Fachbeiträge & Kommentare zu Grunderwerbsteuer

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Teil D Grunderwerbsteuer / 3.3.1.3 Beteiligungen der Limited an einer Personengesellschaft von unter 95 %

Grundsätzlich gilt das unter 3.3.1.1 und 3.3.1.2 Ausgeführte. Ist eine Limited mit einem Alleingesellschafter mit z. B. 60 % an einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligt, dann erhält die Personengesellschaft durch den Brexit i. H. v. 60 % einen neuen Gesellschafter. Nach geltendem Recht ist daher zu prüfen, ob die (übrigen) mindestens 35 % der Anteile am Gesellsc...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 6 Weitere einzelne Vorschriften

Soweit eine Limited an einem Grundstückskaufvertrag oder an einem Kaufvertrag über alle Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft als Käufer oder Verkäufer beteiligt ist, wird ihre gesetzliche Steuerschuldnerschaft nach § 13 Nr. 1 GrEStG aufgrund des Brexits auf ihren Alleingesellschafter (oder die Personengesellschaft) übergehen. Es ist fraglich, ob der Grundstüc...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 3.3.1.2 Mehrere Gesellschafter der Limited

Besitzt die Limited mehrere Gesellschafter und führt der Brexit insoweit dazu, dass an der grundbesitzenden Personengesellschaft insoweit nunmehr unmittelbar eine OHG oder GbR beteiligt ist, könnte dies zu einem Gesellschafterwechsel i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG führen. Nach der hier vertretenen Auffassung kommt es aufgrund des Brexits zu einer "quasi-formwechselnden" Umwandl...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 1.1 Zivilrechtlicher Hintergrund mit grunderwerbsteuerlichem Bezug

Das deutsche Grunderwerbsteuerrecht ist stark zivilrechtlich geprägt. Aus diesem Grund soll zunächst der grunderwerbsteuerlich bedeutsame zivilrechtliche Rahmen des Brexits zusammenfassend dargestellt werden. Die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 ff. AEUV) nach EU-Recht führte in Verbindung mit der europäischen Gründungstheorie bislang dazu, dass die private limited company by ...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 3.3.2 Limited mit mindestens 95 % Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die inländischen Grundbesitz hält, § 1 Abs. 3 GrEStG Anteilsvereinigung

Da der Brexit kein Rechtsgeschäft i. S. d. Vorschrift ist, kommen nur Erwerbe nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 4 GrEStG in Betracht. Wenn die Limited (lediglich) einen Gesellschafter hat, so ist der inländische Grundbesitz der Kapitalgesellschaft, an der die Limited mit mindestens 95 % beteiligt ist, nach grunderwerbsteuerlichen Zurechnungskriterien bereits im Vermögen des Allei...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 1.2 Geregelter Brexit/Übergangszeitraum

Der deutsche Gesetzgeber hat zum 27.03.2019 ein Gesetz erlassen [Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz – Brexit-ÜG) vom 27.03.2019, BGBl I 2019, 402], nach dem im Bundesrecht vorbehaltlich gewisser Ausnahmen das VK übergangsweise weiterhin als Mitgliedsta...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 5.1.1 Homogene Formwechsel

Unproblematisch in Bezug auf die Gewährung der Vergünstigung der §§ 5, 6 GrEStG sind homogene Formwechsel, bei denen die gesamthänderische Beteiligung nicht berührt wird. Praxis-Beispiel Beispiel Formwechsel einer GmbH in eine AG, also einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft; Formwechsel einer OHG in eine KG, also einer Personengesellschaft in eine Personengesell...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 5.2 § 6a GrEStG

Wie bereits unter Abschnitt 2 ausgeführt, sieht § 6a GrEStG Steuervergünstigungen bei Umstrukturierungen im Konzern vor. Der Gesetzgeber hatte bereits erkannt, dass es Brexit-bedingt – insbesondere mit Blick auf die mittlerweile überholte Ansicht der Finanzverwaltung zum Verbunderfordernis – zu steuerschädlichen Verbundbeendigungen kommen kann. Insoweit wurde Satz 5 eingefüg...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 1.3.1 Alleingesellschafter

Gesellschaftsrechtlich ist der Fortbestand als Personengesellschaft nicht möglich, wenn die britische Gesellschaft nach Ablauf des Übergangszeitraums nur einen Gesellschafter hat (so auch der Gesetzgeber, s. BT-Drs. 19/7959, zu Art. 6 – neu – Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes). In diesem Fall wird die Gesellschaft in Deutschland zivilrechtlich wie ein Einzelunternehmen ...mehr

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Grunderwerbsteuerbefreiung im Falle der Ausgliederung zur Neugründung

Leitsatz Auch bei einer Neugründung einer Kapitalgesellschaft durch Ausgliederung eines Unternehmens bei einer natürlichen Person kann eine Grunderwerbsteuerbefreiung gewährt werden. Sachverhalt Streitig ist, ob bei Ausgliederung und Neugründung einer Gesellschaft bei der Grunderwerbsteuer eine Steuerbefreiung zu gewähren ist. Die alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführeri...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 2.1 Besondere Ausnahmen von der Besteuerung, § 4 GrEStG

§ 4 GrEStG enthält für bestimmte Rechtsträger eine Ausnahme von der Besteuerung für nach § 1 GrEStG steuerbare Grundstückserwerbe und führt diese Rechtsvorgänge in den Nr. 1 bis 6 auf. In den Nr. 1 bis 5 sind unter besonderen Voraussetzungen Grundstückserwerbe von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie durch ausländische Staaten oder Erwerbsvorgänge im Zusammenhang mit...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 7 Checkliste für Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland

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Teil D Grunderwerbsteuer / 3.3.1.1 Limited mit Alleingesellschafter ist mit mindestens 95 % an der Personengesellschaft beteiligt

§ 1 Abs. 2a GrEStG in seiner jetzigen Fassung fingiert einen Grundstücksübergang auf eine neue Personengesellschaft, wenn sich der Gesellschafterbestand dergestalt geändert hat, dass innerhalb von fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen. Wenn aus deutscher Sicht durch den Brexit nicht mehr ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.2 Fortbildung, Wissens- und Informationsmanagement

Der Steuerberater ist nach seiner Berufsordnung verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Häufig wird das Argument "keine Zeit" angeführt, weil das Tagesgeschäft überfrachtet ist. Auch hier gibt es Möglichkeiten und Gelegenheiten, sich auf dem Laufenden zu halten. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung[1] die Informationspflichten des Beraters zusammengefasst: Der ...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.1 Identitätswahrender Charakter des Formwechsels

Als weitere Umwandlungsmöglichkeit sieht das Umwandlungsgesetz schließlich den Formwechsel gem. § 190 UmwG vor. Neben dem sog. homogenen Formwechsel von Kapitalgesellschaften untereinander (z. B. Formwechsel einer GmbH in eine AG), treten die ebenfalls als heterogene Formwechsel geregelten Vorgänge der Umwandlung von Kapitalgesellschaften in eine Personenhandelsgesellschaft,...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.3 Ermittlung des Übernahmeergebnisses

Neben der Erfassung der Bezüge i. S. des § 7 UmwStG ist nach § 4 Abs. 4 und 5 UmwStG der Übernahmegewinn bzw. Übernahmeverlust für die Anteile zu ermitteln, die am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören bzw. als dort eingelegt zu behandeln sind. Dabei werden vom Wert der übernommenen Wirtschaftsgüter des übertragenden R...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 2 Zivilrechtliche Umwandlungsmöglichkeiten

Bei der Umwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen ist zivilrechtlich zwischen der Umwandlung in ein Einzelunternehmen und der Umwandlung in eine Personengesellschaft zu differenzieren:mehr

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Einbringung in eine Persone... / 5 Rechtsfolgen bei der übernehmenden Personengesellschaft

Bezüglich der Rechtsfolgen bei der übernehmenden Personengesellschaft verweist § 24 Abs. 4 UmwStG auf die Regelungen in § 23 Abs. 1, 3, 4 und 6 UmwStG. In Rdnr. 24.03 UmwSt-Erlass[1] wird in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Anwendung der Rdnr. 23.01 ff., 23.05 ff., 23.14 f. sowie Rdnr. 23.17 ff. UmwSt-Erlass verwiesen. Hiernach gilt: Buchwertansatz: Setzt die überneh...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 3 Anschaffungskosten

Der Begriff der Anschaffungskosten ist ebenfalls in § 255 Abs. 3 HGB definiert. Danach sind Anschaffungskosten Aufwendungen, die geleistet werden, um Erwerb eines Gebäudes und Versetzen in einen betriebsbereiten Zustand ein Gebäude zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderw...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 8 Gewinnermittlung

Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschussrechnung Es kommen zweierlei Arten der Gewinnermittlung in Betracht: Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG oder Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Unterschied zwischen den beiden Gewinnermittlungsarten ist in erster Linie, dass bei der Einnahmen-Über...mehr

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Die Behandlung von Erbbaurechten bei der Grunderwerbsteuer (ErbStB 2021, Heft 6, S. 191)

Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, StB[*] I. Einleitung Die Übertragung von Grundstücken unterliegt gem. § 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer, soweit nicht im Einzelfall spezielle Befreiungsvorschriften gegeben sind. Der Begriff des Grundstückes ergibt sich dabei aus § 2 Abs. 1 GrEStG. Allerdings unterliegt auch die Übertragung von grundstücksgleichen Rechten der Grunderwerbsteuer. Zu ...mehr

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Die Behandlung von Erbbaure... / a) Abtretung der Rechte auf Bestellung eines Erbbaurechtes

Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Abtretung eines Anspruches auf Bestellung oder Übertragung von Erbaurechten oder der Rechte aus einem Meistgebot begründen, unterliegen der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist in diesen Fällen die für die Übertragung des Anspruches vereinbarte Gegenleistung. Bei der Abtretung d...mehr

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Die Behandlung von Erbbaure... / 1. Bestellung eines Erbbaurechtes

Ein Vertrag, der den Anspruch auf Bestellung eines Erbbaurechtes oder den Anspruch auf Übertragung eines Erbbaurechtes begründet, unterliegt der Grunderwerbsteuer nach dem Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Hierunter fallen alle Verträge über die erstmalige Einräumung oder die Übertragung eines bereits eingeräumten Erbbaurechtes (BFH v. 5.12.1979 – II R 103/76, BSt...mehr

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Die Behandlung von Erbbaure... / 6. Übertragung des Erbbaurechtes kraft Gesetzes

Die Übertragung eines Erbbaurechtes kraft Gesetzes und die Übertragung eines Erbbaurechtes durch behördlichen Anspruch unterliegt der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG. Zwingende Folge eines Rechtsgeschäftes: Der Übergang eines Erbbaurechtes kraft Gesetzes ist immer dann gegeben, wenn entweder den Eigentümerwechsel vorbereitende Rechtsgeschäfte bereits begrifflic...mehr

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Die Behandlung von Erbbaure... / 7. Erbbaurechte bei der Zwangsversteigerung

Geht ein Erbbaurecht i.R. einer Zwangsversteigerung auf einen Dritten über, so unterliegt der Übergang der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG. Diese Vorschrift stellt allerdings nicht auf den Eigentumserwerb als solches, sondern auf die Abgabe des Meistgebotes ab. Mit dem Meistgebot erwirbt der Meistbietende den Anspruch auf Erwerb des Eigentums am versteigerten ...mehr

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Die Behandlung von Erbbaure... / I. Einleitung

Die Übertragung von Grundstücken unterliegt gem. § 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer, soweit nicht im Einzelfall spezielle Befreiungsvorschriften gegeben sind. Der Begriff des Grundstückes ergibt sich dabei aus § 2 Abs. 1 GrEStG. Allerdings unterliegt auch die Übertragung von grundstücksgleichen Rechten der Grunderwerbsteuer. Zu den grundstücksgleichen Rechten gehören nach § 2 A...mehr

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Die Behandlung von Erbbaure... / b) Erwerb des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstückes

Ein grunderwerbsteuerliche Sonderfall liegt vor, wenn der Erbbauberechtigte oder ein Dritter das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück erwirbt. In diesen Fällen ergibt sich die Grunderwerbsteuerpflicht des entspr. Kaufvertrages grundsätzlich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. In diesen Fällen erwirbt der neue Eigentümer neben dem durch das Erbbaurecht ausgehöhlten Grundstück au...mehr

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Die Behandlung von Erbbaure... / 2. Verlängerung des Erbbaurechtes

Ist dem Erbbauberechtigten ein Vorrecht auf Erneuerung des Erbbaurechtes (§ 2 Nr. 6 ErbBauRG) eingeräumt worden und übt er dieses Vorrecht nach § 31 Abs. 1 ErbBauRG wirksam aus, so unterliegt auch dieser Vorgang der Grunderwerbsteuer, da durch die Ausübung des Vorrechtes dem Erbbauberechtigten die Herrschaft an dem Grundstück für einen weiteren Zeitraum übertragen wird und d...mehr

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Die Behandlung von Erbbaure... / 3. Aufhebung eines Erbbaurechtes

Rechtsgeschäfte, durch die ein Erbbaurecht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit aufgehoben wird, unterliegen der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG. Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grunderwerbsteuer sind die aus Anlass der Aufhebung ausbedungene Entschädigung und etwaige sonstige Leistungen. Hierzu gehört insb. die vom Grundstückseigentümer zu leistende E...mehr

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Die Behandlung von Erbbaure... / V. Fazit

Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Erbbaurechten werfen eine Vielzahl grunderwerbsteuerrechtlicher Fragen auf. Hierbei kommt der Frage der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer eine dominierende Bedeutung zu. Insbesondere bei der Auflösung von Erbbaurechten und dem Verkauf von Erbbaurechten an Dritte, kann über eine geschickte Gestaltung der Verfahrensabläufe die Be...mehr

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Die Behandlung von Erbbaure... / IV. Der anzusetzende Grundstückswert

Ist für den Übergang des Erbbaurechtes keine Gegenleistung feststellbar, wird die Grunderwerbsteuer nach § 8 Abs. 2 GrEStG vom Grundbesitzwert erhoben. Dieser Wert ist in einem eigenständigen Verfahren gesondert festzustellen (§§ 151 ff. BewG). Die Bewertung des Erbbaugrundstückes richtet sich dabei nach § 194 BewG, wobei dem Bodenwert nach Abs. 2 der Vorschrift eine dominier...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.6 Grunderwerbsteuer

Rz. 151 Die Übertragung eines Anteils an einer grundbesitzenden GbR erfüllt als solche nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Nach der st. Rspr. des BFH konnte die Übertragung sämtlicher Anteile an einer nur grundbesitzhaltenden Personengesellschaft aber nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. m. § 42 AO der GrESt unterliegen.[1] Seit der Einfügung des § 1 Abs. 2a GrES...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 4 Entstehung des Steueranspruchs wie bei angemessener Gestaltung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 60 Nach § 42 Abs. 1 S. 3 AO entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. Was gegenständlich unter diesem Steueranspruch zu verstehen ist, hängt vom systematischen Verständnis der zur Missbrauchsabwehr bestimmten Rechtsfolgenkorrektur ab. Nach einer Ansicht leg...mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.6 Grunderwerbsteuer

Bei einer Grundstücksveräußerung ist Grunderwerbsteuer nur für den Teil des Kaufpreises zu erheben, der auf den Grund und Boden sowie das Gebäude entfällt; Betriebsvorrichtungen gehören nicht dazu.[1]mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Einzelfragen

Rn. 44 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach dem Vorsichtsprinzip können nur Aufwendungen bilanziell vorgezogen werden, die bei ihrem Anfall sofort abzugsfähig sind (h. M., vgl. Sarrazin, V. 1993, S. 5 m. w. N.; vgl. auch BFH-Urt. v. 03.08.2005, DB 2006, S. 189). Das bedeutet, dass Rückstellungen für die Kosten von aktivierungspflichtigen VG i. d. R. nicht zulässig sind (a. A. Crez...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 3. Errungenschaftsgemeinschaft

Die Errungenschaftsgemeinschaft, die im deutschen Recht auch als Wahlgüterstand nicht mehr vorgesehen ist, hat gegenüber der Zugewinngemeinschaft bei ihrer Beendigung den Vorteil, dass im Zivilrecht das zwischen den Eheleuten zuvor gebildete Gesamtgut, bestehend hier – anders als bei der allgemeinen Gütergemeinschaft – nur aus ab Eheschließung erworbenem Vermögen, bei Beendi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Information der Landesfinanzbehörden

Rz. 2 Die Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen gehen alle beim BZSt ein.[1] § 138i AO sieht eine Information der Landesfinanzbehörden über die Meldung vor. Diese Information erfolgt aber nur insoweit, wie die betroffene Steuer von der Landesfinanzbehörde oder Gemeinde verwaltet wird. Liegt also die Verwaltungshoheit gem. Art. 108 GG bei den Ländern oder Gem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.5 Treuhand und Grunderwerbsteuer

Der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft ändert sich i. S. v. § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG mittelbar, wenn ein an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligter Gesellschafter mit einem oder mehreren Treugebern vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diese zu halten, und die Treuhandvereinbarungen im maßgeblichen 5-Jahreszeitraum da...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Treuhand und Steuerrecht

Treuhandverhältnisse sind im Steuerrecht zulässig, aber auch da nicht weiter definiert. Der Steuerberater muss seine Mandanten, soweit diese Treuhandgeschäfte abwickeln, über folgende steuerliche Besonderheiten aufklären, die ihn auch persönlich betreffen, soweit er als Treuhänder fungiert. Ein Treuhandverhältnis ist laut BFH nur dann steuerrechtlich anzuerkennen, wenn nicht...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Wie die Grunderwerbsteuer berechnet und gebucht wird

Unternehmer Hans Groß erwirbt für sein Unternehmen in Nürnberg ein Grundstück von Privatmann Wolfgang Müller für 150.000 EUR, auf dem er eine Produktionshalle errichten will. Der Zeitpunkt der Errichtung der Halle steht allerdings noch nicht fest. Es sind weder Pläne gefertigt, noch ist ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Folge: Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach dem...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.9 Einheitliches Vertragswerk: Zur Umsatzsteuer kommt die Grunderwerbsteuer– der EuGH bestätigt dies

Umsatzsteuer plus Grunderwerbsteuer – das bedeutet konkret: Die Bauleistungen unterliegen der Umsatzsteuer. Zusätzlich zur Umsatzsteuer unterliegt die Bauleistung in derartigen Fällen auch noch der Grunderwerbsteuer. Diese "Doppelbelastung" hielt das Niedersächsische Finanzgericht für nicht europarechtskonform und legte diese Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Doch der...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 7 Grunderwerbsteuer bei Gesellschafterwechsel

Die Grunderwerbsteuer bei Gesellschafterwechsel ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Praxis-Beispiel Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft Zum Vermögen der X-OHG gehört ein unbebautes Grundstück. An der X-OHG sind A mit 95 % und B mit 5 % beteiligt. A überträgt seine Beteiligung an der X-OHG auf C. Es wird unterstellt, dass die Übertragung innerhalb von 5 Jahren...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 7.1 Unter welchen Voraussetzungen auch der Wechsel des Gesellschafterbestands der Grunderwerbsteuer unterliegt

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 5 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Re...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 6 Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe

Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern sind von der aufnehmenden Gesellschaft jedoch nicht als Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren. Sie können vielmehr als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" 4900 (SKR 03) bzw...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3 Grunderwerbsteuer: Steuerpflicht, Befreiungen und Steuersatz

3.1 Welche Geschäfte grunderwerbsteuerpflichtig sind Nur Rechtsgeschäfte, die sich auf inländische Grundstücke beziehen, unterliegen der Grunderwerbsteuer. Die einzelnen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgänge ergeben sich aus § 1 GrEStG. Der wesentlichste und am häufigsten vorkommende Vorgang ist hierbei der Kaufvertrag.[1] Nach § 1 GrEStG unterliegen folgende Rechtsgeschäfte, ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.4 Steuersatz: Die einzelnen Bundesländer legen den Prozentsatz fest

Der einheitliche Steuersatz beträgt 2 % der Bemessungsgrundlage. Die Steuer ist auf volle Euro nach unten abzurunden.[1] Durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz haben die Bundesländer seit dem 1.9.2006 das Recht, abweichend hiervon den Steuersatz selbst festzusetzen. Die folgende Übersicht zeigt die seit 1.1.2017 geltenden Steuersätze:mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 7.3 Mittelbare Beteiligungen bereiten Probleme

Da mittelbare Beteiligungen in der Praxis immer wieder Fragen aufwerfen, hat die LFD Thüringen mit Erlass vom 11.5.2009[1] zu dieser Frage Stellung genommen. Praxis-Beispiel Mittelbare Beteiligung Zum Vermögen der A-GbR gehört ein Grundstück. An der A-GbR ist W mit 4 % und die X-GmbH mit 96 % beteiligt. Alleingesellschafter der X-GmbH ist Y. Dieser überträgt alle seine GmbH-An...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 5 Besonderheiten bei Solar- und Fotovoltaikanlagen

§ 1 GrEStG bezieht sich auf Rechtsvorgänge mit inländischen Grundstücken. Zu einem Grundstück gehören auch dessen Bestandteile. Bestandteile, die zu einem Grundstück gehören sind u. a. Heizungsanlagen, fest eingebaute Bad- und Sanitäreinrichtungen, Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Heizung sowie die Dacheindeckung. Solaranlagen dienen der Gewinnung von Wärme durch Sonnen...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 4 Unbedenklichkeitsbescheinigung: Ohne Vorlage beim Grundbuchamt kein Eintrag ins Grundbuch

Der beurkundende Notar muss der Grunderwerbsteuerstelle zusammen mit dem Kaufvertrag eine Abschrift der Urkunde über den Rechtsvorgang übersenden.[1] Auf einer Seite der Durchschrift befinden sich die Vertragsdaten und auf der anderen Seite als Blankoformular die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt das Finanzamt aus. Sie bestätigt die Zah...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.7 Kauf einer Immobilie mit gebrauchten Gegenständen

Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Das gilt jedenfalls für werthaltige Gegenstände und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen.[1] Im entschiedenen Fall hatten die Kläger ein Einfamilienhaus für 392.000 EUR erworben. Im notariellen Vertrag wurde vereinbart, dass ...mehr