO [18] besteht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Mitteilungspflicht bezüglich "grenzüberschreitender Steuergestaltungen". Ein sehr ausführliches BMF-Schreiben vom 29.3.2021[19] hat dazu Stellung genommen. Die Grundzüge dieses grundsätzlich auch für Wegzüge relevanten BMF-Schreibens werden nachfolgend dargestellt. Rz. 12 Die Richtlinie (EU)...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.14 Mittelbare Grundstücksschenkung und Grunderwerbsteuer

Ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang liegt nur zwischen dem Bedachten und dem Veräußerer des Grundstücks vor, nicht aber zwischen dem Schenker und dem Beschenkten.[1] Fraglich ist, welche grunderwerbsteuerlichen Folgen die Rückabwicklung einer mittelbaren Grundstückschenkung hat. Nach dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz gilt Folgendes. Wird eine mittelbare Grundstücksschenkung rü...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.15 Erwerbsnebenkosten bei der mittelbaren Grundstücksschenkung

Hat der Beschenkte allgemeine Erwerbsnebenkosten aufzubringen (hier handelt es sich um Kosten der Rechtsänderung: z. B. die Kosten für die Umschreibung im Grundbuch, den Notar oder das Handelsregister[1]) so sieht deren Behandlung bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung wie folgt aus. Die Erwerbsnebenkosten können bei der mittelbaren Grundstücksschenkung in voller Höhe abg...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Sonstige Steuern

Sonstige Steuern erfassen in der Gewinn- und Verlustrechnung alle Steuern, für die das Unternehmen als Steuerschuldner einzustehen hat. Hierunter fallen die Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Aufwand- und Verbrauchsteuern sowie Zölle. Allerdings ist zu beachten, dass Steuern, die Anschaffungsnebenkosten darstellen, wie etwa die Grunderwerbsteuer, mit den jeweiligen...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht ist als grundstücksgleiches Recht i. S. d. BGB kein immaterielles, sondern ein (unbewegliches) materielles Wirtschaftsgut des Sachanlagevermögens[1] mit der Folge, dass die Anschaffungskosten (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren) zu aktivieren sind.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2 Eine oder mehrere Steuerarten

Rz. 10 Bei der Prüfung von Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind [1], wird die Außenprüfung normalerweise alle laufend veranlagten Steuern umfassen, die mit der jeweiligen Tätigkeit zusammenhängen. Dies sind insbesondere die ESt bzw. KSt, die USt, bei Gewerbetreibenden auch die GewSt.[2] Die Pr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.3 Anknüpfung an Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Verwaltungshoheit durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Rz. 15 Allerdings wird durch §§ 33 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 FGO nicht für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten der Finanzrechtsweg eröffnet, sondern nur für solche Abgaben, die einerseits der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und andererseits durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] verwaltet werden. Rz. 16 Im H...mehr

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Änderungsantrag nach formel... / 7 Änderung wegen rückwirkender Ereignisse (§175 AO)

Bei rückwirkenden Ereignissen ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat.[1] Das Finanzamt ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Änderung verpflichtet. Gleichwohl ist ein Änderungsantrag insbesondere dann angezeigt, wenn das Finanzamt von dem im Nachhinein ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Einkommensteuer-, Grunderwerbsteuer- und Verfahrensrecht (ErbStB 2023, Heft 2, S. 49)

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem vom Bundestag am 2.12.2022 verabschiedeten Jahressteuergesetz (JStG) 2022 zugestimmt (BR-Drucks. 627/22). Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen einkommensteuerrechtlichen, verfahrensrechtlichen und grunderwerbsteuerrechtlichen Änderungen. I. Einkommensteuerrechtliche Änderungen 1. Sonde...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 2. Aufhebung oder Änderung von Steuerfestsetzungen

Ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile einer Gesellschaft begründet, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, unterliegt gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 3 GrEStG der Grunderwerbsteuer, wenn durch die Übertragung unmittelbar oder mittelbar mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers oder in der H...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Steuern

Betriebliche Steuern, wie Umsatzsteuer, betriebliche Kfz-Steuer, Grundsteuer für betriebliche Grundstücke, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Grunderwerbsteuer stellt Anschaffungsnebenkosten zum betrieblichen Grundstück dar und ist daher im Rahmen der Abschreibung auf das abnutzbare Gebäude als Betriebsausgabe berücksichtigungsfähig. Private Steuern, wie z. B. Einkom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / 1. Grunderwerbsteuer

Rz. 63 [Autor/Stand] Erbschaft- und Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.[2] Nach § 3 Nr. 2 GrEStG sind nämlich der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden i.S. des Erbschaftsteuergesetzes von der Besteuerung – im Rahmen der Grunderwerbsteuer – ausgenommen. Rz. 64 [Autor/Stand] Ob ein Grundstück...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erweiterter Geltungsbereich für die Grunderwerbsteuer

Rz. 28.1 [Autor/Stand] Zwar ist der Gesetzgeber der Forderung des Bundesverfassungsgerichts[2] mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz [3] nachgekommen, so dass sich die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 nach den Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes richtet (§ 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Konzeption durch das JStG 2007

Rz. 17 [Autor/Stand] Eine grundsätzliche Neuregelung erfuhr die Bewertung von Erbbaurechtsfällen nach § 148 BewG aufgrund der in Art. 18 des Jahressteuergesetzes 2007[2] enthaltenen Änderungen. Die dort geregelten Bewertungsgrundsätze gelten bei Bewertungen für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2006 [3] und vor dem 1.1.2009 (vgl. § 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] § 162 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegenden Bewertungsstichtage anzuwenden (§ 205 Abs. 1 BewG). Rz. 9 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 des St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 40 [Autor/Stand] Der Umfang der wirtschaftlichen Einheit des Erbbaurechts und korrespondierend dazu des Erbbaugrundstücks erfährt durch die Neuregelung der §§ 192 bis 194 BewG keine Änderung gegenüber den bisherigen Regelungen der Grundbesitzbewertung. Danach erstreckt sich das Erbbaurecht i.d.R. auf das gesamte Grundstück. Rz. 41 [Autor/Stand] Insoweit wird auf die Komme...mehr

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ZErb 02/2023, Rückforderung... / 10

Auf einen Blick Rückforderungsrechte in Schenkungsverträgen sind wichtig, erreichen steuerliche Vorteile aber nur bei ursprünglicher Vereinbarung und exakter zivilrechtlicher Erfüllung des die Rückforderungsberechtigung des Schenkers auslösenden Tatbestands. Die Herausgabe des zivilrechtlichen Schenkgegenstands ist unerlässlich. Bei Verbleib von Nutzungen beim Beschenkten dr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] § 163 BewG ist erstmals bei der Ermittlung von Wirtschaftswerten für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (§ 205 Abs. 1 BewG). Rz. 9 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Jahressteuergesetz 2022

Rz. 30 [Autor/Stand] Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)[2] hat in Art. 19 die Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14.7.2021[3] angepasst. Die Neuregelung wurde in enger Anlehnung an die anerkannten Vorschriften der Verkehrswertermittlung auf ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendung

Rz. 27 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 ist nach Art. 2 des ErbStRG vom 24.12.2008[2] für Schenkung- und Erbschaftsteuerfälle die Bewertung von Erbbaurechten in §§ 192, 193 BewG und von Erbbaugrundstücken in §§ 192, 194 BewG im eingeführten Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes geregelt. Allerdings bestand nach Art. 3 des ErbStR...mehr

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ZErb 02/2023, Rückforderung... / VIII. GrEStG

Bei einem Widerruf von Schenkungen an einer grundbesitzenden Mitgesellschaft dürfen grunderwerbsteuerliche Fragen nicht außer Acht gelassen werden. Einen ungewöhnlichen Fall hatte der BFH zu beurteilen[33]: Ein Vater widerrief nach Jahrzehnten die Schenkung einer Kommanditbeteiligung an zwei Söhne, kurz vor einer geplanten Anteilsveräußerung. Dadurch erhielt er mittelbar auch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Besondere Vorschriften im Zweiten Teil des BewG (Abs. 2 Alt. 1)

Rz. 51 [Autor/Stand] Die allgemeinen Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes gelten gem. § 1 Abs. 2 BewG nicht, soweit besondere Bewertungsvorschriften im Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes enthalten sind. Die besonderen Bewertungsvorschriften des Zweiten Teils des BewG regeln neben der Einheitsbewertung, die Bewertung des sonstigen Vermögens, die Ermittlung des Gesam...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches (Abs. 1)

Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 1 BewG sind die allgemeinen Bewertungsvorschriften auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben anzuwenden, die durch Bundesrecht geregelt sind und durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden (z.B. Grunderwerbsteuer) verwaltet werden.[2] Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, so komm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Allgemeines

Rz. 16 [Autor/Stand] Das BewG gliedert sich in drei (Haupt-)Teile: Erster Teil (§§ 1–16 BewG) Allgemeinen Bewertungsvorschriften Zweiter Teil (§§ 17–263 BewG) Besonderen Bewertungsvorschriften Dritter Teil (§§ 264–266 BewG) Übergangs- und Schlussvorschriften. Die besonderen Bewertungsvorschriften des zweiten Teils unterteilen sich weiter in die folgenden Abschnitte: Erster Abschn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) ABC der Beteiligungsbilanzierung

Rn. 754 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489); s Rn 740. Agio bei Kapitalerhöhung AK der neuen Anteile, keine nachträglichen AK der bereits vorhandenen Anteile (BFH v 27.05.2009, BFH/NV 2010, 375), s Rn 685, bei Erwerb von festverzinslichen Kapitalanlagen (Namensschuldverschreibung) keine A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 375ff (Juli 2016); Rade/Stobbe in H/H/R, § 6 EStG Rz 301ff (Mai 2017); Kulosa in Schmidt, § 6 EStG Rz 211–220 (37. Aufl). Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2017 Rn. 546 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Abbruch s Rn 591ff Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 785 (Juli 2016). Verwaltungsanweisungen: R 6.4 EStR 2012. Rn. 656 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abbruch des Gebäudes s Rn 591; ausnahmsweise AK des Grund und Bodens, wenn das Gebäude technisch oder wirtschaftlich nicht verbraucht war und der Abbruch des Gebäudes nicht mit der Herstellung eines neuen WG in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang steh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bebaute Grundstücke

a) Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft Rz. 55 [Autor/Stand] Mit der Grundsteuerreform ist die Neuerung eingeführt worden, dass Gebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb land- und forstwirtschaftlich genutzter Hofstellen den Wohnzwecken des Betriebsinhabers oder der Altenteiler dienen, also den sog. Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft darstel...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 3 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Grundstücks­lieferungen)

Bei allen steuerpflichtigen Lieferungen von Grundstücken – d. h. Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen – geht die Umsatzsteuerschuld nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG auf den unternehmerischen Leistungsempfänger (bzw. die juristische Person) über. Hierzu gehören auch die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten, die Übertragung vo...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 5.3 Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrssteuer und steht den Ländern zu, die auch den Steuersatz festlegen. Dieser beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 %: Höhe der Grunderwerbsteuermehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 6.1.6 Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sobald der Kaufvertrag beurkundet ist, meldet der Notar den Erwerbsvorgang dem Finanzamt, sodass dieses die Grunderwerbsteuer festlegen kann. Diese fordert das Finanzamt dann vom Erwerber an. Sobald er die entsprechende Zahlung geleistet hat, erteilt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 5 Sind die zusätzlich anfallenden Nebenkosten berücksichtigt?

Der Kauf einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit ist nicht nur mit der Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises verbunden. Daneben fallen noch Erwerbsnebenkosten in Form von Maklergebühren, Notar- und Grundbuchkosten sowie Grunderwerbsteuer an. 5.1 Maklercourtage Über die Höhe der Maklerprovision beim Erwerb von Grundstücksobjekten schweigt sich das Gesetz aus. Der Gesetzgeber gi...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / Zusammenfassung

Überblick Beim Erwerb gebrauchten Wohnungs- oder Teileigentums ist wie beim Ersterwerb vom Bauträger entscheidend, ob die Sondereigentumseinheit als Kapitalanlage dienen oder eigengenutzt werden soll. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Erwerbsinteressenten so viele Informationen über das Objekt und die Gemeinschaft einholen wie möglich. Oberstes Gebot ist hie...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 6.1.4 Beurkundungstermin

Im Termin der notariellen Beurkundung des Vertrags verliest der Notar das gesamte Vertragswerk und legt es anschließend den Kaufvertragsparteien zur Unterzeichnung vor. Er selbst zeichnet ebenfalls die Urkunde. Notarielle Beurkundung Nach der Bestimmung des § 311b Abs. 1 BGB bedarf der Kaufvertrag der notariellen Beurkundung – insoweit entwirft der Notar auch den jeweiligen Ka...mehr

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Drohverlustrückstellung / 3.6 Weitere Ausnahmefälle

Das Erbbaurecht ist als ein der Miete oder Pacht angenähertes entgeltliches Nutzungsverhältnis anzusehen. Als schwebendes Geschäft ist es grundsätzlich nicht bilanziell auszuweisen. Fallen hingegen Aufwendungen an, die außerhalb des Nutzungsverhältnisses stehen, ist das Erbbaurecht in Handels- und Steuerbilanz als grundstücksgleiches Recht zu aktivieren und über die vertragl...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 12): Grunderwerbsteuer bei Anteilsübertragung und Gesellschafterwechsel in der GmbH (GmbHStB 2023, Heft 1, S. 24)

Droht doppelte Grunderwerbsteuer? Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Halten Kapitalgesellschaften im Inland Grundbesitz, kann insbesondere auch durch die Übertragung von Anteilen oder einen Gesellschafterwechsel nach den Ergänzungstatbeständen des Grunderwerbsteuerrechts Grunderwerbsteuer ausgelöst werden. Die Voraussetzungen sind durch die Grunderwerbsteuerre...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 12): Grunde... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Halten Kapitalgesellschaften im Inland Grundbesitz, kann insbesondere auch durch die Übertragung von Anteilen oder einen Gesellschafterwechsel nach den Ergänzungstatbeständen des Grunderwerbsteuerrechts Grunderwerbsteuer ausgelöst werden. Die Voraussetzungen sind durch die Grunderwerbsteuerreform mit Wirkung zum 1.7.2021 vers...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 12): Grunde... / I. Einleitung

Verschärfte Ergänzungstatbestände: Verfügen Kapitalgesellschaften im Inland über Grundbesitz, kann die Anteilsübertragung oder der Gesellschafterwechsel zu Grunderwerbsteuer (GrESt) führen. Zu prüfen sind hier die Ergänzungstatbestände nach § 1 Abs. 2 b GrEStG, § 1 Abs. 3 GrEStG und § 1 Abs. 3 a GrEStG. Die Steuertatbestände sind dabei durch die zum 1.7.2021 in Kraft getretene G...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 12): Grunde... / II. Änderungen im Gesellschafterbestand einer Kapitalgesellschaft (§ 1 Abs. 2 b GrEStG)

Im Rahmen der GrESt-Reform wurde für Kapitalgesellschaften eine dem § 1 Abs. 2 a GrEStG entsprechende Norm eingeführt. 1. Zum Tatbestand Fiktion einer Grundstücksübereinung: Gehört zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der A...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 12): Grunde... / 3. Gestaltungsüberlegungen

Rechtssichere Klarheit im Hinblick auf eine beabsichtigte Transaktion kann daher nur die Einholung einer verbindlichen Auskunft geben. Alternativ kann die Dealstruktur ggf. so gewählt werden, dass von vorneherein kein Anknüpfungspunkt für die doppelte GrESt besteht. Zu denken ist etwa daran, dass eine Beteiligung von weniger als 90 % übertragen oder das Grundstück selbst noch v...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 12): Grunde... / III. Doppelte GrESt bei Anteilsverkauf einer grundbesitzenden GmbH?

Auseinanderfallen der Rechtsgeschäfte: In der Regel fallen beim Verkauf von Geschäftsanteilen einer GmbH der Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts und die eigentliche Abtretung wegen der durch die Kaufpreiszahlung aufschiebend bedingten Abtretung auseinander. Doppelte GrESt? Werden 90 % der Anteile oder mehr übertragen, droht nach Inkrafttreten der GrESt-Reform ggf. das Entstehe...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 12): Grunde... / IV. Fazit

GrESt ist und bleibt in Teilen Spezialmaterie, die aber jedem steuerlichen Berater, der mit der Betreuung von Transaktionen und Gestaltung befasst ist, in den Grundzügen vertraut sein muss. Nur so können Haftungsrisiken vermieden werden. In dem nächsten Beitrag der Kompakt-Aufsatzreihe "GmbH 2 Go" werden wir uns mit Gesellschafterdarlehen und deren etwaiger steuerlicher Berüc...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 12): Grunde... / 4. Neugesellschafter

Neugesellschafter der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft ist, wer Inhaber von Gesellschaftsanteilen an der Kapitalgesellschaft wird.[6] Mittelbar beteiligter Neugesellschafter: Mittelbar an der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft beteiligter Neugesellschafter ist – unabhängig von seiner Rechtsform –, wer durch Eintritt, Abtretung eines Mitgliedschaftsrechts oder einen Vorgang...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 12): Grunde... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Unberücksichtigt bei der Anwendung des § 1 Abs. 2 b GrEStG bleiben Übergänge von Anteilen der Gesellschaft, die vor dem 1.7.2021 erfolgen (§ 23 Abs. 23 GrEStG). Beispiel (nach Behrens/Waadt, BB 2019, 1367) Der ursprüngliche Alleingesellschafter A der A-GmbH übertrug im Jahr 2016 50 % auf B und im Jahr 2017 39 % der Anteile auf C. Im Jahr 2022 überträgt A einen weiteren 1 %igen An...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 12): Grunde... / 1. Stimmen in der Literatur

In der Literatur[8] wird diskutiert, ob bereits bei Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts (Signing) der § 1 Abs. 3, Abs. 3a GrEStG erfüllt wird, wenn Gegenstand der Übertragung 90 % oder mehr der Anteile sind. Kommt es zur Abtretung (Closing), soll ggf. doppelt der Steuertatbestand des § 1 Abs. 2 b GrEStG erfüllt sein. Beispiel A ist Alleingesellschafter der X-GmbH, die im In...mehr