Besitzt die Limited mehrere Gesellschafter und führt der Brexit insoweit dazu, dass an der grundbesitzenden Personengesellschaft insoweit nunmehr unmittelbar eine OHG oder GbR beteiligt ist, könnte dies zu einem Gesellschafterwechsel i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG führen. Nach der hier vertretenen Auffassung kommt es aufgrund des Brexits zu einer "quasi-formwechselnden" Umwandlung von der Limited in eine OHG/GbR; bei einem Formwechsel erfolgt auch nach Auffassung der Finanzverwaltung (gleichlautende Erlasse vom 12.11.2018, Tz. 5.2.5.2., BStBl I 2018, 1314) kein Übergang der Anteile, die die Limited an der grundbesitzenden Gesellschaft gehalten hat. Insoweit ist ein steuerpflichtiger Gesellschafterwechsel ausgeschlossen.

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