Rz. 179

Die Stempelsteuer ist im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken zu entrichten; sie ist somit eigentlich eine Grunderwerbsteuer.[214] Die Stempelsteuer ist eine reine Transaktionssteuer und führt zu Mehrkosten beim Erwerb von Grundstücken. Für juristische Personen liegt der Steuersatz der Stempelsteuer bei 4,25 %. Der indirekte Erwerb von Grundstücken durch den Erwerb einer Grundstücksgesellschaft (sogar wenn das Grundstück den einzigen Wertgegenstand der Gesellschaft ausmacht) führt allerdings nicht zum Anfall der Stempelsteuer.

 

Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Downloadbereich.

[214] Vgl. das Stempelsteuergesetz (Lag om stämpelskatt vid inskrivningsmyndigheter), SFS 1984:404.

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