Fachbeiträge & Kommentare zu Grunderwerbsteuer

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.18 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 284 Ein zinslos gestundeter Kaufpreis ist nicht mit dem Nennwert, sondern mit dem abgezinsten Barwert anzusetzen. Dabei kann von der Regelung des § 12 Abs. 3 BewG ausgegangen werden, d. h. Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,5 % unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und Zwischenzinsen. Der Barwert der Kaufpreisverpflichtung stellt gleichzeitig den Ausgangspunkt für d...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.13 Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 272 Nach § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB können Anschaffungskosten auch nachträglich, d. h. nach Abschluss des Anschaffungsvorgangs entstehen. Auch nach R 7.4 Abs. 9 EStR und H 7.4 EStH sind nachträgliche Erhöhungen der Anschaffungskosten zu berücksichtigen. Nachträgliche Aufwendungen sind jedoch nur dann nachträgliche Anschaffungskosten, wenn sie von vornherein in sachlichem Zu...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 4 Grunderwerbsteuer

4.1 682 Aufgrund der Regelungen in § 1 Abs. 2a GrEStG [1] tritt bei Änderungen im Gesellschafterbestand einer Grundbesitz haltenden Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG oder Kapitalgesellschaft (§ 1 Abs. 2a Satz 4 und 5 GrEStG) Grunderwerbsteuerpflicht ein, wenn innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren der Gesellschafterbestand derart ausgewechselt wird, dass bei wir...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 4.5 685

Hinzuweisen ist auf die mit Wirkung zum 1.7.2021 in § 6a GrErwStG aufgenommene "Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern". Bei bestimmten Umstrukturierungen von Unternehmen tritt eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer ein, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse nicht mittelbar ändern. Folgende Erwerbsvorgänge sind u. a. begünstigt: Umwandlungsvorgänge nach UmwG:...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 4.6 686

Zentrale Frage ist die ertragsteuerliche Abzugsfähigkeit der Grunderwerbsteuer; die OFD Rheinland vertritt hierzu folgende Auffassung: Mit Urteil v. 20.4.2011 (I R 2/10, BStBl II 2011 S. 761) hat der BFH entgegen der Verwaltungsauffassung zur Frage der ertragsteuerlichen Behandlung der GrESt aufgrund einer Anteilsvereinigung i. S. d. § 1 Abs. 3 GrEStG entschieden, dass die i...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 4.4 684a

Zu beachten ist bei der Unterschiedlichkeit der anzuwendenden Gesetzesvorschriften, dass § 1 Abs. 3 GrEStG subsidiär neben § 1 Abs. 2a GrEStG weiterhin anwendbar bleibt. Wenn demnach bei Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb eines Konzernverbundes eine Steuerbarkeit nach § 1 Abs. 2a GrEStG zu vermeiden ist (z. B. mangels Anteilsübertragung auf "neue" Gesellschafter), bleibt s...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 4.1 682

Aufgrund der Regelungen in § 1 Abs. 2a GrEStG [1] tritt bei Änderungen im Gesellschafterbestand einer Grundbesitz haltenden Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG oder Kapitalgesellschaft (§ 1 Abs. 2a Satz 4 und 5 GrEStG) Grunderwerbsteuerpflicht ein, wenn innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren der Gesellschafterbestand derart ausgewechselt wird, dass bei wirtschaft...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 4.3 684

Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück, so unterliegt gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG der Steuer auch ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines Anteils an der Gesellschaft begründet, wenn dadurch alle unmittelbar oder mittelbar mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers vereinigt werden.§ 1 Abs. 3 GrEStG ...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 4.2 683

§ 1 Abs. 2a GrEStG fingiert bei einem Grundstücksübergang auf eine Personengesellschaft einen rechtsgeschäftlichen Grundstücksübergang. Dabei sind nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] die Steuerbefreiungen des § 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 und 4 GrEStG zu beachten. Praxis-Beispiel Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen A, B und C sind Gesellschafter einer OHG. A überträgt seinen Ant...mehr

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Grundsteuer: Einspruch gege... / 3 Sollte vorsorglich Einspruch eingelegt werden?

Die Steuerberaterverbände hatten sich gegenüber den Finanzministerien des Bundes und der Länder in der Vergangenheit für den Erlass der Bescheide über die Feststellung der Grundsteuerwerte sowie der Grundsteuermessbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) mit der Begründung eingesetzt, dass dadurch den Steuerpflichtigen und den Steuerberatern die Möglichkeit e...mehr

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Erhaltungsrücklage und Grunderwerbsteuer (ErbStB 2024, Heft 10, S. 287)

Dipl. Finw. StB Gerhard Bruschke, Möhnesee Die Frage, wie Instandhaltungsrücklagen (Erhaltungsrücklagen) nach dem WEG (v. 12.1.2021, BGBl. I 2021, 34.) bei der Grunderwerbsteuer zu behandeln sind, ist nicht eindeutig und sicher zu beantworten. Bedingt durch eine Neufassung des WEG hat sich zumindest nach Ansicht des BFH und der Kommentarliteratur eine wesentliche Änderung in...mehr

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Erhaltungsrücklage und Grun... / 5. Fazit

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Rspr. ist festzustellen, dass die steuerliche Beurteilung der Erhaltungsrücklage nach dem WEG i.R.d. Grunderwerbsteuer und der Ertragsteuer deutlich auseinanderfällt: Während bei der Grunderwerbsteuer die Rücklage als Bestandteil des der Gemeinschaft zuzurechnenden Verwaltungsvermögens, also eine im fremden Eigentum stehendes Wirts...mehr

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Erhaltungsrücklage und Grun... / [Ohne Titel]

Dipl. Finw. StB Gerhard Bruschke, Möhnesee Die Frage, wie Instandhaltungsrücklagen (Erhaltungsrücklagen) nach dem WEG (v. 12.1.2021, BGBl. I 2021, 34.) bei der Grunderwerbsteuer zu behandeln sind, ist nicht eindeutig und sicher zu beantworten. Bedingt durch eine Neufassung des WEG hat sich zumindest nach Ansicht des BFH und der Kommentarliteratur eine wesentliche Änderung in ...mehr

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Erhaltungsrücklage und Grun... / 1. Einführung

Die Grunderwerbsteuer richtet sich gem. § 8 Abs. 1 GrEStG grundsätzlich nach der Gegenleistung, die ein Erwerber für den Erwerb eines inländischen Grundstückes aufbringen muss. Als Gegenleistung kommen dabei Leistungen jeder Art in Betracht. Hierzu gehören neben Geldleistungen auch sonstige Leistungen, die in unterschiedlichsten Variationen auftauchen können. Gerade bei Eige...mehr

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Erhaltungsrücklage und Grun... / 3. Neue Rechtslage

Entgegen der vorstehende dargestellten früheren Betrachtung nach der die Erhaltungsrücklage kein Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung ist, hat der BFH mit Urteil vom 16.9.2020 entschieden, dass beim Erwerb von Teileigentum der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Erhaltungsrücklage zu mindern ist (BFH v. 16.9.20...mehr

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Erhaltungsrücklage und Grun... / 4. Kritische Überlegungen

Obwohl die neue Rechtslage auch in der einschlägigen Kommentarliteratur (vgl. z.B. Loose in Viskorf, GrEStG, § 9 Rz. 106 und 506) als zutreffend beurteilt wird, sind durchaus Zweifel an der Auffassung des BFH angebracht. Die Auffassung sollte daher auch unter Berücksichtigung der parallel laufenden Einstufung von Erhaltungsrücklagen bei den Ertragsteuern kritisch hinterfragt...mehr

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Erhaltungsrücklage und Grun... / 2. Bisherige Rechtslage

In seinem Urteil vom 9.10.1991 hatte der BFH noch ausgeführt, dass das Guthaben aus der Erhaltungsrückstellung nach dem WEG eine mit einer Geldforderung vergleichbare Vermögensposition darstellt (BFH v. 9.10.1991 – II R 20/89, BStBl. II 1992, 152). Es handele sich wirtschaftlich um Vorauszahlungen der Wohnungseigentümer auf zukünftige Instandhaltungsaufwendungen. Diese könne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.5 Grunderwerbsteuer

Rz. 33 Die GrESt entsteht mit der Vollendung des steuerpflichtigen Erwerbsvorgangs nach § 1 GrEStG. Hängt seine Wirksamkeit vom Eintritt einer Bedingung ab, so entsteht die Steuer mit Eintritt der Bedingung.[1] Bedarf ein Erwerbsvorgang einer Genehmigung, so entsteht die Steuer mit der Genehmigung.[2] Bei einem Erwerbstatbestand nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG verwirklicht...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / 5

Auf einen Blick Bei einer Scheidung sind häufig auch Entscheidungen über Grundstücke zu treffen. Das GrEStG befreit Grundstückserwerbe durch den früheren Ehegatten oder durch den früheren Lebenspartner des Veräußeres, wenn sie im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft erfolgen. Ausschlaggebend ist’die Einbeziehung d...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / IV. Befreite und nicht befreite Auseinandersetzungen in Rspr.

1. Der frühere Ehegatten/Lebenspartner überträgt dem anderen Ehegatten/Lebenspartner nach der Scheidung seinen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Grundstück (z.B. EFH, ZFH Eigentumswohnung) zur Abgeltung von Zugewinnausgleichsansprüchen. Hier greift die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 oder 5a GrEStG.[20] 2. Die Ehegatten vereinbaren zur Regelung der Vermögensause...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / 1

Grundstückserwerbe durch den früheren Ehegatten oder durch den früheren Lebenspartner des Veräußerers sind grunderwerbsteuerfrei, wenn sie im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft erfolgen. Für die Erlangung der Befreiung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Werden diese nicht beachtet, kann es bzgl. der Gru...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / I. Umfang der Befreiung bei Erwerben durch frühere Ehegatten/Lebenspartner

Die Befreiung des "Grundstückserwerbs" nach § 3 Nr. 5 und 5a GrEStG umfasst grds. alle Erwerbe i.S.d. § 1 GrEStG, also auch die "fiktiven" Grundstückserwerbe nach § 1 Abs. 2 bis 3a GrEStG.[9] Nur soweit die Beteiligten nicht zum begünstigten Personenkreis gehören können, scheiden personenbezogene Befreiungen aus, z.B. Vereinigung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § ...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / VIII. Weitere fiktive Grundstückswerbe

§ 1 GrEStG bezieht weitere fiktive Grundstückserwerbe in die Grunderwerbsteuer ein. Grds. ist davon auszugehen, dass § 3 Nr. 5 und 5a GrEStG alle Tatbestände des § 1 GrEStG erfasst (soweit der sachliche Bereich reicht).[41] § 1 Abs. 2b GrEStG fingiert einen Grundstücksübergang von einer Kapitalgesellschaft auf eine fiktiv neue Kapitalgesellschaft. Die personenbezogenen Steue...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / 1. Beteiligung an einer Personengesellschaft

Erwirbt oder überträgt ein früherer Ehegatte/Lebenspartner die Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Grundbesitz auf den anderen früheren Ehegatten/Lebenspartner, finden die allgemeinen Befreiungsvorschriften des § 3 GrEStG über die §§ 5 und 6 GrEStG Anwendung.[34] Überträgt z.B. ein Gesellschafter der Personengesellschaft seine Gesellschaftsbeteiligung auf seinen Eh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Wirkung einer "Selbstanzeige" auf den Tatbestand der Steuergefährdung

Rz. 680 [Autor/Stand] Anders als noch nach früherem Recht (§ 406 Abs. 2 RAO 1956) besteht seit der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO im Jahr 1968[2] (s. Rz. 3) bei der Steuergefährdung keine Möglichkeit mehr, durch Selbstanzeige Bußgeldfreiheit zu erlangen. Rz. 681 [Autor/Stand] Die fehlende Selbstanzeigeregelung in § 379 AO führt zu Ungereimtheiten. Es...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / A. Grundstückserwerbe durch den früheren Ehegatten oder früheren Lebenspartner

Grds. sind (teil-)entgeltliche Übertragungen von inländischen Grundstücken zwischen früheren Eheleuten und früheren Lebenspartnern grunderwerbsteuerbar. Erfolgen sie jedoch im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich einer Scheidung bzw. anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft, sind sie von der GrESt befreit bzw. können sie befreit werden (§ 3 Nr. 5 und 5a ...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / III. Vermögensauseinandersetzung

Entgeltliche/teilentgeltliche Übertragungen[11] inländischer Grundstücke[12] oder bestimmter Beteiligungen mit inländischem Grundbesitz zwischen den früheren Ehegatten[13] oder früheren Lebenspartnern sind gem. § 3 Nr. 5 oder 5a GrEStG [14] nach der Scheidung (genau ab dem Tag des Eintritts der Rechtskraft) nur dann grunderwerbsteuerfrei, [15] wenn sie im Rahmen der Vermögensa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Begriff der "grenzüberschreitenden Steuergestaltung"

Rz. 459 [Autor/Stand] Eine "Steuergestaltung" i.S.d. §§ 138d ff. AO ist ein Schaffensprozess, bei dem durch den Nutzer oder für den Nutzer eine bestimmte Struktur, ein bestimmter Prozess oder eine bestimmte Situation bewusst und aktiv herbeigeführt oder verändert wird und diese Struktur, dieser Prozess oder diese Situation dadurch eine steuerrechtliche Bedeutung bekommt, die...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 3 Grunderwerbsteuer

3.1 730 Werden im Zuge der Auflösung der GmbH & Co. KG gehörende Grundstücke veräußert oder gehen sie auf Gesellschafter über, so unterliegen derartige Vorgänge grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Bei einem Übergang auf einen Gesellschafter ist allerdings § 6 GrEStG mit seinen einschlägigen Grunderwerbsteuerbefreiungsmöglichkeiten zu beachten. Die Grunderwerbsteuer bleibt zu...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 3.1 730

Werden im Zuge der Auflösung der GmbH & Co. KG gehörende Grundstücke veräußert oder gehen sie auf Gesellschafter über, so unterliegen derartige Vorgänge grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Bei einem Übergang auf einen Gesellschafter ist allerdings § 6 GrEStG mit seinen einschlägigen Grunderwerbsteuerbefreiungsmöglichkeiten zu beachten. Die Grunderwerbsteuer bleibt zu dem Te...mehr

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Die steuerrechtliche Wirkun... / III. Änderung der BFH-Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer

Die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 2007[10] haben zwar für die Bemessung der Grunderwerbsteuer bei einem Verkauf bzw. Erwerb von Wohnungseigentum zu einer Rechtsprechungsänderung[11] geführt. Danach ist – entgegen der früheren Rechtsprechung[12] – der anteilige Bestand der Erhaltungsrückstellung für Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbs...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.2 Bilanzierung der Höhe nach

Rz. 57 Steht die Bilanzierung dem Grunde nach fest, so stellt sich die Frage nach der Bilanzierung der Höhe nach. Nutzungsrechte, die lediglich Vergütungen für die laufende Nutzungsüberlassung vorsehen, können, wie oben bereits herausgearbeitet, nach derzeitiger Auffassung mangels Anschaffungskosten nicht aktiviert werden. Diese Einschätzung basiert auf der Anwendung der Bes...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbHs

Leitsatz 1. Der nach § 1 Abs. 2a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Kommanditgesellschaft aufgrund einer Einbringung der Anteile der Kommanditisten an dieser Gesellschaft in eine Vorrats-GmbH kann nach § 6a Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit sein. 2. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist n...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anwendung des § 6a GrEStG auf Anteilsübertragungen im Ausland

Leitsatz 1. Die sogenannte Verlängerung der Beteiligungskette, bei der der übertragende Alleingesellschafter zugleich Alleingesellschafter der erwerbenden Gesellschaft ist, unterliegt auch bei ausländischen Gesellschaften nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 und 4 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) der Grunderwerbsteuer, wenn der Gesellschaft, deren Anteile übertragen werden, ein inlän...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.3 Grunderwerbsteuer

Rz. 281 Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge, insbes. der lebzeitigen Übertragung von Gesellschaftsanteilen, steht i. d. R. die ertrag- und schenkungsteuerliche Beurteilung im Fokus, während die GrESt in den Hintergrund rückt. Die GrESt kann sich aber aufgrund der hohen GrESt-Sätze in den Bundesländern von bis zu 6,5 % (Nordrhein-Westfalen) ggf. erheblich auf die Nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1.6 Grunderwerbsteuer

Bei einer Grundstücksveräußerung ist Grunderwerbsteuer nur für den Teil des Kaufpreises zu erheben, der auf den Grund und Boden sowie das Gebäude entfällt; Betriebsvorrichtungen gehören nicht dazu.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Bewegliche körperliche Gegenstände

Rz. 74 Während § 25a UStG 1990 wenigstens noch in seiner Überschrift von Gebrauchtfahrzeugen sprach, ohne diese aber im Gesetzestext ausdrücklich zu definieren, vermeidet § 25a UStG 1995 das Wort "Gebrauchtgegenstand" völlig – anders übrigens als die Vorgabe gem. Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 MwStSystRL (s. unten Rz. 75a mit dem Hinweis auf die EuGH-Rspr.). Das deutsche Gesetz spric...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 3. Entnehmbare Beträge

Rz. 249 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag oder die Summe der Altersvorsorge-Eigenheimbeträge darf die Herstellungs- oder Anschaffungskosten der Wohnung inklusive der Anschaffungsnebenkosten (z. B. Notargebühren, Grunderwerbsteuer) zuzüglich der Anschaffungskosten für den dazugehörenden Grund und Boden nicht überschreiten (vgl. Rn. 273). Rz. 250 Sta...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erschließungs- und Anlieger... / 3 Grunderwerbsteuer

3.1 Vorbemerkungen Bei einem nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG grunderwerbsteuerbaren Grundstückskaufvertrag bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung.[1] Als Gegenleistung gilt nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG u. a. der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen. Danach gehören zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erschließungs- und Anlieger... / 3.1 Vorbemerkungen

Bei einem nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG grunderwerbsteuerbaren Grundstückskaufvertrag bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung.[1] Als Gegenleistung gilt nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG u. a. der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen. Danach gehören zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erschließungs- und Anlieger... / 3.2 Erwerb eines bereits erschlossenen Grundstücks

Sind sämtliche nach dem örtlichen Baurecht vorgeschriebenen öffentlichen Erschließungsanlagen, die ein Grundstück zu einem "erschlossenen Grundstück" machen, im Zeitpunkt des Abschlusses des Erwerbsvorgangs bereits vorhanden, kann Gegenstand eines solchen Vertrags nur das "erschlossene" Grundstück sein, selbst wenn nach den Vertragserklärungen das Grundstück als "unerschloss...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erschließungs- und Anlieger... / 3.3 Erwerb eines noch nicht erschlossenen Grundstücks

3.3.1 Übernahme des Erschließungskostenbeitrags durch den Käufer Wird ein im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags noch nicht erschlossenes Grundstück als solches zum Gegenstand der zivilrechtlichen Übereignungsverpflichtung gemacht, ist die vom Käufer eingegangene Verpflichtung, die zukünftige Erschließung zu bezahlen, nicht als Teil der Gegenleistung anzuseh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erschließungs- und Anlieger... / 3.3.2 Verpflichtung des Verkäufers zur Durchführung der Erschließung

Hat der Verkäufer die Verpflichtung übernommen, das Grundstück im erschlossenen Zustand zu verschaffen, wird das Grundstück in diesem Zustand Gegenstand des Erwerbsvorgangs, mit der Folge, dass der auf die Erschließung entfallende Teil des Kaufpreises Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks darstellt. Hat sich dagegen der Verkäufer durch eine weitere, rechtlich selbststä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erschließungs- und Anlieger... / 3.3.1 Übernahme des Erschließungskostenbeitrags durch den Käufer

Wird ein im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags noch nicht erschlossenes Grundstück als solches zum Gegenstand der zivilrechtlichen Übereignungsverpflichtung gemacht, ist die vom Käufer eingegangene Verpflichtung, die zukünftige Erschließung zu bezahlen, nicht als Teil der Gegenleistung anzusehen, auch wenn sie zusammen mit der Übereignungsverpflichtung beu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Privatvermögen / 2.2 Anschaffungskosten

Anschaffungskosten für der Einkunftserzielung dienende Grundstücke sind nur im Rahmen der AfA verteilt auf die Nutzungsdauer des Gebäudes als Werbungskosten abzugsfähig. Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erschließungs- und Anlieger... / Zusammenfassung

Begriff Gemeinden können im Rahmen des gesetzlichen Erschließungsbeitragsrechts Erschließungsbeiträge erheben, um ihren nicht anderweitig gedeckten Aufwand für Erschließungsanlagen zu finanzieren (§ 127 Abs. 1 BauGB). Zu den Erschließungsanlagen i. S. d. § 127 Abs. 1 BauGB zählen öffentliche Straßen, Wege und Plätze, Fußwege, Wohnwege, Sammelstraßen, Parkflächen, Grünanlagen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.6 Erwerb von Grund und Boden bei Zwangsversteigerungen

Rz. 127 Bei einem durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erworbenen Grundstück gehören zu den Anschaffungskosten das Meistgebot, die nicht ausgebotenen eigenen Grundpfandrechte des Ersteigerers, Verpflichtungen, die der Erwerber im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung gegenüber dem Schuldner oder Dritten außerhalb des Zuschlagsbeschlusses übernimmt und Nebenkosten, wi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Anpassungsbedarf im Steuerrecht aufgrund des MoPeG

Rz. 16 Die Anpassungen des Steuerrechts in den Art. 21-35 Kreditzweitmarktförderungsgesetz lassen sich in 3 Gruppen einteilen. Die erste Gruppe betrifft die Anpassungen der AO. Hervorzuheben sind dabei insbesondere die Legaldefinition der Personenvereinigungen in § 14a Abs. 1 AO, die sich ihrerseits in rechtsfähige Personenvereinigungen in § 14a Abs. 2 AO (v.a. Personengesel...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.1 Steuern (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 55 Auszusparen sind die Steuern, die auf das Einkommen tatsächlich entrichtet werden. Hierzu gehören die Lohn- und Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag (zum BSHG: VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 21.3.1996, 6 S 1342/93), die Kirchensteuer sowie die Kapitalertragsteuer (§ 6 Abs. 2 DVO). Verkehrssteuern wie Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer und Grunderwerbsteuer sowie Verbr...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / B. Pflichtteilsrecht und Grunderwerbsteuer

I. Einführung Rz. 202 Grundsätzlich hat das Grunderwerbsteuerrecht nichts mit dem Pflichtteilsrecht gemeinsam. Denn der Pflichtteilsanspruch ist nach den §§ 2303 ff. BGB ein auf Geld gerichteter Anspruch. Ein Bezug zum Erwerb von Grundbesitz besteht grundsätzlich nicht. Dennoch kann in vielfältigen Fallkonstellationen der Nachfolgegestaltung Grundbesitz an Erfüllungs statt od...mehr