Rechtssichere Klarheit im Hinblick auf eine beabsichtigte Transaktion

  • kann daher nur die Einholung einer verbindlichen Auskunft geben.
  • Alternativ kann die Dealstruktur ggf. so gewählt werden, dass von vorneherein kein Anknüpfungspunkt für die doppelte GrESt besteht.

Zu denken ist etwa daran, dass eine Beteiligung von weniger als 90 % übertragen oder das Grundstück selbst noch vor Abschluss des Anteilskaufvertrags an eine vom Erwerber benannte Gesellschaft übertragen wird.

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