Fachbeiträge & Kommentare zu Grunderwerbsteuer

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Veräußerungsgewinn / 3.2 Veräußerungskosten

Veräußerungskosten mindern den steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn.[1] Da es für den Veräußerer günstiger ist, wenn die im zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung entstandenen Aufwendungen nicht den Veräußerungskosten, sondern den übrigen Betriebsausgaben zugeordnet werden können, ist die zutreffende Abgrenzung entsprechend dem sachlichen Zusammenhang der Aufwendungen ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Instandhaltungsrückstellung beim einzelnen Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Leitsatz Ist ein bilanzierender Gewerbetreibender an einer Wohnungseigentümergemeinschaft beteiligt, hat er die anteilige Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen zu bilanzieren. Die Instandhaltungsrückstellung vermittelt einen geldwerten Anspruch des Wohnungseigentümers auf Bezahlung von Aufwendungen. Ein eventuelle...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Leitsatz § 16 Abs. 5 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steht einer Aufhebung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 2 GrEStG nicht entgegen, wenn der Notar den Erwerbsvorgang zwar nicht innerhalb der für ihn geltenden Frist des § 18 GrEStG anzeigt, seine Anzeige bei dem zuständigen Finanzamt aber noch innerhalb der für den Steuerschuldner geltenden Frist des § 19 GrEStG e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / III. Sonstige Steuern bei Errichtung

Die Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung anlässlich ihrer Errichtung löst im Regelfall keine Umsatzsteuer aus. Der Stifter wird häufig bereits kein Unternehmer i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG sein. Selbst wenn der Stifter Unternehmer sein sollte, fällt keine Umsatzsteuer an, wenn er der Stiftung sein Unternehmen oder einen in der Gliederung seines Unternehmens gesondert...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Besonde... / 4.3 Unterscheidung selbstständiger und unselbstständiger Gebäudeteile

Neben den verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung einzelner Gebäudeteile, ist auch zwischen selbstständigen und unselbstständigen Gebäudeteile zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist notwendig, weil davon die Art der Abschreibung abhängt. Stellt ein Wirtschaftsgut ein unselbstständiges Wirtschaftsgut zum Gebäude dar, wird es über die Laufzeit des Gebäudes abgeschrieben und ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Besonde... / 3.3 Überblick über Anschaffungskosten bei Gebäuden

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick der Anschaffungskosten (keine abschließende Aufzählung): Kaufpreis Grunderwerbsteuer Notargebühren für Auflassung und Kaufvertrag Maklergebühren Architektenhonorar (für Begutachtung) Besichtigungskosten (Fahrtkosten etc.) Grundbucheintrag (ohne Eintragung einer Grundschuld) Wertermittlungsgutachten Anliegerbeiträge Erschließungsgebühren Kanalan...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Besonde... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf eines Grundstücks mit aufstehendem Betriebsgebäude

Ein Unternehmer erwirbt mit Kaufvertrag vom 20.12.01 ein Grundstück in Berlin mit aufstehendem Betriebsgebäude (vollständig erschlossen), das er als Lagerhalle für seine Waren benutzen möchte. Im Kaufvertrag ist der Übergang von Nutzen und Lasten zum 1.1.02 vereinbart. Aus dem Kaufvertrag ergibt sich eine Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude in Höhe von...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Besonde... / 8.5 Erwerb bei einer Zwangsversteigerung

Bei einem Zwangsversteigerungsverfahren, in dem ein Grundstück erworben wird, gilt nicht nur das vom Käufer abgegebene Gebot als Anschaffungskosten sondern darüber hinaus auch die dazugehörigen Kosten im Zusammenhang mit der Abgabe des Gebots sowie die gem. § 91 des Zwangsversteigerungsgesetzes erloschenen nachrangigen Grundpfandrechte des Gläubigers. Das gilt jedoch nur, we...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Besonde... / 8.4 Erbbaurecht

Bei dem Erwerb des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht" fallen unter die Anschaffungskosten der entrichtete Kaufpreis für das Erbbaurecht, die Grunderwerbsteuer, Maklerprovision (soweit angefallen), Notar- und Gerichtskosten. Der in einem Einmalbetrag gezahlte Erbbauzins oder vorausgezahlte Erbbauzinsen gehören nicht zu den Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht". Hierb...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungsnahe Aufwendungen / 3 Anschaffungsnaher Aufwand im Handelsrecht

Die Definition der Anschaffungskosten ergibt sich im Handelsrecht aus § 255 Abs. 1 Satz 1, 2 HGB. Neben den Anschaffungskosten fallen darunter auch die Anschaffungsnebenkosten (Maklergebühren, Grunderwerbsteuer usw.), wobei Kaufpreisminderungen in Abzug zu bringen sind. Auch handelsrechtlich ist zu prüfen, ob die Aufwendungen zu den Anschaffungskosten zählen oder sofort abzu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Leichtfertige Steuerverkürzung durch unterlassene Anzeige bei der Grunderwerbsteuer

Leitsatz 1. Die grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflichten der Beteiligten und Notare sind objektiver Natur. 2. Die Prüfung der leichtfertigen Steuerverkürzung folgt auch im Rahmen der Festsetzungsverjährung materiell-rechtlich dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Es gilt ein subjektiver Leichtfertigkeitsmaßstab. Normenkette § 169 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2, § ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Kostentrag... / 2 Wer trägt die Steuern?

Keine gesetzliche Regelung der Kostentragungspflicht bei Grunderwerbsteuer Wer die Grunderwerbsteuer (§ 11 GrEStG: 3,5 % der Gegenleistung/des Kaufpreises, 5 % in Berlin und Hamburg) trägt, ist gesetzlich nicht geregelt. Gem. § 15 GrEStG haften Verkäufer und Käufer dem Fiskus als Gesamtschuldner. Der Gesamtschuldnerausgleich erfolgt gem. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB, soweit nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Kaufpreisb... / 1 Bildung des Kaufpreises

Festpreis Ein notariell beurkundeter Grundstückskaufvertrag, der unrichtige Angaben über die Höhe des Kaufpreises und die Art und Weise der Kaufpreiszahlung enthält, ist in vollem Umfang nichtig. Kaufpreisaufteilung vorteilhaft Mit Blick auf die Grunderwerbsteuer und die Kosten der Eigentumsumschreibung ist die Aufteilung des Kaufpreises für den Grundbesitz einerseits und mit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme des Landes ... / 4.7 Eigenkapital

15 % Um eine Darlehenszusage erhalten zu können, muss der Antragsteller etwa 15 % der Gesamtkosten mit Eigenkapital finanzieren. Dabei soll das Eigenkapital mindestens die Kaufnebenkosten (z. B. Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) und – sofern anfallen – 50 % der erforderlichen Modernisierungskosten abdecken. Einnahmen nachweisen Im Rahmen der Antragstellung muss der Antragstelle...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 6.7.3 Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bescheinigung des Finanzamts Da die Veräußerung eines Grundstücks regelmäßig der Grunderwerbsteuer unterliegt, darf das Grundbuchamt gem. § 22 GrEStG einen neuen Eigentümer erst eintragen, wenn eine Bescheinigung des Finanzamts vorgelegt wird, dass gegen die Eintragung keine steuerlichen Bedenken bestehen. Ausnahmen vom Vorlageerfordernis können die obersten Finanzbehörden d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 7.3 Was wird gefördert?

Bau und Erwerb Gefördert wird der Bau oder der Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken. Das Förderobjekt muss dabei im Land Baden-Württemberg belegen sein. Nicht gefördert werden Umschuldungen oder Nachfinanzierungen. Liegen die Objektvoraussetzungen vor, so werden folgende Kosten finanziert: Kaufpreis für ein Baugrundstück. Ist das Grundstück...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Kostentrag... / 3 Abweichungen von der gesetzlichen Regel

Von der gesetzlichen Verteilung der Kosten, wonach der Käufer die Kosten zu begleichen hat (§ 447 BGB), kann abgewichen werden. Regelmäßig werden die Kosten auch über das gesetzliche Ausmaß hinaus dem Käufer vertraglich aufgebürdet. Im Hinblick darauf, dass die gesetzliche Verteilung der anfallenden Kosten in manchen Fällen nicht unumstritten ist, sollte stets eine klare und...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 8.3 Wie erfolgt die Förderung?

Bis zu 100.000 EUR Gefördert wird über ein Direktdarlehen an den Antragsteller. Der maximale Darlehensbetrag beträgt 100.000 EUR. Allerdings wird dieses Darlehen nur als Co-Darlehen zu einem weiteren Darlehen eines anderen Finanzierungsinstitut gewährt. Die Gesamtkosten zur Festlegung des Finanzierungsbedarfs werden wir folgt ermittelt: Neubau: Berücksichtigt werden die Kosten ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Was wird gefördert?

Baumaßnahmen Gefördert werden der Neubau, der Ersterwerb (erstmalige Anschaffung innerhalb von 18 Monaten ab Bezugsfertigkeit), der Ersatzneubau nach Abriss des Objekts (Abriss nicht länger als 18 Monate), der Ankauf einer gebrauchten Immobilie (bei Nichtwohngebäuden muss das Objekt innerhalb von 18 Monaten zu angemessenen Wohnzwecken umgebaut werden), der Ausbau, die Umwandlung, de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsversteigerung: Prakti... / 1.3 Vorbereitung des Termins

Langer Atem nötig Von dem Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens (Antragstellung) bis zum eigentlichen Versteigerungstermin vergeht häufig mehr als ein Jahr. Allein die Zeit zwischen Terminsbestimmung und dem Termin selbst beträgt rund 6 Monate. Darauf müssen sich die beteiligten Personen einstellen. "Checkliste" Doch wenn der Termin näher rückt, wird es ernst: Machen Sie sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentliche Grundstückslasten / 2.2 Einzelfälle

Eine erschöpfende Aufzählung ist wegen der Vielzahl der Abgabeverpflichtungen hier nicht möglich.[1] Beispiele Beispielsweise zählen zu den öffentlichen Lasten: Grundsteuern (§ 12 GrStG), auch wenn die Erhebungszeiträume mehr als 2 Jahre vor dem Grundstückserwerb liegen[2], Gebäudesteuern, Erschließungsbeiträge (§ 134 Abs. 2 BauGB)[3], Kanalanschlussgebühren [4], grundstücksbezogen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsversteigerung: Prakti... / 3 Nach dem Zuschlag

Was ist danach zu tun? Hat Ihr Meistgebot tatsächlich den Zuschlag erhalten, müssen Sie als neuer Eigentümer des Objekts alsbald mit Ihrer Bank die Finanzierung endgültig abklären und in die Wege leiten (Grundschuldbestellung usw.). Denn ca. 6 – 8 Wochen nach der Verkündung des Zuschlags müssen Sie den über die Sicherheitsleistung hinausgehenden Betrag zuzüglich 4 % Zinsen au...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Finanzieru... / 1 Bestellung des Grundpfandrechts durch den Käufer

Hinterlegung Bestellt allein der Käufer die Grundschuld, kann sie frühestens zusammen mit dem Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen werden. Da jedoch die Kreditinstitute regelmäßig das Darlehen erst auszahlen, wenn gewährleistet ist, dass die Grundschuld tatsächlich an der ausbedungenen Rangstelle eingetragen wird, andererseits der Verkäufer sein Eigentum erst nach der v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in nichtehelich... / 2.2.3 Steuernachteile

Steuerprobleme Überhaupt ist zu bedenken, dass die nichteheliche Lebensgemeinschaft auch in steuerlicher Hinsicht schlechter gestellt ist.[1] So sind Grundstücksübertragungen zwischen diesen Partnern nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.[2] Zudem wird die Gleichstellung mit der Ehe im Einkommen- und Erbschaftsteuerrecht abgelehnt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in nichtehelich... / 3.3.4 Wegfall der Geschäftsgrundlage

Erwartung nicht erfüllt Ausgleichsansprüche für Zuwendungen unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage [1] sind möglich, soweit den gemeinschaftsbezogenen Zuwendungen die Vorstellung oder Erwartung des Bestands der Lebensgemeinschaft der Partner zugrunde gelegen hat. Die Rückabwicklung erfasst insbesondere Fälle, in denen es mangels Schaffung eines gemeinschaf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Darlehenssumme

Kostengrenzen Das Programm hat Kostengrenzen. So dürfen die Kosten bei bestimmten Effizienzhaus-Standards nicht überschritten werden. Kostengrenzen Ein Neubaukauf liegt vor, wenn die Immobilie innerha...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Finanzieru... / 2 Mitwirkung des Verkäufers

Verkäufer bestellt Grundpfandrecht Keine Umschreibung der Voll­streckungsklausel Um die aufgezeigten Gefahren zu vermeiden und eine möglichst frühzeitige Auszahlung des Kaufpreises zu ermöglichen, hat die notarielle Praxis die Lösung entwickelt, dass der Verkäufer im wirtschaftlichen Interesse des Käufers die erforderlichen Grundpfandrechte bestellt und damit deren Eintragung...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Kaufgegens... / 5 Mitverkaufte bewegliche Sachen

Gebäude und Zubehör Abgrenzung oft schwierig Beispiele Kraft Gesetzes mitverkauft sind die wesentlichen Bestandteile des Grundstücks. Im Zweifel ist auch das Grundstückszubehör mitverkauft (§ 311c BGB). Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die Gebäude (§ 94 Abs. 1 BGB) sowie die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen (§ 94 Abs. 2 BGB). Zubehör s...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Kostentrag... / 5 Maklerkosten

Regelung über Maklerkosten Eine Regelung über die Tragung der Maklerkosten ist, da sie zusätzliche Gebühren und Grunderwerbsteuern auslösen kann[1], nur dann angebracht, wenn eine Partei die Verpflichtung der anderen zur Zahlung der Maklerkosten übernimmt, weil hier § 311b BGB (bisher: § 313 BGB) eine Beurkundungspflicht der Parteien begründet.[2] Sie ist ferner erforderlich...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer bei Zusammenlegung und Neuerrichtung von Kirchengemeinden

Leitsatz 1. Hat das Finanzamt aufgrund irriger Beurteilung des Sachverhalts in einem Feststellungsbescheid den Zeitpunkt des grunderwerbsteuerbaren Erwerbsvorgangs fehlerhaft angegeben und wurde der Feststellungsbescheid deshalb in der Folge wegen Rechtswidrigkeit gerichtlich aufgehoben, kann es nach § 174 Abs. 4 Satz 1 und 3 der Abgabenordnung in einem weiteren Feststellung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 9. Ergänzung: Grunderwerbsteuer

Gehört zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 %der Anteile der Gesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Kapitalgesellschaft gerichtetes Rechtsgesc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.5 Kaufpreis in Euro inkl. Nebenkosten

Unter Ziffer 4 sind neben dem Kaufpreis auch die Anschaffungsnebenkosten, wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer, Maklergebühren und Notarkosten, zu berücksichtigen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer

Zusammenfassung Begriff Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Ländern zu. Sie ist zur Zeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Ihr unterliegen die im Gesetz als "Erwerbsvorgänge" bezeichneten Rechtsvorgänge, die eine Änderung der Zuordnung inländischer Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 8 Länderübergreifende Kooperation bei Verwaltung der Grunderwerbsteuer

Im Rahmen einer Kooperation zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland auf den Gebieten der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer (Projekt "KoRPuS")[1] erfolgt eine wechselseitige Aufgabenwahrnehmung in Bezug auf diese Steuerarten. Die Bearbeitung der saarländischen Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle erfolgt zum 1.1.2015 durch das Land Rheinland-...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 4.1 Regelbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 1 GrEStG

Die Vorschrift des § 8 Abs. 1 GrEStG regelt gemeinsam mit § 9 GrEStG die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. § 8 Abs. 1 GrEStG enthält die grundsätzliche Aussage, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung für das Grundstück bemisst. Dazu gehört jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 2 Erwerbsvorgänge

In der Praxis sind insbesondere die nachfolgenden (Rechts-)Vorgänge für die Grunderwerbsteuer bedeutsam, sofern sie sich auf inländische Grundstücke beziehen: 2.1 Verpflichtungsgeschäft Der häufigste vorkommende Erwerbsvorgang ist die rechtsgeschäftliche Begründung eines Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem inländischen Grundstück.[1] Darunter sind alle auf den di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 2.5.2 Erwerb des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

Erwirbt ein Erbbauberechtigter oder ein Dritter das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück, sind folgende Fälle denkbar: Grundstückserwerb mit Erwerb eines Erbbauzinsanspruchs Wenn ein Erbbauberechtigter oder ein Dritter das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück erwirbt, unterliegt der mit dem Grundstückserwerb verbundene Erwerb des Erbbauzinsanspruchs nicht der Grunderwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 2.4 Fiktionen von Rechtsträgerwechseln

Die Steuertatbestände des § 1 GrEStG setzen einen Rechtsträgerwechsel voraus. Das Eigentum am Grundstück oder, in den Fällen des § 1 Abs. 2 GrEStG, die Verwertungsbefugnis am Grundstück müssen von einem Rechtsträger auf einen anderen Rechtsträger übergehen. Liegen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG oder des § 1 Abs. 3 bzw. Abs. 3a GrEStG vor, wird ein Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 7 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Urkundenaushändigung

Ein Grundstückserwerber darf in das Grundbuch erst eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts vorgelegt wird, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen.[1] Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet worden ist oder wenn Steuerfreiheit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 4.2 Bemessungsgrundlage beim einheitlichen Erwerbsgegenstand

Der Gegenstand des Erwerbsvorgangs wird durch das den Steuertatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfüllende zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft bestimmt. Grunderwerbsteuerrechtlich ist maßgebend, in welchem tatsächlichen Zustand das Grundstück nach dem Willen der Vertragsparteien erworben werden soll (Gegenstand des Erwerbsvorgangs). Ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 5 Steuerberechnung und Steuerschuldner

Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 % und ist auf volle Euro nach unten abzurunden.[1] Von der durch das Grundgesetz [2] eingeräumten Befugnis, den Steuersatz hiervon abweichend zu bestimmen, haben zwischenzeitlich fast alle Länder wie folgt Gebrauch gemacht: Steuersätze Infographicmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 2.2 Auflassung, Eigentumsübergang, Meistgebot

Auflassung Für die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sind die Auflassung und die Eintragung des Erwerbers im Grundbuch erforderlich.[1] Die Auflassung[2] ist die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zu notarieller Beurkundung zu erklärende Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eigentumsübergang. Die (ausschließliche) Auflas...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 1 Grundstücksbegriff

1.1 Grundstück und Bestandteile Unter Grundstücken sind zunächst Grundstücke i. S. d. bürgerlichen Rechts zu verstehen.[1] Allgemein bezeichnet man als Grundstück einen begrenzten – katastermäßig vermessenen und bezeichneten – Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eine besondere Stelle hat (Grundbuchgrundstück). Soweit Grundstücke keiner Eintragung im Grundbuch bedürfen, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 6.1 Die einzelnen Tatbestände

Neben den allgemeinen Korrekturvorschriften der Abgabenordnung gelten im Grunderwerbsteuerrecht spezialgesetzliche Normen.[1] Die Anwendung der einzelnen Normen ist antragsgebunden und kommt in Betracht bei: Rückgängigmachung des Erwerbsvorgang Wird ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, so wird auf Antrag die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 3.1 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Besteuerung sind insbesondere die folgenden Erwerbsvorgänge ausgenommen [1]: der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert die Freigrenze von 2.500 EUR nicht übersteigt.[2] Als Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG gilt auch ein ideeller Miteigentumsanteil (Bruchteilseigentum) an einem Grundstück. Grundsätzlich erfüllt daher jeder Erwerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 3.2 Grunderwerbsteuervergünstigung für Grundstücksübertragungen bei Gesamthandsgemeinschaften

Grundstücksaktionen zwischen Gesamthandsgemeinschaften und deren Gesellschafter sowie der Übergang von Grundstücke von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand gelten zwar grundsätzlich als steuerbare Erwerbsvorgänge und lösen Grunderwerbsteuer aus. Diese Rechtsfolgen werden jedoch durch die Begünstigungsvorschriften §§ 5 und 6 GrEStG abgemildert.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 6.3 Fristgerechte und in allen Teilen vollständige Anzeige

Die Vorschrift des § 16 Abs. 5 Satz 1 GrEStG, wonach § 16 Abs. 1 bis 4 GrEStG nicht gelten, wenn einer der in § 1 Abs. 2 bis 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht wird, der nicht fristgerecht und in allen Teilen vollständig angezeigt [1] war, dient der Missbrauchsvermeidung. Die Norm stellt sicher, dass den Anzeigepflichten[2] nachgekommen wird und wirkt d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 3 Steuervergünstigungen

Der Zweite Abschnitt des GrEStG ist mit "Steuervergünstigungen" überschrieben. Die als Steuervergünstigungen bezeichneten Vorschriften der §§ 3 bis 7 GrEStG sind der Sache nach Steuerbefreiungen. Da es sich bei der Grunderwerbsteuer um eine Rechtsverkehrssteuer handelt, kennt das Grunderwerbsteuerrecht keine persönlichen, sondern nur sachliche Steuerbefreiungen (obwohl diese...mehr