Sobald der Kaufvertrag beurkundet ist, meldet der Notar den Erwerbsvorgang dem Finanzamt, sodass dieses die Grunderwerbsteuer festlegen kann. Diese fordert das Finanzamt dann vom Erwerber an. Sobald er die entsprechende Zahlung geleistet hat, erteilt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

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