Nach der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind diese Institutionen verpflichtet, in bestimmten Fällen Mitteilungen an die Finanzbehörden zu übersenden.[1]
Auch in anderen Fällen sind Dritte zu Mitteilungen an die Finanzbehörden verpflichtet, z. B. Notare wegen der Festsetzung der Grunderwerbsteuer und Banken und Versicherungen wegen der Festsetzung von Erbschaft- und Schenkungsteuer.[2]
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