Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Erbbaurechten werfen eine Vielzahl grunderwerbsteuerrechtlicher Fragen auf. Hierbei kommt der Frage der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer eine dominierende Bedeutung zu. Insbesondere bei der Auflösung von Erbbaurechten und dem Verkauf von Erbbaurechten an Dritte, kann über eine geschickte Gestaltung der Verfahrensabläufe die Belastung mit Grunderwerbsteuer minimiert werden.

  

Selbststudium nach § 15 FAO mit dem ErbStB: Zu diesem Beitrag finden Sie die Lernerfolgskontrolle online bis zum 31.12.2021 unter https://www.otto-schmidt.de/15fao.

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