Fachbeiträge & Kommentare zu Grunderwerbsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5.1 Die für die Vergünstigung des § 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG schädlichen Anteilsminderungen

Rz. 17 Die nach § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für die Steuervergünstigung des § 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG schädliche Verminderung des Anteils des Veräußerers (Gesamthänders) am Vermögen der erwerbenden Gesamthand kann auf unterschiedliche Weise eintreten, z. B. dadurch, dass der betreffende Gesamthänder aus der Gesamthand ausscheidet, die Beteiligung infolge Verkauf herabgesetzt wird, der ...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Grunderwerbsteuer/Schenkungsteuer

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerpflicht... / 8 Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer wird für Rechtsvorgänge erhoben, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. Wird ein Grundstück veräußert, stellt sich die Frage, ob der Kaufpreisanteil für eine auf dem Grundstück bzw. dem Gebäude vorhandene Photovoltaikanlage der Grunderwerbsteuer unterliegt. Nach §§ 93 - 96 BGB gehören zum Grundstück sämtliche Bestandteile. Daraus ergibt sich für ein...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 7. Grunderwerbsteuer

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 7 Grunderwerbsteuer

7.1 Definition der Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Vermögen einer Gesellschaft (§ 1 Abs. 4a GrEStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf Mit § 1 Abs. 4a (neu) GrEStG wird die Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Vermögen einer Gesellschaft gesetzlich definiert. Ein Grundstück gehört hiernach zum Vermögen der Gesellschaft, die zuletzt einen Grundtatbestand nach § 1 Abs. 1...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 7.2 Steuervergünstigungen für die Gesamthand (§ 23 Abs. 27 GrEStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Die Steuervergünstigungen des § 5 GrEStG sowie des § 6 GrEStG, die auf die Gesamthand abzielen, finden seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1.1.2024 über § 24 GrEStG weiter Anwendung. Im Hinblick auf laufende Nachbehaltensfristen des § 5 Abs. 3 Satz 1 und § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG wird geregelt, dass allein das Ink...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 7.1 Definition der Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Vermögen einer Gesellschaft (§ 1 Abs. 4a GrEStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Mit § 1 Abs. 4a (neu) GrEStG wird die Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Vermögen einer Gesellschaft gesetzlich definiert. Ein Grundstück gehört hiernach zum Vermögen der Gesellschaft, die zuletzt einen Grundtatbestand nach § 1 Abs. 1 GrEStG über das Grundstück verwirklicht hat, wenn und solange keine Rückgängigmachung des Erwerbs nach § 16 Abs. 1 GrEStG erfolgte (§ 1 Abs. ...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2024

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mitwirkungspflichten / 8.2 Mitteilungspflichten von Behörden, Rundfunkanstalten

Nach der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind diese Institutionen verpflichtet, in bestimmten Fällen Mitteilungen an die Finanzbehörden zu übersenden.[1] Auch in anderen Fällen sind Dritte zu Mitteilungen an die Finanzbehörden verpflichtet, z. B. Notare wegen der Festsetzung der Grunderwerbst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.3.5 Rückabwicklung unterliegt allein der Grunderwerbsteuer

Rz. 35 Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG greift auch in Fällen ein, in denen ausschließlich die Rückabwicklung des Erwerbsvorgangs Grunderwerbsteuer auslöst. Überträgt z. B. der Alleingesellschafter einer GmbH mit Grundbesitz 20 % seiner Anteile an einen Dritten und wird der Erwerb später rückgängig gemacht, weil der Dritte den vereinbarten Kaufpreis nicht begleich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Rechtsnatur, Auswirkung auf entstandene Säumniszuschläge

Rz. 6 Bei § 16 GrEStG handelt es sich nicht um eine Befreiungsvorschrift. Der einmal entstandene Steueranspruch erlischt nicht, er bleibt unberührt und lediglich die an sich geschuldete Steuerschuld aufgrund dieser Norm wird nicht oder nicht in voller Höhe erhoben.[1] Da die Steuerschuld bei Erfüllung der Tatbestände des § 16 Abs. 1 bis 3 GrEStG nicht mit Wirkung für die Ve...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Örtliche Zuständigkeit, gesonderte Feststellung

Rz. 2 Die umfangreiche Regelung des § 17 GrEStG über die örtliche Zuständigkeit und die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist im Lichte des Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG zu sehen, wonach das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer den Ländern zusteht. Dies bedingt die Notwendigkeit der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für den Fall, dass sich Erwerbsvorgänge auf Grundstück...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1.6 Missglückte Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs

Rz. 19 Fehlt es an einer vollständigen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs, so führt dies dazu, dass die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG zu versagen ist. Solche i. S. v. § 16 Abs. 1 GrEStG missglückten Vertragsgestaltungen sind nicht selten in Fällen anzutreffen, in denen die Beteiligten nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags eine grunderwerbsteuerlich – oder auch auf...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen.[1] Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO [2] und zählt abschließend die Fälle auf, in denen insbesondere Veräußerer und Erwerber anzeigepflichtig sind. Hierbei handelt es sich primär...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.2.4 Insolvenz einer Erbengemeinschaft

Rz. 24 Bei einer noch nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, fällt ein sich aus § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG ergebender Anspruch auf Aufhebung der Steuerfestsetzung und Erstattung der gezahlten Grunderwerbsteuer in die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters und nicht in die entsprechenden Befu...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.2.1 Erfordernis der Regelung

Rz. 29 Die Vergünstigung des § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG erstreckt sich auf den Rückerwerb eines Grundstücks und den vorausgegangenen Erwerbsvorgang, wenn das diesem zugrunde liegende Rechtsgeschäft nichtig oder infolge Anfechtung (z. B. wegen arglistiger Täuschung) als von Anfang an nichtig[1] anzusehen ist. Die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts kann auf einem Formmangel,[2] de...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1 Wegfall der Steuerpflicht für zwei Rechtsgeschäfte

Rz. 3 Der Gesetzgeber geht bei der Konzeption der Steuertatbestände des § 1 GrEStG davon aus, dass durch die davon erfassten Rechtsvorgänge ein entsprechender Grundstücksumsatz tatsächlich auch erfolgt und damit das von den Beteiligten gewünschte Ergebnis verwirklicht werden wird. Spätere Ereignisse lassen die einmal entstandene Grunderwerbsteuer unberührt,[1] es sei denn, d...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrEStG § 24 Rechtsfähige Personengesell-schaften

Nachdem das Wachstumschancengesetz zum Spielball politischer Auseinandersetzungen wurde, sah sich der Gesetzgeber gezwungen, diese Regelung, die wegen der Neustrukturierung des Personengesellschaftsrechts unbedingt zum 1.1.2024 in Kraft treten musste, im Kreditzweitmarktförderungsgesetz zu verankern. Die Regelung ist völlig missglückt. Anstatt eine klare Befreiungsregelung in...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5.1 Zweifelhafter Umfang der Gegenleistung

Rz. 36 Die Vorschrift des § 16 Abs. 3 GrEStG betrifft nur die nachträgliche Herabsetzung einer Gegenleistung, nicht aber die Fälle, in denen Art und Umfang der Gegenleistung bereits bei Abschluss des Vertrags zweifelhaft oder ungewiss sind. Da auch bei einer nachträglichen Minderung der Gegenleistung die ursprünglich entstandene Grunderwerbsteuer – wie bei der Rückgängigmach...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 7.3 Nicht ordnungsgemäße Anzeige des Erwerbsvorgangs (§ 16 Abs. 5 GrEStG)

Rz. 51 Nach § 16 Abs. 5 GrEStG gelten die Vorschriften der Abs. 1–4 des § 16 GrEStG nicht, wenn einer der in § 1 Abs. 2, 2a, 3 und 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht wird, der nicht ordnungsgemäß angezeigt war. Die Vorschrift wirkt dem Anreiz entgegen, durch Nichtanzeige einer Besteuerung der in dieser Vorschrift genannten Erwerbsvorgänge zu entgehen.[...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8 Analoge Anwendung von § 16 GrEStG

Rz. 12 Liegen die Voraussetzungen einer Steuerbefreiungsvorschrift nicht vor und stellen sich diese nachträglich ein (ausgeschiedener Gesellschafter macht Ausscheiden rückgängig), bleibt aber der steuerbare Erwerbsvorgang selbst unberührt, scheidet eine unmittelbare Anwendung des § 16 GrEStG aus. Eine analoge Anwendung der Vorschrift ist ausgeschlossen. Die in § 16 Abs. 1 un...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 7.2 Die Neuregelung des § 16 Abs. 4a GrEStG

Rz. 50 Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde ein neuer Abs. 4a eingefügt. Er soll verhindern, dass es aufgrund dessen, dass die Finanzverwaltung Verpflichtungsgeschäft (neudeutsch: "signing") und Verfügungsgeschäft (neudeutsch: "closing") als eigenständige Vorgänge behandelt, jeweils der Grunderwerbsteuer unterwirft und es damit zu Doppelbelastungen kommen kann. Zu Recht wird...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Begründung (Auszug) vom 22.11.1982 – BT-Drs. 9/2114

Rz. 1 Zu § 16 Entsprechend dem geltenden Recht sieht die Regelung vor, dass die Grunderwerbsteuer unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag nicht zu erheben, zu erstatten oder zu ermäßigen ist, wenn ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wird (Abs. 1), wenn das Eigentum an dem veräußerten Grundstück zurückerworben wird (Abs. 2) oder wenn die Gegenleistung herabgesetzt wird (...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4 Rückerwerb des Eigentums (§ 16 Abs. 2 GrEStG)

Rz. 26 Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 GrEStG begünstigt unter bestimmten Voraussetzungen den Rückerwerb des Eigentums an einem Grundstück durch den Veräußerer. Werden diese Voraussetzungen eingehalten, wird auf Antrag die Grunderwerbsteuer sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang nicht festgesetzt oder die bereits erfolgte Steuerfestsetzung ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.5 Mehrere Rechtsgeschäfte

Rz. 48 Die Begünstigung des § 16 Abs. 1 oder 2 GrEStG ist bei den Tatbeständen des § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG stets dann zu gewähren, wenn eines von mehreren Rechtsgeschäften, die zu einer Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) bzw. zu einer Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile[1] geführt haben, wieder vollständig aufgehoben wird. Nach früherer Auffass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.4 Rückgängigmachung einer Fiktion

Rz. 47 Eine Schwierigkeit bei der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf die Fälle des § 1 Abs. 2a GrEStG wird darin gesehen, dass eine Fiktion, wie sie § 1 Abs. 2a GrEStG vorgibt ("gilt als Grundstücksübereignung auf eine neue Personengesellschaft ..."), eigentlich nicht rückgängig gemacht werden kann. Rückgängig können nur einzelne der Anteilsübertragungen gemacht werd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.1.2 Antrag auf Eintragung ins Grundbuch innerhalb der Zwei-Jahresfrist

Rz. 28 Sofern für den Rückerwerb eine Eintragung im Grundbuch erforderlich ist, muss innerhalb der zweijährigen Frist die Auflassung erklärt und die Eintragung im Grundbuch beantragt werden.[1] Die Vorschrift stellt damit zu Recht nicht auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Eintragung im Grundbuch ab, auf den die Beteiligten keinen Einfluss haben. Die Eintragung einer Vormerku...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.2.2 Abgrenzung des Anwendungsbereich

Rz. 30 Kein Anwendungsfall des § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG liegt vor, wenn es zu keiner wirksamen Grundstücksübereignung gekommen ist, weil die Übertragung des Eigentums nichtig ist. In einem derartigen Fall ist eine Rückauflassung nicht notwendig; es genügt eine Berichtigung des Grundbuchs.[1] Bei formnichtigen Verpflichtungsgeschäften[2] kommt es für die Anwendung des § 16 Abs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verschmelzung: Die Fusion v... / 1 Das bedeutet Fusion

Die Fusion (Verschmelzung) steht im Mittelpunkt des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Das Umwandlungsgesetz regelt neben der Fusion weitere Fälle von Umstrukturierungen, wie den Formwechsel und die Spaltung. Charakteristisch für eine Umwandlung und damit auch für eine Verschmelzung ist der Übergang von allen Rechten und Pflichten auf die Zielgesellschaft, wobei bei der Fusion der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 1 Termine für die Steuererklärungen

Der Geschäftsführer ist zum einen verpflichtet, die Steuererklärungsverpflichtung der GmbH zu erfüllen. Dazu muss er für die Abgabe folgender Steuererklärungen sorgen: die Körperschaftsteuererklärung (dazu gehören: der vollständige handelsrechtliche Jahresabschluss, Lagebericht und ggf. der Prüfungsbericht), die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung. Der Geschäftsfüh...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / cc) Grunderwerbsteuer

Rz. 30 Wenn im Nachlass Grundstücke enthalten sind, ist die entgeltliche Übertragung eines Miterbenanteils gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG grunderwerbsteuerpflichtig;[61] gem. § 3 Nr. 3 GrEStG ist die Übertragung an Miterben jedoch von dieser Steuer befreit, sofern und soweit sie zur Aufteilung des Nachlasses dient.mehr

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§ 23 Steuerrecht / IV. Grunderwerbsteuer

Rz. 87 Die Erbengemeinschaft ist grunderwerbsteuerlich eine selbstständige Rechtsperson.[110] Dies ergibt sich bereits aus § 6 GrEStG, denn nur wenn die Gesamthand als Rechtsperson angesehen wird, kann ein grunderwerbsteuerlich relevanter Vorgang zwischen ihr und ihren Mitgliedern überhaupt entstehen. Die Erbengemeinschaft ist Gesamthand. Rz. 88 Grundstücksübertragungen zur T...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / VI. Muster

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Formulierungsvorschlag Aufhebung eines Erbbaurechts vor Zeitablauf „UVZ-Nr. / Aufhebung eines Erbbaurechts Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________...mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / H. Muster Untererbbaurechtsvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.3: Formulierungsvorschlag Untererbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ BESTELLUNG EINES UNTERERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind gleichzeitig vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / VIII. Erfordernisse im Einzelnen – Checklisten für die Beendigung durch Zeitablauf

Rz. 16 Um die Beendigung des Erbbaurechts infolge Zeitablaufs im Grundbuch vollziehen zu können, müssen die folgenden formellen Voraussetzungen erfüllt sein. Denkbar sind mehrere Varianten. Welche Verfahrensebene zu wählen ist, hängt maßgeblich von der Aussage ab, die der Erbbaurechtsvertrag über die Entschädigungsforderung trifft.[103] Rz. 17 Variante 1: Die Entschädigungsfor...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / VIII. Muster Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht durch Vorratsteilung nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG; Muster Erbbaurechtsbegründung und Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht in einer Urkunde

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Formulierungsvorschlag Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, §§ 30 Abs. 2, 8 WEG UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ AUFTEILUNG EINES ERBBAURECHTS IN WOHNUNGS- UND TEILERBBAURECHTE GEM. §§ 30 ABS. 2, 8 WEG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_...mehr

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§ 23 Steuerrecht / Literaturtipps

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§ 7 Verlängerung eines Erbb... / I. Muster: Verlängerung des Erbbaurechts sowie Neuregelung der Erbbauzinsreallast

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.2: Formulierungsvorschlag Verlängerung eines Erbbaurechts „UVZ-Nr. / VERLÄNGERUNG DES ERBBAURECHTS SOWIE NEUREGELUNG DER ERBBAUZINSREALLAST Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuervergünstigungen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Mit der Anerkennung als nach den §§ 51ff. AO (Anhang 1b) steuerbegünstigt durch die zuständigen Finanzbehörden wegen Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder Verfolgung kirchlicher Zwecke sind Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen verbunden. Regelungen werden in den Einzelsteuergesetzen getroffen. Praxisrelevant ist, dass eine zuerkannte Anerkenn...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / V. Erfordernisse im Einzelnen (Checkliste): rechtsgeschäftliche Aufhebung vor Zeitablauf

Rz. 42 Um die Aufhebung eines Erbbaurechts im Grundbuch vollziehen zu können, müssen die folgenden formellen Voraussetzungen [198] gegeben sein:mehr

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§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / D. Muster: Vereinigung von Erbbaurechten

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Formulierungsvorschlag Vereinigung von Erbbaurechten „UVZ-Nr./ VEREINIGUNG VON ERBBAURECHTEN UND GRUNDSTÜCKEN; ÄNDERUNG DES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in ________________________...mehr

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§ 6 Änderungen des Inhalts ... / F. Muster: Inhaltsänderung eines Erbbaurechts; Erstreckung eines Erbbaurechts

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.1: Formulierungsvorschlag Inhaltsänderung eines Erbbaurechts „UVZ-Nr. / Änderung des Erbbaurechts Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in...mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / I. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Rz. 46 Die Bestellung eines Untererbbaurechts unterliegt der Grunderwerbsteuer, [158] sodass dem Grundbuchamt zur Eintragung des Untererbbaurechts die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) des Finanzamtes vorzulegen ist. Die Gleichstellung der Erbbaurechte mit den Grundstücken (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG) erfasst auch die Untererbbaurechte.[159] In der UB bescheinigt das Fina...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / I. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Rz. 140 Die Begründung eines Eigentümererbbaurechts ausgenommen,[1075] ist zur Bestellung eines Erbbaurechts die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) des Finanzamtes vorzulegen.[1076] Der grunderwerbsteuerliche Vorgang ergibt sich aus §§ 1, 2 Abs. 2 Ziffer 2 GrEStG, das Grundbuchamt nimmt die Eintragung erst nach Vorlage der UB vor,[1077] § 22 GrEStG. Die Begründung eines Erb...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / VI. Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) des Finanzamtes; Teilungsgenehmigung der Gemeinde

Rz. 11 Ob die Teilung eines Erbbaurechts eine Grunderwerbssteuer auslöst, findet sich bislang in der Literatur noch nicht erörtert. Da die Teilung eines Erbbaurechts eine Teilaufhebung darstellt, scheint es naheliegend, die insoweit geltenden Besteuerungsmaßstäbe heranzuziehen. Während die gänzliche Aufhebung eines Erbbaurechts (siehe § 12 Rdn 1 ff.), das nicht dem Eigentüme...mehr

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§ 7 Verlängerung eines Erbb... / G. Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) und Genehmigungserfordernisse

Rz. 14 Der Bundesfinanzhof stellt die Laufzeitverlängerung einer Neubestellung gleich und hält eine "sinngemäß(e) entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 1 GrEStG " für geboten.[59] Bezogen auf den Zeitraum der Laufzeitverlängerung, liegt eine neue grundstücksgleiche Belastung des Grundstücks vor,[60] die der Grunderwerbsteuer unterliegt.[61] Die Bundesnotarkammer wies bereits m...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / VII. Checkliste im Einzelnen/Unterlagen für den Grundbuchvollzug

Rz. 24 Um die Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG vollziehen zu können, müssen die formellen Erfordernisse der folgenden Checkliste erfüllt sein:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1 Überhöhter Kaufpreis für Anschaffungen durch die Kapitalgesellschaft

Tz. 985 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Erwirbt eine Kap-Ges ein Grundstück von ihrem Gesellschafter zu einem unangemessen hohen Entgelt, liegen uE AK nur iHd angemessenen Kaufpreises vor. § 255 Abs 1 HGB definiert AK als Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Aufwendungen werden in d...mehr