Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 12 Widerruf der Dienstwagengewährung

Regelmäßig wird in der Dienstwagenvereinbarung ein Widerrufsvorbehalt vereinbart. Eine solche Klausel unterliegt der AGB-Kontrolle. Die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit ist unwirksam. Für die Ausübung des Widerrufs müssen sachliche Gründe genannt werden. Als sachliche Gründe kommen zum Beispiel die berechtigte Freistellung des Arbeitnehmers, das Ruhen des Arbeitsverhältniss...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Erteilung / 1 Urlaubsantrag

Die Genehmigung von Urlaub setzt einen Antrag des Arbeitnehmers voraus. Im Hinblick auf dessen Form und Frist gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Ein Urlaubsantrag kann deshalb mündlich oder schriftlich erfolgen. Rein mündliche Urlaubsabsprachen zwischen Belegschaft und Vorgesetzten sind aber aus Beweisgründen nicht empfehlenswert. In vielen Unternehmen existieren deshalb f...mehr

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Urlaub: Erteilung / 2.1 Festlegung durch Arbeitgeber

Die zeitliche Festlegung des Urlaubs im Hinblick auf den Beginn und die Dauer ist Angelegenheit des Arbeitgebers. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 2 BUrlG, wonach Urlaub "zu gewähren" ist. Urlaubsgewährung bedeutet: Der Arbeitgeber macht dem Arbeitnehmer auf eine für diesen unmissverständliche Art und Weise erkennbar, dass und für welchen Zeitraum er ihn zum Zwecke der Erholung...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4.3 Besonderheit bei Umsatzsteuervorauszahlungen

Bei Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen handelt es sich grundsätzlich um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben bzw. Einnahmen, sodass auch die 10-Tage-Regelung anzuwenden ist.[1] Das gilt auch für die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das IV. Quartal, die bis zum 10. Januar des Folgejahres abzugeben ist (also innerhalb der 10-Tage-Frist). Dies betrifft also nur die Voranm...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.5 Antrag

Rz. 20 § 11 Abs. 1 TVöD/ § 11 Abs. 1 TV-L/ § 11 Abs. 1 TV-H setzt einen Antrag des Beschäftigten voraus. Der Antrag ist – anders als beim allgemeinen Teilzeitanspruch und beim Anspruch auf Brückenteilzeit, bei denen seit 1.1.2019 nach §§ 8 Abs. 2, 9a Abs. 3 TzBfG Textform erforderlich ist – formfrei möglich. Das Verringerungsverlangen ist eine auf die Änderung des Arbeitsver...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.1 Vereinbarung von höherer Vergütung

Vereinbarungen zu über den gesetzlich liegenden Gebühren, also höheren Vergütungen, müssen den formellen Anforderungen des § 4 StBVV entsprechen. Die Regelung des § 4 StBVV ist zwingend, kann also nicht – etwa im Steuerberatungsvertrag – außer Kraft gesetzt werden. Auf zeitnahen Ausgleich der Rechnungen achten Gerade vor dem Hintergrund des § 4 Abs. 1 Satz 4 StBVV sollten Ste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigene Anteile in Handels- ... / 2.1 Aktiengesellschaft

Rz. 5 Wesensmerkmale der AG sind die Aufbringung und Erhaltung des Grundkapitals. Auf diesem Wege soll im Interesse der Gläubiger einerseits sichergestellt werden, dass das im Handelsregister ausgewiesene Kapital aufgebracht wurde, und andererseits, dass dieses nicht an die Anteilseigner zurückfließt, sondern ausschließlich zur Erfüllung von Verbindlichkeiten der AG bereitst...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben

Bei bestimmten regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen oder Ausgaben müssen die Zahlungen in dem Jahr erfasst werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Weitere Voraussetzung hierfür ist, das die Zahlung dieser Einnahmen oder Ausgaben innerhalb kurzer Zeit vor Beginn oder kurzer Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres erfolgt. Als kurze Zeit wird hierbei ein Zeitraum von 10 Tag...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4.1 Wann Leistungen als wiederkehrend bewertet werden

Wiederkehrend bedeutet, dass aufgrund rechtlicher Verpflichtungen die Wiederholung in bestimmten Zeitabständen von Anfang an feststeht. Entscheidend sind die wirtschaftliche Zugehörigkeit und die Zahlung innerhalb der 10-Tage-Frist. Wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 197 BGB sind die Leistungen, die darauf gerichtet sind, dass sie nicht einmal, sondern in regelmäßiger z...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.1.1 Voraussetzungen einer wirksamen Vergütungsvereinbarung

Die nachfolgend genannten Formvorschriften gelten immer dann, wenn eine Vergütung vereinbart werden soll, die höher ist als die gesetzlich vorgesehene Vergütung. Textformerfordernis Die Erklärung des Mandanten (auftraggebende Person) zur Vergütungsregelung muss in Textform abgegeben werden. Eine Unterschrift ist dazu nicht erforderlich. Derzeit erfüllen Papier, USB-Stick, CD-R...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.10.2 Verlängerung der Befristung

Rz. 31 Die Befristung der Teilzeitbeschäftigung kann verlängert werden. Der Antrag ist spätestens 6 Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Nur bei rechtzeitiger Antragstellung muss sich der Arbeitgeber auf das Verlangen einlassen.[1] Wird ein Verlängerungsantrag nicht rechtzeitig im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 3 TVöD/ § 11 Abs. 1 Satz 3 TV-L/ § 11...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs

Leitsatz Hat ein bilanzierender Steuerpflichtiger eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes zu Unrecht gebildet, begründet dies einen Bilanzierungsfehler, der nach den Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs unter Wahrung der verfahrensrechtlichen Schranken für den Erlass von Steuer- und Steueränderungsbescheiden zu korrigieren ist (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs –BFH– vom 07.07.1992 – VIII R 24/91, BFH/NV 1993, 461; BFH-Beschluss vom 30.04.2013 – I B 151/12, BFH/NV 2013, 1572mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.3.1 Voraussetzungen der wirksamen Pauschalvergütungsvereinbarung im Einzelnen

Die Pauschalvergütung muss für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr vereinbart werden. Soll also z. B. die monatlich zu erstellende Buchführung pauschal abgerechnet werden, muss die Pauschale mindestens für einen Zeitraum von 12 Monaten gelten. Gültigkeit einer Verlängerungsklausel Zulässig ist eine Regelung, wonach die Pauschalvergütung für ein Jahr gelten soll und die P...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Frist für die Offenlegung (Abs. 1a)

I. Vorbemerkung Rz. 110 [Autor/Zitation] In Abs. 1a wird die Frist für die Offenlegung geregelt, wobei Satz 1 (Rz. 111 ff.) die eigentliche Frist und Satz 2 (Rz. 120 ff.) eine Nachfrist regelt. II. Jahresfrist (Abs. 1a Satz 1) Rz. 111 [Autor/Zitation] Der Offenlegungspflicht nach Abs. 1 muss spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag nachgekommen werden. Der Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Frist

Rz. 167 [Autor/Zitation] Der Verweis in Abs. 3 erstreckt sich auch auf die Frist, so dass die offenzulegenden Unterlagen spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des GJ zu übermitteln sind (Abs. 1a Satz 1, Rz. 111 ff.; vgl. Kersting in Großkomm. HGB6, § 325 Rz. 91). Die Regelung des Abs. 1a Satz 2 zur Nachfrist (Rz. 120 ff.) findet auf den KA ebenfalls Anwendung. Bei ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verkürzte Frist (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 176 [Autor/Zitation] Durch Abs. 4 Satz 1 wird die Offenlegungsfrist des Abs. 1a Satz 1 für kapitalmarktorientierte Gesellschaften (§ 264d) auf längstens vier Monate verkürzt; dies erklärt sich aus dem gesteigerten Informationsbedürfnis des Kapitalmarktes. Die Regelung geht auf Art. 4 Abs. 1 Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) zurück, der eine Vier-Monats-Frist für Jahresf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Frist

Rz. 19 [Autor/Zitation] Die Erklärung ist unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 2 BGB) abzugeben, wenn für den jeweiligen Abschlussstichtag zwei der drei Größenmerkmale des § 11 Abs. 1 PublG erfüllt sind. Ein schuldhaftes Zögern kann in diesem Kontext erst entstehen, wenn die gesetzlichen Vertreter von der Überschreitung der Größenkriterien Kenntnis erlangt h...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Wahrung der Frist (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 182 [Autor/Zitation] Für die Fristberechnung gelten auch im Kontext von Abs. 4 die §§ 187 f. BGB. Für die Wahrung der Frist ordnet Abs. 4 Satz 2 an, dass es insoweit auf den Zeitpunkt der vollständigen Übermittlung der Unterlagen ankommt. Einen eigenständigen Regelungsgehalt hat Satz 2 allerdings nicht, da sich dessen Inhalt auch schon aus dem Wortlaut von Abs. 1a Satz 1 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verlängerung der Frist bei fehlendem Vorliegen von Unterlagen (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 120 [Autor/Zitation] Für die Offenlegung der Unterlagen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Rz. 96 ff.) – also des Berichts des Aufsichtsrats und der Entsprechenserklärung – sieht Satz 2 eine Sonderfrist vor, wenn diese Unterlagen nicht innerhalb der Frist des Satz 1 (Rz. 111 ff.) vorliegen. In diesem Fall müssen diese Unterlagen unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 A...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.3 Fristen

Rz. 175 Stand: 06/02 – 07/2025 Für die Erfüllung von Registrierungspflichten gilt generell eine Frist von einem Monat: Registrierungsfrist für Anlagen und Einheiten: Für die Registrierung von Anlagen und Einheiten beträgt die Registrierungsfrist einen Monat. Die Frist beginnt mit der Inbetriebnahme der Einheit. Der Zeitpunkt der ersten Netzeinspeisung ist für die Registrierung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Weitere Fristen

Rz. 35 [Autor/Zitation] Der JA (und ggf. Lagebericht) ist nach seiner Aufstellung "unverzüglich" dem Abschlussprüfer vorzulegen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 320 Abs. 1 Satz 1 HGB; s. § 6 Rz. 1 ff.). Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Rz. 36 [Autor/Zitation] Sofern das Unternehmen einen Aufsichtsrat besitzt, müssen die gesetzlichen Vertreter unverzüg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 341i HGB Aufstellung, Fristen

Schrifttum: Budde/Schnicke ua. (Hrsg.), Beck'scher Versicherungsbilanz-Kommentar, Handels- und Steuerrecht, 1998 (zitiert: "Beck VersBilKomm."). A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Zitation] § 341i stellt die Aufstellungspflicht von Konzernabschluss und Konzernlagebericht für Versicherungsunternehmen – unabhängig von ihrer Größe und explizit auch für a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Fristen

a) Aufstellungsfrist Rz. 30 [Autor/Zitation] Der JA ist in den ersten drei Monaten des GJ für das vergangene GJ aufzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 1) Die Regelung stellt im Verhältnis zu § 243 Abs. 3 HGB lex specialis dar und geht dem längeren Aufstellungszeitraum ("innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit") somit vor. Der formalen Konzeption des § 5 fo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zu beachtende Fristen für die Beendigung; Abschluss der Prüfung

Rz. 80 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer sind zwar in ihrer Prüfungszeit nicht ausdrücklich durch gesetzliche Vorschriften beschränkt. Es ergibt sich jedoch aus den weiteren gesetzlichen Vorschriften über die Behandlung des JA durch die gesetzlichen Vertreter, dass sie (jedenfalls bei der AG) bei voller Ausnutzung der Fristen durch die einzuschaltenden Organe innerhalb von 1 ½...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Verfahren, Unterlagen und Fristen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Es sind im Einzelnen zu übermitteln: der festgestellte JA, der Lagebericht, die Erklärungen nach § 264 Abs. 2 Satz 3 und § 289 Abs. 1 Satz 5 und der Bericht des AR. Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Erklärungen nach § 264 Abs. 2 Satz 3 und § 289 Abs. 1 Satz 5, die als "Bilanzeid" und "Lageberichtseid" bezeichnet werden, sind nur zu erstellen, falls es sich bei der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Fristen (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 38 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 2 ist die Prüfung spätestens vor Ablauf des fünften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden GJ vorzunehmen bzw. abzuschließen (vgl. Auerbach/Stappert in Schwennicke/Auerbach4, § 26 KWG Rz. 30). Der Prüfungszeitraum kann aufgrund von § 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 KWG durch das BMF im Einvernehmen mit dem BMJV und nach Anhörung der Deu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Jahresfrist (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 111 [Autor/Zitation] Der Offenlegungspflicht nach Abs. 1 muss spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag nachgekommen werden. Der Abschlussstichtag bezieht sich dabei immer auf die jeweiligen Unterlagen. Soweit das GJ das Kalenderjahr ist, bedeutet dies, dass es auf den 31. Dezember ankommt, aufgrund von § 187 Abs. 1 BGB ist aber erst der 1. Januar der F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Veräußerung des Betriebs

Tz. 35 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb veräußert worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2025 Rn 18.06). Nach R 16 Abs 1 EStR 2012 liegt eine Veräußerung des ganzen Gew vor, wenn der Betrieb mit seinen wes Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als ge...mehr

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AGS 07/2025, Keine Verlänge... / II. Keine Verlängerung der Widerrufsfrist

Gem. § 224 Abs. 2 ZPO können richterliche und gesetzliche Fristen durch das Gericht verlängert werden. Die in einem Vergleich vereinbarte Möglichkeit, den Vergleich innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen, stellt hingegen keine richterliche oder gesetzliche Frist dar. Das KG hat darauf hingewiesen, dass die Entscheidung, ob einer Partei das Recht zum Widerruf eines Ve...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / A. Ausschlagung und Ausschlagungsfrist

Rz. 42 Die Ausschlagung der Erbschaft erfolgt durch Erklärung in öffentlich beglaubigter Form gegenüber dem Nachlassgericht; sie kann auch zur Niederschrift des Nachlassgerichts erfolgen (§ 1945 Abs. 1 BGB). Die Frist für die Ausschlagung beträgt sechs Wochen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Sie beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder wenn ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Realteilung der Personengesellschaft

Tz. 77 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach dem UntStFG ist nach § 16 Abs 3 S 2 ff EStG bei Realteilungen nach dem 31.12.2000 sowohl bei der Zuteilung von Teilbetrieben oder MU-Anteilen als auch bei der Zuteilung von Einzel-WG eine Bw-Fortführung zwingend, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. In diesem Fall entsteht in dem Zeitpunkt der Realteilung mang...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 110 [Autor/Zitation] In Abs. 1a wird die Frist für die Offenlegung geregelt, wobei Satz 1 (Rz. 111 ff.) die eigentliche Frist und Satz 2 (Rz. 120 ff.) eine Nachfrist regelt.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Auskunftsverlangen (Abs. 4 Satz 2 und 3)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 342m Abs. 4 Satz 2 erlaubt es der das Unternehmensregister führenden Stelle bei inländischen Zweigniederlassungen von KapGes. iSd. § 342 Abs. 2 Nr. 1 von den angemeldeten ständigen Vertretern oder, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der KapGes. zu verlangen, ihr innerhalb einer ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Aufstellungsfristen

Rz. 24 [Autor/Zitation] Grundsätzlich muss der (Teil-)KA in den ersten fünf Monate nach dem Konzernabschlussstichtag für das vergangene Konzerngeschäftsjahr von den gesetzlichen Vertretern aufgestellt werden. Die Frist betrifft den (Teil-)KA als Ganzes und gilt daher einheitlich für sämtliche Bestandteile des (Teil-)KA (ebenso Hachmeister in HKMS3, § 13 PublG Rz. 10). Die Fri...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Verjährung

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Frist für die strafrechtliche Verfolgung beginnt nach § 78a StGB mit der Beendigung der Tat. In den Fällen des § 333a Nr. 1 beginnt die Frist erst mit der vollständigen Gewährung des Vermögensvorteils bzw. des darauf gerichteten Versprechens (vgl. BGH v. 1.2.2007 – 5 StR 467/06, NStZ 2007, 578). Die Frist läuft nach § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB drei Jahre.mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / A. Annahme und Ausschlagung

Rz. 625 Die Annahme der Nacherbschaft durch den Minderjährigen kann der gesetzliche Vertreter jederzeit nach dem Erbfall (§ 1946 BGB) für den Minderjährigen erklären. Die Annahme der Nacherbschaft kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen,[1] z.B. durch das Verlangen nach einem Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände (§ 2121 BGB). Durch die Annahme bewirkt der gesetzliche...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Aufstellungsfristen (Abs. 3)

Rz. 15 [Autor/Zitation] § 341i Abs. 3 beinhaltet eine von der allgemeinen in § 290 Abs. 1 kodifizierten Fünf-Monatsfrist abweichende Frist von "innerhalb 2 Monaten nach Ablauf der Aufstellungsfrist für den zuletzt aufzustellenden und in den Konzernabschluss einzubeziehenden Abschluss, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten nach dem Stichtag des Konzernabschlusses, für ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fallgruppen

Rz. 55 [Autor/Zitation] Die Berufssatzung konkretisiert die Fallgruppen der Besorgnis der Befangenheit noch weitergehend, als es durch die Kategorisierung in § 319 Abs. 2 (geschäftliche, finanzielle oder persönliche Beziehungen) erfolgt. Nach § 29 Abs. 2 BS WP/vBP kann die Unbefangenheit insbes. durch Eigeninteressen, Selbstprüfung, Interessenvertretung, persönliche Vertrauth...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / E. Zuständigkeiten und Verfahren der Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 85 Die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte ist vor der örtlichen Zuständigkeit zu prüfen. Nur wenn die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte vorliegt, kann das im Inland örtlich zuständige Gericht bestimmt werden. Doch die internationale Zuständigkeit bestimmt sich regelmäßig nach der örtlichen Zuständigkeit, so dass dessen B...mehr

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AGS 07/2025, Keine Verlänge... / III. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Widerrufsfrist entsprechend § 233 Abs. 1 ZPO kommt nach Auffassung des KG nicht in Betracht. Dies hat das Gericht damit begründet, dass die Widerrufsfrist für einen Prozessvergleich nicht zu den in § 233 ZPO genannten wiedereinsetzungsfähigen Fristen gehöre. Eine entsprechende Anwendung des § 233 ZPO auch fü...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 19 Die Vererbung des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters (§§ 705 ff. BGB n.F.)

Rz. 311 Das MoPeG[24] – in Kraft seit dem 1.1.2024 – hat im Wesentlichen die GbR einer Modernisierung unterzogen, während bei den Personenhandelsgesellschaften nur redaktionelle Anpassungen erfolgten.[25] Die Regelungen des BGB gelten gem. § 105 Abs. 3 HGB n.F. für die OHG und KG (für den persönlich haftenden Gesellschafter) entsprechend. Rz. 312 Eine nicht-rechtsfähige (Inne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Antragsfrist

Rz. 359 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 kann der Antrag nur binnen zwei Wochen seit dem Tag der Wahl des Abschlussprüfers gestellt werden. Es handelt sich um eine zwingende Ausschlussfrist. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, ist die Antragstellung nicht möglich. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht gewährt, Unterbrechung oder Hemmung de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Einberufung einer Gesellschafterversammlung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 2 regelt die Einberufung der Gesellschafterversammlung für den Fall ihrer Zuständigkeit für die Feststellung des JA. Die Vorschrift dürfte entsprechende Anwendung finden, falls das Unternehmen nicht die Rechtsform einer Gesellschaft hat (zB eine Anteilseignerversammlung). Rz. 9 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 2 regelt keine Frist für die Einberuf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Offenlegungsfrist

Rz. 8 [Autor/Zitation] Aufgrund des Verweises auf § 325 Abs. 1a hat die elektronische Übermittlung der offenzulegenden Unterlagen spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahres, auf das sie sich beziehen, zu erfolgen. Die Offenlegungsfrist beginnt mit diesem Abschlussstichtag. Zur Wahrung der Frist ist gem. § 325 Abs. 4 Satz 2 der Zeitpunkt der Übermittlun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung

Tz. 44 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ein Aufgabe- oder VG unterliegt nur innerhalb von fünf Jahren nach der Umw der GewSt. Fraglich erscheint, ob für den Beginn der Frist auf den stlichen Übertragungsstichtag oder auf den Zeitpunkt des zivilrechtlichen Wirksamwerdens der Umw, dh auf die Eintragung in ein öff Reg abzustellen ist. UE ist der stliche Übertragungsstichtag maßgebend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Sonderposten mit Rücklageanteil – andere Sonderposten

Rn. 856 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Es handelt sich um die handelsbilanzrechtliche Bezeichnung für eine besondere Art von Passivposten, § 247 Abs 3 HGB aF, in dem steuersubventionelle Förderungsmaßnahmen bilanziell gespeichert werden. Man spricht auch von steuerfreien Rücklagen, meint damit vorerst gewinnmindernd gebildete Posten, die irgendwann einmal später wieder zugunsten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4 Antragsvoraussetzungen (§ 21 Abs 2 S 3 und 4 UmwStG)

Tz. 64 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Abw von der Bewertung der erhaltenen Anteile nach § 21 Abs 2 S 2 UmwStG mit dem gW kann der Bw/AK oder der Zwischenwert für den Einbringenden nach § 21 Abs 2 S 3 und 4 UmwStG beantragt werden. Antragsteller ist – auch wenn der Ges-Wortlaut sich hierzu nicht explizit äußert – ausschl der Einbringende (einhellige Auff: s Rabback, in R/H/vL, 3. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / daa) Abgrenzung

Rn. 431 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, tritt gemäß § 158 Abs 1 BGB die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung erst mit Eintritt der Bedingung ein. Mit der Vereinbarung einer Bedingung knüpfen die Vertragsparteien rechtsgeschäftliche Wirkungen an ein zukünftiges Ereignis, dessen Eintritt als solches o...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Vorschlag für die Ergebnisverwendung (Abs. 1b Satz 2)

Rz. 132 [Autor/Zitation] Für den Fall, dass der JA nicht unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird, und der JA daher nur einen Entwurf für den Ergebnisverwendungsbeschluss enthalten kann, sieht Satz 2 vor, dass der gefasste Ergebnisverwendungsbeschluss nach seinem Vorliegen offengelegt werden muss. Damit wird sichergestellt, da...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 22.1 Pfändung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Pfändungen unwirksam, die ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag erwirkt hat[1] (Zustellung an den Drittschuldner[2], muss in diese Frist fallen). Für den Arbeitgeber ist weitergehend von Bedeutung, dass die Frist im vereinfachten Insolvenzverfah...mehr