Fachbeiträge & Kommentare zu Grunderwerbsteuer

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen

Rz. 23 Eltern bzw. Voreltern sind: die leiblichen Eltern und damit auch der Vater des nichtehelichen Kindes die leiblichen Voreltern – i. d. R. die Großeltern – und damit auch Väter nichtehelich geborener Eltern die Adoptiveltern die Adoptivvoreltern Der Begriff der Voreltern erfasst auch die Urgroßelterngenerationen. Die Stiefeltern dagegen haben eine eigene Nummer unter Zuordnun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 ErbStG besitzt teilweise erhebliche Praxisrelevanz und normiert in § 13 Abs. 1 ErbStG für bestimmte steuerpflichtige Vorgänge i. S. d. § 1 ErbStG einen umfassenden Katalog zumeist sachlicher Steuerbefreiungen [1], der bezüglich der Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nrn. 5 und 12 ErbStG in § 13 Abs. 2 ErbStG um eine Definition des Begriffs der Angemessenheit einer ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.1 Erfasste Steuern, grenzüberschreitende Gestaltung

Die Meldepflicht besteht sowohl für sog. Intermediäre und für Nutzer und umfasst grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Wesentliche von der Meldepflicht erfasste Steuern sind die Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer) sowie Erbschaft-/Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer. Nicht erfasst werden die Umsatzsteuer, Zölle, Kirchensteuer sowie steuerl...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 02 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

Hier sind die unbebauten Grundstücke und Erbbaurechte zu buchen, die zur Bebauung mit Mietshäusern, gewerblichen Objekten und anderen zum Dauerbesitz bestimmten Baulichkeiten vorgesehen sind. In dieser Kontengruppe sind beispielsweise folgende Geschäftsvorfälle zu erfassen: Belastung:mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 00 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

Hierunter gehören die auf eigenem Grund und Boden und auf Erbbaugrundstücken selbst erstellten, der Nutzung zugeführten sowie erworbene Miethäuser, Wohnheime, Altenwohnanlagen. Ferner sind hier die nach der Verkehrsanschauung als Teile der Wohnanlage anzusehenden Kindergärten, Parkplätze, Garagen, Jugendheime, Gemeinschaftshäuser, Stätten der Begegnung und Privatstraßen zu b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.2.2 Grunderwerbsteuer

Während die Umsatzsteuer grundsätzlich an die Übertragung des Eigentums bei Kaufverträgen anknüpft, geht das Grunderwerbsteuergesetz den umgekehrten Weg: Diese Grunderwerbsteuer entsteht in der Regel nicht erst bei Eigentumsübertragung, sondern Anknüpfungspunkt ist der Abschluss des Kaufvertrags oder eines anderen schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts, das den Anspruch auf Übere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1 Grunderwerbsteuergesetz

Nach dem Grunderwerbsteuergesetz entsteht die Steuer in der Regel nach § 1 Nr. 1 i. V. m. 14 GrEStG mit dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages, z. B. Kaufvertrag, der einen Anspruch auf Übereignung des Eigentums begründet. Nicht entscheidend ist zunächst, ob es zu einer Übereignung des Grundvermögens kommt; maßgebend für die Besteuerung ist allein die Begründung der s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 4 Befristung (Zeitbestimmung)

Eine Befristung ist eine in das Rechtsgeschäft aufgenommene Bestimmung, wonach ein zukünftiges gewisses Ereignis für den Beginn der Rechtswirkungen (= Anfangstermin) oder dem Ende der Rechtswirkungen (= Endtermin) maßgebend sind. Auf befristete Rechtsgeschäfte werden die Regelungen für Bedingungen grundsätzlich entsprechend angewendet.[1] Der Unterschied zu einer Bedingung l...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Leitsatz 1. Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der Grunderwerbsteuer befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. 2. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf diese vermindert. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Grunderwerbsteuer

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Geht das Eigentum an einem in Deutschland belegenen Grundstück oder grundstücksgleichen Recht im grunderwerbsteuerlichen Sinne (beispielsweise Erbbaurecht oder Gebäude auf fremdem Grund und Boden) direkt oder (im Sinne der Umgehungstatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes) "indirekt" auf einen anderen über, ist dies grundsätzlich grunderwerbsteuer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Abzug sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern

Rz. 41 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind die Umsatzerlöse nach Abzug sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Dies war mangels einer expliziten Regelung im Gesetz bis zum BilRUG umstritten (zur uneinheitlichen Praxis vgl. Kolb/Roß, WPg 2015, 869, 872 f.). Mehrheitlich wurde im Schrifttum von einem faktischen Wahlrecht ausgegangen (Kirsch, DStR 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Steuern als Anschaffungsnebenkosten

Rz. 192 [Autor/Zitation] Nicht unter Nr. 16 fallen alle diejenigen Steuern, die als Anschaffungsnebenkosten zu betrachten und mit diesen zu aktivieren sind (§ 255 Abs. 1 Satz 2), zB Eingangszölle, Ausgleichsteuern, Grunderwerbsteuer. Ihre spätere aufwandsmäßige Verrechnung berührt den Posten Nr. 16 nicht.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 3 Grundlagen für den Formwechsel

Rechtsgrundlage für den Formwechsel ist das Umwandlungsgesetz (UmwG); an dieser Stelle von Interesse sind die §§ 214–225 c UmwG über den Formwechsel von Personengesellschaften sowie die §§ 226–257 UmwG über den Formwechsel von Kapitalgesellschaften. Steuerrechtliche Erwägungen können hier nur am Rande gestreift werden. Gesellschaftsrechtlich ist der Formwechsel identitätswahr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 12.2 Grunderwerbsteuer

Die durch die Umwandlung bedingte Grunderwerbsteuer ist bei der übertragenden Kapitalgesellschaft nicht rückstellungsfähig, weil sie erst in der logischen Sekunde nach der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister entsteht und weil – trotz Gesamtschuldnerschaft der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger – wegen des zwischenzeitlichen Wegfalls des Übertragend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 4.7 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter dem Grunde nach

In der steuerlichen Schlussbilanz sind sämtliche übergehenden aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter, anzusetzen.[1] Zu einzelnen Positionen der steuerlichen Schlussbilanz gilt Folgendes:[2] Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter: Widerspricht ein Gesellschafter formwirksam ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 12 Umwandlungskosten

Es sind nur die nicht objektbezogenen Kosten sofort abzugsfähig. Die objektbezogenen Kosten wie eine entstehende Grunderwerbsteuer sind hingegen zu aktivieren.[1] Auf die Frage, inwieweit die Umwandlungskosten vom übertragenden oder vom übernehmenden Rechtsträger zu tragen sind, ist dem Veranlassungsprinzip folgen.[2] Abzustellen ist dabei entsprechend der Rechtsprechung des ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 13.3 Auswirkungen der Rückbeziehung auf laufende Geschäfte

Ertragsteuerrechtlich gelten folgende Grundsätze:[1] Geschäftsvorfälle mit Dritten gelten als solche des Übernehmers.[2] Lieferungen und Leistungen zwischen der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Personengesellschaft oder dem Gesellschafter sind in ihren Gewinnauswirkungen zu neutralisieren.[3] Gesellschaftsrechtliche Leistungen an die Gesellschafter der übernehme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 13.2 Rückbeziehung von höchstens acht Monaten

Das Registergericht darf die Verschmelzung nur eintragen, wenn die Schlussbilanz auf einen höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt worden ist.[1] Maßgebend ist allein die Anmeldung. Beispiel 1 Abbildung 15 Die steuerliche Rückbeziehung ist nach § 2 Abs. 1 (für Verschmelzung), § 9 Satz 3 (Formwechsel) UmwStG entsprechend dem UmwG über einen Zeitrau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / V. Fazit

Dieser Beitrag hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein qualifizierter Anteilstausch im steuerlichen Sonder-BV ertragsteuerneutral möglich ist. Der Verfasser kommt zu folgendem Ergebnis: Ein qualifizierter Anteilstausch nach § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG ist auf Antrag ertragsteuerneutral zu Buchwerten auch im steuerlichen Sonder-BV möglich. Die i.R.d. Anteilstauschs erhaltenen Ant...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer bei erneuter Überschreitung der 95 %-Grenze; Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs

Leitsatz 1. Werden die Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft aufgrund eines nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbaren Rechtsgeschäfts in der Hand eines Erwerbers vereinigt und sinkt dessen Beteiligung zu einem späteren Zeitpunkt unter die nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erforderliche Beteiligungsquote ab, unterliegt ein Anteilserwerb, der zu einer erneuten Anteilsvereinigung in der Hand des Erwerbers führt, wieder nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbs...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs

Leitsatz Der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) auf eine nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 GrEStG steuerbare Anteilsvereinigung steht nicht entgegen, dass der vorausgegangene Erwerb der Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft nicht steuerbar war. Normenkette § 1 Abs. 3 Nr. 1, § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG Sachverhalt Der Kläger war Alleingesellschafter einer grundbesitzenden GmbH. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 14.6.2016 übertrug er einen Geschäftsanteil von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Saecker[*] Die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen bei Schenkungen unter Beteiligungen von Kapitalgesellschaften werden seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Nun sind aber zuletzt in enger zeitlicher Abfolge gleich fünf Urteile zu diesem Thema ergangen. Sie spielen sich im Dunstkreis zwischen dem Grundtatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6 Steuervorteile

Rz. 44 Neben den vorstehend beschriebenen zivil- und handelsrechtlichen Vorzügen sprechen nach wie vor auch steuerliche Aspekte für die Wahl der GmbH & Co. Als Personengesellschaft ist sie selbst nicht einkommensteuerpflichtig. Alle Erträge und Vermögenswerte fließen vielmehr in die Besteuerungsgrundlagen der Gesellschafter ein. Sind positive Ergebnisse zu berücksichtigen, e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.13 Grunderwerbsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 680 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Besteht eine vGA darin, dass eine Kap-Ges ihrem Gesellschafter oder einer dem Gesellschafter nahe stehenden Pers ein Grundstück unter Preis verkauft, so dass eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG vorliegt, so unterliegt gleichwohl nur der tats vereinbarte Kaufpreis der GrESt. Eine dem § 3 Abs 1b UStG entspr Vorschrift gibt es im GrESt-Recht nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] § 160 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden.[2] Durch Art. 36 des Jahressteuergesetzes 2024[3] wurde der Vorschrift des § 160 BewG ein Absatz 10 angehängt, mit dem die gemeinschaftliche Tierhaltung ebenfalls als Betrieb der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1)

Rz. 14 [Autor/Stand] § 160 Abs. 1 BewG definiert allgemein den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und orientiert sich dabei an den Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft. Der bewertungsrechtliche Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" ist dabei tätigkeitsbezogen. Zivilrechtliches Eigentum an Grund und Boden oder am Besatz ist unerheblich.[2] ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorkaufsrecht des Mieters / 1.5.2 Rechtsfolgen unterlassener Mitteilung

Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beginnt erst mit der Mitteilung des Inhalts des mit dem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrags; sie beträgt 2 Monate ab diesem Zeitpunkt. Wird das Vorkaufsrecht ausgeübt, kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter ein zweiter Kaufvertrag zustande. Erfüllt der Vermieter diesen Vertrag, so entsteht dem Mieter kein Schaden. Kann der Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung: Steuer... / 3 Steuerliche Rechtsprechung fordert vollständige Darlegung

Auch die steuerliche Rechtsprechung bekräftigt eine Offenlegungs- und Erkundigungspflicht gegenüber dem Finanzamt. Das Hessische FG hatte zur Grunderwerbsteuer-Befreiung entschieden, dass wenn bei der Beantragung gem. § 6 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 GrEStG durch unrichtige oder unvollständige Sachverhaltsangaben objektiv der Eindruck erweckt wird, die Voraussetzungen der Befreiung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Koalitionsvertrag 2025 aus Immobiliensicht

Überblick Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht. Von Mietpreisbremse über Wohnungsbauturbo bis Elementarschadenversicherung – die wichtigsten Immobilienthemen für die kommende Legislaturperiode. Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Bildung einer schwarz-roten Bundesr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 4 Grunderwerbsteuer

Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfasst nur Verpflichtungsgeschäfte, bei denen sich der eine Vertragsteil zur Übereignung des Eigentums an einem Grundstück verpflichtet und der andere Vertragsteil einen unmittelbaren Anspruch auf Übereignung erwirbt. Wird lediglich wirtschaftliches Eigentum begründet, wie das beim Immobilien-Leasingvertrag während der Grundmietzei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 7.2 Planverfahren

So läuft das Verfahren Das Insolvenzplanverfahren gliedert sich in 4 Teile: die Planvorlage, die gerichtliche Vorprüfung, der Erörterungs- und Abstimmungstermin und die Durchführung der Abstimmung selbst. Vorlagerecht Zur Vorlage eines Insolvenzplans an das Insolvenzgericht sind der Insolvenzverwalter – aus eigenem Recht oder im Auftrag der Gläubigerversammlung – und der Schuld...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten

Keine Doppelbelastung Nach § 4 Nr. 9a UStG sind die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen – also grunderwerbsteuerbar sind – von der Umsatzsteuer befreit. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Bestellung von Erbbaurechten (BFH-Urteil v. 28.11.1967, II 1/64; BFH-Urteil v. 28.11.1967, II R 37/66) Übertragung von Erbbaurechten (BFH-Urteil v. 5.12.1979, II R 1...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1.1 Bemessungsgrundlage bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

Die Höhe der Umsatzsteuer wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen nach dem Entgelt bemessen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Umsatzsteuer nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten versteuert wird.[1] Bemessungsgrundlage: Entgelt Entgelt ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten. Sofern es sic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 18.6.1 Zeitpunkt der Aktivierung der Grunderwerbsteuer

Die Aktivierung erfolgt mit der Entstehung der Grunderwerbsteuer und nicht erst mit der Zahlung.[1] Die Grunderwerbsteuer entsteht dabei im Falle einer Umwandlung mit der maßgebenden Eintragung und in den Fällen der Einzelübertragung mit dem Abschluss des Einbringungsvertrags, in dem die Verpflichtung zur Übertragung des Grundstücks enthalten ist.[2] Hinweis Grunderwerbsteuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 16 Grunderwerbsteuer bei Einbringung in eine GmbH

Gehören zum Einzelunternehmen Grundstücke und werden diese in die GmbH eingebracht, stellt sich die Frage, ob Grund­erwerbsteuer anfällt. Ist in einem Gesellschaftsvertrag die Verpflichtung eines Gesellschafters enthalten, in die GmbH ein inländisches Grundstück i. S. von § 2 GrEStG (also auch ein Erbbaurecht oder Gebäude auf fremdem Bo­den) im Wege der Sacheinlage gemäß § 5 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 18.6.2 Aufteilung der Grunderwerbsteuer auf Grund und Boden sowie Gebäude

Die Grunderwerbsteuer ist wie auch die zugehörigen Notar- und Grundbuchkosten von der übernehmenden Gesellschaft anteilig bei dem zugehörigen Grund und Boden sowie ggf. bestehenden Gebäuden zu aktivieren. Praxis-Tipp Aufteilungsmaßstab Als Aufteilungsmaßstab bietet sich das im Wege der Schätzung zu ermittelnde Verhältnis der gemeinen Werte an. Welcher Anteil der Notarkosten au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 18.6 Objektbezogene Kosten sind zu aktivieren

Eine bei der Einbringung anfallende Grunderwerbsteuer kann nicht als Betriebsausgabe behandelt werden, sondern es liegen zusätzliche Anschaffungskosten vor, die bei den Wirtschaftsgütern (Gebäude, Grund und Boden) zu aktivieren sind, bei deren Einbringung sie angefallen ist.[1] Zu diesen objektbezogenen Kosten gehören neben der Grunderwerbsteuer auch die Notar- und Grundbuchk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 2.3 Formwechsel aus einer Personenhandelsgesellschaft oder ab 2024 aus einer eingetragenen GbR

Ein Formwechsel setzt voraus, dass eine Personenhandelsgesellschaft – oder ab 2024 auch eine eingetragene GbR – besteht. Im Falle eines Einzelunternehmens müsste an diesem zunächst eine weitere Person entgeltlich (dann liegt ein Fall des § 24 UmwStG vor) oder unentgeltlich (dann § 6 Abs. 3 Satz 1 Alternative 2 EStG) beteiligt werden. Steuerrechtlich wird bei einem Formwechsel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 16.2 Grundsätzlich keine Grundwerbesteuer bei Formwechsel

Erfolgt die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft durch einen Formwechsel, entsteht keine Grunderwerbssteuer, da insoweit kein zivilrechtlicher Rechtsträgerwechsel vorliegt.[1] Erfolgt jedoch im Anschluss an die Übertragung von Grundstücken des Sonder-Betriebsver­mö­gens auf eine Personengesellschaft ein Formwechsel in eine Kapitalgesell­schaft, ist zwar der Formwechsel als ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 18.3 Zuordnung der Kosten zum Einbringenden oder zur übernehmenden Kapitalgesellschaft

Die einzelnen Kostenbestandteile können durch die an der Einbringung beteiligten Rechtsträger nicht wahlweise zugeordnet werden. Die Aufteilung richtet sich vielmehr nach dem objektiven Veranlassungsprinzip.[1] Ein Indiz für die Zuordnung kann die Beantwortung der Frage sein, welcher der beteiligten Rechtsträger aus dem jeweiligen Aufwand – unmittelbar oder künftig – am ehest...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung von Kapitalge... / 7.5 Behandlung der Umwandlungskosten

Bei einer Verschmelzung von Körperschaft auf Körperschaft bleibt das um die Umwandlungskosten gekürzte Übernahmeergebnis nach § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG außer Ansatz.[1] Die Umwandlungskosten sind damit steuerrechtlich nicht abzugsfähig.[2] Die im steuerlichen Rückwirkungszeitraum nach § 2 UmwStG angefallenen Verschmelzungskosten sind dabei stets der Übernehmerin zuzuordnen.[3...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung von Kapitalge... / 7.9.1 Fortführung der Bewertung bei Buchwertansatz

Im Einzelnen bedeutet der Eintritt der übernehmenden Gesellschaft in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft für die Fortführung der Bewertung Folgendes: a) Abschreibung Die übernehmende Körperschaft hat nach § 12 Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 Satz 1 UmwStG die Abschreibung der übertragenden Gesellschaft fortzuführen und zwar hinsichtlich der Bemessungsgrundlage; des AfA...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 16.1 Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG

Auf nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG steuerbare Erwerbsvorgänge findet die Steuerver­günstigung des § 6a Satz 1 GrEStG keine Anwendung.[1] Die Ausgliederung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 UmwG ist zwar grundsätzlich nach § 6a GrEStG begünstigt.[2] Die Finanzverwaltung hat jedoch in Fällen der Ausgliederung bzw. Aufnahme eines Einzelunternehmens auf eine neu zu gründende Kapitalgesellschaf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 18.1 Typische Einbringungskosten

Als anerkennungsfähige typische Einbringungskosten sind zu berücksichtigen[1]: Die mit der Planung und Durchführung der Einbringung in Zusammenhang stehenden Kosten der Rechts- und Steuerberatung, die Kosten der Bilanz- und Vertragserstellung, Kosten, die mit den zu fassenden Beschlüssen und ihrer Eintragung in Zusammenhang stehen, sowie die Provisionen der Depotbanken. Extern...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 18.4.1 Bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft ist zwischen objektbezogenen und nicht objektbezogenen Einbringungskosten zu unterscheiden

Es ist zwischen objektbezogenen Kosten und nicht objektbezogenen Einbringungskosten zu unterscheiden[1]: Objektbezogen sind Kosten, die unmittelbar der Übernahme bestimmter Wirtschaftsgüter zuzuordnen sind. Nicht objektbezogene Kosten sind alle übrigen Kosten, deren auslösendes Moment in der Einbringung liegt. Soweit es sich um nicht objektbezogene Kosten handelt, sind diese al...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 18.4.2 Kosten der Kapitalerhöhung

Der übernehmenden Gesellschaft sind die Kosten der Kapitalerhöhung zu belasten. Demnach sind sämtliche Kosten einer Kapitalerhöhung Betriebsausgaben der übernehmenden Gesellschaft.[1] Zu diesen Kosten für die Kapitalerhöhung gehören[2]: Kosten der Bewertung von Sacheinlagen; Kosten der Gründungsprüfung und des Sachgründungsberichts; die Kosten der Kapitalerhöhung (z. B. Aktienne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 2.8 Alternative Betriebsaufspaltung

Gerade im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer kann die Betriebsaufspaltung ein entscheidender Vorteil im Vergleich zur reinen GmbH sein. Die weiteren Vorteile sind insbesondere: Reduzierung der Belastung mit Gewerbesteuer, Thesaurierungsbesteuerung bei der GmbH, Begünstigung des Besitzunternehmens bei der Erbschaftsteuer und Vorteile bei der Offenlegung. Um über die Betriebsaufspa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Tragung der Grunderwerbsteuer durch den Beschenkten

Rz. 221 Trägt der Beschenkte die Grunderwerbsteuer, ist deren Abzug bei der Ermittlung des Werts des steuerpflichtigen Erwerbs ausgeschlossen.[178] Dies gilt auch, wenn Schenkungsgegenstand ganz oder teilweise steuerbefreites Vermögen ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Tragung der Grunderwerbsteuer durch den Schenker

Rz. 222 Trägt der Schenker die Grunderwerbsteuer, handelt es sich um eine zusätzliche Geldschenkung an den Beschenkten. Ein Abzug bei dem Beschenkten ist ausgeschlossen, da die Grunderwerbsteuer nur den entgeltlichen Teil der Zuwendung betrifft. Die bezahlte Grunderwerbsteuer erhöht mithin die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer. Dies gilt auch, wenn Schenkungsgegenstand...mehr