Fachbeiträge & Kommentare zu Grunderwerbsteuer

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkung

Rz. 236 [Autor/Zitation] Häufig wird für den Erwerb mehrerer Vermögensgegenstände ein einheitlicher Gesamtanschaffungspreis gezahlt. Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3) ist es dann erforderlich, den Gesamtanschaffungspreis in angemessener Weise auf die einzelnen Vermögensgegenstände aufzuteilen (vgl. Kahle/Haas/Schulz in BKT, Bilanzrecht, § 255 HGB Rz....mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / Schrifttum:

Liekenbrock/Vossel, Latente Steuern nach DRS 18 – Bilanzierung, Abführungssperre, und Steuerumlagen, DB 2012, 753; Dötsch/Pung, Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts: Die Änderungen bei der Organschaft, DB 2013, 305; Nodoushani, Die zivil- und steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Kündigung eines Ergebnis...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Nachträgliche Anschaffungspreiserhöhungen

Rz. 93 [Autor/Zitation] Nachträgliche Anschaffungskosten liegen auch vor im Falle rückwirkender Erhöhungen des Anschaffungspreises. Wird zB der Kaufpreis nachträglich im Prozesswege, aufgrund eines Schiedsspruchs oder eines Vergleichs heraufgesetzt, so sind derartige Anhebungen des Kaufpreises nach Abs. 1 Satz 2 als nachträgliche Anschaffungskosten zu behandeln (vgl. im Einze...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. OR-Geschäfte

Rz. 1091 Die Ohne-Rechnung-Geschäfte sind im gewerblichen Bereich die gängigsten Mittel, die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu hinterziehen. Mit den der Besteuerung entzogenen Erlösen, die auch Grundlage für das Unterhaltseinkommen sind, wird Schwarzgeld gebildet.[898] Scherzhaft spricht man in diesem Zusammenhang auch von "Otto-Richter-Geschäften" oder Geschäften nach "BA...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens

Rz. 220 [Autor/Zitation] Es sind sämtliche Aufwendungen für rechtliche und wirtschaftliche Maßnahmen vom Aktivierungsverbot umfasst, die erforderlich sind, um das Unternehmen entstehen zu lassen (§ 197 Abs. 1 öUGB; Gründungsaufwendungen). Eine weite Auslegung des Begriffs ist geboten (Rohatschek/Leitner-Hanetseder in Zib/Dellinger, § 197 Rz. 3; so auch in Deutschland, Rz. 53)...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gewerbesteuer

Rz. 620 Besteuert werden Gewerbebetriebe, die entweder über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder über ihre gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) erfasst werden. Dabei wird für natürliche Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 EUR gewährt.[404] Rz. 621 Berechnungsschema der Gewerbe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / hh) Bauten auf fremden Grund

Rz. 458 [Autor/Zitation] Bauwerke, die auf Dauer auf dem Grund und Boden belassen werden sollen, werden sonderrechtsunfähige unselbständige Bestandteile der Liegenschaft, auf der sie errichtet werden und sind damit dem Liegenschaftseigentümer zuzurechnen (§ 297 öABGB, "superficies solo cedit", ebenso in Deutschland in §§ 93, 94 BGB, s. Rz. 278; zur Definition des Begriffs "Ba...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zuständigkeitskonzentration nach § 12 Abs. 3, § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG

Rz. 44 [Autor/Stand] Von der in § 387 Abs. 2 AO vorgesehenen Form der Zuständigkeitsübertragung (s. Rz. 35 ff.) muss diejenige nach dem FVG unterschieden werden. Gemäß § 12 Abs. 3 FVG kann das BMF bzgl. der HZÄ, nach § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG die Landesregierung bzgl. der ihr unterstellten FÄ verfahren und verschiedene Aufgaben einer FinB auf eine andere übertragen (so z.B. bei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Steuerrecht

Rz. 201 [Autor/Zitation] Steuerlich sind insbes. die Regelungen des § 6 Abs. 3 und Abs. 4 EStG zu beachten. Beim unentgeltlichen Erwerb eines Betriebs, Teilbetriebs oder des Anteils – sowie des Teils eines Anteils – eines Mitunternehmers an einem Betrieb und der Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen sind die Buchwerte des Rechtsvorgängers anzusetzen ( § 6 ...mehr

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Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / II. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 192 [Autor/Zitation] Mit dem Steuerreformgesetz 2005 (StRefG 2005, BGBl I 2004/57) wurde eine umfassende Reform der Konzernbesteuerung in Österreich vorgenommen. Die Gruppenbesteuerung löste dabei die Organschaft gem. § 9 öKStG idF vor dem StRefG 2005 ab. Wie die Gruppenbesteuerung sah auch die Organschaft eine Zurechnung des Ergebnisses der Organgesellschaften zum Organt...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Körperschaftsteuersysteme: Anrechnungsverfahren, Halbeinkünfteverfahren, Teileinkünfteverfahren und Abgeltungsteuer

Rz. 612 Die Unternehmensteuerreform 2008 bringt das System der Abgeltungsteuer (siehe Rdn 6 ff.) auf der Anteilseignerebene. Die Dividendeneinkünfte sowie Kursgewinne (Veräußerungsgewinne) werden pauschal mit 25 % (zzgl. 5,5 % SolZ und ggf. KiSt) versteuert. Der Körperschaftsteuersatz wird von 25 % auf 15 % gesenkt. Es handelt sich um eine Definitivbesteuerung ohne Anrechnung ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Anschaffungs- und Herstellungskosten, § 255 HGB

Rz. 275 Die Anschaffungskosten ergeben sich aus: Kaufpreis (Anschaffungspreis) + Anschaffungsnebenkosten (ANK) – Anschaffungspreisminderungen = Anschaffungskosten (AK) Rz. 276 Anschaffungsnebenkosten sind Kosten, die neben dem Kaufpreis anfallen, z.B. bei Grundstücken:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens

Rz. 607 Das zu versteuernde Einkommen von Kapitalgesellschaften lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Vermögensverwaltende Personengesellschaften

Rz. 151 [Autor/Zitation] Ist die Einkünfteerzielung der Personengesellschaft ertragsteuerrechtlich als private Vermögensverwaltung zu behandeln, so greift für die steuerrechtliche Zuordnung ihres Gesamthandsvermögens § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Dies stellt einen weiteren Fall wirtschaftlicher Betrachtungsweise dar (Drüen in TK, § 39 AO Rz. 83 [10/2020]). Danach werden Wirtschaftsgü...mehr

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Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / D. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht: Gruppenbesteuerung

Rz. 186 [Autor/Zitation] Autoren: Prof. Dr. Gunter Mayr, Bundesministerium für Finanzen Wien (Rz. 186–224) Dr. Karl Stückler, Steuerberater, Wien (Rz. 186–224)unter Mitarbeit von Jasmin Adriouich, Wien (Rz. 186–224) Schrifttum: Mayr, Die neue Gruppenbesteuerung – Konzept und Grundlagen, RdW 2004, 246; Stefaner/Weninger, Eigene Anteile und stimmrechtslose Vorzugsaktien, SWK 2004, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Unternehmensextern anfallende Anschaffungsnebenkosten

Rz. 66 [Autor/Zitation] Zu den unternehmensextern anfallenden Anschaffungsnebenkosten gehören die Nebenkosten des Erwerbs sowie die Nebenkosten der Anlieferung und Inbetriebnahme. Rz. 67 [Autor/Zitation] Erwerbsnebenkosten sind zB Vermittlungs- und Maklergebühren, Provisionen (inklusive von Handgeldern und Spielervermittlungsprovisionen für Fußballspieler, vgl. Kirsch/Weber, DS...mehr

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ZErb 10/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Becker/Bolte/Lückemeier Höfeordnung mit Höfeverfahrensordnung 5. Auflage, 2023 Agricola-Verlag, ISBN 978-3-948248-07-9, 112 EUR In der 5. Auflage hat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ermittlung der Schwellenwerte

Rz. 147 [Autor/Zitation] Rechnungslegungspflicht besteht, wenn der Unternehmer mehr als 700.000 EUR Umsatzerlöse im GJ erzielt (vgl. Bertl/Hirschler, RWZ 2010, 72 ff.; Urnik/Niedermoser in Jahrbuch Bilanzsteuerrecht 2010, 29). Die Umsatzgrenze ist betriebsbezogen anzuwenden, so dass ein Betrieb erst dann der Rechnungslegungspflicht unterliegt, wenn die Umsätze des "einzelnen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 426 [Autor/Zitation] § 203 öUGB Wertansätze für Gegenstände des Anlagevermögens; Anschaffungs- und Herstellungskosten (1) Gegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen gemäß § 204, anzusetzen. (2) 1 Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ih...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.4 Grunderwerbsteuer

Der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses ist zwar gem. § 1 GrEStG steuerbar, aber gem. § 3 Nr. 3 GrEStG steuerbefreit. Die Vorschrift bezweckt, die Übertragung von Grundstücken zur Teilung eines Nachlasses zu erleichtern.[1] Wird durch die Miterben ein Auseinandersetzungsvertrag geschlossen, mit dem vereinbart wird, dass da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6.2 Probleme bei Gebäuden

Rz. 239 Große Vielfalt weisen die Sachverhalte bzw. Gestaltungsformen bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden auf. In der Praxis ist besonders die umsatzsteuerliche Beurteilung der Errichtung von Gebäuden auf Ehegattengrundstücken oft schwierig, weil in diesem Bereich vielfach mangels eindeutiger Absprachen und Verträge keine klaren Rechtsverhältnisse herrschen. Rz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wiedereinsetzung in den vor... / 6. Wiedereinsetzung bei Grunderwerbsteuer

Das FG München hatte sich in seiner Entscheidung v. 26.10.2022 – 4 K 2345/21, EFG 2023, 285 mit der Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 110 AO bei Versäumung der Anzeigefrist des § 18 Abs. 3 S. 1 GrEStG durch eine Notarin zu befassen. Aufgrund der versäumten Anzeigefrist lehnte das FA im Streitfall aufgrund der Regelung in § 16 Abs. 5 GrEStG nach § 16 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Grunderwerbsteuer

Rn. 254 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die aufgrund einer Anteilsvereinigung (§ 1 Abs 3 GrEStG) resultierende GrESt führt zu sofort abzugsfähigem Aufwand auf Ebene der KapGes (BFH vom 20.04.2011, I R 2/10, BStBl II 2011, 761; FinBeh Ha vom 21.08.2015, S 2171–2014/001–52; Gosch in Kirchhof/Seer, § 17 EStG Rz 106 (22. Aufl)). Folglich handelt es sich hierbei nicht um AK auf Ebene ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erbbaurecht/Erbbauzinsen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Erbbaurecht ist in dem Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG) geregelt (früher ErbbaurechtsVO). Es gibt dem Berechtigten das veräußerliche und vererbliche dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines (idR fremden) Grundstücks für eine bestimmte Zeitdauer ein Bauwerk zu haben. Verbreitet ist die Vereinbarung eines Erbbaurechts für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzverwaltung konzipiert... / I. Hintergrund

Der Deutsche Bundestag hat bereits festgestellt, dass in- und ausländische Investoren – wie z.B. Banken, Versicherungen oder Fonds – beim Erwerb von Immobilien in immer stärkerem Maß Share Deals genutzt haben, um anfallende Grunderwerbsteuer zu verringern oder sogar zu vermeiden. Bei einem Share Deal erwirbt der Erwerber insoweit nicht die Immobilie selbst, sondern kauft die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzverwaltung konzipiert... / b) Unterste Beteiligungsebene anstatt Konzernspitze entscheidend

Es ist nicht erforderlich, dass der an der Umwandlung als herrschendes Unternehmen beteiligte Rechtsträger ein Unternehmer i.S.d. § 2 UStG ist. Unerheblich ist auch, ob das herrschende Unternehmen die Beteiligung an der abhängigen Gesellschaft im Privat- oder im Betriebsvermögen hält. Auch der Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann herrschendes Unternehmen i.S.d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzverwaltung konzipiert... / 1. Begünstigte Umwandlungsvorgänge

Nach § 6a Satz 1 Halbs. 1 GrEStG wird für einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 4 und Abs. 3a GrEStG aufgrund einer Umwandlung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG die Grunderwerbsteuer nicht erhoben. Die Begünstigung erfasst die verwirklichten steuerbaren Erwerbsvorgänge sowie die aufgrund einer derartigen Umwa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzverwaltung konzipiert... / a) Aktuelle BFH-Judikatur

Der BFH hat in jüngster Rspr. (BFH v. 28.9.2022 – II R 13/20, BFH/PR 2023, 85 = ErbStB 2023, 30 [E. Böing]) entspr. Anlass zur Konzipierung neuer Anwendungserlasse zur Anwendung der Steuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern nach § 6a GrEStG gegeben. Welches Unternehmen hierbei als sog. "herrschendes Unternehmen" und welche Gesellschaft sog. "abhängige Gesellschaft"...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] § 166 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden, vgl. § 205 Abs. 1 BewG. § 166 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 BewG ist erstmals für Bewertungsstichtage ab dem 13.12.2011 anzuwenden.[2] Rz. 7 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbsch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG)

Tz. 71 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind stets steuerfrei, auch dann, wenn die Grunderwerbsteuer aufgrund von Steuerbefreiungen nicht erhoben oder wenn sie aus anderen Gründen erlassen wird. Es reicht also aus, dass diese Umsätze steuerbar sind. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG (Anhang 5) trifft auch bei der Entnahme eines zum Unt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitpunkt

Rz. 4 [Autor/Stand] § 164 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[2] durch Art. 8 des Steueränderungsge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] § 181 BewG gilt ausschließlich für die Grundbesitzbewertung des Grundvermögens gem. §§ 176 ff. BewG für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer. Ähnlich wie im § 75 BewG zur Einheitsbewertung und im § 249 BewG zur Grundsteuerbewertung werden die bebauten Grundstücke in verschiedene Grundstücksarten eingeteilt. Wie bei der Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 5. Zuordnung Agri-Photovoltaikanlagen (Abs. 3)

Rz. 281 [Autor/Stand] Mit § 4 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 23.12.2022[2] wurde Art. 9 um einen neuen dritten Absatz ergänzt. Nach Art. 9 Abs. 3 verliert eine Fläche ihre Zugehö rigkeit zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nicht dadurch, dass sie für Photovoltaik genutzt wird, sofern die land- un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Ansatz des Liquidationswertes (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Der Liquidationswert kommt nach § 166 Abs. 1 BewG immer dann zur Geltung, wenn der gesamte land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder ein Anteil an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb veräußert wird und der Veräußerungserlös nicht innerhalb von sechs Monaten für den Erwerb eines anderen Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder eines Antei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 181 BewG enthält im Rahmen der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer die Aufzählung der verschiedenen in Betracht kommenden Grundstücksarten und deren Definition sowie erstmalig die Bestimmung des Wohnungsbegriffs. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das BewG ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandskapitalgesellschaft... / 3.1.2.2 Bilanzierung des Anteils der Höhe nach

Rz. 31 Die Zugangsbewertung des Anteils an der ausländischen Tochter(kapital)gesellschaft basiert auf der Wertkategorie der Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB, da die Anteile im Rahmen eines Erwerbsvorgangs in das (zumindest wirtschaftliche) Eigentum der Spitzeneinheit gelangen; zur Bestimmung der Anschaffungskosten sind der Anschaffungspreis, Anschaffungsnebenkosten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Verbandsmäßige Zuständigkeit

Rz. 5 Als gesetzlich nicht geregelter Sonderfall der sachlichen Zuständigkeit wird vielfach die verbandsmäßige Zuständigkeit genannt.[1] Diese soll die Verwaltungshoheit der Behörden auf das Gebiet des steuerberechtigten "Verbandes" begrenzen, dem die jeweilige Behörde angehört.[2] Aus dem bundesstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ziehen die Verfechter der verb...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Grunderwerbsteuer

Rz. 135 Die Schenkung eines Grundstücks unter Lebenden ist ebenso grunderwerbsteuerfrei wie der Grundstückserwerb von Todes wegen, § 3 Nr. 2 GrEStG. Allerdings unterliegen Schenkungen unter einer Auflage insoweit der Grunderwerbsteuer, als der Wert der Auflage bei der Schenkungsteuer abziehbar ist, § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass der Erwerb...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 3. Sonstige Steuern bei Errichtung

Die Vermögensausstattung kann Umsatzsteuer nur dann auslösen, wenn der Stifter Unternehmer i.S.v. § 2 Abs. 1 UStG ist. Ist dies der Fall und überträgt der Stifter einzelne Wirtschaftsgüter seines Unternehmens unentgeltlich auf die Stiftung, liegt regelmäßig eine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG vor, die umsatzsteuerpflichtig ist. Anders verhält es sich, ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Allgemeines

Rz. 110 Es würde den Rahmen dieser Darstellung sprengen, an dieser Stelle einen umfassenden Überblick über die steuerrechtlichen Folgen einer Übergabe zu geben. Die hauptsächliche Verzahnung zwischen Zivil- und Steuerrecht liegt hier auf den Gebieten der Einkommensteuer, der Erbschafts- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer. Die nachfolgenden Ausführungen stellen e...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / A. Besteuerung bei Stiftungserrichtung

Die Vermögensausstattung einer privatnützige Stiftung anlässlich ihrer Errichtung hat regelmäßig steuerliche Auswirkungen sowohl für die Stiftung als auch für den Stifter. Bei der Vermögensausstattung sind insb. die Erbschaft-, Schenkung-, Ertrag-, Umsatz- und Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. I. Erbschaft- und Schenkungsteuer Bei der Errichtung einer privatnützigen Stiftu...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 5. Belastungsobjekt

Rz. 248 Die Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts ist möglich an einem Grundstück,[197] an Miteigentumsanteilen an einem Grundstück, § 1095 BGB, an Wohnungs- und Teileigentum sowie an einem Erbbaurecht. Mehrere Grundstücke können nicht mit einem einheitlichen Vorkaufsrecht belastet werden, vielmehr sind Einzelrechte an jedem einzelnen Grundstück zu bestellen.[198]mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 128 Sachverhalt Das Muster geht davon aus, dass A und B zu gleichen Teilen Erben des E sind. Die zwischen ihnen bestehende Erbengemeinschaft soll aufgehoben und der Nachlass freiwillig und gütlich auseinandergesetzt werden. Dies geschieht durch Zuteilung der einzelnen Nachlassgegenstände an die Miterben und Ausgleichung ihrer Werte. Rz. 129 Gestaltung des Rechtsverhältniss...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / G. Übersichten zum Vermächtnisrecht

Rz. 316 Übersicht: Unterschiede Erbe/Vermächtnisnehmermehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Kauf und Übertragung eines Erbteils

Rz. 19 Muster 18.3: Kauf und Übertragung eines Erbteils Muster 18.3: Kauf und Übertragung eines Erbteils _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Nach Grundbucheinsicht beurk...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 39 Sachverhalt Die Verpfändung eines Erbteils bietet sich u.a. in den Fällen an, in denen ein (Mit-)Erbe seine neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten bereits vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nutzen will. Etwa zur Erlangung eines Darlehens kann er dann ein Pfandrecht an seinem Erbteil zur Sicherheit anbieten. Es entsteht durch beurkundungsbedürftiges Verfügungsge...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Vormerkung nach dem Erbfall

Rz. 99 Nach Eintritt des Erbfalls und bis zur Eigentumsumschreibung des Vermächtnisgrundstücks auf den Vermächtnisnehmer ist der Erbe bzw. sind die mehreren Erben rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks, weil das Eigentum auf sie nach § 1922 BGB kraft Gesetzes übergegangen ist; solange der Erblasser noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist das Grundbuch insoweit ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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Nießbrauchsgestaltungen bei... / 2. Grundsteuer für Nießbrauchsbestellung: nicht abziehbar (FG Baden-Württemberg v. 15.11.2019)

Keine WK bei VuV, ...: Das FG Baden-Württemberg[8] hat klargestellt, dass bei einer schenkweisen Übertragung einer vermieteten Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt die hierdurch ausgelöste Grunderwerbsteuer (GrESt) sowie die Kosten für die Bestellung des Nießbrauchs keine WK bei den Einkünften aus VuV sind. ... da "privater" Übertragungsentschluss und ...: Denn das die Entstehun...mehr