Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrssteuer und steht den Ländern zu, die auch den Steuersatz festlegen. Dieser beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 %:

Höhe der Grunderwerbsteuer

 
Bundesland Steuersatz
Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,0 %
Hamburg 5,5 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 5,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 6,5 %

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist die Gegenleistung, beim Kauf einer Sondereigentumseinheit also der Kaufpreis. Enthält der Kaufpreis Umsatzsteuer, bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem Bruttobetrag. Bei der Zwangsversteigerung unterliegt das Meistgebot der Besteuerung.

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