Grunderwerbsteuer ist nicht zu erheben, wenn Grundbesitz im Rahmen einer Ausgliederung zur Neugründung von einem Einzelunternehmer auf die neu gegründete, ihm als Alleingesellschafter gehörende GmbH übergeht.

Der Anwendungsbereich des § 6a GrEStG ist nicht auf Konzernstrukturen beschränkt.

Sächs. FG v. 30.6.2021 – 2 K 121/21, Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 2/22

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