Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 5 Vorpfändung

Die Durchführung des Lohnpfändungsverfahrens beansprucht häufig nicht unerhebliche Zeit. Der Gläubiger läuft Gefahr, seine Forderung wegen zwischenzeitlich erfolgter Lohnabtretung des Arbeitnehmers oder Pfändungen anderer Gläubiger nicht realisieren zu können. Dies kann er durch eine Vorpfändung (vorläufiges Zahlungsverbot) verhindern. Diese private Zwangsvollstreckungsmaßna...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.2 Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Tz. 55 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für die Ermittlung des gewstpfl Aufgabe- oder VG gelten dieselben Grundsätze wie für die Ermittlung des der ESt/KSt unterliegenden Aufgabe- oder VG. GlA s Trossen (in R/H/vL, 3. Aufl, § 18 UmwStG Rn 73) und s Schnitter (in F/D, § 18 UmwStG Rn 119). Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG als pers-bezogene Vergünstigung ist hingegen iRd § 18 Abs 3...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / IV. Auswirkung der Änderung auf die Verjährung von Ansprüchen

Die in § 22 Abs. 1 S. 2 GKG enthaltene Haftungsumkehr könnte auch bei der materiell-rechtlichen Verjährung eine Rolle spielen: Gem. § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB wird die Verjährung u.a. gehemmt durch die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren. § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB stellt daher die Zustellung eines Mahnbescheids der Erhebung einer Klage gleich. Gem. § 204 Abs. 2 BGB endet di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Verrechnung mit täglich fälligen Forderungen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 RechKredV ist eine Verrechnung mit Forderungen geboten, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Aufgabe des Betriebs

Tz. 42 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb aufgegeben worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2025 Rn 18.06). Eine Betriebsaufgabe erfordert nach R 16 Abs 2 EStR 2012 eine Willensentsch oder Handlung des Stpfl, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Leffson, Wirtschaftsprüfung, 4. Aufl. 1988; Martens, Die Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts gegenüber dem Wirtschaftsausschuß, DB 1988, 1229; Niehaus, Bedeutung und Inhalt des Berichts über die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung, DB 1988, 817; Plendl, Die Berichterstattung des Abschlussprüfers ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung

Rn. 1695 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ob der StPfl eine Aufwendung als BA abziehen kann, hängt von einem entsprechenden Nachweis ab. Hierfür trägt wegen der steuermindernden Wirkung der BA grds der StPfl die Feststellungslast. Er hat daher auch bei den Bewirtungsaufwendungen grds die Feststellungslast für die Höhe und betriebliche Veranlassung der Aufwendung. In § 4 Abs 5 Nr 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7.2 Anhörung (Abs. 4 S. 3)

Rz. 79 Vor der Übermittlung von Auskünften und Unterlagen ist einem inländischen Beteiligten gem. § 117 Abs. 4 S. 3 AO entsprechend § 91 AO rechtliches Gehör zu gewähren. Betrifft die Amts- oder Rechtshilfe Steuern, die von den Landesfinanzbehörden verwaltet wird, so gilt dies stets, es sei denn, die USt ist betroffen, es findet ein Informationsaustausch aufgrund des EU-Amts...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anforderungen

Rz. 35 [Autor/Zitation] Das BfJ muss die Pflicht in der Androhung insbes. hinsichtlich des GJ, für das die Offenlegung erfolgen soll, genau bezeichnen und auf die Frist von sechs Wochen hinweisen. Anderenfalls ist die Androhung wegen Unbestimmtheit unwirksam (LG Bonn v. 10.7.2017 – 36 T 42/17, nrw.de). Insbesondere die allgemeine Mitteilung, dass der Offenlegungspflicht bis z...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck; Geltungsbereich

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Vorschrift ist unmittelbar anwendbar auf alle prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften (§ 316 Abs. 1 Satz 1), gilt also für kleine KapGes. und Unternehmen anderer Rechtsform zunächst nicht. Durch § 264a Abs. 1 wird die Anwendbarkeit auf Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafterin (OHG und KG) ausge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Lay away sales

Rn. 437 Stand: EL 80 – ET: 08 Abgrenzung: Bei sogenannten lay away sales spart der Erwerber den Kaufpreis für bewegliche WG durch Leistung regelmäßiger (An-)Zahlungen an den Verkäufer innerhalb einer bestimmten Frist an. Mit Leistung der ersten Rate wird der Kaufgegenstand – analog zu bill and hold sales (s Rn 453b) – vom restlichen Warenbestand separiert (vgl Unkelbach, Wirt...mehr

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4. Kapitel: Der Minderjähri... / A. Anfall und Annahme des Vermächtnisses

Rz. 108 Das Vermächtnis fällt kraft Gesetzes mit dem Erbfall an (§ 2176 BGB). Vom Anfall des Vermächtnisses ist die Annahme (bzw. Ausschlagung) des Vermächtnisses zu unterscheiden. Wird es ausgeschlagen, so entfällt das Vermächtnis rückwirkend (§§ 2180 Abs. 3, 1953 Abs. 1 BGB). Die Annahme des Vermächtnisses hat zur Folge, dass das Ausschlagungsrecht entfällt (§ 2180 Abs. 1 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Anteilige Zinsen gem. § 11 RechKredV

Rz. 77 [Autor/Zitation] § 11 Satz 1 und Satz 3 RechKredV enthalten Sonderregelungen für Kreditinstitute, die sich auf antizipative Zinsen und ähnliche Beträge beziehen und den Charakter von typischen Dienstleistungen haben (anteilige Zinsen). Unter ähnlichen Beträgen werden zB Gebühren, Provisionen oder nachschüssige Ausgleichszahlungen bei Zinsswapgeschäften subsumiert (vgl....mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / B. Aufbau des Ersten Abschnitts

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der erste Abschnitt des PublG (§§ 1 bis 10 PublG) regelt die einzelgesellschaftliche Rechnungslegung von Unternehmen (JA und ggf. Lagebericht). Dabei wird in §§ 1 und 2 PublG der größenabhängige Kreis der zur Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen sowie Beginn und Dauer der Rechnungslegungspflicht geregelt. Durch die Regelung in § 3 PublG wird der G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wahlrecht

Rn. 1503 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit die Land- und Forstwirte, Selbstständigen und Gewerbetreibenden nicht buchführungspflichtig sind, haben sie ein Wahlrecht. Sie können wählen, ob sie den Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG durch Bestandsvergleich oder in vereinfachter Form der Ermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (BFH BFH/NV 2021, 1191 mwN) durch Überschuss der BE über die BA ermi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Offenlegungspflicht

Rz. 56 [Autor/Zitation] Adressat der Offenlegungspflicht ist nicht die KapGes. selbst (OLG Stuttgart v. 13.7.2000 – 8 W 151/00, GmbHR 2001, 301, allerdings zur Rechtslage vor Schaffung des § 335 Abs. 1 Satz 2; so auch Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 25; aA Kersting in Großkomm. HGB6, § 325 Rz. 60; Zetzsche in HKMS3, § 325 HGB Rz. 28), sondern die Mitglieder ihrer ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Rechtsschutz

Rn. 54 Stand: EL 109 – ET: 04/201 § 22a EStG sieht keine speziellen Rechtschutzmöglichkeiten vor. Hinsichtlich der Frage der zutreffenden Besteuerung von Altersbezügen fehlt es den mitteilungspflichtigen Stellen regelmäßig an einem für ein Rechtschutzverfahren erforderlichen Rechtsschutzinteresse. Derartige Rechtsbehelfe wären deshalb unzulässig (vgl Bericht des Finanzausschu...mehr

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ZErb 07/2025, Zur Frage meh... / 1 Gründe

I. Die am … 2022 verstorbene Erblasserin war in erster und einziger Ehe verheiratet gewesen mit dem am … 2019 vorverstorbenen B.B … Aus der Ehe sind die folgenden Kinder hervorgegangen: a) B.H.B., vorverstorben am … 2009 b) D.B., vorverstorben am … 2022 c) A.B., vorverstorben am … 1954 d) W.D., geb. B., (= Beteiligter zu 1) e) G.O., geb. B., vorverstorben am … 2022. Der vorverstorbe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Gerichtliches Verfahren

Rz. 401 [Autor/Zitation] Über den Antrag nach § 318 Abs. 3 entscheidet nach § 376 Abs. 1 FamFG das Amtsgericht. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bereich die Gesellschaft ihren Sitz hat (§ 14 AktG; § 377 Abs. 1 FamFG), oder, wenn die Führung des HR für mehrere Amtsgerichte einem Amtsgericht übertragen ist, das registerführende Gericht (§ 376 Abs. 2 FamFG). Bei ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 38 [Autor/Zitation] § 318 entspricht in seinen wesentlichen Grundaussagen § 163 AktG 1965, der wiederum auf § 262b HGB idF der Reichsnotverordnung v. 19.9.1931 bzw. § 136 AktG 1937 beruht. Durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde die Vorschrift aus dem AktG in das HGB überführt und damit auf die GmbH ausgedehnt. Die 4., 7. und 8. EG-Richtlinie enthielten...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Eigenkapitalausweis der eingetragenen Genossenschaft weist deutliche Unterschiede gegenüber dem Ausweis des Eigenkapitals bei AG und GmbH auf. Für das Verständnis der diversen Regelungen sind folgende Begriffe von Bedeutung: Der Geschäftsanteil iSd. § 7 Nr. 1 GenG ist der Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Mitglieder mit Einlagen beteiligen kö...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Seit der österreichischen Erbrechtsreform (1.1.2017)[26] hat der Lebensgefährte ein echtes gesetzliches Erbrecht. Dieser erbt nämlich unter bestimmten Voraussetzungen, wenn es kein Testament zu seinen Gunsten gibt (sog. außerordentliches Erbrecht). Voraussetzungen sind:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Entscheidung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Hält das BfJ die Beschwerde für begründet, so muss es ihr abhelfen (§ 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 FamFG). Wird davor oder zugleich ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt, ruht das Beschwerdeverfahren so lange, bis das BfJ über diesen Antrag entschieden hat. Hilft das BfJ der Beschwerde nicht ab, weil es sie für unbegründet hält, so ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 195 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat den unterzeichneten Bericht den gesetzlichen Vertretern des geprüften Unternehmens vorzulegen (Abs. 5 Satz 1), soweit nicht der Prüfungsauftrag vom AR erteilt worden ist (vgl. Rz. 186). Die Vorlage erfolgt üblicherweise durch Übersendung. Persönliche Übergabe oder Übergabe an einen von den gesetzlichen Vertretern Bevollmächtigt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16 Verlängerung des Rückwirkungszeitraums nach § 9 S 3 bzw § 20 Abs 6 S 1 und 3 UmwStG gem § 27 Abs 15 UmwStG idF des Corona-Steuerhilfegesetzes

Tz. 45 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch Art 3 des Corona-St-HilfeGes wurde dem § 27 UmwStG der Abs 15 angefügt. Gem § 27 Abs 15 S 1 UmwStG wird der jeweilige achtmonatige Rückwirkungszeitraum des § 9 S 3 bzw des § 20 Abs 6 S 1 und 3 UmwStG auf 12 Monate verlängert. Voraussetzung ist, dass die Anmeldung zur Eintragung oder der Abschluss des Einbringungsvertrages im Jahr 2020 e...mehr

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Mutter-Tochter-Richtlinie –... / 3 Praxisfragen

Nach § 43b Abs. 2 S. 1 EStG muss die Mindestbeteiligung an der ausschüttenden Tochtergesellschaft "unmittelbar" gehalten werden. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Wird die Beteiligung über eine vermögensverwaltende nicht gewerblich geprägte Personengesellschaft gehalten, ist die Beteiligung "unmittelbar" in diesem Sinne. Die KESt ist daher entspre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Übergang der Preisgefahr als wirtschaftlicher Erfüllungszeitpunkt

Rn. 417 Stand: EL 80 – ET: 08/200 Definition Leistungsgefahr: Vor der Preisgefahr zunächst zu unterscheiden ist die Leistungsgefahr. Diese betrifft in gegenseitigen Verträgen die Frage, wer im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vollständiger Erfüllung iS § 363 BGB die Gefahr des zufälligen Untergangs des Leistungsgegenstandes trägt. Die Leistungsgefahr ist aus der Sicht de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Der Antrag

Tz. 30 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für den Antrag iSd § 13 Abs 2 UmwStG bestehen keine Form- oder Fristerfordernisse. Insbes gilt für ihn (anders als für den Antrag nach § 11 Abs 2 UmwStG) nicht die Frist nach § 3 Abs 2 S 2 UmwStG (glA s Junior, in F/D, § 13 UmwStG Rn 37). Der Antrag kann deshalb nach der vor dem JStG 2024 geltenden Rechtslage (s Tz 32) von dem jeweiligen AE ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.4 Zustellung des Vollstreckungstitels

Die Zustellung des Vollstreckungstitels an den Schuldner erfolgt grundsätzlich durch das Gericht von Amts wegen. Es ist jedoch auch die Zustellung des Titels durch die Partei möglich, wobei nach § 750 Abs. 1 Satz 2 ZPO die Ausfertigung des Urteils keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthalten muss (sogenannte abgekürzte Urteilsausfertigung). Arbeitsgerichtliche Ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Für die nach § 11 PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichteten MU regelt § 13 PublG die Verantwortlichkeiten für die Aufstellung des KA und Konzernlageberichts. Es wird zum einen bestimmt, wer für die Aufstellung verantwortlich ist (s. Rz. 14), und zum anderen, welche Aufstellungsfristen bestehen (s. Rz. 24). Rz. 2 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Bes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Dauer der Wahlperiode; Wiederwahl

Rz. 55 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 1 Satz 1 ist "der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses" zu wählen. Wie sich auch aus § 318 Abs. 1 Satz 3 ergibt, bezieht sich die Wahl somit auf den JA eines einzelnen, bestimmten GJ und ist für jedes Geschäftsjahr neu und gesondert vorzunehmen. Rz. 56 [Autor/Zitation] Ausnahmen von dieser Regelung können weder generell durch die Satzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niemeyer, Ausweisfragen beim Optionsgeschäft, BB 1990, 1022; Eisele/Knobloch, Offene Probleme bei der Bilanzierung von Finanzinnovationen, DStR 1993, 577; Bergen/Klotz, Steuerliche Behandlung der Emittenten von Optionsanleihen bei Nichtausübung der Option, DB 1993, 953; Häuselmann, Wandelanleihen in der HB u StB des Emittenten, BB 2000, 139; Brüggemann/Lühn/Siegel, Bilanzierung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung

Tz. 64 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die vorstehenden Ausführungen (s Tz 35 ff) gelten für die Aufgabe oder Veräußerung eines Teilbetriebs innerhalb von fünf Jahren nach der Umw entspr. Hinsichtlich des Teilbetriebsbegriffs ist uE auf den des § 16 EStG und damit auf den nationalen und nicht auf den EU-rechtlichen abzustellen. Denn iRd § 18 Abs 3 UmwStG geht es nicht um die Umstr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.3.2 Rechtliches Gehör

Rz. 54 Vor der Übermittlung von Auskünften und Unterlagen ist einem inländischen Beteiligten entsprechend § 91 AO rechtliches Gehör zu gewähren, § 117 Abs. 4 S. 3 AO. Durch das SteuerbereinigungsG 1986[1] ist diesem Satz ein zweiter Halbsatz angefügt worden, demzufolge der inländische Beteiligte bei den von den Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern abweichend von § 91 Abs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Fehlen der nach § 319 Abs. 1 erforderlichen Berufszulassung

Rz. 266 [Autor/Zitation] Liegt aufgrund eines Verstoßes gegen Abs. 1 keine Eignung als Abschlussprüfer vor, weil der gewählte Prüfer nicht zur Durchführung der gesetzlichen Abschlussprüfung befähigt ist, muss für die Rechtsfolgen zum einen nach dem Zeitpunkt des Nichtvorliegens/Entfallens der Prüferbefähigung und zum anderen zwischen den Folgen für den geprüften Abschluss und...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Ersatzprüfer

Rz. 94 [Autor/Zitation] Nicht mit den bisherigen Fällen zu vergleichen ist die Wahl eines Ersatzprüfers, da er nicht kumulativ gemeinsam mit oder neben einem anderen Prüfer, sondern bei Eintritt bestimmter Voraussetzungen an dessen Stelle zum Abschlussprüfer bestellt werden soll. Rz. 95 [Autor/Zitation] Dabei handelt es sich um eine Wahl, deren Umsetzung (Auftragserteilung) unt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Unberechtigte Inanspruchnahme von Erleichterungen (Abs. 2)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Gibt die von der das Unternehmensregister führenden Stelle durchgeführte Prüfung nach Abs. 1 Satz 1 (Rz. 9 f.) Anlass zu der Annahme, dass die Erleichterungen der §§ 326 f. oder die Erleichterung des § 327a nicht hätten in Anspruch genommen werden dürfen, kann die das Unternehmensregister führende Stelle von der KapGes. innerhalb einer angemessenen Fri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Erhaltene Anteile an der Übernehmerin

Tz. 68 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wurden vor dem 01.01.2025 einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF nach § 21 UmwStG eingebracht, galten die erhaltenen Anteile nach § 21 Abs 2 S 6 iVm § 20 Abs 3 S 4 UmwStG aF (insoweit) ebenfalls als einbringungsgeboren . Hintergrund hierfür war, dass die Sonderregelungen für die einbringungsgeborenen Anteile auch innerhalb der besteh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 341i stellt die versicherungsbranchenspezifischen Aufstellungspflichten und Fristen dar, die gegenüber den allgemeinen Vorschriften zu beachten sind.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Art und Weise der Offenlegung gem. §§ 325, 327a, 328; Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle gem. § 329

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für die Art und Weise der Offenlegung verweist Satz 1 auf §§ 325, 327a, 328, so dass die Offenlegung nach den gleichen Grundsätzen wie für deutsche KapGes. erfolgt. Dies gilt auch für die Fristen zur Offenlegung, für die auch im Fall der Nutzung der Sprachoptionen des Satz 5 keine Ausnahmen bestehen. Allerdings ist insofern zu beachten, dass die nach d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 341a Abs. 1 regelt die von Versicherungsunternehmen anzuwendenden Vorschriften zum Jahresabschluss und zum Lagebericht und definiert welche Fristen bei deren Aufstellung einzuhalten sind. Abs. 1a und 1b gehen auf die Erweiterung des Lageberichts um eine finanzielle Erklärung und die Angaben zur Erklärung zur Unternehmensführung ein. Die nicht von Vers...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 341 HGB konkretisiert den Versicherungsbegriff und regelt für den Anwenderkreis, ob und inwieweit die branchenspezifischen Vorschriften zu beachten sind. Die branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften umfassen die nachfolgend tabellarisch dargestellten Regelungen:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Restlaufzeitengliederung und anteilige Zinsen gem. § 11 RechKredV/§ 8 RechZahlV

Rz. 11 [Autor/Zitation] Gemäß § 11 Satz 1 RechKredV sind Zinsen und ähnliche das GJ betreffende Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, aber bereits am Bilanzstichtag bei Kreditinstituten den Charakter von bankgeschäftlichen und bei Finanzdienstleistungsinstituten oder Wertpapierinstituten den Charakter von für diese Institute typischen Forderungen oder Verbi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Originäre steuerliche Buchführungspflicht (§ 141 AO)

Rn. 307 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Gewerbetreibende und LuF, die keinen originären Buchführungs- und Abschlusspflichten insb nach §§ 238ff HGB unterliegen, die sie nach § 140 AO auch für die Besteuerung zu erfüllen haben, sind nach § 141 AO verpflichtet, für den einzelnen Betrieb Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn die in § 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Rechtslage

Rn. 493 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 In der Rspr ist auch noch nicht ausreichend geklärt, welche Bedeutung dem tatsächlichen Zeitpunkt der Bilanzerstellung zukommt. Denn mit zunehmendem Zeitabstand zum Bilanzstichtag wächst das potenzielle Wertaufhellungsvolumen über die Verhältnisse am Bilanzstichtag. Aber mit der Wertaufhellung muss es irgendwann einmal sein Ende haben, wenn ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Rechnungslegung und Offenlegung (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 341n Abs. 1 Satz 1 definiert den Katalog der Ordnungswidrigkeiten, der sich an die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs, des AR bzw. des Hauptbevollmächtigten richtet. Dabei wird zwischen Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften der Aufstellung oder Feststellung des JA, der Aufstellung des Konzernabschlusses, der Aufstellun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Form des Widerrufs und Pflichtenrahmen der Abschlussprüfer

Rz. 655 [Autor/Zitation] Der Widerruf ist schriftlich und mit Begründung an die Auftraggeber und an das geprüfte Unternehmen bzw. den geprüften Konzern zu richten (vgl. KG Berlin v. 19.9.2000 – 2 W 5362/00, AG 2001, 189; IDW PS 400 nF Rz. 93). Rz. 656 [Autor/Zitation] Auftraggeber sind nach § 318 Abs. 1 Satz 4 die gesetzlichen Vertreter bzw. bei Zuständigkeit des AR dieser. Erk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Erklärung zur Unternehmensführung für börsennotierte Kreditinstitute (Abs. 1b)

Rz. 28 [Autor/Zitation] § 340a Abs. 1b wurde zusammen mit Abs. 1a im Zuge des CSR-RUG v. 11.4.2017 eingeführt und setzt Art. 20 Abs. 1 dieser Richtlinie um. Rz. 29 [Autor/Zitation] Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass Institute, die börsennotierte AG oder KGaA sind, auch die Regelungen zur Abgabe einer Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f zu beachten haben (vgl....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sonstige Antragsgründe (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 434 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 4 Satz 2 kann der Antrag auf Bestellung durch das Gericht darauf gestützt werden, dass der gewählte Prüfer die Annahme des Prüfungsauftrags abgelehnt hat. Der Prüfer hat sich zu dem Angebot der gesetzlichen Vertreter (§ 318 Abs. 1 Satz 4) unverzüglich zu erklären (§ 51 Satz 1 WPO). Kein Antragsgrund ist es, wenn die gesetzlichen Vertre...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 3 Die Erklärung zur Unternehmensführung müssen abgeben börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d.§ 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft[1] über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG...mehr