Die Bewertung der mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes und des Erbbaurechtes selbst ist nicht unproblematisch. Obwohl grundsätzlich die allgemeinen Regeln über die Bewertung des Grundvermögens zur Anwendung kommen, gibt es einige Besonderheiten, die durch die Vertragsgestaltung eines eingeräumten Erbbaurechtes bedingt sind. Sehr hilfreich sind hier die in den Hinweisen zu den ErbStR 2019 enthaltenen komplexen Beispiele (H B 193 Abs. 5 und Abs. 7 sowie H B 194 ErbStR 2019).

Zu beachten ist auch, dass sich die Wertermittlungsrichtlinie und die ImmoWertV derzeit in einer Überarbeitung durch die Bundesregierung befinden und die Neufassungen noch vor Ablauf der Legislaturperiode durch den Bundesrat beschlossen werden sollen. Mit den Neufassungen, mit den die bisher in diesem Rahmen bestehenden Regelungen zusammengefasst werden sollen, soll auch stärker als bisher sichergestellt werden, dass die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen der für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt. Zu diesem Zweck soll das materielle Wertermittlungsrecht vollständig neu geordnet und gleichsam aus einem Guss neu geregelt werden. Inhaltliche Änderungen ggü. den bisherigen Vorgaben sind dabei allerdings nur in einem beschränkten Umfang vorgesehen.

 

Service: BVerfG v. 7.12.2006 – 1 BvL 10/02, ErbStB 2007, 64; BFH v. 14.10.2020 – II R 7/18, ErbStB 2021, 97; BFH v. 26.8.2020 – II R 43/18, ErbStB 2021, 34; BFH v. 2.7.2004 – II R 55/01, ErbStB 2004, 272; BFH v. 17.3.2004 – II R 3/01, ErbStB 2004, 176; BFH v. 29.8.2003 – II B 70/03, ErbStB 2003, 379; BFH v. 15.10.1997 – II R 68/95; BFH v. 10.11.1982 – II R 111/80; FG Münster v. 21.6.2018 – 3 K 621/16 Erb, ErbStB 2018, 324; Bruschke, Grundbesitzbewertung: Der Nachweis des gemeinen Wertes, ErbStB 2011, 147; Bruschke, Das "Familienheim" bei der Erbschaftsteuer, ErbStB 2020, 203; Bruschke, Die Behandlung von Erbbaurechten bei der Grunderwerbsteuer, ErbStB 2021, 191; Halaczinsky, Die Ermittlung des Verkehrswerts nach der Immobilienwertermittlungsverordnung, ErbStB 2012, 254 abrufbar unter erbschaftsteuerrecht.de

 

Selbststudium nach § 15 FAO mit dem ErbStB: Zu diesem Beitrag finden Sie die Lernerfolgskontrolle online bis zum 30.6.2022 unter https://www.otto-schmidt.de/15fao.

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