Fachbeiträge & Kommentare zu Grunderwerbsteuer

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§ 3 Der Erbfall / 3. Grundstückserwerb durch Vermächtnis, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. §§ 2147 ff. BGB

Rz. 209 Der Erwerb eines Grundstücks auf Grundlage eines Vermächtnisses unterfällt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbschaftbesteuerung und ist entsprechend der Prävalenz der Erbschaftsteuer gegenüber der Grunderwerbsteuer gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Rz. 210 Die Steuerbefreiung greift auch für den Erwerb eines Nachlassgrundstücks aufgrund Vorausvermächt...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Vollschenkung

Rz. 205 Eine Vollschenkung ist stets steuerfrei, § 3 Nr. 2 GrEStG. Es fällt also keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt auch, wenn der Schenkungsgegenstand ganz oder teilweise steuerbefreites Vermögen ist.mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 200 Gehört Grundvermögen zum Nachlass, bleibt der Grundstückserwerb von Todes wegen gem. § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei, auch wenn der Erwerb z.B. mit einer Auflage belastet ist. Die Regelung soll eine Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer vermeiden, wobei eine Prävalenz der Erbschaftsteuer gegenüber der Grunderwerbsteuer besteht.[153] Rz. 2...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 4. Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern im Rahmen der (Neu-)Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 54 Regelmäßig übertragen Eltern Immobilien aus zunächst rein erbschaftsteuerlichen Motiven unter Nießbrauchsvorbehalt auf Kinder. Soll eine solche Überlassung dann später im Lichte zwischenzeitlicher Verteilungsüberlegungen korrigiert werden, stellen sich neben schenkungsteuerlichen insbesondere auch grunderwerbsteuerliche Fragen. Rz. 55 Erhält das vormals beschenkte Kind...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Grundstückserwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. §§ 2303 ff. BGB und aufgrund Verzichts auf einen noch nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruch, § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG

Rz. 217 Der Pflichtteilsanspruch als Geldanspruch ist grunderwerbsteuerlich grundsätzlich nicht relevant. Wird allerdings ein – steuerlich geltend gemachter [172] – Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch nicht in bar, sondern an Erfüllung statt i.S.v. § 364 Abs. 1 BGB durch Leistung eines Grundstücks erfüllt, greift die Befreiung i.S.d. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 202 Das für die Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt prüft im Todesfall unter Berücksichtigung des erbschaftsteuerlichen Verfahrens, ob ein Grundstückserwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG vorliegt. Für die Frage nach der Erbfolge ist regelmäßig der Erbschein zugrunde zu legen. Rz. 203 Ein (außer-)gerichtlicher Erbvergleich schlägt – wie ein rechtskräftige...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 6. Grundstückserwerb aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages zugunsten Dritter, § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

Rz. 221 Als erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb von Todes wegen gilt jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird, § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Der Vermögensvorteil wird außerhalb des Erbrechts (mithin nicht im Rahmen der Erbfolge oder durch Vermächtnis) im Wege eines Vertrags zugunsten D...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 187 Während für Erwerbe von Todes wegen die Abzugsfähigkeit der Kosten, die dem Erwerber im Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, in § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG gesetzlich geregelt ist (siehe § 3 Rdn 137 ff.>), fehlt für Schenkungen eine entsprechende Regelung. Aufschluss dazu gibt der " Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.3....mehr

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§ 3 Der Erbfall / 8. Grundstückserwerb aufgrund sonstiger Erwerbe von Todes wegen, § 3 Abs. 2 Nr. 4–7 ErbStG

Rz. 224 Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 4–7 ErbStG gelten bestimmte weitere Erwerbe als vom Erblasser zugewendet und damit als Erwerb von Todes wegen. Besteht in solchen Fällen die Abfindung, das Entgelt oder die Erfüllung des Herausgabeverlangens nach § 2087 BGB in der Übertragung eines Grundstücks, ist der Erwerb nach § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Dies gilt...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 5. Grundstückserwerb durch Schenkung auf den Todesfall, § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ErbStG i.V.m. § 2301 BGB

Rz. 220 Der Erwerb eines Grundstücks durch Schenkung von Todes wegen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ErbStG ist nach § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Grunderwerbsteuerfreiheit greift allerdings nicht, soweit der Erwerber für die Grundstückszuwendungen eine Gegenleistung zu erbringen hat oder diese in Erfüllung einer Verbindlichkeit erfolgt. Der...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Steuerbefreiung für Angehörige

Rz. 52 In der Praxis greift im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge regelmäßig die Befreiung von der Grunderwerbsteuer gem. § 3 GrEStG (siehe Rdn 47>). Bei Erwerben durch Personen (oder deren Ehegestatten oder eingetragenen Lebenspartnern), die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind oder deren Verwandtschaft durch die Annahme als Kind bürgerlich-rechtlich erlosche...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / VI. Begünstigter Personenkreis

1. Allgemeines Rz. 86 Begünstigt gemäß § 3 Nr. 3 S. 1 GrEStG ist der Erwerb eines Nachlassgrundstücks durch einen oder mehrere Miterben. Den Miterben steht der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des versto...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 1. Grundstückserwerb durch Verwandte und Gleichgestellte, § 3 Nr. 6 GrEStG

a) Privilegierter Personenkreis Rz. 92 Sofern im Erbfall die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG für den Grundstückserwerb von Todes wegen nicht greift oder im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG nicht steuerbefreit ist, kommt die personenbezogene Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 GrES...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / III. Teilung des Nachlasses

Rz. 76 Die Steuerbefreiung greift nur, wenn der Erwerb des zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch eine begünstigte Person (siehe Rdn 42 ff.>) "zur Teilung des Nachlasses" erfolgt, § 3 Nr. 3 S. 1 GrEStG. Dies kann aufgrund Auseinandersetzungsvertrags zwischen den Miterben, im Rahmen der Aufhebung der Gemeinschaft durch Teilungsversteigerung oder durch Übertragungshandlung ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / II. Grundstückserwerb von Todes wegen

1. Allgemeines Rz. 202 Das für die Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt prüft im Todesfall unter Berücksichtigung des erbschaftsteuerlichen Verfahrens, ob ein Grundstückserwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG vorliegt. Für die Frage nach der Erbfolge ist regelmäßig der Erbschein zugrunde zu legen. Rz. 203 Ein (außer-)gerichtlicher Erbvergleich schlägt – wie ein ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 2. Grundstückserwerb durch Erbanfall, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB

Rz. 205 Grunderwerbsteuerpflichtig ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG grundsätzlich der Übergang des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung bedarf. Danach stellt der Erwerb eines Grundstücks durch Erbanfall i.S.d. § 1922 BGB einen grunderwerbsteuerbaren Erwerb dar, der allerdings gem. § 3 N...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / VII. Weitere Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb von Nachlassgrundstücken

1. Grundstückserwerb durch Verwandte und Gleichgestellte, § 3 Nr. 6 GrEStG a) Privilegierter Personenkreis Rz. 92 Sofern im Erbfall die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG für den Grundstückserwerb von Todes wegen nicht greift oder im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG nicht steuerbefre...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Grundsatz der Steuerfreiheit der Schenkung

Rz. 47 Wird ein Grundstück geschenkt, bleibt der Grundstückserwerb bei dem bzw. den Beschenkten nach § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / IV. "Voreilige Erbauseinandersetzung"

Rz. 81 Eine voreilige Erbschaftsauseinandersetzung kann die grunderwerbsteuerlichen Vorteile des § 3 Nr. 3 GrEStG vereiteln. Dazu tragen in der Praxis auch die Formschreiben der Nachlassgerichte/Grundbuchämter im Erbfall bei. Darin wird in der Regel zutreffend ausgeführt, dass die Miterben verpflichtet sind, das Grundbuch zu aktualisieren, und die Grundbuchberichtigung inner...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 2. Miterben

Rz. 87 Miterben im Sinne der Regelung sind alle erbfähigen Personen im Sinne des § 1923 BGB, d.h. neben den natürlichen auch die juristischen Personen. Auch Personengesellschaften (z.B. GbR und OHG) können Miterben im Sinne des § 3 Nr. 3 GrEStG sein, weil eine Gesamthand grunderwerbsteuerlich als selbstständige Rechtsträgerin behandelt wird.[85] Verstirbt ein Miterbe i.S.d. ...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 4. Ehegatten/Lebenspartner eines Miterben

Rz. 91 Steuerfrei können auch Ehegatten oder Lebenspartner eines Miterben ein zum Nachlass gehöriges Grundstück zur Teilung des Nachlasses erwerben. § 3 Nr. 3 S. 3 GrEStG stellt diese den Miterben gleich. Von der Regelung auch erfasst sind die Ehegatten/Lebenspartner von Erben der Miterben, sofern der Nachlass zum Zeitpunkt des Versterbens eines Miterben noch nicht geteilt i...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / b) "Interpolation"

Rz. 95 Auch im Rahmen des § 3 Nr. 6 GrEStG kann eine Zusammenschau mit anderen Befreiungsvorschriften des § 3 GrEStG zu Steuerbefreiungen führen, die im Wortlaut der einzelnen Befreiungsvorschriften nicht zum Ausdruck kommen (sogenannte Interpolation).[93] Bei dem Erwerb von Nachlassimmobilien kommen dabei z.B. folgende Konstellationen in Betracht:mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / VIII. Steuersätze

Rz. 99 Die Bundesländer legen den Steuersatz selbst fest, Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG, derzeit: Die Steuersätze betr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Wirkung einer "Selbstanzeige" auf den Tatbestand der Steuergefährdung

Rz. 680 [Autor/Stand] Anders als noch nach früherem Recht (§ 406 Abs. 2 RAO 1956) besteht seit der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO im Jahre 1968[2] (s. Rz. 3) bei der Steuergefährdung keine Möglichkeit mehr, durch Selbstanzeige Bußgeldfreiheit zu erlangen. Rz. 681 [Autor/Stand] Die fehlende Selbstanzeigeregelung in § 379 AO führt zu Ungereimtheiten. E...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Wegfall der Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 BGB

Rz. 115 In der Praxis kommt es im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge regelmäßig zu im Vorfeld unerkannten bzw. ungewollten Steuerfolgen, die neben der Einkommen- und der Grunderwerbsteuer insbesondere die Schenkungsteuer betreffen. Zu beachten ist, dass das später erlangte Bewusstsein über das Bestehen einer Schenkungsteuerpflicht grundsätzlich nicht für die Bejahung eines...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / V. Zum Nachlass gehöriges Grundstück

Rz. 84 Das übertragungsgegenständliche Grundstück muss (steuerlich) zum Nachlass gehört haben bzw. dem Erblasser zuzurechnen gewesen sein. Ausreichend ist, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang i.S.d. § 1 GrEStG verwirklicht hat. Er braucht also nicht bereits zivilrechtlicher Eigentümer gewesen sein. Zum Nachlass i.S....mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 1. Allgemeines

Rz. 86 Begünstigt gemäß § 3 Nr. 3 S. 1 GrEStG ist der Erwerb eines Nachlassgrundstücks durch einen oder mehrere Miterben. Den Miterben steht der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatt...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 3. Überlebender Ehegatte/Lebenspartner

Rz. 90 Grundstückserwerbe des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners sind gem. § 3 Nr. 3 S. 2 GrEStG steuerfrei, wenn er mit den Erben seines verstorbenen Ehegatten/Lebenspartners gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat (Gütergemeinschaft i.S.d. §§ 1415 ff. BGB) oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatten/Lebenspartne...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / a) Privilegierter Personenkreis

Rz. 92 Sofern im Erbfall die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG für den Grundstückserwerb von Todes wegen nicht greift oder im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG nicht steuerbefreit ist, kommt die personenbezogene Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 GrEStG in Betracht. Die Steuerbefre...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 2. Grundstückserwerb durch Teilung des Gesamtguts der fortgesetzten Gütergemeinschaft, § 3 Nr. 7 GrEStG

Rz. 96 Der Erwerb eines zum Gesamtgut gehörigen Grundstücks durch Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft im Sinne der §§ 1483 ff. BGB zur Teilung des Gesamtguts ist gem. § 3 Nr. 7 S. 1 GrEStG von der Grunderwerbsbesteuerung ausgenommen. Den Teilnehmern an der fortgesetzten Gütergemeinschaft stehen ihre Ehegatten/Lebenspartner gleich, § 3 Nr. 7 S. 2 GrEStG. Rz. 9...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / IX. Übertragung von Erbteilen

Rz. 100 Befindet sich ein Grundstück im Nachlass, stellt die Übertragung des Erbteils (durch Verkauf) an einen Miterben oder Dritten grundsätzlich keinen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang dar. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG setzt den Erwerb von Eigentum am Grundstück selber voraus, so dass der Erwerb eines Anteils an einer Gesamthandgemeinschaft nicht ausreicht.[95] Rz. 101 Die h...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 7. Vermögensübergang auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG

Rz. 223 Als Erwerb von Todes wegen vom Erblasser gilt auch der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG. Ein solcher Erwerb ist grundsätzlich grunderwerbsteuerfrei, § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG. Erfolgt der Erwerb allerdings unter einer Auflage greift die Befreiung insoweit nicht.[176] Die Grunderwerbsteuerbefreiung greift auch bei Z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überlassung eines Nutzungsrechts

Rz. 90 [Autor/Stand] Erhält ein Erwerber zunächst das Nutzungsrecht an einem Vermögensgegenstand und nachfolgend den der Nutzung unterliegenden Gegenstand, sind diese Erwerbe mit den ihnen zukommenden Werten auch dann anzusetzen, wenn die Summe dieser Werte höher ist als der Wert des Gegenstands.[2] Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG.Früher hatte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verletzung der Pflicht zur Meldung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung (§ 379 Abs. 2 Nr. 1e AO)

a) Allgemeines Rz. 455 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Danach handelt ordnungswidrig, wer als sog. Intermediär entgegen § 138d Abs. 1, § 138f Abs. 1, 2, 3 Satz 1 Nr. 1-7 sowie 9 und 10 oder § 138h Abs. 2 AO ...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 2 Gründe

II. Die Revision ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Maßgebend für den Lauf der Revisionsfrist ist die Entgegennahme des mittels Empfangsbekenntnisses zugestellten Urteils. 1. Die Frist zur Einlegung der Revision von grundsätzlich einem Monat beginnt nach § 120 Abs. 1 S. 1 FGO mit Zustellung des vollständigen Urteils. Urteile des FG werden gemäß § 53 Abs. 1 und ...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 6.2 Grunderwerbsteuer

Gehört zum Betriebsvermögen einer GmbH auch Grundbesitz, gilt es beim Erwerb bzw. Verkauf von GmbH-Anteilen die Grunderwerbsteuer nicht außer Acht zu lassen. Vorsicht ist vor allem bei einem asset deal geboten, denn hierbei werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen, sodass unmittelbar der Erwerb eines Grundstücks gegeben ist. Dieser Vorgang löst dann Grunderwerbsteuer aus.[...mehr

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Bewertung der Erbbaurechte ... / 5. Fazit

Die Bewertung der mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes und des Erbbaurechtes selbst ist nicht unproblematisch. Obwohl grundsätzlich die allgemeinen Regeln über die Bewertung des Grundvermögens zur Anwendung kommen, gibt es einige Besonderheiten, die durch die Vertragsgestaltung eines eingeräumten Erbbaurechtes bedingt sind. Sehr hilfreich sind hier die in den Hinwei...mehr

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Bewertung der Erbbaurechte ... / b) Erwerb durch Schenkung

Der steuerbare Erwerb durch Schenkung kann in Form einer erstmaligen Bestellung oder einer Übertragung eines bestehenden Erbbaurechts bestehen, aber auch in Form einer Erweiterung oder Verlängerung. Beachten Sie: Im Fall des vertraglich vereinbarten Erlöschens oder des Heimfalls liegt gewöhnlich keine Schenkung vor, da die Freiwilligkeit fehlt. Vor Eintragung: Wird ein Erbbau...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 3 Anmerkung

Der Besprechungsfall zeigt wieder einmal, wie wichtig die frühzeitige, umfassende Beratung in Pflichtteilsstreitigkeiten gerade auch hinsichtlich erbschaftsteuerlicher Auswirkungen von "gütlichen" Vereinbarungen ist. Nach dem Sachverhalt waren nicht etwa – wie häufig der Fall – von einer enterbten, pflichtteilsberechtigten Person entsprechende Ansprüche streitig nach dem Erb...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / III. Grunderwerbsteuer

Rz. 52 Gem. § 3 Nr. 2 GrEStG unterliegen Grundstücksschenkungen unter Lebenden nicht der Grunderwerbsteuer. Dies gilt selbst dann, wenn wegen der geringen Höhe des Erwerbs keine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anfällt oder der Erwerb aufgrund besonderer Befreiungsbestimmungen von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer befreit ist.[33]mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XIV. Kosten

Rz. 35 Die gesetzliche Regelung schreibt vor, dass beide Parteien bei einem Grundstückskaufvertrag sowohl für die bei Notar und Grundbuchamt entstehenden Kosten als auch für die Grunderwerbsteuer haften. Üblicherweise sieht die vertragliche Regelung vor, dass der Käufer die Kosten des Notars und des Grundbuchamts sowie die Grunderwerbsteuer trägt. Die Kosten für das Notarande...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _____, Flur _____, Flurstück _____, Gebäude- und Freifläche _____, mit einer Größe von _____, eingetragen ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 55 Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsaus...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 48 Durch das seit dem 1.1.1995 geltende Umwandlungsrecht (Umwandlungsgesetz 1995 und Umwandlungssteuergesetz 1995) ist die Möglichkeit geschaffen worden, im Wege des eleganten Formwechsels den unmittelbaren Wechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft zu vollziehen.[40] Technisch könnte dies bspw. auch durch ein Spaltungs- oder durch ein Vers...mehr

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§ 29 Maklerrecht / C. Maklerklausel

Rz. 53 Häufig befinden sich in Grundstückskaufverträgen Bestimmungen, die sich auf die Mitwirkung/den Provisionsanspruch eines Maklers beziehen. Welche Rechtsfolgen der Makler aus diesen "Maklerklauseln" herleiten kann, ist immer eine Frage der Auslegung. Im Wesentlichen kommen drei Varianten in Betracht:[170]mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Spaltungsplan

Rz. 39 Muster 43.10: Spaltungsplan Muster 43.10: Spaltungsplan UR-Nr.: _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit Amtssitz in _____ erschienen heute: _____, hier nicht handelnd für sich selbst, sondern als vertretungsberechtigte Geschäftsführer der X GmbH, nachfolgend auch die "übertragende Gesellschaft" genannt. Die Erschienenen baten u...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 1. Fälligkeit

Rz. 14 Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück ist u.a. die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist eine Erfüllung Zug-um-Zug (Zahlung des Kaufpreises gegen Übereignung) nicht sachgerecht. Grundsätzlich ist der Käufer deshalb vorleistungspflichtig, der Kaufpreis somit vor Beantragung der Eigentumsumschreibung zu zahlen. Zur ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Seit der 1. Änderung des UmwG im Jahr 1998 kommt auch eine Partnerschaftsgesellschaft als Beteiligte einer Umwandlung, insbesondere eines Formwechsels, in Betracht. Seit dem 19.7.2013 hat der Gesetzgeber auch die Gestaltungsvariante der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung angeboten. Trotz der Generalverweisung in § 1 Abs. 4 PartGG auf das Recht d...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr