Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*]

Halten Kapitalgesellschaften im Inland Grundbesitz, kann insbesondere auch durch die Übertragung von Anteilen oder einen Gesellschafterwechsel nach den Ergänzungstatbeständen des Grunderwerbsteuerrechts Grunderwerbsteuer ausgelöst werden. Die Voraussetzungen sind durch die Grunderwerbsteuerreform mit Wirkung zum 1.7.2021 verschärft worden. Mit Bezug auf Kapitalgesellschaften wurde der neue Tatbestand des § 1 Abs. 2 b GrEStG eingefügt. Der Beitrag beschäftigt sich mit Fragen des Gesellschafterwechsels und mit der Frage etwaig drohender doppelter Grunderwerbsteuer bei Unternehmenskaufverträgen.

[*] Streck Mack Schwedhelm Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB Köln – Berlin – München.

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